Lernzeiten in der Schule statt Hausaufgaben – Was ändert sich für Schulen mit Nachmittagsunterricht?

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Manche Schulen befinden sich noch auf einer Bildungsinsel, doch die Ansprüche der Gesellschaft steigen. (fotoarchiv: zoom)

Am 13. Mai 2015 hat der Schulausschuss des Landtags von NRW neben Entlastungen für G8 u.a. auch die Begrenzung der Hausaufgaben an Ganztagsschulen beschlossen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch bitte nicht zu früh freuen! ;-)

Denn:

„Künftig sollen Tage mit Nachmittagsunterricht grundsätzlich hausaufgabenfrei sein. Auch der Umfang der Hausaufgaben wird begrenzt. Sie sollen, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5-7 in 60 Minuten; für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.“

Aber:

„An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so in das Ganztagskonzept integriert werden, dass es möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zuhause erledigt werden müssen.“

Hausaufgaben sollen durch eine Lernzeit in der Schule ersetzt werden.

Dies bedeutet, dass sich auch im Gebiet des HSK alle allgemeinbildenden Schulen mit Ganztagsunterricht werden umstellen müssen!

Und weiter wird im neuen Erlass geregelt:

Der Nachmittagsunterricht wird für Schulen, die nicht gebundene Ganztagsschulen sind, begrenzt. In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig.

Die wöchentliche Zahl von Klassenarbeiten wird begrenzt. In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.

Offiziell lautet der Name dieses neuen (fast) universellen Erlasses: “Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen”. Die geänderten Vorschriften werden zum Schuljahr 2015/2016 wirksam.

Nachzulesen sind die Ergebnisse hier:
http://bildungsklick.de/pm/93710/schulausschuss-beschliesst-entlastungen-fuer-g8/

Wir sind gespannt wie sich der neue Schulerlass in der Praxis bewährt. Bedeutet er für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern mehr Stress oder brechen paradiesische Zeiten an?