Die Mitglieder der FREIEN WÄHLER NRW im Hochsauerlandkreis stellen Sebastian Vielhaber als Direktkandidaten auf.
„Für eine moderne, liberal-konservative Bürgerbewegung der Vernunft und des gesunden Menschenverstands.“


Als Direktkandidat wurde der 42 Jahre alte Architekt Sebastian Vielhaber aufgestellt und einstimmig auf der Mitgliederversammlung gewählt. (Foto: FWG)

Am 24.04.2021 trafen sich die Mitglieder der FREIEN WÄHLER NRW zur Bundeswahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestags im Wahlkreis Hochsauerlandkreis (147) im Ratssaal der Stadt Winterberg.

(Pressemitteilung Freie Wähler)

Als Direktkandidat wurde der 42 Jahre alte Architekt Sebastian Vielhaber aufgestellt und einstimmig auf der Mitgliederversammlung gewählt. Sebastian Vielhaber ist in Arnsberg-Voßwinkel aufgewachsen, lebt seit 2009 in Winterberg-Siedlinghausen und ist Mitgründer der „Freie Wähler Gemeinschaft – Bürger für Winterberg & Ortschaften e.V.“.

Er trat 2020 als Spitzenkandidat bei der Wahl zum Stadtrat sowie als Kreistagskandidat der Freie Wähler Hochsauerland an. Seit 2020 ist er auch Fraktionsvorsitzender der FWG – Bürger für Winterberg & Ortschaften im Rat der Stadt Winterberg.

Auf der bundespolitischen Ebene möchte er sich insbesondere für eine starke Region, ehrenamtliches Engagement und den Erhalt unserer intakten Heimat einsetzen.

In seinem Wahlkreis ist ihm die Förderung und Stärkung des Tourismus, der lokalen Wirtschaft und mittelständischen Unternehmen (u.a. Handwerk und Industrie), die Abschaffung von überflüssiger Bürokratie, Förderung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft sowie solide Kommunalfinanzen ein großes Anliegen. Bekennend zum im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerten Föderalismus, für stabile Gemeinden, Städte und Kreise sind Garanten und Sicherstellung für eine lebenswerte Heimat.

Für eine moderne, liberal-konservative Bürgerbewegung der Vernunft und des gesunden Menschenverstands.

Ein Dank der Mitglieder gilt der Stadt Winterberg, die uns unter Einhaltung der Corona-Auflagen einen Sitzungsraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

Pressemitteilung: Freie Wähler stellen Kandidaten zur Kommunalwahl am 13.09.2020 auf

Am 25. Mai 2020 trafen sich die Vereinsmitglieder der FWG zur Mitgliederversammlung, um die Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl am 13.09.2020 für die 16 Wahlbezirke und der Reserveliste aufzustellen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden einstimmig gewählt.

(Pressemitteilung der „Freie Wählergemeinschaft (FWG) – Bürger für Winterberg und Ortschaften e.V.“)

Für Winterberg und Elkeringhausen stellen sich Heiner Kräling, Dirk Engemann, Hubertus Schulte und Steffen Wöller zur Wahl.

In Siedlinghausen und Altenfeld bewerben sich neben Sebastian Vielhaber als Spitzenkandidat auch Nicole Fischer und Albert Blaufuß sowie in Silbach Bernd Kultus um ein Mandat im Stadtrat.

Für Züschen wurden Michael Kappen (Listenplatz 2) und Birgit Schmidt nominiert.

Im Hilletal (Niedersfeld, Hildfeld & Grönebach) treten Birgit Völler und Andreas Völler zur Wahl an.

In den Höhendörfern Neuastenberg, Langewiese, Hohenleye, Mollseifen und Lenneplätze stellt sich Thorsten Vogt zur Wahl.

Die Freie Wähler Gemeinschaft – Bürger für Winterberg und Ortschaften steigt mit einem starken Team für die Einführung einer neuen Politik-Kultur unter Ihrem Motto „Politik von Bürgern mit Bürgern für Bürger“ und mit Herz und Verstand für mehr TRANSPARENZ – BÜRGERKONSENS – SACHPOLITIK zuversichtlich in die anstehende Kommunalwahl ein, um zukünftig neuen politischen Wind in den Stadtrat einzubringen.

Ein Dank der FWG gilt der Stadt Winterberg. Sie hat die Kandidatenaufstellung der FWG unter Einhaltung der Corona-Auflagen im Rathaussaal in Winterberg erst ermöglicht.

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Unterschriftensammlung der „Aktion Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in Winterberg/Pforte

Der Bund der Steuerzahler NRW ist unserer Einladung nach Winterberg gefolgt und wird am kommenden Donnerstag, den 29.11.2018, in der Zeit von 14:00 bis 15:30 Uhr einen Stand zum Thema „Aktion Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 KAG für das Land NRW“ in der Unteren Pforte in Winterberg , vor Bistro täglich, einrichten, um weitere Unterschriften zu sammeln.

(Pressemitteilung der FWG Winterberg)

Seit Beginn der Volksinitiative (31.10.2018) konnte der Bund der Steuerzahler NRW bereits über 30.000 Unterschriften von den 66.000 erforderlichen Unterschriften einsammeln.

Die Freien Wählergemeinschaften aus Winterberg und Medebach sowie die Bürger aus Hallenberg werden dazu ebenfalls vor Ort präsent sein, um für die parallel laufende Online-Petition der Freien Wähler NRW zu werben, damit der Druck auf die Landesregierung NRW weiter erhöht wird.

Wir würden uns freuen, wenn Ihr diese Information weiter verbreitet und wenn Ihr bei der Volksinitiative und der Online-Petition noch nicht unterschrieben habt, auch kurz vorbei schauen würdet.

Bürgervereinigung FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften e.V. unterstützt die Petition „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen“

 
Die Freien Wähler Winterberg und Ortschaften unterstützen die Online-Petition „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen„.

Die FWG und ihr Vorsitzender Sebastian Vielhaber möchten „die Straßenausbaubeiträge abschaffen – Bürger entlasten“.

Die aus der Kaiserzeit stammenden Straßenausbaubeiträge seien europaweit einmalig – kein anderes Land belaste seine Bürger in diesem Maße.

Straßenausbaubeiträge seien, so Vielhaber:

  •  existenzbedrohend für viele Anlieger
  •  ein ungeliebter Zwang für die Kommunen („sollen“ = „müssen“)
  •  streitanfällig
  •  ungerecht, da die Straßen die Allgemeinheit nutzt, nicht nur die Anlieger
    UND die Bürger in finanzschwachen Kommunen häufig mit höheren Sätzen zur
    Kasse beten werden (In der Stadt Arnsberg liegt der Satz derzeit bei 65%, in
    Hallenberg, Olsberg und Winterberg sogar beim Höchstsatz von 80%) als die
    Anlieger in finanzstarken Städten und Gemeinden
  •  schädlich für den Frieden in den Kommunen

Das Thema brenne bundesweit tausenden von Bürgerinnen und Bürgern auf den Nägeln. Hier in NRW, so Sebastian Vielhaber weiter, könnten BürgerInnen nicht wie beispielsweise in Bayern ein Volksbegehren initiieren, da gegen Abgabengesetze in NRW nach der Landesverfassung keine Volksbegehren durchgeführt werden können.

In fast allen Bundesländern liefen entsprechende Kampagnen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Bemerkenswert dabei sei, dass es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg diese Beiträge nicht gebe.

Freie Wähler Winterberg suchen Wege ins Rathaus: Wirtschaft, Tourismus, Straßenbaugebühren, soziales Engagement und Wiederbelebung der Ortschaften

Am vergangenen Freitag haben sich die Freien Wähler Winterberg zu einem zwanglosen Gesprächsabend im Gasthof Lingenauber (Siedlinghausen) getroffen.

Ich schreibe bewusst „zwanglos“, weil es keine eigentliche Tagesordnung gegeben hat. Drei Stunden lang wurden politische Themen angesprochen und andiskutiert, die den Anwesenden aus Altenfeld, Hildfeld, Silbach und Siedlinghausen auf den Nägeln brannten:

  • Wohnraum für Familien, gerade in der Kernstadt Winterberg
  • Verkehrsverhältnisse in Winterberg an Ski-Wochenenden und in den Krokus-Ferien
  • Verödung der Ortschaften
  • Bäderverein Siedlinghausen
  • Tierversuche
  • Struktur der Freien Wähler: einerseits Verein, andererseits politische Partei
  • Gründung eines Kreisverbands der Freien Wähler
  • Äußerungen Winterberger Politiker über die Freien Wähler („Jetzt meckern sie wieder.“)
  • unterschiedliche Meinungen in der Demokratie
  • Fraktionszwang im Rathaus
  • fehlende Transparenz
  • welche Rolle spielt die EU?
  • Stärkung des Ehrenamts wie bspw. Hospizverein, freiwillige Feuerwehr
  • Flüchtlinge
  • Windenergie
  • dürfen Drohnen über private Grundstück fliegen?
  • Energiekosten städtischer Gebäude
  • Straßenbaugebühren für Anlieger („Strabs“)

Am Schluss des Abends stellte Sebastian Vielhaber, 1. Vorsitzender der FWG Winterberg und seiner Ortschaften, die Auskunft der Stadt Winterberg auf seine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW) vor und umriss mögliche Themenschwerpunkte der Freien Wähler für die Kommunalwahlen 2020.

Für die locker bedruckten 10 Seiten Auskunft des Bürgermeisters nach dem IFG plus CD mit verschlüsselter PDF, so Sebastian Vielhaber, seien ihm 125 Euro in Rechnung gestellt worden.

Die Tabellen enthielten zwar nun alle Unterkonten der städtischen Gebäude, allerdings sei lediglich der Haushaltsansatz für 2018 aufgeführt. Die tatsächlichen Kosten eines Haushaltsjahrs seien nicht Teil des Kontenplans.

Was man ablesen könne, wäre beispielsweise, dass das Feuerwehrhaus in Winterberg mit 770 000 Euro, statt wie geplant 700 000 Euro zu Buche schlage.

Die Energiekosten für des Rathaus (ca. 49 000 Euro), sowie für die städtischen Schulen seien sehr hoch: Grundschule Winterberg 60 000 Euro, Gymnasium Winterberg 103 000 Euro, Sekundarschule in Winterberg 56 000 Euro.

Als erklärungsbedürftig wurde dargestellt, dass die Energiekosten des Oversum wegen höherer Besucherzahlen (so die Begründung der Stadt) gestiegen seien, denn geheizt werden müsse doch sowieso, unabhängig davon, ob sich 100 oder 300 Gäste in Schwimmbad, Sauna, usww. befänden.

Zu kurz kam am Freitagabend die Frage, mit welchem Programm sich die Freien Wähler zu den Kommunalwahlen 2020 aufstellen sollen. Auf Grundlage des Diskussionsstandes wurden folgende Themenschwerpunkte vorgeschlagen:

  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Straßenbaugebühren
  • soziales Engagement
  • Wiederbelebung der Ortschaften

Auf der Website der FWG Winterberg sollen die Eckpunkte zur Wahl, so sie denn ausgearbeitet sind, veröffentlicht werden: http://www.fw-winterberg.de/cms/pages/ueber-uns.php

Sebastian Vielhaber, der 1. Vorsitzende der FWG Winterberg, ist hier auf Facebook zu finden.

Informationsfreiheitsgesetz und Winterberger Gebäude: die Daten sind da! Stammtisch / Infoabend der Freien Wählergemeinschaft am kommenden Freitag.

Details aus dem Antrag nach IFG an die Stadt Winterberg (screenshot)

Auf seiner Facebook-Seite hat Sebastian Vielhaber das Eintreffen der per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragten Daten bekannt gegeben:

„Die beantragten Unterlagen sind heute per Post eingetroffen. Ein „echtes Meisterwerk“…bestehend aus 2 DIN-A4 Seiten Anschreiben, 8 DIN-A4 Seiten Anlagen und eine geschützte PDF auf CD-ROM…
Dafür haben Sie die Frist mal eben um eine Woche überzogen! = Bearbeitungszeit von 5 Kalenderwochen“

Nun wolle er die Daten in Ruhe und sorgfältig auswerten, um danach mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Stadt habe ihm 125 Euro Bearbeitungsgebühren[1] in Rechnung gestellt.

Am kommenden Freitag findet ein Stammtisch / Infoabend der Freien Wähler statt. Vielleicht gibt es dort schon die (ersten) Ergebnisse zu diskutieren.

Aus der Pressemitteilung der FWG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FWG Winterberg und Ortschaften e.V. lädt am Freitag, den 09.03.2018, ab 19:30 Uhr in den Gasthof Lingenauber in Siedlinghausen zu einem öffentlichen Stammtisch / Informationsabend alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein.

In lockerer Atmosphäre (ohne festen Ablauf) möchten wir über die ersten Monate seit unserer Gründung informieren. Aktuelle kommunale Stadt- und Ortsthemen (z.B. Schule, Wirtschaft, Demografische Entwicklung, Ehrenamt) bieten sicher reichlich Gesprächsstoff und werden für einen interessanten Abend sorgen.

Der Vorstand und die Mitglieder der FWG wünschen sich eine rege Teilnahme.

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[1] Kommentare im Netz:

„Lachhaft, diese Gebühr“

„Das erheben der Gebühr wird wahrscheinlich mehr kosten als die Informationen an sich selbst…“

“ … solche Dinge zu hinterfragen ist eigentlich Aufgabe des Rates. So etwas müsste auf Knopfdruck aus dem Drucker kommen, da solche Zahlen jedem ordentlichen Buchhalter bekannt sind.“

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Stadt Winterberg schweigt

Am  23. Januar 2018 hatte Sebastian Vielhaber (1. Vorsitzender der FWG Winterberg) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Stadt Winterberg gestellt. Der Eingang wurde ihm am 24. Januar durch den Bürgermeister bestätigt.

(Mehr zu Sebastian Vielhaber und den Freien Wählern Winterberg hier im Blog:
https://www.schiebener.net/wordpress/freie-waehler-winterberg-wollen-2020-ins-rathaus/)

Die gesetzlich vorgeschrieben Monatsfrist (s. u.) ist überschritten und Sebastian Vielhaber hat bislang keinerlei Rückmeldung von der Stadt Winterberg erhalten.

Wird Informationsfreiheit in Winterberg klein geschrieben oder kann es noch andere Gründe geben, die den Bürgermeister an der Offenlegung der Daten hindern?

Ich bin gespannt.

Inhaltlich geht es Sebastian Vielhaber um folgende Informationen:

Auszug aus dem Antrag von Sebastian Vielhaber (screenshot)

 

Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus (Hervorhebungen von mir):

§ 5 IFG NRW – Verfahren

(1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen.

(3) Ist die Gewährung des Informationszugangs von der Einwilligung einer betroffenen Person abhängig, gilt diese Einwilligung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die öffentliche Stelle vorliegt.

(4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=151975560319270984&sessionID=1135863062676868271&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146728,6

 

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Freie Wähler Winterberg wollen 2020 ins Rathaus

Sebastian Vielhaber (links) beim politischen Aschermittwoch in Deggendorf (foto: Freie Wähler)

Die Freien Wähler (FWG) Winterberg wollen bei den nächsten Kommunalwahlen ins Winterberger Rathaus einziehen. Die Voraussetzungen, dass neben CDU, SPD und FDP eine weitere Gruppe Einfluss auf die Kommunalpolitik in Winterberg gewinne, seien sehr gut, erläutert der 1. Vorsitzende der FWG Sebastian Vielhaber im Gespräch.

Die geplante Schließung der Verbundschule in Siedlinghausen hätte viele Bürgerinnen und Bürger empört. Nach der Gründung der Bürgerinitiative zum Schulerhalt und dem Ratsbürgerentscheid, habe sich gezeigt, dass in Winterberg „das Wasser kocht“.

(Artikel rund um den Ratsbürgerentscheid hier im Blog.)

Die FWG habe zwar den Impuls aus den Auseinandersetzungen um die Schulschließung in Siedlinghausen erhalten, bearbeite aber inzwischen Themen, die die ganze Stadt Winterberg beträfen:

  • Schulinfrastruktur
  • Schuldenabbau
  • Oversum
  • Straßenausbaugebühren für Anwohner
  • Waldverkauf
  • Verkehrskonzept Skitourismus
  • kostenloser ÖPNV
  • Winterberger Wirtschaft
  • Haushaltsfragen
  • Transparenz der Politik

Seit Gründung der FWG Winterberg am 3. Mai 2017 hätten die Freien Wähler schon einige (kleine) Erfolge erzielt. Dazu zählt Sebastian Vielhaber auch die Aufmerksamkeit, die die Bürgeranregungen an den Rat in der Öffentlichkeit gefunden hätten.

Durch große Hartnäckigkeit habe man noch als Bürgerinitiative die Qualitätsanalyse der Verbundschule Siedlinghausen-Winterberg erhalten. Die nächste Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werde Aufschluss über Details des Gebäudemanagements in Winterberg bringen.

Intensiv hätten sich die Freien Wähler mit dem Haushalt der Stadt Winterberg auseinandergesetzt, und auch wenn ihre Anregungen in der Mehrzahl vom Rat abgelehnt worden seien, hätte es doch kleine Erfolge gegeben:

Die 14 Tage Auslegungsfrist des Haushalts nach der Gemeindeordnung §80, Absatz 3 sei auf drei Wochen erhöht worden. Die FWG habe kleine Fehler im Haushalt aufzeigen können: falsche Flüchtlingszahlen und im Bereich Feuerschutz/Brandschutz Bezüge zu veralteten Gesetzen.

Ein Erfolg, so Vielhaber, sei der nun auch schriftlich protokollierte jährliche Zuschuss der Stadt Winterberg zum privatisierten Frei- und Hallenbad Siedlinghausen.

Sehr begeistert war Sebastian Vielhaber vom Besuch des politischen Aschermittwochs der Freien Wähler in Degendorf/Bayern. Die politische Rede des Bundes- und Landesvorsitzenden Hubert Aiwanger habe ihn überzeugt, dass auch in Winterberg das Thema „Abschaffung der Straßenausbaugebühren“ auf die politische Bühne gehöre.

Um noch mehr Mitstreiter zu gewinnen, werde es Anfang März (der genaue Termin stehe noch nicht fest) einen öffentlichen politischen Austausch über die Wege und Ziele der FWG Winterberg geben.

„Wir brauchen Leute, die im Vorstand mitarbeiten, aus allen Ortsteilen“, so Vielhaber, denn es gäbe viel zu tun.

Informieren wollen die Freien Wähler Winterberg über ihre Website. „Da sind noch einige Baustellen, aber wir arbeiten daran.“

Priorität habe die Erstellung eines politischen Eckpunktepapiers.

Die Westfalenpost über die Winterberger Ratssitzung am vergangenen Donnerstag: eine kleine Frage

Leider konnte ich am vergangenen Donnerstag nicht an der Ratssitzung in Winterberg teilnehmen. Der 17 Uhr-Termin war diesmal einfach zu früh.

Dabei hätte mich die Diskussion über die Einwendungen und Anregungen der FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften sehr interessiert.

Im Bericht der WP heißt es unter anderem, dass es ein zweiter Erfolg der FWG gewesen sei, dass sie in Person ihres Vorsitzenden Sebastian Vielhaber einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfe.

Ich habe immer gedacht, dass es sich laut Gesetz folgendermaßen verhielte:

„Das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen Person zu, das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger hat einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.“

Im Zeitungsbericht nun weiter: „Der Rat entsprach dem Antrag …“

Meine Frage: Muss der Rat einem Recht zustimmen, welches der Bürger/die Bürgerin laut Gesetz hat? Richtet sich das Auskunftsrecht nicht direkt an Bürgermeister und Verwaltung?

Nun ja, ich war nicht dabei und speichere mir diese Frage zunächst ab.

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ