Presseerklärung der vier BBL- und FDP-Ratsmitglieder im Rat der Stadt Brilon

In einer Presseerklärung sprechen sich die vier Ratsmitglieder Torsten Klaholz (FDP, Mitglied des Aufsichtsrates), Christiane Kretzschmar (BBL, Mitglied der Gesellschafterversammlung), Reinhard Loos (BBL, Mitglied des Aufsichtsrates) und Dr. Alexander Prange (FDP, Mitglied der Gesellschafterversammlung der Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH) gegen die in der Ratssitzung am 23.11.2017 geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages für die „Städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon gGmbH“ aus.

Die Beschlussvorlage sowie eine Synopse der geplanten Änderungen sind im Ratsinfosystem der Stadt Brilon zu finden:

Beschlussvorlage (PDF)

Synopse Gesellschaftsvertrag alt – neu (PDF)

Die Presseerklärung im Wortlaut:

Im Sommer hat die Mehrheit im Rat der Stadt Brilon eine erhebliche Einschränkung der Mitwirkungsrechte der kleinen Fraktionen beschlossen: Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurden mit den Stimmen von CDU und SPD die Rederechte der Ratsmitglieder so erheblich eingeschränkt, dass vor allem die kleinen Fraktionen davon betroffen sind.

Nun planen Bürgermeister sowie CDU und SPD eine weitere Einschränkung der Mitwirkungsrechte der kleinen Fraktionen. In der Ratssitzung am Donnerstag 23.11. soll über einen neuen Gesellschaftsvertrag für das Städtische Krankenhaus ent­schieden werden (TOP 2). Laut Entwurf des Bürgermeisters soll die Gesellschafter­versammlung faktisch abgeschafft werden. Bisher waren dort alle Fraktionen vertreten, künftig soll die Gesellschafterversammlung aus nur noch einer einzigen Person bestehen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, dass diese Person der CDU- und der SPD-Fraktion sowie dem Bürgermeister sehr nahe stehen wird. So ist derzeit mit dem Kämmerer ein weisungsgebundener Mitarbeiter des Bürgermeisters Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und damit auch zuständig für die Entlastung seines Chefs als Vorsitzendem des Aufsichtsrates im Krankenhaus!

Gleichzeitig sollen die Rechte dieser „Ein-Personen-Gesellschafterversammlung“ ausgedehnt werden. Bisher gehören zu ihren Aufgaben z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Aufsichtsrates. Nach dem neuen Gesell­schaftsvertrag soll sie auch die Verträge mit der Geschäftsführung abschließen und alleine der Geschäftsführung gestatten können, Verträge mit sich selbst abzu­schließen. Zudem soll das einzige Mitglied der Gesellschafterversammlung berech­tigt sein, alle Angelegenheiten an sich zu ziehen und damit den Aufsichtsrat zu entmachten.

Auch der Aufsichtsrat soll Einschränkungen erfahren. Bisher gehören ihm 8 Rats­mitglieder an, darunter mindestens ein Ratsmitglied aus jeder Fraktion. Künftig sollen es nur noch 6 Ratsmitglieder sein. Und das Wahlverfahren soll so geändert werden, dass BBL- und FDP-Fraktion entweder gar kein Mitglied mehr stellen oder evtl. noch einen gemeinsamen Sitz erhalten.

Die aktuelle Situation des Krankenhauses verlangt aber eine intensive Mitwirkung der beiden Aufsichtsgremien. Gerade die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die beiden großen Fraktionen zwar dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung sehr nahe stehen, sie aber von den Kontrollaufgaben der Gremien andere Vorstellungen haben als wir. Der Bürgermeister ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des Kran­kenhauses und trägt daher eine besondere Verantwortung. Alle Mitglieder in den Gremien des Krankenhauses sollten es als eine wichtige Aufgabe ansehen, die aktuelle Entwicklung des Krankenhauses aufmerksam zu begleiten und ihre gesetz­lich festgelegten Kontrollaufgaben wahr zu nehmen. Der Entwurf des Bürgermeisters zur Änderung des Gesellschaftsvertrages führt in eine völlig falsche Richtung.

Brilon, 19.11.2017