Silvana Koch-Mehrin – Universität Heidelberg beschließt die Entziehung des Doktorgrades

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Jetzt ist der Dr. weg (archiv europawahlen 2009: zoom)

Heidelberg. (UniHeidelberg) Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg hat nach intensiver Prüfung der Dissertation, einer schriftlichen Stellungnahme und einer persönlichen Anhörung beschlossen, Frau Silvana Koch-Mehrin den Doktortitel zu entziehen. Dieses Ergebnis einer mehrwöchigen Untersuchung der Plagiatsvorwürfe gegen die Europapolitikerin hat der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan Manfred Berg, am Mittwoch (15. Juni 2011) Frau Koch-Mehrin mitgeteilt.

Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Plagiate
Dekan Berg erklärte dazu: „Das vom Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät geprüfte Material belegt eindeutig, dass die im Jahre 2000 von Frau Koch-Mehrin vorgelegte und von der Philosophisch-Historischen Fakultät angenommene Dissertation ,Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865-1927′ in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht.“ Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren sind. Diese Plagiate stammen aus über 30 verschiedenen Publikationen, von denen zwei Drittel nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt worden sind.

Dissertation keine „selbstständige wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung
Die Quantität und Qualität der nachweisbaren Plagiate lege zwingend die Schlussfolgerung nahe, dass diese Dissertation keine „selbstständige wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung der Fakultät und des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg darstelle, so Dekan Berg. „Angesichts der Vielzahl und des systematischen Charakters der Plagiate kann kein Zweifel daran bestehen, dass sich Frau Koch-Mehrin in ihrer Dissertation fremdes geistiges Eigentum angeeignet und als das eigene ausgegeben hat.“ Die Zulassung zur Promotion und die Aushändigung der Doktorurkunde seien damit aufgrund schwerwiegender falscher Angaben über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung erfolgt, lautet das Fazit der Mitglieder des Promotionsausschusses. Dies habe zur Folge, dass Frau Koch-Mehrin der Doktorgrad zu entziehen sei.

Aberkennung des Doktorgrades zwingend
Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg hat die gegen Frau Koch-Mehrin erhobenen Plagiatsvorwürfe über mehr als zwei Monate eigenständig und unabhängig geprüft und sie dabei fortlaufend über den Stand des Verfahrens sowie die einschlägigen Bestimmungen der Promotionsordnung unterrichtet. Dekan Berg: „Der Promotionsausschuss ist sich darüber im Klaren, dass der Entzug des Doktortitels eine schwerwiegende Maßnahme darstellt, und hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Auf der Grundlage der dargelegten Prüfungsergebnisse halte der Ausschuss die Aberkennung des Doktorgrades jedoch für zwingend.

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