Hochsauerlandkreis: neue Rettungswachen noch in weiter Ferne

Vor etwa einem Jahr, am 03.09.2021, hat der Kreistag den neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. In ihm ist vorgesehen, dass im Kreisgebiet sieben neue Rettungswachen und ein neuer Notarztstandort gebaut werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die acht Neubauten sollen errichtet werden in Brilon, Gellinghausen, Gleidorf, Hallenberg, Medebach, Meschede und Winterberg sowie in Altenbüren. Durch die neuen Rettungswachen sollen die Zeiten bis zum Erreichen der Einsatzstellen (“Hilfsfristen”) in denjenigen Orten, für die das bisher zu lange dauerte, deutlich verkürzt werden.

Um bauen zu können, braucht man u.a. geeignete Grundstücke. Aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 14.08.2022 ergibt sich, dass bisher erst ein Grundstückskauf getätigt wurde. Die übrigen sieben Grundstückserwerbe befinden sich alle noch in Vorbereitung. Die Frage, ob für die vorgesehenen Baugrundstücke schon Baurecht besteht, wurde bisher noch nicht beantwortet. Möglicherweise könnte das für einige der Grundstücke noch Jahre dauern.

Geplant werden müssen die Neubauten auch. Der Kreistag hat am letzten Freitag (24.08.2022) den Auftrag als Generalplaner an ein Architekturbüro mit Sitz in Thüringen und Hessen vergeben. Hierüber gab es viele Diskussionen, aber darüber können wir leider nichts berichten, weil dieser Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Sitzungsteil stattfand. Hier nur eine allgemeine Aussage: DieSBL sieht generell Vergaben an Generalplaner kritisch, weil dabei heimische Architektenbüros nur geringe Chancen haben, weil die räumliche Distanz groß ist, weil die Gefahr besteht, dass die Kosten höher werden, und weil es unwahrscheinlicher wird, dass bei mehreren Projekten diejenigen, bei denen die Voraussetzungen zum Bauen gegeben sind, eher gebaut werden als andere.

Jedenfalls sind die ersten Neubauten noch lange nicht in Sicht…

Hochsauerlandkreis: Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan zugestimmt. Damit werden im Kreisgebiet 10 neue Rettungswachen gebaut; insgesamt wird es künftig 14 Rettungswachen (statt bisher 12) geben.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Die neuen Standorte sind eine wichtige Voraussetzung, dass bisher schlecht erreichbare Ortsteile künftig schneller angefahren werden können. In der Vergangenheit wurde bei der Planung der Standorte zu wenig auf die Verkehrsanbindung geachtet. Das führte z.B. für die Briloner Ortsteile Alme und Madfeld dazu, dass bei Notfällen doe vorgegebene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen nicht einzuhalten war. Der ganz neue Standort Westernbödefeld ermöglicht die Versorgung mehrerer bisher nur ganz schlecht erreichbarer Orte.

Auch bei der Vorhaltung der Rettungsfahrzeuge (RTW) gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen: So sah der alte Bedarfsplan für den Standort Brilon nur an 8 Stunden pro Woche einen zweiten RTW vor, künftig gilt dies täglich von 7 bis 19 Uhr, also 84 Stunden pro Woche. Damit sinkt das Risiko der “Duplizitätsfälle” deutlich. Diese treten dann auf, wenn an der dem Einsatzort nächst gelegenen Rettungswache kein RTW verfügbar ist.

Von mehreren Fraktionen, insbesondere auch von der SBL, wurde betont, dass die RTW mit den Notfallsanitätern der wichtigste Bestandteil der Rettungseinsätze sind. Die Notfallsanitäter, die seit 2014 die früheren Rettungsassistenten ablösen, dürfen und können fast alle bei einem Notfall erforderlichen medizinischen Tätigkeiten ausführen, z.B. intubieren, zentralen Zugang legen, Notfallmedikamente verabreichen, defibrillieren, eine Drainage legen bei Pneumothorax. Zudem bietet nur der RTW (anders als das Notarzteinsatzfahrzeug) die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Notärztinnen und Notärzte werden nur noch bei etwa jedem 4. Notfall benötigt, und die Zeitspanne bis zu ihrem Eintreffen ist nicht so kritisch wie für den RTW.

Vom Kreistag angenommen wurde auch der Antrag der SBL, dass bei der nächsten Auflage des Rettungsdienstbedarfsplans eine Hilfsfrist von 10 Minuten angestrebt werden soll. Der Landrat erhielt vom Kreistag einen entsprechenden Auftrag.

Die Hilfsfrist gibt die Zeitspanne an, in der in 90 % der Notfälle an öffentlichen Straßen der Rettungswagen (RTW) am Einsatzort eintreffen soll. Bisher liegt die tatsächliche Hilfsfrist im HSK bei fast 14 Minuten, Ziel sind derzeit 12 Minuten. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gelten bereits 10 Minuten.

Das schnelle Eintreffen des RTW (mit hervorragender medizintechnischer Ausstattung und sehr gut ausgebildeten Notfallsanitätern) ist die wichtigste Maßnahme für die weitere Verbesserung der Qualität der Notfallrettung.

Umleitung: vom Hype um Buddhabilder, Klangschalen und Achtsamkeits-Apps zu Townes Van Zandt und seinen Country-Limbo-Tanz am Abgrund bis zur Westruper Heide und mehr.

Sie robbte sich über unseren Wanderweg. Ich vermute, dass es sich um die Raupe des Labkrautschwärmers handelt. (foto: zoom)

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Rettungsdienstbedarfsplans für den HSK: Veränderungen bei Rettungswachen und Standorten für Notärzte … sbl

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Hochsauerlandkreis: Alarm für den Rettungsdienst

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:

In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:

  • Brilon 17,0%
  • Eslohe 21,8%
  • Fredeburg 25,5%
  • Marsberg 16,0%
  • Medelon 27,6%
  • Olsberg 22,1%
  • Winterberg 17,7%.

In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis – SBL/FW-Fraktion beantragt umfassende Analyse

Der Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht optimal aufgestellt. In Teilen des Kreisgebiets hat der seit August 2017 umgesetzte neue Rettungsdienstbedarfsplan zu deutlichen Verschlechterungen geführt.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Darüber hinaus beruht der Rettungsdienstbedarfsplan auf Daten des Jahres 2013, aber von 2013 bis 2017 hat sich die Zahl der Rettungseinsätze im HSK um 21,2% erhöht. Auf die veraltete Datengrundlage und die Nachteile für einige Rettungswachenbezirke hat die SBL/FW wiederholt in den Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses und im Kreistag wiederholt hingewiesen.

Weil sich an der Situation nichts änderte, stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 11.02.2018 einen Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses und des Kreistags. Der Ausschuss tagt voraussichtlich am 26.02.2018, der Kreistag am 16.03.2918.

Hier der Wortlaut des Antrags:

„Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie des Kreistags
Thema: Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt:

Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017 für die einzelnen Rettungswachen, vor und nach Umsetzung der aktuellen Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans

Begründung und Erläuterung:
Bereits wiederholt hat unsere Fraktion die Überprüfung der im Oktober 2016 vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beantragt. Mit Datum vom 08.02.2018 wurde von der Kreisverwaltung die Drucksache 9/928 vorgelegt. In ihr fehlen jedoch viele für eine Analyse unverzichtbare Daten, insbesondere bezogen auf die einzelnen Rettungswachen, so dass der Zweck der Analyse dieser für die Bevölkerung sehr wichtigen Dienstleistung mit dieser Drucksache nicht erreicht werden kann.

Daher beantragt unsere Fraktion nun einen weiteren TOP. In ihm sollen insbesondere für jede einzelne der 12 Rettungswachen (RW) im Kreisgebiet, getrennt für die beiden Zeiträume Januar bis Juli 2017 und August bis Dezember 2017, und zum Vergleich auch für das Jahr 2016, folgende Daten vorgestellt werden:

  1. Anzahl der Einsätze
  2. Anzahl der Einsätze mit Hilfsfrist-Relevanz
  3. Anzahl und Anteil der Hilfsfrist-Überschreitungen
  4. p90-Wert
  5. Anzahl und Anteil der Duplizitätsereignisse (weiterer Einsatz, wenn 1 RTW dieser RW bereits im Einsatz)
  6. Anzahl und Anteil der Einsätze von “Fremdwachenfahrzeugen” im Gebiet dieser RW
  7. Anzahl der Einsätze des/der eigenen RTW in “fremden” Gebieten
  8. maximale Zeitdauer bis zum Erreichen des Einsatzortes im Gebiet der jeweiligen RW“

Kreistagssitzung am 12. Januar 2018: SBL/FW stellt sechs Anträge zum Kreishaushalt

Kreishaus Meschede
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. (archiv: zoom)
Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen. Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

(Der Beitrag ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hochsauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.

Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle anderen Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kostet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) beispielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für angemessene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?

Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.

Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die beiden bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.

Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Bedarfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauerlandkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.

SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, einen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.

Hochsauerland: Drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet? Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert …

wordlerettungswachen201161026Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Sachverhalt ist kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll.

Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben.

Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist.

Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.

In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.

Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.

Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders.

Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW.

Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.

Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”.

Drastische Verschlechterung für Notfall-Patienten in Brilon und Marsberg?

sblrettungswache20160927Am 23.09.2016 hat die Kreisverwaltung ihren endgültigen Entwurf für die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans veröffentlicht. Für den Ostteil des HSK droht eine drastische Verschlechterung der Situation: Bisher sind in den Rettungswachen Brilon und Olsberg täglich von 7 bis 19 Uhr jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) einsatzbereit für Notfälle, zu den übrigen Zeiten jeweils ein RTW.

(Der Beitrag ist gestern in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nach dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf sollen aus 84 Stunden pro Woche mit doppelter Besetzung künftig nur noch acht werden, also eine Reduzierung um mehr als 90%.

Auch in der Rettungswache Olsberg soll das Vorhalten von zwei RTW drastisch eingeschränkt werden: von ebenfalls bisher 84 Stunden wöchentlich auf künftig nur noch 40 Stunden.

Wenn die Zahl der verfügbaren RTW derart reduziert wird, steigt das Risiko, dass in einem Notfall kein ortsnah stationierter RTW zur Verfügung steht, deutlich an. Denn dann werden sog. “Duplizitätsfälle” (ein RTW ist bereits unterwegs und ein weiterer wird für einen anderen Einsatz benötigt) viel öfter auftreten, ohne dass in der für den jeweiligen Ort zuständigen Rettungswache noch ein RTW verfügbar ist.

Die SBL-Fraktion hat daher für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den Antrag gestellt, in die Tagesordnung eine Schwachstellenanalyse des vorhandenen Gutachtens aufzunehmen.

Beschlossen werden soll:

“1. Als Grundlage für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wird eine neue Datenauswertung erstellt, die folgende Kriterien erfüllt:
• Aktuelle Daten aus dem Jahr 2015.
• Keine Einbeziehung von Großschadensereignissen in die risikoabhängige Bemessung der RTW für die einzelnen Rettungswachen.
• Einbeziehung aller Notfallfahrten, unabhängig vom Gebrauch von “Sondersignalen”.
• Berechnung der Duplizitätswahrscheinlichkeiten nach der Stunde mit der höchsten Einsatzzahl während der einzelnen 8stündigen Bemessungsintervalle (BI).
• Bildung von BI und Auswertungszeiträumen nach tatsächlichen Unterschieden im Profil (z.B. gemeinsame Auswertung von Montag bis Freitag Vormittag)
• Keine Verplanung von RTW für Krankentransporte in Bemessungsintervallen, in denen die Einsatzwahrscheinlichkeit für einen Notfalleinsatz bei mehr als 30% liegt.”

Ein Beispiel für die vielen eklatanten Mängel in den von der Kreisverwaltung vorgelegten Analysen:

Offensichtlich wurden auch Großschadenereignisse und andere besondere Ereignisse bei der risikoabhängigen Bemessung nur der Rettungswache und der “Schicht” zugerechnet, in der sie zufällig anfielen.

So wurde Für die Rettungswache Sundern für Notfalleinsätze im Beobachtungsintervall (BI) von Freitag Abend 23 Uhr bis Samstagmorgen 7 Uhr eine durchschnittliche Einsatzdauer von etwa 153 Minuten ausgewiesen, im anschließenden Bemessungsintervall, das bis Samstag um 15 Uhr dauert, 81 Minuten. Die durchschnittliche Einsatzdauer aus den anderen 19 “Schichten” pro Woche beträgt nur etwa 68 Minuten, ohne das BI am Samstag Morgen sogar nur etwa 65 Minuten.

Der Grund liegt offensichtlich im Auftreten des Noro-Virus am Abend des 17.08.2013 in einem Ferienlager in der Schützenhalle Westenfeld. Dieses Ereignis führte zu Langzeiteinsätzen von 2 RTW aus der Rettungswache (RW) Sundern, die bis zum Samstag Mittag dauerten, also in das nächste Bemessungsintervall hineinreichten. Außerdem waren mehrere weitere RTW aus dem HSK aus anderen Rettungswachen und von Hilfsorganisationen für längere Zeit im Einsatz.

Aufgrund der langen Einsatzdauer für diesen einen besonderen Einsatz soll die RW Sundern künftig immer in allen Nächten von Freitag auf Samstag einen zweiten besetzten RTW für Notfalleinsätze erhalten. Dies liegt nicht an der Häufigkeit der Notfalleinsätze in diesem BI, denn deren Zahl war in allen Nächten von Freitag auf Samstag des Jahres 2013 mit insgesamt 46 sehr gering, sondern allein an der außergewöhnlich langen durchschnittlichen Einsatzdauer, die nur durch das genannte besondere Ereignis entstanden ist. Die eigene Auswertung der SBL erbrachte das Ergebnis, dass im gesamten Jahr 2013 in der RW Sundern im BI von Fr Abend bis Sa morgen nur zwei weitere Duplizitätsfälle auftraten; dafür ist die Vorhaltung eines 2. RTW nicht vertretbar.

Derartige Großschadensereignisse (“Massenanfall” in der Sprache der Rettungsdienste) wie in der Westenfelder Schützenhalle dürfen nicht alleine einer einzigen RW und nur einer bestimmten Zeit zugerechnet werden. Sie treten sehr selten auf, können aber jede RW betreffen und zu jeder Uhrzeit auftreten, und führen dann zu Großeinsätzen. Anders als Unfälle und plötzlich auftretende Krankheiten hängt ihre Wahrscheinlichkeit nicht von Ort und Zeit ab.

Den gleichen Effekt gibt es für die Rettungswache Arnsberg. In ihrem Bereich trat an einem Freitag Abend (am 18.10.2013) ein Großbrand auf, der ebenfalls zu (einmalig) sehr langen Einsatzdauern führte.

Methodisch sinnvoll wäre es, für solche Großschadensereignisse eine separate Berechnung vorzunehmen. Denn durch die statistisch nicht gerechtfertige Vorhaltung von jeweils 2 RTW für Notfälle in diesen beiden Rettungswachen fehlen dringender benötigte RTW in anderen Rettungswachen und zu anderen Zeiten.