Sekundarschulwoche im Winterberger Rathaus: sofortige Vollziehung und kein Gutachten über eine zukünftige Schulentwicklungsplanung.

Rathaus Winterberg
Schulpolitik bestimmt diese Woche die Beratungen im Rathaus in Winterberg (archiv: zoom)

Ich habe gerade in den Sitzungsunterlagen des Rates der Stadt für die jetzige Woche geblättert; soll heißen, habe mir im Ratsinformationssystem die Informationen angesehen und einige Vorlagen ausgedruckt.

Gleich zweimal beschäftigt sich der Rat mit der Problematik „Sekundarschule Winterberg“.

Einmal am heutigen Montag und zum zweiten Mal am kommenden Freitag.

Worum geht es?

Montag

Heute sollte über die sofortige Vollziehung der Entscheidung zur Errichtung einer Sekundarschule Medebach/Winterberg entschieden werden. Diese „sofortige Vollziehung der Ratsbeschlüsse des Rates der Stadt Winterberg vom 05.07.2016“ soll, so verstehe ich die Beschlussvorlage, verhindern, dass die Klage der Eltern von vier Siedlinghäuser Schulkindern vom 24. 11. aufschiebende Wirkung hat.

Mit Schriftsatz vom 24.11.2016 haben insgesamt sieben Personen Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben, und zwar mit dem Antrag, „die Beschlüsse des Rates der Stadt Winterberg vom 05.07.2016 betreffend die Schulträgerschaft und die Auflösung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen zum 01.08.2017, sowie die Auflösung des Schulstandortes Siedlinghausen, (Beschlüsse Nr. 2 Beschlussvorlage 108/2016 Seite 3 von 4 bis 8 zur Gemeinsamen Verwaltungsvorlage der Städte Hallenberg (VV 49/2016-DS, Medebach VV 0420/2016 und Winterberg VV 57/2016), sowie den Ratsbürgerentscheid vom 13.11.2016 aufzuheben.“

Beschließt der Rat die sofortige Vollziehung, so hätten allerdings die Eltern wiederum die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO zu stellen.

Die gesamte Argumentation in der Beschlussvorlage lesen: Beschlussvorlage_108-2016

Freitag

Auf der Ratssitzung am Freitag geht es unter Punkt 9 der Tagesordnung um den Einwohnerantrag nach § 25 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der von Siedlinghäuser Bürgerinnen und Bürgern an den Rat gerichtet wurde.

Zuerst soll die Zulässigkeit des Antrags festgestellt werden, um ihn anschließend zu beraten und zu entscheiden. Der Einwohnerantrag lautet folgendermaßen:

„Soll der Rat darüber beraten und entscheiden, ob ein unabhängiges Gutachten über die zukünftige Schulentwicklungsplanung der Stadt Winterberg eingeholt wird. Neben der Beurteilung aller möglichen zukünftigen Schulformen wie Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium soll das Gutachten die voraussichtlichen Kosten für alle möglichen Varianten an allen möglichen Haupt- und Nebenstandorten beleuchten, so dass der Rat oder die Bürger unter Berücksichtigung der Gemeindefinanzen über die zukünftigen Schulen in der Stadt Winterberg entscheiden können.“

In der Beschlussvorlage wird Zulässigkeit empfohlen: Beschlussvorlage_110-2016

In der Beratungs-und Entscheidungsvorlage heißt es dann allerdings:

Der Rat kommt nach Abwägung zu dem Ergebnis, kein Gutachten über eine zukünftige Schulentwicklungsplanung einzuholen.

Alles hier lesen: Beschlussvorlage_111-2016

Auf der Facebookseite der Initiatoren „Nein zur Frage im Ratsbürgerentscheid“ wird die Entwicklung kritisch gesehen. Zitat:

… unglaublich.

Die Fragestellung zum Bürgerbegehren wurde am 20.07.2016 nach Prüfung durch Fachanwälte eingereicht. Die Stadt Winterberg ist aber ihrer Pflicht zu Kostenermittlung nicht nachgekommen und hat stattdessen die Bezirksregierung um Unterstützung gebeten, die dann ein nicht bindendes Schriftstück erstellte. In dem Schriftstück wurden Anregungen und Empfehlungen gegeben.

Man spielte auf Zeit … und wollte die Fragestellung mit dem gesamten Bürgerbegehren verhindern.

Wir haben im Rathaus gesessen, wo uns Herr Eickler erklärte, dass man den Ratsbeschluss gar nicht verhindern kann – schon gar nicht mit einer Klage. Er setze den Ratsbeschluss sowieso um. Einen anderen Plan gibt es nicht und brauche er auch nicht.

Als die Stadt Winterberg dann nach Vorlage von Gerichtsurteilen die Rechtmäßigkeit der sogenannten Elternklagen erkannte, wurde ganz schnell der Ratsbürgerentscheid aus der Taufe gehoben um eine juristische Überprüfung der Verwaltungsvorlage zu verhindern.

Gleiches soll jetzt wieder passieren: mit allen Mitteln soll verhindert werden, dass ein Richter auf die Verwaltungsvorlagen und auf den Ratsbürgerentscheid schaut.

Die Querulanten könnten ja Recht haben.

… und wesentliche Fragen der Eltern bleiben aktuell unbeantwortet.
Am Ende sind die Eltern auch noch Schuld, wenn die neue Sekundarschule trotz Garantien gar nicht gegründet werden kann und der Teilstandort dann doch nicht 2,7 Mio. € kostet, sondern x Mio. € mehr.

… oder noch viel schlimmer: es gar keinen Teilstandort der Sekundarschule Medebach in Winterberg gibt.