Gefunden II – FDP-Generalsekretär Christian Lindner: „Das Christentum ist nicht die deutsche Staatsreligion“

Kreuz in der Landschaft In der FAZ legt FDP-Generalsekretär Christian Lindner anscheinend die alten Bürgerrechtswurzeln der FDP frei. Er beklagt, dass

„… in der Integrationsdebatte „religiöse Werte bedeutsamer scheinen als republikanische.“ In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagsausgabe) schreibt Lindner: „Das Christentum ist nicht die deutsche Staatsreligion, sondern ein persönliches Bekenntnis der Bürger.“ Tatsächlich reichten die Wurzeln unserer Verfassungsidee bis zurück nach Athen und Rom, ihre Prinzipien seien seit der Französischen Revolution erkämpft worden – „oft genug gegen den Widerstand der Kirchen.“ …“ alles lesen

Gefunden – Merkel: Wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiert, ist “fehl am Platze” in Deutschland.

Bildstock St. Blasius (archiv: zoom)
Bildstock St. Blasius (archiv: zoom)

Ein guter Text von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten:

„Die CDU-Vorsitzende erklärte auf einer CDU-Regionalkonferenz in Berlin-Brandenburg: “Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.” Wer das nicht akzeptiere, “der ist bei uns fehl am Platz“.

Nein, Frau Kanzlerin, ich fühle mich dem Menschenbild des Humanismus verbunden und als „Verfassungspatriot“ dem Menschenbild des Grundgesetzes und nicht dem christlichen Menschbild verpflichtet. Bin ich also „bei uns fehl am Platze“?  …

Zur Erinnerung Frau Merkel: das Menschbild des Grundgesetzes ergibt sich aus:

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. I Abs. 1, Satz 1 GG)
  • „Sie (die unantastbare Würde des Menschen) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (I 1, 2 GG)
  • „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (II 2, 2 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit“ (II 2, 1 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (II 1 GG)
  • „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und veräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (I 2 GG).

Nach unserem Grundgesetz bekennt sich das Deutsche Volk also zu einem universalistischen Verständnis von Menschenrechten. Wenn das Grundgesetz von der Untastbarkeit der Würde „des Menschen“ spricht, so gilt das nicht nur für die Würde des Deutschen, sondern für die Würde aller Menschen, die unter dem Grundgesetz leben …“

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Gemeinschaftsschule – Ein Leitfaden für Schulen und Gemeinden

Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (archiv: zoom)
Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (archiv: zoom)

Schulträger können bis zum 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule stellen. Das Schulministerium stellt unter anderem im Internet einen ‚Leitfaden für Schulen und Gemeinden zur Verfügung.

Auszug aus dem Vorwort:

…  demografische Entwicklung in Verbindung mit der sich wandelnden Schulabschlussorientierung der Eltern zwingt uns zum Handeln. Vor allem in ländlichen Regionen zeigen sich Probleme: Um ein wohnortnahes, umfassendes Schulangebot zu ermöglichen, brauchen wir hier eine Schule, die zusammenwächst und die alle weiterführenden Bildungsangebote in dieser Schule verankert, und zwar unter Einschluss gymnasialer Standards. Alternative Schulangebote gewinnen aber auch in den Ballungszonen an Bedeutung. Auch hier sind Bildungsangebote gefragt, die gymnasiale Standards enthalten und damit klare Perspektiven für einen späteren Erwerb der allgemeinen Hochschulreife aufweisen …

Der ‚Leitfaden‘ enthält folgende Inhalte: Pädagogische Leitidee; Pädagogische Konzeption; Kompetenzorientierter Unterricht und Aufgaben der Lehrkräfte; Unterrichtsorganisation und Unterrichtsinhalte; Schulorganisatorische Rahmenbedingungen; Lehrerkollegium und Schulleitung; Die Gemeinschaftsschule in der regionalen Schulentwicklung; Umsetzungsschritte.

Hier gibt es den ‚Leitfaden‘:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulpolitik/Leitfaden_Gemeinschaftsschule.pdf

Ali Farka Touré ‚Amandrai‘ und mehr … Blues


Ali Ibrahim “Farka” Touré (October 31, 1939 – March 7, 2006) was a Malian singer and guitarist, and one of the African continent’s most internationally renowned musicians. His music is widely regarded as representing a point of intersection of traditional Malian music and its North American cousin, the blues. The belief that the latter is historically derived from the former is reflected in Martin Scorsese’s often quoted characterization of Touré’s tradition as constituting „the DNA of the blues“. Touré was ranked number 76 on Rolling Stone’s list of “The 100 Greatest Guitarists of All Time”. wikipedia

John Zorn: Khebar


Zorn bekennt sich explizit zu seiner jüdischen Herkunft und verarbeitet in einigen seiner Projekte traditionell jüdische Elemente. Er gründete das Plattenlabel Tzadik. Dabei formulierte er eine neue sogenannte „Radical Jewish Culture“ und verabschiedete ein Manifest über das radikale Judentum seiner Musik, in dem er u. a. erklärte:

„Der Jude ist immer Ursprung einer doppelten Infragestellung gewesen: der Infragestellung des Selbst und der Infragestellung des ‚Anderen’. Da ihm nie die Möglichkeit gewährt wird, aufzuhören, jüdisch zu sein, ist er gezwungen, die Frage seiner Identität zu formulieren. Daher ist er von Anbeginn mit dem Diskurs des ‚Anderen’ konfrontiert, und oft hängt sein Leben davon ab. […] Mir wurde klar, dass ein Jude jemand ist, der naiv glaubt, dass er, wenn er selbstlos zu seiner Gastkultur beiträgt, akzeptiert werden wird. Aber wir sind die Außenseiter der Welt. Das ist es, was mich am Stamm [tribe] anzog – die Kultur des Außenseitertums.“ wikipedia

Umleitung: Maybrit Illner, Rot-Grün, Internet not killing Print, Afrika, Ikarus Guttenberg und mehr.

Spongebob (foto: zoom)
Spongebob (foto: zoom)

Maybrit Illner: Ein Atheist zwischen Kopftuch und Kruzifix … hpd

Rot-Grün in NRW: Ab jetzt wird es spannender … ruhrbarone

We thought the internet was killing print. But it isn’t: There is no clear correlation between a rise in internet traffic and a fall in newspaper circulation. Some papers are growing in both formats, others are succeeding in neither, according to new research … guardian

Afrika: Fünfzig Jahre Entkolonisierung. Gibt es wirklich irgend etwas feierlich zu gedenken, oder muss im Gegenteil alles neu angepackt werden? … spiegelfechter

Ikarus Guttenberg: Fasziniert verfolgen Politiker, Journalisten und Millionen Wähler den Höhenflug Karl Theodor zu Guttenbergs. Wann kommt Ikarus Guttenberg der Sonne so nahe, dass er abstürzt? Ist mit dem “Spiegel”-Titel (“Die fabelhaften Guttenbergs – Paarlauf ins Kanzleramt”) der Punkt erreicht, an dem das Wachs seiner Flügel zu schmelzen beginnt? … sprengsatz

Unter jüdischer Flagge: Initiatorin eines Hilfsschiffs im Zwielicht … jüdischeallgemeine

Kataster: Solardächer sollen warten … sbl

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist nicht schlecht. Es ist sogar richtig gut.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist richtig gut. Es sollte gegen seine Feinde verteidigt werden. Das Grundgesetz  ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.

Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Es lohnt sich ab und zu einen Blick in dieses grundlegende Dokument zu werfen.

Heute habe ich mir einen Artikel aus den Grundrechten angeschaut:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibt es dem noch etwas hinzuzufügen? Ich meine: Nein.

Nachgelesen, nachgehört und nachgedacht. Tacheles zu Stuttgart 21: Legal, aber nicht mehr legitim.

radio01
Radioskala (foto: zoom)

Heute Mittag war in der Sendung „Tacheles“ (Deutschlandradio Kultur) der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer(Grüne) im Gespräch mit Ernst Rommeney und Ulrich Ziegler zu hören.

Palmer ist einer der Hauptkritiker von Stuttgart 21. Er schließt eine Einigung ohne Volksentscheid im Streit um das Verkehrsprojekt aus. Das Projekt sei zwar legal, aber nicht mehr legitim.

Ein Auszug:

„…

Deutschlandradio Kultur: Herr Palmer, Sie sind Oberbürgermeister in Tübingen, aber haben auch für Stuttgart, für die OB-Wahlen, kandidiert, damals ein gutes Ergebnis im ersten Wahlgang bekommen und dann sich aber – zumindest indirekt – für OB Schuster ausgesprochen, der jetzt die Verantwortung trägt. Sind Sie von ihm enttäuscht, von seinem Verhalten? Was stört Sie an ihm jetzt?

Boris Palmer: Ich verstehe ihn nicht. Ich verstehe ihn wirklich nicht! Denn ich habe ihn immer für einen seriösen, freundlichen und umgänglichen Menschen gehalten und kann bis heute nicht begreifen, weil er’s mir nicht erklärt hat, warum er nicht zu seinem Wort steht. Sein Wort damals im Wahlkampf 2004 war ziemlich eindeutig: „Ich bin bereit, selbst einen Bürgerentscheid durchzuführen über Stuttgart 21, wenn die Kosten für die Stadt Stuttgart sehr wesentlich“ – und wir haben da über 100 Mio. Euro gesprochen – „steigen“. Tatsächlich zahlt die Stadt Stuttgart jetzt eine halbe Milliarde Euro mehr als damals im Wahlkampf 2004 im Gespräch war. Und er hat den Bürgerentscheid verweigert.

…“

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Selber denken 😉

Hochsauerlandkreis: 100 Millionen Euro Kursverlust innerhalb eines halben Jahres?

Meschede. (sbl) 5.929.574 Aktien an der RWE AG hält der Hochsauerlandkreis über verschiedene „Besitzketten“. Erst vor gut einem Jahr wurde nach einer kontroversen Abstimmung vom Kreistag beschlossen, diese Aktienbeteiligung um weitere 30 Millionen Euro aufzustocken. Dass es sich dabei – abgesehen von der politischen Fragwürdigkeit – um eine sehr unsichere Geldanlage handelt, wurde in der letzten Kreistagssitzung deutlich.

Kurswert nahezu halbiert

Anfang 2008 – als der HSK die Bilanzierung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement begann – betrug der Kurswert der RWE-Aktie noch 86 Euro. Vor einem halben Jahr, Anfang April 2010, waren es immerhin noch 63 Euro. Zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung war der Aktienkurs auf knapp unter 46 Euro gesunken.

Debatte im Kreistag

Als im Kreistag über die Gründung einer neuen Gesellschaft in der RWE-Beteiligungskette debattiert wurde, wies das Kreistagsmitglied der SBL darauf hin, dass der HSK innerhalb eines halben Jahres 100 Mio Euro Kursverlust erlitten hat.

Wann kommt das dicke Ende?

Dies trifft die Kreiskasse nicht sofort, aber das „dicke Ende“ wird kommen. Denn der Kreis wird nicht umhin kommen, sich in den nächsten Jahren schrittweise von RWE-Aktien zu trennen. Die 12 kreisangehörigen Gemeinden werden kaum bereit sein, drastische Erhöhungen der von ihnen zu zahlenden Kreisumlage in Kauf zu nehmen, wenn der HSK gleichzeitig ca. 400 Mio Euro Aktienvermögen ausweist.