Konjunkturpaket II: Jetzt geht’s loohoos!?

In meinem E-Mail-Postkasten habe ich heute eine Pressemitteilung(PM) der Sauerländer Bürger-
liste(SBL) gefunden. Die SBL fordert darin die umgehende Überarbeitung des Kreishaushaltes.

Und weiter:

Bereits am 20.01.09 hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste vom Landrat die Vorlage eines überarbeiteten Haushaltsentwurfs gefordert. Der Grund dafür ist sehr nahe liegend: Das Konjunkturpaket II in Höhe von 7,56 Millionen Euro soll möglichst schnell umgesetzt werden.

Die SBL-Fraktion schlägt vor, das Investitionspaket z.B. für die Errichtung einer Gesamtschule an einem zentralen Ort im Hochsauerlandkreis als Ergänzung des vorhandenen Bildungsangebots und zur Aufrechterhaltung der Vielfalt der Schulabschlüsse zu nutzen, trotz sinkender Schülerzahlen…

Ich bin sicher, dass der gesamte Brief bald auf der Website der SBL zu finden sein wird.

Ungeachtet des Inhalts, durchfuhr mich ein kleiner Schreck: Ich habe mich noch nicht genügend sachkundig gemacht, das Geld, die Zahlen und die möglichen politischen und ökonomischen Zusammenhänge noch nicht ansatzweise durchdacht.

Hoffentlich geht es den anderen Bürgern nicht ebenso 😉

Hier die ersten Schritte:

Die Zahlen für unseren Bereich des Hochsauerlandes hat Thomas Winterberg in der Westfalenpost vom 3. Februar ausgebreitet und dankenswerter Weise zu einem PDF-Dokument verlinkt, welches die pauschalen Zuweisungen an alle Gemeinden und Gemeindeverbändein NRW auflistet.

Dort entnehme ich, dass die Stadt Winterberg 954.530 Euro für den Investitionsschwerpunkt Bildung und 974.237 Euro für die Infrastruktur erhält, Summe: 1.928.767 Euro.

Das Gesamtpaket umfasst für NRW 1.384.000.000 Euro.

Soweit meine Initial-Beschäftigung mit diesem Thema. Es dürfte interessant werden den „Weg des Geldes“ auf der lokalen Ebene zu beobachten.

Zum Schluss ein spontaner Gedanke:

Auf der Einnahmenseite können für das Beispiel Winterberg knapp 2 Millionen Euro verbucht werden, doch was passiert auf der Ausgabenseite wegen Steuerausfällen durch Minderung der Unternehmenssteuern bei Einbrüchen in Handel, Gewerbe und Produktion, erhöhte Sozialaufwendungen durch Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit usw. ?

5 Gedanken zu „Konjunkturpaket II: Jetzt geht’s loohoos!?“

  1. Inzwischen hat die WP Winterberg von den Haushaltsberatungen der Stadt berichtet:

    „Aufgrund der gewerblichen Struktur Winterbergs ohne Großbetriebe (Brauereien, Automobilzulieferer etc.) und des „umsatzstärksten Winters seit Jahren” sei man nicht so anfällig für gravierende Steuereinbrüche.“

    Wenn dem so ist, wird mein im Beitrag zum Schluss geäußerter Gedanke, zumindest für die Stadt Winterberg, hinfällig.

    Eine weitere Frage, die sich mir stellt: Können Haushaltstöpfe umgewidmet werden?

    Fiktives Beispiel: In einer Stadt seien seit langem für die nächsten zwei Jahre Investitionen in Schulbauten in der Größenordnung von 500.000 Euro vorgesehen. Nun werden mit dem Konjunkturpaket II ebenfalls 500.000 Euro zugewiesen. Könnte die Stadt dann die „alten“ 500.000 Euro einfach umwidmen in z.B. Straßenbau? Wenn ja, blieben für die Schulen 500.000 Euro mit oder ohne Konjunkturpaket. Oder wird so ein Vorgehen duch das Gesetz oder wie auch immer verhindert? Dann ständen für die Schulen aus meinem Beispiel 500.000 Euro obendrauf zu Verfügung, insgesamt 1 Millionen Euro.

  2. Nach meinen Infos sind die Regelungen zum Konjunkturpaket II bisher noch etwas unvollständig.
    Genaueres soll bis zum 20.02.bekannt werden. Der Bundesrat entscheidet ja noch.
    So wie ich das verstanden habe, muss es sich um „zusätzliche“ Investitionen der Kommunen handeln.

    Jede Menge Text zum Konjunturpaket gibt es unter
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611740.pdf
    und hier beim Bundesfinanzministerium.

    Ich habe mich noch nicht durch den Entwurfstext gequält.

    Die interessante Frage nach der Umwidmung stelle ich gleich mal meinem Fraktionssprecher. Meine Vermutung ist, dass eine Umwidmung für den Straßenbau nicht möglich sein wird!? Aber das ist nur eine Vermutung!

  3. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611740.pdf

    Auszug aus der

    Drucksache 16/11740
    Artikel 7
    § 3 – Förderbereiche –
    (1) 1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
    a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
    b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
    c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
    d) kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)
    e) Forschung
    2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
    a) Krankenhäuser
    b) Städtebau (ohne Abwasser und öffentlichen Personennahverkehr)
    c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und öffentlichen Personennahverkehr)
    d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
    e) Informationstechnologie
    f) sonstige Infrastrukturinvestitionen
    Einrichtungen gemäß Nummer 2 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.
    (2) Für Investitionen nach Absatz 1 Nummer 1 können die Länder Finanzhilfen in Höhe von 65 % und für Investitionen nach Absatz 1 Nummer 2 in Höhe von 35 % des sich aus § 1 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2 ergebenden Betrages einsetzen.
    (3) Finanzhilfen im Sinne von § 1 Absatz 1 werden nur als zusätzliche!!! Investitionen gewährt.
    § 4 – Doppelförderung –
    (1) Für Investitionen, die nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach 104b des Grundgesetzes und nach dem bis zum 31. August… (Zitat weiterer Artikel etc.) ………. können nicht gleichzeitig Finanzhilfen nach diesem Gesetz gewährt werden.

    Das hilft uns was die obige Frage anbelangt auch noch nicht viel weiter!?
    Am 27.02.09 ist die nächste Kreistagssitzung. Dann müßten mehr Details bekannt sein.

    -Schade, dass der ÖPNV so aussen vor gelassen wird. Über (1)1.f)-Sonstige Infrastrukturmaßnahmen- könnte man notfalls Geld für den ÖPNV locker machen!-

  4. Vielen Dank für die Mengen an Informationen 😉 Ich habe mir erlaubt, im ersten Kommentar den zweiten Link hinter die Worte: „hier beim Bundesfinanzministerium“ zu legen, da der „rohe“ Link so lang war, dass es bis an den rechten Bildschirmrand durchmarschieren wollte.

    „Umwidmung in den Straßenverkehr“ habe ich nur als Beispiel genommen. Ich bin weit davon entfernt, ein Haushaltsexperte zu sein. und unter „weit“ verstehe ich eher Lichtjahre als Kilometer 😉

    Jetzt schleiche ich erst einmal zur Ruhe, denn die Autofahrerei gestern nach Dortmund hat doch ganz schön geschlaucht.

  5. R. Loos hat gestern bzgl. der Frage der Umwidmung „geforscht“, aber keine konkrete Antwort dazu erhalten.

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