Die Polizei im Hochsauerlandkreis richtet ihr Augenmerk auch auf den Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Fußgänger, Fahrer von E-Scootern oder Radfahrenden. Diese Gruppe ist im Straßenverkehr besonders gefährdet, da u. a. der bauliche Schutz wie z. B. eine sog. „Knautschzone“ nicht vorhanden ist.
(Pressemitteilung Polizei HSK)
Der Gesetzgeber hat bereits ab 2020 Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung verankert. So gelten nun bei Überholvorgängen Mindestabstände, die zu Radfahrenden eingehalten werden müssen.
Innerorts gilt für die Überholenden, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zum überholten Radfahrer einzuhalten (gilt auch gegenüber Nutzern von anderen einspurigen Fahrzeugen und Fußgängern). Außerorts darf ein Radfahrer oder vergleichbarer Verkehrsteilnehmer nur überholt werden, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Wenn die Straßen keinen ausreichenden Platz bieten, müssen sich die Autofahrer in Geduld üben und langsam hinterherfahren.
Die Gründe für die Abstandsregelungen sind vielseitig. Neben der Verringerung von Luftverwirbelungen und der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Radfahrenden, können auch unvorhergesehene Lenkmanöver der schwächeren Verkehrsteilnehmer gefahrloser durchgeführt werden. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern. Im Zweifel sollte hier der Abstand vergrößert und die Geschwindigkeit reduziert werden.
Aber auch Radfahrenden kommt diesbezüglich eine Verantwortung zu. Diese sind angehalten, dem übrigen Straßenverkehr das Überholen zu ermöglichen. Nötigenfalls muss an einer geeigneten Stelle angehalten werden. Insgesamt kann die Sicherheit im Straßenverkehr nur erhöht werden, wenn sich Radfahrer und Kfz-Nutzer an die Regeln halten und nötigenfalls über eine gegenseitige Verständigung bei besonderen Verkehrssituationen austauschen.
Will meine Gedanken nicht in die Pressemitteilung hineinschneiden, daher hier die spontanen ersten Ideen:
Das Augenmerk bzw. der Fokus der Polizei muss Konsequenzen haben, sonst bleiben das alles nur schöne Worte.
1. Tempolimit auf allen Landstraßen, mein Vorschlag 70 km/h (Würde auch die reinen Autounfälle reduzieren)
2. Innerorts 30 km/h
3. massiver Ausbau eines hochwertigen Radwegenetzes (Qualität! Schotterpisten in Wald, Feld und Flur meine ich nicht.)
4. Verbot von Elterntaxis vor Schulen
5. Viel Spaß mit den petromaskulinen Widersachern! 😉
Kann ich in allen Punkten nur zustimmen. 40/80/120 – damit würde ich mich schon zufrieden geben. Aber ich habe die Hoffnung weitestgehend aufgegeben. Die in den nächsten 10 Jahren auf Bundesebene regierende CDU wird da sicher nicht mitspielen, es sei denn sie würde aus Umweltgründen von der EU oder Gerichten gezwungen. Sie hat ja schon die letzte Reform über den Bundestag torpediert und verwässert.
Deutschland verliert hier ganz eindeutig den Anschluss an maßgebliche andere westliche Länder: Frankreich, Niederlande, alles skandinavischen Länder und kann sich dann demnächst mit Polen und Ungarn messen. Derweil mache ich meine eigene Temporeduzierung und fahre auf Land- und Bundesstraßen nicht schneller als 80 und auf Autobahnen 100. Die Benzindödels hinter mir als Follower, da freu ich mich jedesmal, wenn ihnen ein bisschen Geduld abverlangt wird.
Ganz allgemein gilt aber schon jetzt: Die Bundesrepublik hat schon bei den jetzigen Regeln ein Vollzugsdefizit. Die Kontrollen müssten massiv ausgeweitet werden, die Strafen erheblich angehoben werden und die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten erheblich reduziert. Ansonsten geht die Raserei so oder so weiter. Es wäre schön, wenn man sich hier mal an der Schweiz orientieren würde, die Schweizer rasen nur in Deutschland. In der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden zu hoch und die Strafen drakonisch.
40/80/120 – auch gut.
Die 100 auf der der Autobahn habe ich mir auch angewöhnt. Spart Sprit, schont die Nerven, man bleibt in einem angenehmen Fahr-Flow.
Ebenso 80 auf der Landstraße – relaxt die Radiomagazine verfolgen und die Raser*innen müssen sich nicht mehr anstrengen, um zu überholen, was sie auch bei 100/110 und 120 (wird auf der L 742 auch gefahren) sowieso täten. Häufig sieht man sie an der nächsten Ampel wieder.
Seit 4 Jahren gibt es in der StVO das Verkehrszeichen 277.1: Verbot der Überholens von Radfahrenden durch Kfz (vereinfacht beschrieben). Nach meiner Kenntnis gibt es dieses Schild im HSK bisher kein einziges Mal. Warum??
Ich kenne aus eigenen Erfahrungen als Radfahrender zahlreiche Straßen, wo es dringend nötig ist, z.B. Olsberg Ruhrstr, Arnsberg Bömerstr, Hüsten Marktstr.
Die Kreispolizeibehörde hätte die Möglichkeit, die Aufstellung zu veranlassen, statt „nur“ eine Pressemitteilung herauszugeben (was selbstverständlich sinnvoll ist, aber nicht ausreicht!).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_277.1_-_Verbot_des_%C3%9Cberholens_von_einspurigen_Fahrzeugen_f%C3%BCr_mehrspurige_Kraftfahrzeuge_und_Kraftr%C3%A4dern_mit_Beiwagen;_StVO_2020.svg
Dass die Verantwortlichen sehr nachlässig mit Radfahrenden umgehen, zeigen die Todesfälle an der B480 Möhnetalradweg. Das Schild könnte ich mir an einigen Stellen hier in meiner Radfahrumgebung vorstellen.
Natürlich ist die PM lange nicht ausreichend, aber ich bin schon für jede Äußerung, die die Sicherheit von Radfahrer*innen/Fußgänger*innen überhaupt thematisiert, dankbar.
Eine andere Sache: wäre es nicht an der Zeit, wenn die Aktiven weiße Geisterräder an den Unfallorten der getöteten Radfahrer*innen aufstellten?
@zoom:
Bereits der erste tödliche Fahrradunfall vor einem Jahr an der Kreuzung „Fünf Brücken“ des Möhneradwegs mit der B 480 war skandalös, denn die besondere Gefährlichkeit dieser Stelle war bekannt und oft in Gremien diskutiert worden.
Noch schlimmer ist der zweite tödliche Fahrradunfall im August diesen Jahres. Denn am 15. April 2024 habe ich im Kreispolizeibeirat bei der Beratung über die Verkehrsunfallstatistik 2023 sehr deutlich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Was dann von der Kreispolizeibehörde dazu gesagt wurde, darf ich hier leider nicht berichten, denn die Sitzungen dieses Gremiums sind nicht öffentlich. Dass sich danach aber nichts geändert hat, sieht jeder!
Die Kreispolizeibehörde hätte die Möglichkeit gehabt, bei der Straßenverkehrsbehörde das Vorziehen der bereits etwa 100 Meter weiter beginnenden Geschwindigkeitsbegrenzung (70 km/h) um etwa 200 Meter zu veranlassen, ebenso wie den Einbau einer Überquerungshilfe (Mittelinsel).
Und auch über die nicht genutzten Handlungsmöglichkeiten des Briloner Bürgermeisters sollte noch mal diskutiert werden.
Kann ich nur teilen und unterstützen.
Leider geht durch den innerörtliche Mindestabstand von 1,5 m der Schuss insoweit nach hinten los, als nun bei Unmöglichkeit von Begegnungsverkehr unter Einhaltung des Mindestabstands infolge zu enger Straßenbreite auf einen Schutzstreifen oder – wie aktuell in Arnsberg auf der Bömerstraße – auf dessen Erneuerung verzichtet wird. Ob allerdings diese Rechtsauslegung recht- und verhältnismäßig ist, haben andere zu entscheiden. Jedenfalls fordern solche Situationen geradezu die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 heraus!