Pressemitteilung der Stadt Winterberg: Richtigstellung der Behauptungen der Aquasphere Winterberg GmbH

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Winterberg. (pm _stadtwinterberg) Die Aquasphere Winterberg GmbH hat mit Schreiben vom 29.04.2013 völlig überraschend erklärt, dass sie weder das Sportbecken, noch das Lehrschwimmbecken und das Bewegungsbad sowie das Mutter-Kind-Becken betreiben wird, noch den Badbereich für das Vereins- und Schulschwimmen betreiben will.

Die Aquasphere Winterberg GmbH ist vielmehr der Auffassung, die Stadt Winterberg müsste das Bad selbst und auf eigene Kosten betreiben. Das hat sie auch in einer Presserklärung vom 2.5.2013 wiederholt. Dies ist eine Kehrtwende um 180 Grad.

Zum einen hat die Aquasphere Winterberg GmbH bisher den Betrieb des gesamten Badbereichs sowohl für die Öffentlichkeit als auch für das Schul- und Vereinsschwimmen ohne irgendwelche Vorbehalte seit Betriebsbeginn im Mai letzten Jahres auf eigene Kosten durchgeführt. Zum anderen hat sie kürzlich gegenüber dem Insolvenzverwalter und der Öffentlichkeit in verschiedenen Medien ausdrücklich erklärt, sie werde den Betrieb ab dem 1.5.2013 fortführen und die Mitarbeiter der Vitalresort Winterberg GmbH zu übernehmen.

Diese umfassende Betriebspflicht der Aquasphere Winterberg GmbH – auf eigenen Kosten – für den gesamten öffentlichen Badbereich für Bürger und Gäste entspricht der Vertragslage. Diese ist insoweit absolut klar und unmissverständlich.

Die allgemeine Betriebspflicht – für den gesamten Badbereich – folgt z.B. ausdrücklich aus § 10 a des Erbbaurechtsvertrags; sie ist im Hinblick auf das Schul- und Vereinsschwimmen weiter konkretisiert im Mietvertrag Bad. Immerhin zahlt die Stadt für das Schul- und Vereinsschwimmen eine Pauschalmiete ausdrücklich „inklusive aller Nebenkosten“ iHv 600.000 €/Jahr. Mit dieser Formulierung „inklusive aller Nebenkosten“ wird rechtlich umschrieben, wenn die gezahlte Miete insbesondere alle Energie- und sonstigen Betriebskosten enthält.

Es ist daher auch sachlich falsch, wenn die Aquasphere Winterberg GmbH nunmehr suggeriert, die Schließung des Bades erfolge, weil die Stadt sich weigere, Betriebskosten von 300.000,– € für das Schul- und Vereinsschwimmen zu zahlen. Der Badbetrieb einschl. aller Betriebskosten wird allerdings durch die pauschale Inklusivmiete bereits bezahlt. Damit hat die Stadt den Komplettbetrieb des Badbereiches gezahlt. Es gibt keine Zahlungsrückstände der Stadt.

Die Insolvenz der Vitalresort Winterberg GmbH ist ebenfalls nicht der wahre Grund für die Badschließung. Gegenüber der Stadt ist allein die Aquasphere Winterberg GmbH zum Badbetrieb verpflichtet. Sie hat sich der Vitalresort GmbH nur als Subunternehmerin bedient.

Es wäre ein leichtes, den Badbetrieb fortzusetzen, wenn die Aquasphere Winterberg GmbH jetzt zu ihrer Ankündigung steht, das Bad nunmehr wieder selbst weiterzubetreiben. Im Übrigen war die Anmeldung der Insolvenz der Vitalresort angesichts des Verhaltens der Aquasphere Winterberg GmbH bzw. des Herrn Wolfram Wäscher am 28.2.2013 zwingend, um eine Strafbarkeit der Handelnden zu vermeiden.

Gern steht die Stadt Winterberg für Rückfragen z.B. nach Ausweichmöglichkeiten für unsere Schulen, Vereine und Bürger zur Verfügung.

5 Gedanken zu „Pressemitteilung der Stadt Winterberg: Richtigstellung der Behauptungen der Aquasphere Winterberg GmbH“

  1. Es ist höchste Zeit, alle Verträge offenzulegen, die zwischen der Stadt Winterberg und der s.a.b. sowie den Unternehmen aus deren „Umfeld“ geschlossen wurden und die das Bad, die Stadthalle und die anderen Einrichtungen mit gemeinsamer Nutzung betreffen.

  2. Auf Publikation und volle Transparenz wird der Winterberger Bürger ad calendas graecas warten müssen. Und selbst wenn: Er sähe sich einem viele hundert Seiten umfassenden Elaborat in juristisch-konditionalem Ductus gegenüber. Mit einem Wort: Hoffnungslos.

    Daher diese Prognose: Die Finanzlage wird sich unter Beschleunigung durch Kosten langwieriger juristischer Auseinandersetzungen zuspitzen. Angesichts der Unterkapitalisierung der sab, der aquasphere und der anderen mehr oder weniger involvierten Special Purpose Vehicles wird die Stadt Winterberg „alternativlos“ mit der Geldbörse des Steuerzahlers in die Bresche springen müssen.

    Schon bald wird man Haushaltslöcher mit „innovativen“ Finanzierungsmethoden stopfen müssen. Dem nur kameralistisch geschulten Kämmerer sei daher zur Steigerung seiner Kreativität beim Löcherstopfen vorsorglich empfohlen, sich zum Thema Mefo-Wechsel unter Reichswirtschaftsminister Schacht einzulesen. Auch an Mario Draghi mag er sich ein „gutes“ Beispiel nehmen, Stichworte: ESM, ELA, et cetera.

  3. Addendum, da Beschwerden über die Verwendung von Fachtermini (mea culpa!) und Bitten um Übersetzung eingingen:

    Der Begriff Special Purpose Vehicle wurde bewusst verwendet, um fehlende Durchgriffsmöglichkeiten der Stadt Winterberg auf den Investor zu indizieren. Dem Laien erklärt’s beispielsweise Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckgesellschaft

    Gleichfalls wurde der Begriff Mefo-Wechsel bewusst verwendet, um die um sich greifende, geradezu kriminelle Energie von Lokal- und Bundespolitikern sowie EZB-Personal beim Stopfen von Staatskassen und Haushaltslöchern sowie bei der Aufblähung der Geldbasis in den Kontext eines verbrecherischen, gar menschenverachtenden Regimes zu stellen. Auch dazu dem Laien Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mefo-Wechsel

  4. Bis zur Schließung des Schwimmbades hatte ich eigentlich immer das Gefühl – manchmal ungefähr, manchmal genauer – die Richtung der Entwicklung sehen zu können. Dass die aquasphere GmbH keinen Euro in den Betrieb des Bades zuschießen würde, war klar und damit auch die Konsequenzen.

    Auch die PM der aquasphere GmbH schien irgendwie folgerichtig. Ein Punch in Richtung Rathaus. Die PM der Stadt Winterberg folgte auf den Fuß und jetzt steht nüchtern betrachtet Aussage gegen Aussage.

    Natürlich kann man die s.a.b. , Wäscher, Krall und Co als Buhmänner sehen und sich dementsprechend positionieren, allerdings sagt dies noch nichts über die Durchsetzung der Interessen und Positionen vor Gericht aus.

    Die Stadt Winterberg kennt die Verträge, die s.a.b. ebenso. Die Öffentlichkeit nicht.

    So bleibt uns nur übrig, ein wenig zu spekulieren.

    Die Konstruktion der aquasphere GmbH mit der Geschäftsführung in Singapur, legt nahe, dass eine Liquidation der Gesellschaft in naher, mittlerer … Zukunft geplant sein könnte.

    Das jetzige Verhalten der aquasphere könnte lediglich dem Aufbau einer Drohkulisse dienen, um zu erwartende Verhandlungen vorzubereiten oder um wirklich knallhart vor Gericht die finanziellen Interessen durchzusetzen.

    Die Stadt Winterberg hat ihrerseits zwar angemahnt, dass das Recht auf ihrer Seite sei, doch eine Durchsetzungsstrategie ist zumindest nach außen nicht zu erkennen.

    Zwei weitere Fragen bleiben zur Zeit für mich noch offen:

    1. Kann die aquasphere der Stadt Winterberg für das Schützenfest im nächsten Monat ein Platzverbot aussprechen? Das wäre dann eine Mega-Drohkulisse.

    2. Gibt es ein Szenario in welchem die aquasphere GmbH in die Insolvenz geht? Was würde dann passieren?

    Wie geschrieben – alles Spekulationen vor dem Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit des Hintergrundes.

  5. @ zoom:

    Die Insolvenzeröffnung war mangels gütlicher Einigung in der Spätphase des Konflikts möglicherweise weniger Strategie der Stadt Winterberg, als vielmehr schlichte Notwendigkeit: Man wollte sich nicht der (strafbaren) Insolvenzverschleppung schuldig machen.
    nsoweit ist diese Eskalationsstufe wahrscheinlich für beide Parteien mit erheblichen, gar gesamtprojektgefährdenden Nachteilen behaftet und stärkt nicht etwa (wie vom BM insinuiert) die Verhandlungsposition der Stadt Winterberg. Mit anderen Worten: Es könnte bereits unabsichtlich der vollständige Kontrollverlust eingetreten sein.

    Die Argumentation der Stadt Winterberg vermittels Erbbaurecht und (üblich und daher vermutlich tatsächlich vereinbart) „inklusive aller Nebenkosten“-Klausel erscheint äußerst plausibel. Wenn der alte Juristenspruch „pacta sunt servanda“ vor der deutschen Gerichtsbarkeit noch Geltung haben sollte (habe Zweifel…), wird ein Richter der Rechtsauffassung der Stadt Winterberg bzw. ihres Rechtsbeistands folgen. Diese Prognose gilt vorbehaltlich etwaiger prophylaktischer/salvatorischer Bestimmungen oder vereinbarten Nachschusspflichten in den PPP-Geheimverträgen und einer eventuell vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit.

    Und damit zu Ihrer zweiten offenen Frage: Angesichts der Unterkapitalisierung der aquasphere und anderer involvierter Special Purpose Vehicles ist bei wie oben ergehendem richterlichen Entscheid absehbar, dass die Kostenstrukturen des Schwimmbads nur auf kurze bis mittlere Frist von der aquasphere und anderen SPVs bedient werden können. Die Gesellschaft wird im Laufe der Zeit also finanziell ausgehöhlt und letztlich liquidiert. Die Stadt Winterberg ist absehbar das letzte Glied in der Kette und wird mit dem Geld des Steuerzahlers in die Bresche springen müssen.

    Zwei Maßnahmen sind m.E. dringend erforderlich:

    Erstens: Enquete-Kommission, besetzt mit sachkundigen Bürgern und unter anderem restrukturierungserfahrenen Fachleuten, die vornehmlich Maßnahmen der Attraktivierung und Herstellung wirtschaftlicher Tragbarkeit erarbeitet.

    Zweitens: Unverzügliche Klärung der Vertragsauslegungen und Rechtstreitigkeiten unter Wiederherstellung des nachhaltigen Geschäftsbetriebs durch Mediation bzw. Schiedsgericht.

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