Willkür in der Kreisverwaltung des HSK? – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt beim Landrat nach

Aussichtslos scheinender Kampf mit der Behörde

Die WP Meschede berichtete in der Ausgabe vom 15.02.2020 über den seit 20 Monaten dauernden Kampf, den die Familie Lübke aus Eslohe mit dem Hochsauerlandkreis führt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form vor fünf Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

„H“ für Hilflosigkeit
Der Grund für die Auseinandersetzung mit der Behörde wäre die Verweigerung der Eintragung des „H“ für Hilflosigkeit im Schwerbehindertenausweis der volljährigen Tochter der Familie Lübke. Die junge Frau wurde mit dem Down-Syndrom geboren.

Hilfebedürftigkeit entfällt sofort nach der Volljährigkeit?
Dem Zeitungsbericht entnehmen wir, dass der HSK offenbar die Situation von Frau Lübke und ihrer Familie jetzt anders einschätzt als in den früheren Jahren. Die Kreisverwaltung geht jetzt offenbar davon aus, dass die junge Frau mit Erreichung der Volljährigkeit quasi von einem Tag zum anderen nicht mehr ständig auf fremde Hilfe bzw. auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen ist.

Falsche Einschätzung?
Vielleicht trifft diese Einschätzung des Hochsauerlandkreises nicht die Lebenswirklichkeit eines mit Trisomie 21 geborenen Menschen?

Spielt Geld eine Rolle?
Das „H“ würde die betreffende Person u.a. zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zur Inanspruchnahme einer Begleitperson berechtigen, sowie Steuervorteile für Therapie- und Fahrtkosten bringen. In dem WP-Artikel wurden daher auch Mutmaßungen, dem HSK ginge es wohl ums Geld und nicht um die Unterstützung der jungen Frau, formuliert.

SBL/FW schreibt den Landrat an
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm die „Story“ zum Anlass, dem Landrat am 25.02.2020 diese zwei Fragen zu schicken:

  • Aus welchen für uns nachvollziehbaren Gründen verweigert Ihre Behörde Frau Lübke die Eintragung des Buchstaben „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis?
  • Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es seit dem Jahr 2015 im HSK und wie wurde und wird mit ihnen verfahren?

Kreistag in Meschede: Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte die Beantwortung maximal 14 Tage dauern.

(Der Artikel ist am 2. November auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?

Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.

Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.”

Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand.

Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen.

Über das Ergebnis werden wir berichten.

Bundeschützenfest in Medebach – SBL/FW fragt nach Zusagen und Auflagen

Die Stadt Medebach möchte 2019 das Bundeschützenfest ausrichten. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte den Landrat nach den „Haken und Ösen“.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Laut Presseartikeln war ja Landrat Dr. Karl Schneider zu Besuch in Medebach, um unterstützend für das Bundesschützenfest zu agieren.

Anfrage der SBL/FW vom 08.08.2017
Der stellvertretende SBL/FW-Fraktionssprecher Stefan Rabe stellte dem Landrat dazu zwei Fragen:

  • Welche Zusagen sind von Seiten des HSK, d.h. seitens des Landrats und der Polizei, an den Schützenverein Medebach bzw. die Stadt Medebach insbesondere in finanzieller Hinsicht und hinsichtlich der Auflagen für eine derartige Großveranstaltung gemacht worden?
  • Welche besonderen Auflagen sind für diese Großveranstaltung zu erfüllen?

Mit Schreiben datiert auf den 28.08. antwortete der Landrat bzw. die Kreisverwaltung in dessen Auftrag folgendermaßen:

  • „Am 19.07.2017 hat eine Besprechung mit Vertretern des Sauerländer Schützenbundes, der Schützenbruderschaft Medebach, der Feuerwehr Medebach, der Polizei, der Stadt Medebach und des Hochsauerlandkreises stattgefunden, in der die grundsätzliche Durchführbarkeit einer solchen Veranstaltung in Medebach geklärt werden und erste grobe Vorplanungen vorgestellt werden sollten. ln diesem Rahmen hat Herr LR Dr. Schneider die grundsätzliche Unterstützung der Veranstaltung zugesagt. Weitere Zusagen wurden nicht getroffen.
  • Es sind die gleichen Auflagen einzuhalten wie bei jeder Großveranstaltung (s. z.B. Leitfaden des Innenministeriums NRW, www.mik.nn/v.de, Themen & Aufgaben > Schutz & Sicherheit > Gefahrenabwehr, Feuerwehr & Katastrophenschutz > Großveranstaltungen). Ob darüber hinaus besondere Auflagen zu erfüllen sind, kann frühestens beantwortet werden, wenn mit den konkreten Planungen begonnen wird. Im Übrigen wird die Stadt Medebach das Verfahren koordinieren.“

Im Vorwort wies die Verwaltung darauf hin, dass sich das Fragerecht gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag nur auf die Angelegenheiten des Kreises beziehe und nicht auf solche der Kreispolizeibehörde. Insofern würden die Aussagen ausschließlich für die Kreisverwaltung getroffen.