NRW: Nahezu die Hälfte der Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2016/17 eine Ganztagsschule

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut. (grafik: it.nrw)

Düsseldorf (IT.NRW). 48,2 Prozent der 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen in NRW nahmen im Schuljahr 2016/17 ein Ganztagsangebot und weitere 5,4 Prozent sonstige Betreuungsmaßnahmen an ihren Schulen in Anspruch.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, hatten die Anteile fünf Jahre zuvor bei 34,8 bzw. 9,1 Prozent gelegen.

An den in der Regel als gebundene Ganztagsschule angelegten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen nahmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Nachmittagsangebot teil.

An Realschulen und Gymnasien wurden mit 22,7 bzw. 25,8 Prozent die wenigsten Kinder ganztags betreut.

Im Primarbereich boten die meisten Schulen eine offene Ganztagsbetreuung an, d. h. nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler nahm verpflichtend ein Ganztag teil. An Grundschulen nahmen im abgelaufenen Schuljahr 44,1 Prozent der Schüler ein Ganztagsangebot wahr.

64 192 (20,8 Prozent) der 308 860 Realschüler und 83 525 (24,6 Prozent) der 339 790 Gymnasiasten in der Sekundarstufe I wurden entweder ganztags unterrichtet oder sie nahmen Betreuungsangebote, wie beispielsweise die Übermittagsbetreuung, wahr.

Schulen, die nicht zu den Ganztagsschulen gehören, boten zum Teil sonstige Betreuungsangebote an. Hierzu zählen Maßnahmen wie z. B. „Schule von acht bis eins” und „Übermittagbetreuung”.

Kurz gebloggt: Hausaufgaben an Sekundarschulen und die Lokalmedien

Hausaufgaben20150609Ich muss das mal kurz loswerden. In unseren Lokalmedien wird irreführend über das Thema „Hausaufgaben an Sekundarschulen“ berichtet.

Sekundarschulen sind Schulen des gebundenen Ganztags. Für diese Schulen gilt unter anderem folgender Absatz des Runderlasses vom Mai vergangenen Jahres:

Hausaufgaben an Ganztagsschulen
An Ganztagsschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben.
Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben
mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen[1][2].

Quellen:
[1] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8/Runderlass-vom-05_05_2015.pdf
[2] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Hausaufgaben/

In der Westfalenpost heißt es aber fälschlicherweise am 15. Juni:

„Im Schulgesetz vorgesehen sind drei Nachmittage mit Unterricht bis ca. 15 Uhr. An diesen Tagen entfallen die Hausaufgaben.“

Quelle: http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/raete-entscheiden-ueber-schulform-im-suedkreis-id11918180.html

Der Erlass unterscheidet nicht(!) zwischen langen und kurzen Tagen. Es sollen in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gestellt werden, die zu Hause erledigt werden müssen.

„Hierzu beschließt die Schulkonferenz ein Konzept.“ [2]

Leider heißt es auch in einem Artikel vom 17. Juni erneut:

„An den langen Nachmittagen[sic!] wird es keine Hausaufgaben geben.“

Diese Aussage ist wiederum nicht korrekt, denn sie impliziert, dass es an den kurzen Tagen(!) Hausaufgaben geben könnte.

Das Thema war von der Sauerländer Bürgerliste schon im Juni vergangenen Jahres recherchiert worden:

„Ganztagsschulen müssen ihre Hausaufgaben machen: Lernzeiten im Unterricht, statt büffeln zu Hause.“ Siehe:
http://www.schiebener.net/wordpress/ganztagsschulen-muessen-ihre-hausaufgaben-machen-lernzeiten-im-unterricht-statt-bueffeln-zu-hause/

Jetzt müssen nur noch die lokalen Printmedien ihre Hausaufgaben machen und ihre Schulgeschichten nachrecherchieren.

——————————————–

Ich hatte schon am 15. Juni bei Facebook die Westfalenpost auf den Umstand hingewiesen, aber vielleicht werden Kommentare nicht ernst genommen bzw. nicht gelesen.