Sauerländer Bürgerliste: Bilanzkosmetik beim HSK?

rweaktien20161030Normalerweise erwartet man von Bilanz und Jahresabschluss eines Unternehmens Wahrheit und Klarheit. Beide sollen ein realistisches Bild über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen geben.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auch der Hochsauerlandkreis muss Bilanz und Jahresabschluss aufstellen. Dies war eines der Themen in der Kreistagssitzung am 28.10.2016. Im vom Landrat und Kreiskämmerer vorgelegten Jahresabschluss sind die RWE-Aktien immer noch mit einem Stückwert von 29,46 Euro enthalten. Der HSK hält – direkt und indirekt – immerhin 5.862.914 RWE-Aktien.

Von dem bilanzierten Kurswert ist die RWE-Aktie aber weit entfernt. Der höchste Kurswert im Verlauf des gesamten bisherigen Jahres 2016 wurde mit 15,95 Euro am 13.07.2016 erreicht. Der niedrigste Schlusskurs galt am 24.02.2016 mit 10,17 Euro. Zum Stichtag 31.12.2015 betrug der Kurswert der RWE-Aktie 11,71 Euro, zum 31.03.2016 lag die RWE-Aktie bei 11,38 Euro, und am 24.10.2016 bei 14,00 Euro.

Früher hatten die Kommunen – anders als Unternehmen – ein Wahlrecht, ob sie Wertberichtigungen vornehmen oder nicht. Dies ist vorbei: Seit 2013 legt § 35 der (auch für Kreistage gültigen) Gemeindehaushaltsverordnung fest, dass bei dauerhaften Wertminderungen eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte im Kreistag beantragt, den bilanzierten Kurswert auf 11,38 Euro, also den zum Ende des sog. “Aufhellungszeitraums” von einem Vierteljahr nach dem Stichtag zu korrigieren (also über dem Kurz am Stichtag 31.12.2015). Dadurch ergibt sich ein Wertberichtigungsbedarf von ca. 106 Mio Euro, und die Bilanz wäre korrekt.

In der Vergangenheit hatte der HSK schon erheblichen Wertberichtigungsbedarf bei seinen RWE-Aktien: 2008 ging es um 24 Mio Euro nach unter, 2014 um weitere 267 Mio Euro. Zwischen 2008 und 2014 hat die Anlagepolitik von Landrat, Kreisverwaltung und Mehrheit im Kreistag also schon zu einem Wertverzehr von 291 Mio Euro geführt. Insgesamt beträgt der Wertverzehr mittlerweile etwa 397 Mio Euro (!!), und das Eigenkapital des HSK liegt damit bei nur noch etwa 6 Mio Euro. Ein verheerendes Ergebnis! Noch 1,16 Euro pro Aktie an weitrem Wertberichtigungsbedarf, und das Eigenkapital des HSK würde negativ. Das wäre für ein Unternehmen Anlass für ein Insolvenzverfahren… Die Finanzkompetenz derjenigen, die sich an der RWE-Aktien festgeklammert haben, ist “beeindruckend”. Viele andere Kommunen – wie z.B. die Landeshauptstadt Düsseldorf – waren schlauer und haben sich längst von ihren RWE-Aktien getrennt, während der HSK nach einem Mehrheitsbeschluss des Kreistags im Jahr 2009 sogar noch für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien erwarb.

Und die Perspektiven sind ungünstig: Im Zusammenhang mit dem Börsengang der RWE-Tochter Innogy am 07.10.2016 sank der Kurs der Aktie der Muttergesellschaft innerhalb weniger Tage um 1,95 Euro, und Dividende zahlt die RWE bekanntlich nicht mehr.

Doch anscheinend kann nicht sein, was nicht sein darf! Für den Antrag unserer Fraktion stimmten die 5 Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linken und Piraten sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion. Die GaGaGroKo aus CDU, SPD, Grünen und FDP lehnte ihn – mit der genannten einen Ausnahme – geschlossen ab. Soll der dramatische Wertverlust vor den anstehenden Wahlen zum Bundestag und Landtag verschleiert werden?

Besonders pikant: Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) stellt in einem Schreiben vom 12.10.2016 zur Prüfung des Schul- und Bildungsbetriebes des HSK fest: “Aus Sicht der GPA NRW ist zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung notwendig.”

Eine weitere Klärung ist somit erforderlich.

2 Gedanken zu „Sauerländer Bürgerliste: Bilanzkosmetik beim HSK?“

  1. Solche Vorgänge in der Privatwirtschaft, dann würden ganz schnell zwei brisante Stichworte fallen: Verdacht auf Bilanzfälschung, Verdacht auf Korruption. Und die Staatsanwaltschaft würde die Ermittlungen aufnehmen…
    Aber Politiker und Körperschaften des Öffentlichen Rechts agieren heutzutage erkennbar im rechtsfreien Raum.

    Der einzige Trost: Wie Eugen Böhm von Bawerk am Vorabend des Ersten Weltkriegs feststellte, vermag politische Macht die ökonomischen Gesetze nicht dauerhaft auszuhebeln. Der ganze Spuk ist folgerichtig also spätestens dann vorbei, wenn dieser Staat in den Bankrott gerät. Lang ist’s nicht mehr hin…

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