Jagdsteuer im hessischen Nachbarkreis um 50 Prozent erhöht. Hochsauerlandkreis entgehen durch Steuerverzicht pro Jahr 800.000 Euro.

Hochsitz im Schnee nahe dem Kahlenberg. (foto: zoom)
Hochsitz im Schnee nahe dem Kahlenberg. (foto: zoom)

Meschede. (rlo) In NRW wurde im letzten Jahr – noch zu Zeiten der CDU/FDP-Regierungskoalition – beschlossen, die Jagdsteuer abzuschaffen. Dadurch gehen dem HSK pro Jahr fast 800.000 Euro an Einnahmen verloren.

Den Ausgleich müssen die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet durch eine erhöhte Kreisumlage erbringen; letztlich trifft es die Bürgerinnen und Bürger.

In eine ganz andere Richtung geht die Entwicklung im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg, der zu Hessen gehört.

In Korbach beschloß der Kreistag am letzten Freitag, die Jagdsteuer um 50% anzuheben. Das bringt dem Kreis jährliche Mehreinnahmen von 170.000 Euro – ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Alle nordhessischen Landkreise (außer Fulda) erheben die Jagdsteuer.

Bleibt zu hoffen, dass die neue NRW-Landesregierung bald eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes veranlaßt und dann auch der Kreistag des HSK die Möglichkeit nutzt, im Kreisgebiet weiterhin Jagdsteuer zu erheben.

Siehe auch unseren Beitrag von März 2009 zum Thema „Ist die Jagdsteuer eine Bagatelle?“

5 Gedanken zu „Jagdsteuer im hessischen Nachbarkreis um 50 Prozent erhöht. Hochsauerlandkreis entgehen durch Steuerverzicht pro Jahr 800.000 Euro.“

  1. In der Regel übernahmen die Jäger meines Wissens für die Abschaffung der Jagdsteuer die Pflicht zu Entsorgung von sogenannten Fallwild bzw. Unfallwild auf Straßen, so auch sicherlich im Hochsauerlandkreis. Da gibt es sogar Dienstleister, die dies für die Revierinhaber entgeltlich übernehmen. Im Hochsauerlandkreis dürfte da einiges zusammen kommen. Kündigen die Jäger diese Übernahme, dürfte es fraglich sein, ob sich das für die Kommunen rechnet. Hat das mal wer geprüft?

  2. @Dirk Schmidt
    Der Umweltminister hat nachgerechnet:
    „Die Steuereinnahmen in Höhe von etwa acht Millionen Euro, die für den Naturschutz eingesetzt werden könnten, seien für die Gemeinden dringend notwendig, sagte Remmel. Deshalb wolle die rot-grüne Koalition den Kommunen wieder die Möglichkeit geben, das von Schwarz-Gelb beschlossene Auslaufen der Jagdsteuer rückgängig zu machen. „Die damals angekündigten Leistungen im Naturschutzbereich sind nicht adäquat umgesetzt worden“, kritisierte der Umweltminister.“

    und weiter:

    „Der Beschluss von Schwarz-Gelb war auch deshalb kritisiert worden, weil mehrere CDU-Spitzenpolitiker in NRW Hobbyjäger sind. Als Ersatz für die Steuereinnahmen hatte Schwarz-Gelb mit den Jägern lediglich einen Fonds von 100.000 Euro etwa zur Beseitigung von Fallwild vereinbart.“

    siehe:
    http://www.derwesten.de/nachrichten/Streit-um-Jagdsteuer-in-NRW-spitzt-sich-zu-id3897266.html

    Im Vorwege der Abschaffung durch die CDU/FDP-Regierung war dies die Meinung des Städte und Gemeindebundes:
    „Trotz eines nachdrücklichen Votums aller kommunalen Spitzenverbände zum Erhalt der Jagdsteuer hat der Landtag NRW deren Abschaffung beschlossen.“

    http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/abschaffung-der-jagdsteuer-1.html

    Die Abschaffung der Jagdsteuer war Klientelpolitik der Rüttgers Regierung. Die Jagdsteuer rechnet sich für die Gemeinden.

  3. Eine konkrete Vergleichsrechnung zu Jagdsteuer und Fallwild:
    Nach eigenen Angaben der Jägerschaft wurden im Rheinisch-Bergischen Kreis innerhalb eines Jahres 473 Stück Schalenwild (Reh- und Schwarzwild) und weitere 88 Füchse und Dachse derart heftig von Autos angefahren, dass sie fachgerecht entsorgt werden mussten (laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 29.02.2008). Dieser Landkreis hat fast die gleiche Einwohnerzahl (277.000 bzw. 278.000) wie der HSK und damit vermutlich auch in etwa die gleiche Anzahl Kfz. Es dürfte sich also beim Unfallwild um eine ähnliche Größenordnung wie im HSK handeln. Rechnet man großzügig für jede Entsorgung mit Kosten von 100 Euro, so wären das 56.100 Euro im Jahr. Das sind nur etwa 7% des Aufkommens aus der Jagdsteuer…
    Oder andersherum gerechnet: Bei einem Verzicht auf die Jagdsteuer würde der Kreis indirekt fast 1.400 Euro für jedes entsorgte Wildtier bezahlen – ein stolzer Preis!!!

    Andererseits hat der Revierinhaber des Jagdbezirks, in dem der Unfall passiert ist, gemäß Bundesjagdgesetz ein Aneignungsrecht für bei einem Unfall verletztes Wild, kann es also selbst verwerten! Und der Erlös aus der Verwertung von Wild gehört grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Revier das Wild verendet ist. Das dürfte die Kosten für die Entsorgung von getötem Wild zumindest teilweise refinanzieren!

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