Pressemitteilung: AfA-Hochsauerlandkreis warnt vor Änderungswünschen am Mindestlohn

Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender (foto: afa-hsk)
Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender (foto: afa-hsk)

Brilon. (afa_pm) Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte.

(Dies ist eine Pressemitteilung der AfA-HSK)

Der Mindestlohn dient als Startsignal für eine durchgehend bessere Lohn- und damit auch Rentenentwicklung. Die Entwicklung der Löhne ist viel zu lange hinter dem Anstieg der Wirtschaftsleistung zurückgeblieben.

„Der Mindestlohn kann aber nur erfolgreich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei uns im Land ankommen, wenn seine Einhaltung auch kontrolliert und überprüft wird“.

Daher fordern wir als AfA eine bessere personelle Ausstattung des Zolls, um diesen Aufgaben im Interesse der Arbeitnehmer gerecht zu werden, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender u. Mitglied im AfA-Bundesausschuss.

Bei der aktuell vorgeschobenen Diskussion um einen angeblich zu hohen Verwaltungsaufwand gerät in Vergessenheit, dass mehr als 3,7 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und das größte Lamentieren aus den Branchen kommt, die in der Vergangenheit durch einen überproportionalen Anteil an Schwarzarbeit auffällig waren.

Nach mehr als zehnjähriger politischer Debatte erreichen wir mit dem flächendeckenden Mindestlohn einen „Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland“.

Der Mindestlohn gilt gleichermaßen in Ost und West. Keine einzige Branche wird ausgenommen. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Für Erntehelfer und Zeitungsauträger gibt es ebenfalls bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen. Spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest. Zum 1. Januar 2017 könnte der gesetzliche Mindestlohn damit über 8,50 Euro steigen.

Seit genau 8 Wochen ist das sogenannte Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft und prompt propagieren Lobbyisten den Untergang des Abendlandes.

Wir tun gut daran und dieses stelle ich nunmehr allen Beteiligten und im Besonderen den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU anheim, dass wir mit aller notwendigen Ruhe und sorgfältiger Besonnenheit agieren. Wir sollten uns jetzt nicht vor die Karre von bestimmten Lobbyisten spannen lassen, die schon nach gut 8 Wochen Änderungen zu ihrem Vorteil propagieren. Wer verschiedenste Beschäftigungsmodelle in seinen eigenen Reihen favorisiert, dem darf auch ein wenig Aufwand zum Wolle seiner Arbeitnehmerschaft nicht zu viel sein.

Mindestlohn ist durch seine Auszeichnungspflicht der getätigten Arbeitszeit kein Bürokratie- Monster

Uns drängt sich bei dieser Welle der Empörung schon die Frage auf, wie die Arbeitszeit vor Einführung des Mindestlohns kontrolliert wurde? Es ist schon ein starkes Stück, dass Arbeitgeber uns schon sehr explizit aufzeigen können, wie groß angeblich die Belastung durch den bürokratischen Aufwand ist, aber daran scheitern, die geleistete Arbeitszeit korrekt zu erfassen. Darum fordern nun die angeblichen Schützer der Wirtschaft, diese Bürokratie müsse abgebaut werden.

Es wird gerne aber auch das Argument vorgebracht, dass „man nicht weite Teile der Wirtschaft unter Generalverdacht stellen könne.“

Man muss schon sehr naiv sein, um den Teilen der Wirtschaft blind zu vertrauen, die über Jahre ihren hart arbeitenden Mitarbeitern nicht mal 8,50 € zugestehen wollten oder alle Möglichkeiten von Leih- und Zeitarbeit zur Mehrung ihres Profits ausgenutzt haben.

Es scheint hier doch eher nahe zu liegen, dass man dem Umgehen des Mindestlohnes Tür und Tor öffnen möchte.

Der Mindestlohn ist nun wahrlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber er ist ein Anfang, um eine gerechte Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Jetzt gilt es, das bis hierher mühsam Erreichte zu bewahren, weiter zu entwickeln und schnellst möglich auszubauen, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender u. Mitglied im AfA-Bundesausschuss.