Waldorfschule: Versteinerte Erziehung

Im Dezember 2012 gibt es in Deutschland 234 Waldorfschulen, die nach der von Rudolf Steiner entwickelten Waldorfpädagogik unterrichten. Sie versprechen freieres und ganzheitliches Lernen mit „Kopf, Herz und Hand“ als Alternative zur öffentlichen Schule. Doch ist die Waldorfschule wirklich frei? Von André Sebastiani***.

Cover (Ausschnitt) der Ausgabe 4/2011 des Magazins „Skeptiker“, dort Erstveröffentlichung im Print
Cover (Ausschnitt) der Ausgabe 4/2011 des Magazins „Skeptiker“, dort Erstveröffentlichung im Print

Anthroposophie

Die Waldorfpädagogik ist mit der Anthroposophie Rudolf Steiners (1861–1925) untrennbar verbunden. Steiner entwickelte sein pädagogisches Konzept auf der Basis seiner anthroposophischen Lehre.

Die Anthroposophie, die „Weisheit vom Menschen“ (griech. ánthropos = Mensch; sophίa = Weisheit), bezeichnet die ganzheitliche, „kosmologische“ Anschauung des Menschen und behauptet, eine Anleitung zu dessen Selbst- und Welterkenntnis zu liefern.

Nach Steiner ist die Anthroposophie eine „Geisteswissenschaft“, eine wissenschaftliche „Ergänzung zu den Naturwissenschaften. Sie will dem materiellen Wissen die unsichtbaren geistigen Aspekte hinzufügen“[i]. Neben der materiellen Welt, auf die die herkömmlichen Naturwissenschaften beschränkt sind, gibt es nach anthroposophischer Vorstellung noch eine geistige kosmische Welt, die unseren Sinnesorganen verborgen bleibt.

Die Anthroposophische Gesellschaft Frankfurt schreibt auf ihrer Homepage: â€žAlles im Kosmos und unserer Welt ist Materie und Geist! Wo Materie ist, ist immer auch Geist. Geist ist das Primäre, der Ursprung, aus dem alles Materielle entstanden ist.“[ii] Mensch und Kosmos sind darüber hinaus gleichartig, oder, wie Klaus Prange treffend formuliert: „Der Mensch ist im kleinen ein Kosmos, der Kosmos im großen ein Mensch. Welt, Natur, und Geschichte sind ein genaues Pendant des Menschen, der Mensch deren Synthese en miniature.“ (2000, S.64) Die Anthroposophie will die „Geistorgane“ des Menschen schulen, um ihn zum Zugriff auf die geistige Welt und damit zu höheren Erkenntnissen zu befähigen.

„Der Mensch ist keine physikalische, biologische und chemische ‚Maschine‘, in der alles materiell abläuft, sondern ein ,Wesen‘, das nur vorübergehend, – also im Leben -, einen menschlichen Körper trägt. In diesen sind eingeschlossen eine unsterbliche Seele und ein ewiger Geist, so dass der Mensch, Körper, Seele und Geist ist. Der Körper zerfällt mit dem Tode, Seele und Geist bleiben erhalten und leben in der geistigen Welt des Kosmos weiter, nicht anonym, sondern konkret als eine Individualität, als persönliches ICH. Unser ICH ist ein Geistwesen.

Durch diese, im menschlichen Leib eingeschlossene Geistseele kann der Mensch auf Höheres zurückgreifen, wenn er sie schult. Rudolf Steiner war ein Mensch, der diese neuen Geistorgane ausgebildet hatte, und sie waren ihm dadurch Träger für seine umfangreichen geistigen Fähigkeiten. Menschen mit derartigen Fähigkeiten nennt man Universalgelehrte oder ,Eingeweihte‘“. (Anthroposophische Gesellschaft Frankfurt)

„Wissenschaft“ für Eingeweihte

Steiner verknüpft mystische Vorstellungen und im Wortsinn okkulte (=geheime, verborgene) Wahrheiten mit einer Lehre, die er bemerkenswerterweise in den Rang einer Wissenschaft erhebt. Der „Eingeweihte“ gelangt durch die „Schauung“ geistiger kosmischer Welten, die normalen Menschen verborgen bleiben, zu absoluten Wahrheiten. Diese Wahrheiten sollen darüber hinaus durch den anthroposophischen Weg der Erkenntnis wissenschaftlich überprüfbar sein. Der „Eingeweihte“ ist dadurch zugleich Seher, Priester und Wissenschaftler. (vgl. Giese 2008, S.40 ff.)

Der Anspruch der Wissenschaftlichkeit hält einem kritischen Blick jedoch nicht stand. Die durch Schauung der geistigen Welten gewonnenen Erkenntnisse sind für Außenstehende nicht überprüfbar, weil die entsprechenden geistigen Organe zur Erkenntnis nicht ausgebildet sind. Dadurch macht sich die Anthroposophie immun gegen äußere Angriffe. Doch Steiner geht noch einen Schritt weiter; er schreibt: „Waldorfschule: Versteinerte Erziehung“ weiterlesen

Ja, es hat geschneit – aber es wird prima geräumt …

Vom Berg hinabgeschaut: Streudienst auf der L 740 Richtung Winterberg. (fotos: zoom)
Vom Berg hinabgeschaut: Streudienst auf der L 740 Richtung Winterberg. (fotos: zoom)

Ja, es hat geschneit.

In Winterberg wird, wie stets, zuverlässig geräumt und gestreut.  Die Urlauber und Ausflügler, die es bis zu uns schaffen, sind also „auf  der sicheren Seite“.

Noch kann man im Wald laufen und die Stille genießen.

In den Wald geblickt.
In den Wald geblickt.

Angeklagte im PFT-Prozess: da waren’s nur noch fünf …

wordlepftFast elf Monate wird nun schon beim Landgericht Paderborn gegen mutmaßlich für den PFT-Skandal Verantwortliche verhandelt, und das zweimal wöchentlich.

Weitere Termine wurden bereits bis Ende des Jahres 2013 angesetzt. Lange hat man nichts mehr aus dem Prozeß gehört.

Am 23. November meldete die „Neue Westfälisch“, dass das Verfahren gegen einen der sechs Angeklagten beendet ist. Es handelt sich um einen Angeklagten aus Belgien, der als Manager in der Abfallindustrie tätig ist. Das Landgericht hat das Verfahren gegen ihn wegen „geringer Schuld“ und „ohne Auflagen“ eingestellt.

Jetzt sind noch der Geschäftsführende Gesellschafter der Firma GW Umwelt, Ralf W., und ein leitender Angestellter dieser Firma angeklagt sowie die drei weitere Belgier. Sie sollen laut Anklage gefährliche Stoffe als angebliche Düngemittel und Bodenverbesserer geliefert bzw. verkauft haben. Darin waren aber hochgiftige und krebserregebende Substanzen aus Industrieabfällen enthalten, die im Jahr 2006 vor allem im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest zunächst Äcker und in der Folge auch Gewässer verseuchten.

Ob es wohl jemals einen verurteilten Täter geben wird?

Vor 56 Jahren in der Westfalenpost: Gaststätte Lingenauber lädt zum 75. Geburtstag ein.

Auch vor 56 Jahren, im Jahr 1956(!),  fiel der 1./2. Dezember auf ein Wochenende. Auf der letzten Seite der Westfalenpost erschien eine kleine Anzeige***.

Die Gaststätte Lingenauber wurde 75 Jahre alt. Geschäftsinhaber „Felix Lingenauber und Frau“ luden „ergebenst“ ein.

Dem Zweck der Firma folgend wird es sich vermutlich um einen Umtrunk nebst Verzehrsmöglichkeit gehandelt haben.

Gestern feierte die Gaststätte ihren 131. Geburtstag, und mir stellt sich folgende kleine Frage:

Wird der Wirt der Gaststätte Lingenauber am 150. Geburtstag den Namen seiner Frau nennen? 😉

*** Den Hinweis auf die Anzeige verdanke ich  Neheims-Netz.

Umleitung: Vom Schnee in Winterberg bis zum Schwimmbad in Medebach.

Ja, es schneit: Eingang zum Winterberger Schwimmbad heute Abend (foto: zoom)
Ja, es schneit: Eingang zum Winterberger Schwimmbad heute Abend (foto: zoom)

Frau Fried fragt sich: ob Homöopathie unseren Frieden gefährdet … cicero

Die Zeitungsverleger: Von der Technik und den Kunden überfordert … postvonhorn

Leistungsschutzrecht und Medien: Wie einseitig die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) über das geplante Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger informiert … pottblog

Facebook und die Zensur: Frau Gorges wurde vielmehr von Facebook mitgeteilt, dass sie die nächsten 60 Tage nicht mehr auf die Walls anderer Nutzer schreiben darf und sie im Wiederholungsfall ganz vom Facebook-Angebot ausgesperrt wird … nachdenkseiten

Afghanistan: Geheimnisse eines Krieges … wazrechercheblog

Antisemitismus am Beispiel von Ungarn: Manchmal geht Alles sehr schnell, meint … jurga

D wie Düsseldoof: Ach, die Düsseldorfer haben es schon schwer. Sie gelten als oberflächlich, etwas neureich und peinlich … ruhrbarone

Verrückt oder tapfer in Dortmund? Schaukelpferd, Briefmarken, Autoschlüssel … revierpassagen

Neheim und die Sekundarschule: Realschüler kämpfen für ihre Schule … DerWesten

Medebach: Schwimmbadbesuch wird teurer … DerWesten

Verschieden sind wir sowieso – „Humane Schule“ zum Thema Inklusion

Der Titel der neuen AHS-Schrift„Jede Jeck es anders“, heißt es im Rheinland, und das gilt auch für Schule.

Der Inklusionsgedanke ist insofern überhaupt nichts Neues, denn tagtäglich bewältigen Schulen die Herausforderung heterogener Lerngruppen, wenn auch unterschiedlich erfolgreich.

Inklusion heißt nur, dass wirklich alle dazugehören, unabhängig von Begabung, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft oder Religionszugehörigkeit.

Zu erkennen, was eine jede Schule tun kann, um diesem Gedanken in ihrer Praxis immer näher zu kommen, ist das Anliegen der neuen Ausgabe von „Humane Schule“. Das Heft macht mit der „Weihnachtsbotschaft“ von Hans-Martin Lübking auf, in der der evangelische Theologe sagt: „Für mich ist es mit dem christlichen Glauben unvereinbar, wenn ein Bildungssystem systematisch Verlierer hervorbringt.“Manfred Bönsch erklärt die „Pädagogik der Vielfalt“ und stellt seinen unterrichtstheoretischen Ansatz für inklusiven Unterricht dar. Wolfgang Oelsner bereichert das Thema auf humorvoll-kölsche Art, während Brigitte Schumann, Erika Werthner und etliche weitere Autoren Fachliches dazu beitragen. Video-Tipps machen Beispiele inklusiver Schularbeit zugänglich; der AHS-Praxistipp stellt den „Index für Inklusion“ vor, der Schulen eine Systematik anbietet, um sich auf ihrem Entwicklungsweg orientieren zu können.

Das inhaltliche Angebot wird u.a. ergänzt durch zahlreiche Buchbesprechungen, einen Kommentar sowie Literarisches. Die Zeitschrift „Humane Schule“ ist völlig frei von kommerzieller Werbung. Das Heft mit dem Themenschwerpunkt „Verschieden sind wir sowieso“ (38. Jg., Nov. 2012, 32 S.) kostet 4,- je Expl. (zzgl. Versand; Staffelpreise auf Anfrage) und kann bestellt werden bei:
Bundesverband Aktion Humane Schule e.V.
Rathausplatz 8 – 53859 Niederkassel
E-Mail: ahs@aktion-humane-schule.de
Tel.: 0 22 08 / 90 96 89, Fax: 90 99 43
Internet: www.aktion-humane-schule.de

Umleitung: Vom Studieren zum Abstieg in die Hölle und der Baum darf bleiben.

Die Marktplätze zwischen Siedlinghausen/Silbach und Winterberg (foto: zoom)
Die Marktplätze zwischen Siedlinghausen/Silbach und Winterberg (foto: zoom)

Studieren und Lernen: Flipped Classroom meets MOOCs – was ist denn das? Erklärt von … dunkelmunkel

Krupp-Rheinhausen: Jahrestag im Schatten des hohen Besuchs … jurga

In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit: Die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen arbeitslose und nichtarbeitslose ALG-2-Empfänger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu Rekordmarke … nachdenkseiten

Bundestagswahlkampf 2013: NRW wird Schwerpunkt … postvonhorn

Die gehobene Mittelschicht und die Oberschicht im „Anlagenotstand“: Ein Grollen geht durch unsere Gesellschaft. Eine Wut und Aufstandsstimmung baut sich auf … misik

Nach dem Prinz Aus:
Keine Zukunft für Stadtmagazine? … ruhrbarone

Abstieg in die Hölle: Richard Fords Roman “Kanada” … revierpassagen

Darf der Baum bleiben oder muss der weg? Auf der Südwestseite unseres Grundstücks steht eine gut gewachsene Eiche, die uns vor allem im Sommer immer viel Schatten spendet, worüber wir alle recht froh sind … schwenke

Viel Geflügel und noch mehr Mist …


In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender und Zeitungen über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen und darüber, dass der Hühnermist nicht ungefährlich ist.

Krankheitserregende Keime wie MRSA sollen sich in dem „Natur-Dünger“ sehr wohl fühlen. Wir nehmen an, dass Geflügelgülle in ganz Deutschland im Einsatz ist. Größere Transporte von „Geflügel-Dünger“ sollen aus den Niederlanden vor allem nach NRW gekommen sein. Welche Mengen von dem Zeug sind wohl auf Äckern und Flächen im Sauerland gelandet?

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dazu am 06.11.2012 eine Anfrage an den Landrat gestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises antwortete am 09.11.2012.

Demnach ist die Verwendung von Geflügelgülle als Wirtschaftsdünger in der Verordnung BGBI. I S. 1062 vom 21.10.2010 gesetzlich geregelt. Die Umsetzung der Verordnung obliege dem Direktor der Landwirtschaftskammer. Jeder, der Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr bringt, müsse darüber Aufzeichnungen vornehmen und die Landwirtschaftskammer darüber informieren, dass er die Stoffe in Verkehr bringt. Zudem muss er melden, welche Mengen er aus anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten importiert hat. Wegen der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer lägen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die gewünschten Informationen nicht vor.

Zur Anfrage der SBL klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=2508

http://sbl-fraktion.de/?s=gefl%C3%BCgel

Darauf, dass bei den Dünger-Lieferanten und ihren Abnehmern alles mit rechten Dingen zugeht, hatten Behörden und Verbraucher auch schon vor dem PFT-Skandal gehofft. Die Hoffnung war bekanntlich trügerisch!

Zumindest haben wir jetzt erfahren, wie viele Geflügelbetriebe im Hochsauerlandkreis „produzieren“. Laut Antwort des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich um sieben Betriebe mit einer Größe von über 10.000 Tieren und um dreizehn weitere geflügelhaltende Betriebe mit einer Tierzahl zwischen 1.000 und 10.000 Tieren. Zudem gebe es zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die im geringen Umfang Geflügel halten.

Legen wir mal die minimalste Menge Tiere pro Großbetrieb zugrunde und je 5.000 pro „kleinerem“ Geflügelhof, vegetieren hier und heute also mindestens 135.000 Hühner, Puten, Enten, Gänse, mindestens, wahrscheinlich aber viel mehr ….

Ob unsere Landwirte dann angesichts des Mists vom eigenen bzw. des Sauerländer Federviehs noch größere Gülle-Dünger-Mengen aus den Niederlanden brauchen, ist fraglich. Aber irgendeinen Grund müssen die Dünger-Transporte aus NL ja schließlich haben!?

Soziales: Wie teuer darf ein Alg2-Empfänger wohnen?

ArtikelWordleBei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen.

Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist. Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Das zur Theorie.

Wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird, dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 10.09.2012 eine Anfrage an den Landrat. Mit Datum vom 23.11.2012, also über 2 Monate später, kam die Antwort zur „Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft im HSK“.

Die SBL hatte die Verwaltung nach den Maßnahmen und Vorkehrungen gefragt, die der HSK trifft, um das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen.

Die Antwort klingt, wie könnte es auch anders sein, bürokratisch. Sie lautet komprimiert, Jobcenter und Sozialämter im HSK seien gehalten, die neuen Angemessenheitsgrenzen (bei den Mieten) entsprechend anzusetzen, auch für die Vergangenheit. Für den Leistungsträger im Rahmen des §§ 44 SGB X bestehe insoweit von Amts wegen eine Verpflichtung tätig zu werden. Eine rückwirkende Neufestsetzung (der Mietzahlungen) in bestandskräftigen Entscheidungen sei wegen der gesetzlichen Fristen längstens bis zum 01.01.2011 möglich.

Eine gesonderte Antragstellung durch die leistungsberechtigten BürgerInnen sei daher nicht erforderlich.

Auf die Frage der SBL, ob der HSK diejenigen, die Anspruch auf Nachzahlung der ihnen vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte informiert, wurde vom Jobcenter der Kreisverwaltung mit „entfällt“ beantwortet.

Der HSK reagierte aber zwischenzeitlich ganz praktisch und beauftragte das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen hat dieses Unternehmen nun etliche potentielle Mieter im Hochsauerlandkreis angeschrieben.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos reagierte daraufhin auch. Er stellte am 06.11.2012 per schriftlicher Anfrage 18 Fragen zur „Mietwerterhebung Hochsauerland 2012“ an den Landrat.

Beispielsweise möchte er erfahren, wie viele Personen angeschrieben wurden, wie die Auswahl der Adressen erfolgt ist, welche Kosten für die Erhebung und die Auswertung kalkuliert sind und warum die Kreisverwaltung den Weg der teuren Studie geht, anstatt die von den Sozialgerichten festgelegten Mieten zu akzeptieren.

Wie das „Hartz-Leben und –Wohnen“ im Hochsauerlandkreis in der Praxis aussieht, schildert ein sehr lesenswerter Bericht der IG Metall Arnsberg. „Bürokratie kontra Mensch“, so könnte die Überschrift lauten.

Klick:
http://www.igmetall-arnsberg.de/153-neues-aus-hartz-oder-warum-wir-im-hsk-einen-obmann-zu-hartz-iv-brauchen.html