Sauerländer Bürgerliste kritisiert Berichterstattung der Westfalenpost: „Was ein Journalist durch Weglassen von Informationen bewirken kann… „

Auf ihrer Website kritisiert die Sauerländer Bürgerliste/FW einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost Meschede über die Kreistagssitzung vom vergangenen Freitag. Dem Autor wird selektive Berichterstattung, das Weglassen von wichtigen Informationen, vorgeworfen.

Den WP-Artikel selbst kann ich hier leider nicht verlinken, da er (noch?) nicht im Internet zu finden ist. Wer die Papier-Ausgabe für Meschede hat, lese dort nach.

Das ausführliche eigene Protokoll der SBL/FW hatte ich gestern hier veröffentlicht.

Es folgt ergänzend die Stellungnahme der SBL/FW zum WP-Artikel:

„In den letzten Wochen gab es öfters Diskussionen über die Qualität der heimischen Lokalpresse.
Einen besonders drastischen Anlass für solche Diskussionen liefert in der heutigen WP-Ausgabe der Leiter der Mescheder WP-Redaktion mit seinem Bericht über die gestrige Sitzung des Kreistags unter der Überschrift “Beschluss über Asylverfahren abgelehnt”.
Das Problem dieses Artikels besteht nicht in unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. in “alternativen Fakten”, sondern im Weglassen von mehreren wichtigen Informationen.

Dazu vier Beispiele:

1. “Linkspartei und SBL hatten den außerplanmäßigen Termin beantragt. Einzig wesentlicher Tagesordnungspunkt: die Dublin-III-Verordnung”.

Das ist formal richtig. Es fehlt aber, dass der Antrag der beiden Fraktionen ausgelöst wurde durch einen vorher auf Kreisebene nicht beachteten Offenen Brief des überparteiischen “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern”. Die Flüchtlingshilfe hatte auf die jetzt im Winter besonders großen Gefahren bei vom Kreisausländeramt durchgeführten Abschiebungen z.B. nach Italien hingewiesen, infolge der Flüchtlingen dort drohenden Obdachlosigkeit.

2. “Linkspartei und SBL forderten, ‘alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate auszunutzen’… Eine Mehrheit aus CDU, SPD und FDP stellte fest: Der Kreistag habe gar keine Kompetenz für einen derartigen Beschluss.”

Hier ist das Zitat unseres Antrag an entscheidender Stelle unvollständig. Denn der Resolutionsantrag begann mit den Worten: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, … alle vorhandenen Spielräume …”. Bei derartigen Angelegenheiten darf der Kreistag tatsächlich keine verbindlichen Beschlüsse für ein Handeln oder Unterlassen des Landrats beschließen. Aber eine Aufforderung oder Empfehlung an den Landrat durch den Kreistag ist selbstverständlich immer und zu allen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zulässig! In dem Artikel fehlt jeder Hinweis, dass bei der Zuständigkeit des Kreistags zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen Beschluss über die Vorgehensweise und einer bloßen Aufforderung an den Landrat.

3. Und mit Bezug auf die vorherige Kreistagssitzung am 12.01.2018 steht in der WP: “Bereits in deren Vorfeld oder sogar in der Sitzung hätten die Antragsteller die Erweiterung der Tagesordnung beantragen können.”

Theoretisch stimmt auch das. Ein Antrag einer Fraktion muss dann in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn er 14 Tage vor einer Kreistagssitzung gestellt wurde. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können zwar weitere Tagesordnungspunkte wegen Dringlichkeit beantragt werden. Aber sie kommen nur dann auf die Tagesordnung, wenn der Kreistag die Dringlichkeit in seiner Sitzung ausdrücklich mit Mehrheit bestätigt. Das hat in den letzten Jahren in all diesen Fällen nicht funktioniert, weil die GroKo diese Anträge der Opposition ablehnte. Kurzfristig beantragte Punkte erscheinen dann nie auf der Tagesordnung.
Die einzige Möglichkeit einen Punkt auf die Tagesordnung zu bekommen, ist daher ein Antrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist, und das ging nur im Rahmen einer weiteren Sitzung. Darauf haben die Antragsteller in der Kreistagssitzung am Freitag deutlich hingewiesen; im WP-Bericht wird es nicht erwähnt.

4. Zur Vollständigkeit einer seriösen Berichterstattung gehört auch die vom Landrat selbst zu Beginn der gestrigen Sitzung gegebene Darstellung, dass der Brief aus Sundern bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen war, aber von der Kreisverwaltung erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet wurde. Der Landrat sagte gestern zu, dass das künftig besser klappen soll. Damit wurde deutlich, dass hier der für die Vorbereitung entscheidende Fehler im Kreishaus passiert ist. Denn wenn die Kreisverwaltung die Weiterleitung des Briefes innerhalb von 12 Tagen geschafft hätte, dann hätte jede Fraktion ihn rechtzeitig auf die Tagesordnung setzen lassen können. Auch zu dieser wesentlichen Ursache für die zusätzliche Sitzung schweigt die WP!“

Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 … war eine der schnellsten: Sitzungsverlauf und Ergebnis.


Die gestrige Kreistagssitzung war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.

Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Soweit zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

Dublin III und Abschiebepraxis im HSK: Sondersitzung des Kreistags auf Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste/FW

Wie gestern berichtet, haben sowohl die Partei DIE LINKE als auch die Sauerländer Bürgerliste die unverzügliche Einberufung des Kreistags gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kreisordnung NRW mit folgenden Tagesordnungspunkten beantragt:

  1. Bericht des Landrats und der Kreisverwaltung über die Vorgehensweise bei sog. Überstellungen von Flüchtlingen in andere Mitgliedsstaaten der EU aufgrund des Dublin III-Abkommens.
  2. Beschlussfassung der Kreistags über eine Empfehlung des Kreistags an den Landrat zum Umgang mit sog. Dublin III-Fällen.

Der Landrat hat dem Antrag unverzüglich stattgegeben. Die Sitzung wird am 26. Januar um 15 Uhr stattfinden.

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Der Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste kann hier als PDF nachgelesen werde:
SBL_LINKE_Antrag Dublin III-mU_15.01.2018

DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

Anlass des gemeinsamen Antrags von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“

[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]

Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg
Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“

Gegen Abschiebungen nach Italien: Offener Brief des Bürgernetzwerks Flüchtlingshilfe Sundern

Das Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern hat dem Kreistag in Meschede eine offenen Brief übergeben, den wir an dieser Stelle veröffentlichen.