Landrat/CDU/FDP/AfD lehnen im Kreistag verbilligtes Deutschland-Ticket für Azubis ab

Am Mittwoch (30.08.) im Kreistag ging es auch darum, allen Schülerinnen und Schülern ein verbilligtes Deutschland-Ticket anbieten zu können.

(Der Artikel ist am 1. September auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Landrat und Kreisverwaltung hatten vorgeschlagen, dies nur für Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen zu tun. Am 21.09. hatte die SBL-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, dies auch für die Berufsschülerinnen in Teilzeit-Ausbildungsgängen anzubieten, also für die jungen Menschen in Berufsausbildung. Sie sollten das Ticket für einen Eigenbeitrag von 29 Euro pro Monat erwerben können, zu den gleichen Bedingungen, wie diejenigen SchülerInnen an Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen, Hauptschulen und Grundschulen, die nicht bereits Anspruch auf ein kostenloses Schulwegticket haben. Einen Tag später brachte auch die SPD-Fraktion einen gleichartigen Antrag ein.

Zu diesem Thema siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=11103, http://sbl-fraktion.de/?p=11087

Im Kreistag verhinderte jedoch ein seltsames Bündnis aus Landrat, CDU, FDP und AfD diesen Beschluss. Die Antragsteller SBL und SPD wiesen auf die Einsparungen aus der Umwandlung der bisherigen Monatskarten für SchülerInnen mit Anspruch auf Schulwegtickets in 49-Euro-Tickets hin. Sie seien hoch genug, um die Bezuschussung von 20 Euro pro Monat für die KäuferInnen des Deutschlandtickets zu finanzieren. Das würde auch dann noch gelten, wenn die Hälfte der BerufsschülerInnen den Zuschuss erhielte.

Das “neue Bündnis” unterstellte jedoch, dass 100% aller Auszubildenden das verbilligte Ticket erwerben und den Zuschuss in Anspruch nehmen würden; dann wären die Kosten für den Kreis zu hoch. Dabei war von der Kreisverwaltung für die allgemeinbildenden Schulen nur eine Beteiligungsquote von 10 bis 20 Prozent genannt worden… Außerdem wies das “neue Bündnis” darauf hin, dass die Auszubildenden ja Einkommen erzielen würden.

Dass die Berufsausbildungsvergütungen aber vielfach für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dass Auszubildende höhere Kosten haben und ihr verfügbares Einkommen häufig den Bafög-Satz nicht überschreitet, scheint Landrat/CDU/FDP/AfD nicht bewusst zu sein.

Die Abstimmung war für den HSK-Kreistag ungewöhnlich knapp: Der Antrag von SBL und SPD wurde mit 21:28 Stimmen abgelehnt.

Schade, dass SPD und die Mehrheit der Grünen nicht bereit waren, die vorher von der Linken für diesen Tagesordnungspunkt beantragte geheime Abstimmung zu unterstützen. Denn erfahrungsgemäß ist in der CDU-Fraktion im Vorfeld der KandidatInnenaufstellung für die nächste Kommunalwahl die Bereitschaft, in einer offenen Abstimmung eine von der Fraktionsführung abweichende Meinung zu vertreten, sehr gering ausgeprägt. In einer geheimen Abstimmung hätte vielleicht der eine oder die andere aus der CDU seine abweichende Meinung auf dem Stimmzettel geäußert.
So aber sind Behauptungen von CDU/FDP, mehr junge Menschen für eine Berufsausbildung motivieren zu wollen, offensichtlich nicht ernst zu nehmen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Am selben Nachmittag wurden von der Mehrheit im Kreistags Kreisausschuss einige viel zu teure Aufträge vergeben. Da dies nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte sind, können wir hier leider keine Einzelheiten nennen.

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Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung: Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag. Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträgersbl

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede: Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr … sbl

Hochsauerland: Am Mittwoch zusätzliche Sitzung des Kreistags

Am Mittwoch (24. August) finden zusätzliche Sitzungen des Kreisausschusses und der Kreistags statt, außerhalb des sonst in anderen Jahren üblichen Sitzungsrhythmus. Es geht vor allem um Vergaben, die alle im nicht-öffentlichen Sitzungsteil erfolgen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein besonders markanter Tagesordnungspunkt ist die „Vergabe des Auftrags über die Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis“, zu dem auch ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vorliegt.

Im öffentlichen Sitzungsteil des Kreistags steht u.a. die „Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft für regenerative Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden“ an.

Auch diese Kreistagssitzung startet mit einer Einwohnerfragestunde, in der jede/r EinwohnerIn des HSK Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat stellen kann. Beginn ist um 16 Uhr. Der Kreistag trifft sich erstmals wieder im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede, nachdem die letzten Sitzungen wegen der Pandemie in größere Räume nach Olsberg verlegt worden waren.

Die komplette Tagesordnung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWn5Q1kFPYWzOFnb2_pYf9s

Land NRW will digitale Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern

Schon mehrfach hat die Sauerländer Bürgerliste versucht zu erreichen, dass Kreistagssitzungen als Live-Stream übertragen werden. Gerade in einem flächengroßen Kreis würde das vielen Interessierten, die nicht selbst im Sitzungssaal anwesend sein können, eine Teilnahme ermöglichen. Doch diese Transparenz war bisher von der GroKo (Landrat/CDU/SPD/FDP) nicht erwünscht, und daher blockierten sie alle diese Initiativen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Andere Kommunen in NRW sind da schon viel weiter. Dort können kommunale Sitzungen digital live verfolgt werden. Auch in einigen großen Städten außerhalb von NRW (z.B. Erfurt und Rostock) ist dies schon seit Jahren üblich; teilweise finden Sitzungen sogar ausschließlich digital statt.

Nun scheint sogar der Landtag mit seiner CDU/FDP-Koalition bei der Umsetzung zu helfen. Dort wurde am 18.01.2022 ein Entwurf für ein “Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” (17/16295) eingebracht.

Danach soll in Ausnahmefällen wie einer epidemischen Lage die Durchführung von Sitzungen des Rats und der Ausschüsse in digitaler oder hybrider Form erfolgen können. “Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend”. “Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist.” “Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind.”

Konsequenterweise erfolgt dann auch die Beteiligung der Bürger*innen digital: “Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-Übertragung der Sitzung gewahrt.”

Auch das seltsamerweise bei Sitzungen im HSK bisher bestehende Fotografierverbot soll nun durch den Landtag gekippt werden: “In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden”.

Ausschüsse erhalten zusätzliche Möglichkeiten für digitale Sitzungen: “In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch
außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen”. Analog soll diese Regelung auch für Ausschüsse des Kreises in Kraft treten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sich wichtige Aussagen zur Bedeutung der Öffentlichkeit bei Sitzungen:

“Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt im demokratischen Prozess mehrere Funktionen: Er sorgt dafür, dass das Verfahren der Entscheidungsfindung für Bürgerinnen und Bürger, die durch die von ihnen gewählten Gremienvertreterinnen und -vertreter repräsentiert werden, durchgängig einsehbar und nachvollziehbar ist. Durch die so gewährte Kontrolle bleibt sichergestellt, dass die politischen Entscheidungen am Gemeinwohl ausgerichtet bleiben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Verfolgen von Gremiensitzungen die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild über das politische Agieren der von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verschaffen und darauf ihre künftigen Wahlentscheidungen zu begründen. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Gremiensitzungen dient zudem dazu „das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Vertretungskörperschaft zu fördern. …“ (OVG Münster, Urteil vom 7.10.2020 – 15 A 2750/18 – Rn. 59, juris).

Dies scheint im HSK noch nicht überall bewusst zu sein. So soll auf Vorschlag des Bürgermeisters der Rat der Stadt Brilon am 01.2.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen, nach der die Öffentlichkeit künftig willkürlich ausgeschlossen werden könnte.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an digitalen Sitzungen steht in der Gesetzesbegründung:

“Zur Verwirklichung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in digitalen Sitzungen sind audiovisuelle Übertragungen der Ratssitzung nicht nur zwischen den Gremienmitgliedern selbst, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit erforderlich. Die digitale Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt über einen geschützten Zugang zur digitalen Sitzung, da dieses Modell im virtuellen Raum der Öffentlichkeit in Präsenzsitzung am ehesten entspricht…
Mit § 58a GO NRW, der die Durchführung hybrider Sitzungen außerhalb besonderer Ausnahmefälle nach § 47a GO NRW erlaubt, … soll das kommunale Ehrenamt für alle Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer und beruflicher oder auch gesundheitlicher Voraussetzungen attraktiver gemacht werden. Dies leistet auch einen Beitrag dazu, das Modell der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz langfristig zu sichern.”

Hoffen wir, dass nun auch im HSK und seinen Städten und Gemeinden digitale Sitzungsformate endlich möglich werden!

5,74 Prozent Zinsen – wo gibt es das heute noch?

Die 5,74 Prozent Zinsen gibt es tatsächlich, und zwar im Wirtschaftsplan 2019, den die Kreisverwaltung des HSK für ihren Betrieb “Rettungsdienst” entworfen hat. Es handelt sich dabei um “kalkulatorische Zinsen”, die im Jahr 2019 auf das gesamte Anlagevermögen des Rettungsdienstes anfallen sollen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es “errechnet sich hieraus eine Gesamtverzinsung von 837.323 €”. “Die Berechnung der ansatzfähigen kalkulatorischen Zinsen für das Wirtschaftsjahr 2019 gehen von einem Gesamt-Anlagevermögen des Betrieb Rettungsdienst in Höhe von rd. 14.587.500 € aus.”

Diese Sätze lesen wir in der Sitzungsvorlage 9/1091 für die Kreistagssitzung am Freitag, 14.12.2018. Das sind enorme Kosten! Legt man sie auf die für das Jahr 2019 insgesamt geplanten 21.490 Einsätze um, ergibt sich daraus eine Zinsbelastung von 38,96 Euro pro Einsatz!!! Diese muss letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern über die Krankenkassenbeiträge getragen werden.

Das tollste: Die Zinsen sollen doppelt gezahlt werden. Denn das Anlagevermögen für den Rettungsdienst wurde keineswegs aus Eigenkamptal beschafft, sondern zu einem wesentlichen Teil aus Krediten. Dafür fielen nach dem aktuellsten Jahresergebnis allein im Jahr 2017 “echte” Zinsen in Höhe von 312.142 Euro an.

Es sollen also zweimal Zinsen gezahlt werden: Zunächst die tatsächlich für die Beschaffung aufgewendeten und jetzt zusätzlich die kalkulatorischen!

Über dieses Thema wurde bereits am 06.12. im Gesundheits- und Sozialausschuss kontrovers diskutiert. Die SBL/FW kritisierte dort den viel zu hohen Zinssatz. Drei Fraktionen (SBL/FW, Linke und sogar die SPD) forderten, keine kalkulatorischen Zinsen zu erheben. Doch die anderen 3 Fraktionen schlossen sich dieser Forderung nicht an.

In der Sitzung des Kreistags am Freitag haben sie eine neue Chance!

Hochsauerland: CDU und SPD stimmen im Kreistag gegen ihre Bürgermeister

Am Freitag hat der Kreistag die Haushaltssatzung beschlossen und dabei auch über die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2018 abgestimmt.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Landrat und Verwaltung hatten vorgeschlagen, von dem veranschlagten Defizit von ca. 5 Mio Euro die eine Hälfte aus der dann mit etwa 20 Mio Euro gefüllten “Ausgleichsrücklage” zu entnehmen und die andere Hälfte von den Städten und Gemeinden mit ihren Umlagezahlungen an den Kreis bezahlen zu lassen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht:

“Der Hebesatz für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2018 wird so festgesetzt, dass im Haushaltsplan ein Defizit in Höhe von 5,0 Mio Euro verbleibt und dieses vollständig aus der Ausgleichsrücklage des Kreises gedeckt wird.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die exakte Höhe der Kreisumlage zu errechnen, nachdem der Kreistag über alle haushaltswirksamen Anträge Beschlüsse gefasst hat.

Begründung und Erläuterung: In den letzten Jahren fiel das Ergebnis der Jahresrechnung regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio Euro günstiger aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Daher sollte jetzt im Vorgriff eine entsprechende Anpassung der Höhe der Kreisumlage erfolgen.

Falls die Entwicklung bei der Ausführung des Haushalts wider Erwarten im Haushaltsjahr 2018 nicht so eintreten sollte wie in den Vorjahren, steht dem Kreis – anders als fast allen kreisangehörigen Gemeinden – eine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, aus der das dann möglicherweise entstehende Defizit problemlos abgedeckt werden kann.
Im Übrigen wird hierzu auf die Stellungnahme der Bürgermeister vom 27.11.2017 verwiesen, aus der eine ähnliche Betrachtung der Defizitplanung des Kreises hervorgeht wie aus der Antragsbegründung unserer Fraktion.”

Die zwölf Bürgermeister hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Kreishaushalt u.a. ausdrücklich festgestellt:

“Zusammengefasst ist daher die Mindestforderung der Städte und Gemeinden, den Hebesatz der Kreisumlage deutlich stärker als die bisher geplanten 1,83% zu senken. Durch die Mitnahmeeffekte ergibt sich auch nach der bisher geplanten Senkung noch eine tatsächliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Höhe von über 6,35 Mio €.
Aus unserer Sicht sollten daher nicht nur 50% des vorläufig geplanten Fehlbetrages von rund 5 Mio € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sondern der komplette Betrag.

[…]

Die Haushaltsplanungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Jahresabschlüsse erheblich besser abschließen, als die prognostizierten Haushaltsplanentwürfe dies jeweils darstellten.”

Bei der Abstimmung im Kreistag stimmten leider CDU, SPD und Grüne gegen den Antrag unserer Fraktion und damit gegen die Forderung der Bürgermeister. Mehr als 1,5 Mio Euro des veranschlagten Defizits im Kreishaushalt 2018 sollen auf Wunsch dieser Fraktionen nun aus der Kreisumlage gedeckt werden.

Kreistagssitzung am 12. Januar 2018: SBL/FW stellt sechs Anträge zum Kreishaushalt

Kreishaus Meschede
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. (archiv: zoom)
Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen. Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

(Der Beitrag ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hochsauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.

Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle anderen Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kostet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) beispielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für angemessene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?

Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“
Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.

Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die beiden bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.

Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Bedarfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauerlandkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.

SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, einen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.

Wenn dem Landrat das Abstimmungsergebnis nicht gefällt …

Ein “Leerstück” in Sachen Demokratie gab es in der Kreistagssitzung am Freitag, dem  20. Oktober, zu beobachten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging um die Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates der KEB Holding AG, also einer Kommunalen Energiebeteiligungsgesellschaft. Die KEB koordiniert die Interessen von Kommunen, die RWE-Aktien besitzen. Es gäbe reichlich Anlaß für einen personellen Wechsel in diesem Gremium, denn die gescheiterte Anlagepolitik mit den RWE-Aktien hat dem HSK seit 2008 direkt und indirekt Wertberichtigungen von etwa 430 Mio Euro nach unten eingebracht, also einen Verzehr fast aller finanziellen Reserven.

Von den Kreistagsmitgliedern des HSK war in der Sitzung über die Neubesetzung von drei Sitzen im Aufsichtsrat der KEB Holding AG zu entscheiden, für die der Hochsauerlandkreis ein Vorschlagsrecht hat. Für diese Wahl waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden: Von der CDU-Fraktion mit zwei vorgeschlagenen Bewerbern, von der SPD-Fraktion mit ebenfalls zwei vorgeschlagenen Bewerbern und von der Fraktion B90/Die Grünen mit einem vorgeschlagenen Bewerber. CDU und SPD schlugen die bisherigen Gremienmitglieder vor.

Gemäß § 35 Kreisordnung NRW konnte somit jedes Kreistagsmitglied für eine der drei Listen seine Stimme abgeben. Denn wie auch sonst bei Wahlen mit mehreren Vorschlagslisten üblich, hat jede(r) Wählerin genau eine Stimme.

Dieses Verfahren der Listenwahl bei der Besetzung von Gremien ist den Kreistagsmitgliedern eingehend bekannt, denn seit der Konstituierung des Kreistags für die laufende Wahlperiode wurden derartige Wahlen schon oft durchgeführt. Auch in der speziell für diesen Punkt von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache 9/722 (unter “4. Wahlverfahren”) wird eindeutig ausgeführt: “Nach § 35 Abs. 3 KrO NRW kann die Wahl durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erfolgen.

Da kein einheitlicher Wahlvorschlag, sondern drei Vorschlagslisten eingereicht wurden, musste zwangsläufig die Verhältniswahl zur Anwendung kommen. Dies musste zumindest aufgrund der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage jedem Kreistagsmitglied klar sein.

Und da kein Kreistagsmitglied eine geheime Wahl beantragt hatte, wurde gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags die Wahl durch durch Handheben durchgeführt, und die abgegebenen Stimmen wurden exakt ausgezählt. Zunächst rief der Landat den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion auf und fragte, wer für diesen Wahlvorschlag stimme. Nach der Auszählung der Stimmen durch die Kreisverwaltung erhob sich gegen die Feststellung des Vorsitzenden, dass 39 Kreistagsmitglieder für den Listenvorschlag der CDU ihre Stimme abgaben, kein Widerspruch. Wie schon oft im HSK, hatten offenbar zahlreiche Mitglieder der SPD-Fraktion quasi automatisch für den Vorschlag der CDU gestimmt…

Erst als der Landrat anschließend über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen ließ und sich dabei herausstellte, dass nun nur noch diejenigen Kreistagsmitglieder, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben hatten, abstimmungsberechtigt waren, gab es beim Vorsitzenden und bei einigen Kreistagsmitgliedern der SPD Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ersten Abstimmung. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ließ der Vorsitzende – trotz Protesten aus mehreren Kreistagsfraktionen – erneut über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen, für den dieses Mal nur 27 Stimmen gezählt wurden. Für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion wurden anschließend 14 Stimmen gezählt, für den dritten Wahlvorschlag 9 Stimmen, also alle Stimmen von Grünen, SBL, Linken und Piraten.

Es bestand aber keinerlei Anlass zur Wiederholung der ordnungsgemäß durchgeführten und abgeschlossenen ersten Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, denn das wäre nur zulässig, wenn ein Kreistagsmitglied die Auszählung angezweifelt hätte. Das war nicht der Fall. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Abstimmung oder Desorientierung einiger Kreistagsmitglieder stellen keine Gründe für eine Abstimmungswiederholung dar!

Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags hat daher zu Unrecht die Abstimmung über die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion wiederholen lassen. Diese Wiederholung hatte Konsequenzen für die Wahlergebnisse der beiden anderen Listen, insbesondere für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, weil nun einige Mitglieder der SPD-Fraktion, die zunächst für den Vorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt hatten, ihre Stimmen für den Vorschlag der eigenen Fraktion abgeben konnten. Sonst wäre kein Kandidat von der Liste der SPD gewählt worden, sondern 2 von der CDU vorgeschlagene Bewerber und der Kandidat der Grünen.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos hat den Landrat mittlerweile schriftlich aufgefordert, diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.

Einwohnerfragestunde im HSK-Kreistag – ein Nachspiel

Die Sauerländer Bürgerliste fragt nach (foto: Dominique Loos)

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.03.2017 im Meschede verlief so bemerkenswert, dass die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) drei Tage danach bei Landrat Dr. Karl Schneider die Einberufung des Ältestenrats beantragt hat.

(Fortsetzung von http://sbl-fraktion.de/?p=7389)

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos kritisiert in seinem Schreiben an die Verwaltungsspitze u.a. den Umgang mit den Fragestellern, die zu Beginn der Kreistagssitzung in der Einwohnerfragestunde ihr Fragerecht nutzen wollten.

Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien befragt und diese wurden notiert. Sie durften dann ihre Fragen auch nicht – wie bisher üblich – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten.

So ist es sicher nicht verwunderlich, dass sich bei einigen Zuhörern und Kreistagsmitgliedern der Verdacht einschleicht, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch handeln könnte?

Den beiden Gruppen fragewilliger Einwohner/innen ging es um zwei unterschiedliche Themenkomplexe, wahrscheinlich ausgerechnet um solche, die der Hochsauerlandkreis offenbar nicht gerne öffentlich diskutiert haben möchte. Zum einen betrafen die Fragen die Abschiebung der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck, zum anderen das Vorgehen des Kreisveterinäramts im Fall des Ziegenhofs bei Brilon-Scharfenberg.

Andere Aspekte dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=7383

Hier der Antrag der SBL/FW im Wortlaut:

*Antrag auf Einberufung des Ältestenrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des Ältestenrats, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

  1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
  2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
  3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
  4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
  5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”

Aus der Begründung zu TOP 1 bis 4:

“In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 kam es in mehreren Fällen zu Abläufen, die wir für nicht vereinbar mit der geltenden Geschäftsordnung des Kreistags halten. Es geht insbesondere um §§ 12, 13, 16 und 17. Für solche Probleme ist gemäß § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Ältestenrat zuständig.“

Seit dem Antrag ist nun mehr als eine Woche vergangen. Eine Antwort der Landrats haben wir noch nicht erhalten.

UPDATE (05.04.2017)
Heute, am Tag nach der Veröffentlichung unseres Beitrags, ging bei der SBL/FW-Fraktion per Mail eine Antwort des Landrats ein.
Der Landrat lehnt die Einberufung des Ältestensrats ab. Die beantragten Themen sollen nun in einer bereits vorher terminierten zusätzlichen Sitzung des Kreisausschusses am Dienstag 25.04. um 17:30 Uhr auf die Tagesordnung kommen.