In meinem Briefkasten: ein Bericht aus dem Kreisjugendhilfeausschuss

lt_briefkasten01Der Kreisjugendhilfeausschuss tagte im Kreishaus in Brilon im sehr kleinen Kreise. Aus einigen Richtungen gestaltete sich die Anreise schwierig (Baustellen und Kirmes in Brilon; kam man glücklich beim Kreishaus an, war der Sitzungssaal für nicht Eingeweihte nur mit Mühe zu finden).

…und dann drehte sich wieder vieles um KiBiz (das von der Landesregierung viel gepriesene neue Kinderbildungesetz).

Die SBL-Fraktion greift drei Tagesordnungspunkte der Ausschussitzung heraus und berichtet:

Elternbeiträge

Chaos herrscht im HSK bei den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten. Das Kreisjugendamt präsentiert eine gänzlich anders gestaltete Beitragstabelle als die städtischen Jugendämter von Arnsberg, Sundern und Schmallenberg.

Im Bereich des Kreisjugendamtes gibt es 10 Einkommensstaffelungen. Die Tabelle beginnt bei einem beitragsfreien Jahreseinkommen bis 15.000 Euro und endet bei über 109.000 Euro. Eltern mit einem höheren Jahreseinkommen als 109.000 Euro bezahlen für eine 45-Stunden-Betreuung 405,- Euro monatlich. Daraus resultierte im Kindergartenjahr 2008/2009 ein Beitragsaufkommen von insgesamt 326.628,- Euro. Die Jugendämter von Arnsberg, Sundern und Schmallenberg schonen die Spitzenverdiener. In Arnsberg endet die Tabelle bei Jahreseinkommen über 61.355,- Euro, in Sundern bei über 85.000,- Euro und in Schmallenberg bei über 65.000,- Euro.

Auch die einzelnen Elternbeiträge gestalten sich unterschiedlich. Der SBL-Fraktion ist unverständlich, warum man sich im HSK nicht auf eine einheitliche Gestaltung der Elternbeiträge einigen kann. Zum anderen versteht die SBL nicht, wieso die städtischen Jugendämter sich bei den Spitzenverdienern so zaghaft verhalten.

U3-Betreuung

Die U3-Betreuung (Betreuung der Kinder unter drei Jahren) hinkt der Zielvorgabe des Landes hinterher. 495 Plätze sollten es jetzt im Bereich des Kreisjugendamtes sein. In der entsprechenden Verwaltungsvorlage ist zu lesen, es seien nunmehr 426 U3-Plätze bewilligt und 463 Plätze beantragt worden. 118 Kinder hätten abgewiesen werden müssen. Rechnerisch ergibt sich demnach ein Bedarf von 544 Plätzen. Die Landesquote von 495 Plätzen hinkt also der Wirklichkeit um mindestens 49 U3-Plätze hinterher. Zur Erinnerung: Tatsächlich gibt es nur 426 U3-Betreuungsplätze. Die Kreisverwaltung begründet das Manko mit „fehlenden Betriebserlaubnissen und noch nicht bewilligten und durchgeführten Investitionen“.
Eltern, die Anspruch auf einen U3-Platz erheben müssen laut Jugendamt folgende Kriterien erfüllen: Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des allein erziehenden Elternteils, Ausbildung/Eingliederungs-/Qualifizierungsmaßnahme des allein erziehenden Elternteils. Eine „Gefährdung des Kindeswohls“ kann auch dazu führen, dass ein Kind unter drei Jahren eine Kita besuchen darf.

Die SBL fragt sich indes, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen für kleine Kinder ist. Die Eltern wurden wohl bisher nicht befragt!? Liest man die Verwaltungsvorlage über den Ausbau der U3-Plätze kritisch, kann man den Eindruck gewinnen, das Land NRW und somit das Kreisjugendamt verabschieden sich beide leise von den ursprünglich geplanten Betreuungsquoten die 2013 landesweit bei 32,0 Prozent liegen sollen. Eine Annahme könnte sein, dass nicht nur auf sinkende Geburtenzahlen, sondern auch auf geringere Nachfrage, vielleicht auf Grund der zu erwartenden höheren Arbeitslosenzahlen gesetzt wird.

Neufassung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses

Und jetzt noch eine Information auch in eigener, in SBL-Sache.

Bisher war die SBL-Fraktion mit einem beratenden, nicht stimmberechtigten Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss vertreten. In der letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode am 22.09.2009 wurde die Satzung des Jugendamtes des Hochsauerlandkreises geändert. Sowohl die neue Fraktion Die Linke wie die SBL darf nun niemanden in den Ausschuss entsenden, weder als stimmberechtigtes noch als beratendes Mitglied.

Die Satzungsänderung ist nach Meinung der SBL nicht erforderlich gewesen, denn die bisherige war, auch aufgrund des freien Gestaltungsspielraums, durchaus gesetzeskonform.

Auch Muslime sind, im Gegensatz zu Vertretern der jüdischen Kultusgemeinde sowie der katholischen und der evangelischen Kirchengemeinde, nicht im Kreisjugendhilfeausschuss des HSK vertreten; so entschieden in der Ausschusssitzung am 22.September 2009.

7 Gedanken zu „In meinem Briefkasten: ein Bericht aus dem Kreisjugendhilfeausschuss“

  1. „Auch Muslime sind …“
    Steht das so in den Protokollen, oder liegt das daran, dass es keinen Ansprechpartner gibt?
    Ist die Satzung alt/neu irgendwo einzusehen?

  2. Am Freitag dem 25.09.09 war Kreistagssitzung, einmal mehr -fast- unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Um 15.00 Uhr zählte ich bis vier. Da saßen nämlich, einschließlich mir, mal gerade vier Zuhörer auf der Tribüne des großen Sitzungssaals im Kreishaus in Meschede. Der Landrat fragte kurz ob es Fragen seitens der Bürger gebe. Es gab keine. Also konnte der Kreistag –fast- ungestört tagen.

    Einer der ersten Tagesordnungspunkte betraf die Neufassung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses. Der Fraktionssprecher der SBL-Fraktion, Reinhard Loos, legte einen Änderungsantrag vor. Er wollte zum einen erreichen, dass sowohl die neue Fraktion Die Linke wie auch die SBL je einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Ausschuss entsenden können. Zum anderen beantragte Loos, auch die muslimischen Gemeinden
    im Kreisgebiet sollen alle zusammen Anspruch auf einen Beratenden Sitz im zukünftigen KJHA haben.

    Zum Ergebnis:
    CDU, SPD, FDP, B`90/Die Grünen und Die Linke dürfen je nach Proporz einen oder mehrere Vertreter in den Ausschuss entsenden, die SBL nicht. Was die SBL betrifft, wäre das nach der bisherigen Satzung anders gewesen. Da hätte sie auch ein sogenanntes Beratendes Mitglied im KJHA gehabt.

    Bzgl. der Mitgliedschaft eines gemeinsamen Vertreters aller muslimischen Gemeinden aus dem HSK entbrannte eine lebhafte Diskussion. Die „Noch-Kreistagsmitglieder“ konnten sich nach einigem Hin und Her zu keiner richtigen Entscheidung durchringen. Sie entschieden, der neue Kreisjugendhilfeausschuss und der neue Kreistag sollen entscheiden.

    Anzumerken ist noch, dass sich gegen 15.15 Uhr die Zuhörerschaft auf der Tribüne schlagartig fast verdoppelte. Dieser Umstand änderte offenbar die Tendenz der gerade im Sitzungssaal tobenden Diskussion nicht unerheblich.

    Was das offizielle Protokoll der Kreisjugendhilfeausschusssitzung betrifft: Das wird dauern…..(Ich habe aber ein inoffizielles 😉 )

    Die Satzung ruht z.Z. ordentlich abgeheftet im Aktenordner im Kreishaus. Ich kann mich entweder auf die Suche machen, ob sie online einzusehen ist, oder wir malträtieren mal den Scanner.

    Mehr zu den beiden Sitzungen ist bei

    http://www.sbl-fraktion nachzulesen

  3. Die Satzung des Kreisjugendamtes mit den Änderungen steht unter diesem Link (Link ist leider ellenlang, komplett in die Adreßzeile des Browsers ‚reinkopieren; darf nicht „gebrochen“ werden):
    https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdoffice/document/doc.pdf?id=MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0MgyPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuAUrBOn6Re1MewEbuCav9Pq4Pn.Pe-IXw8aqBOn6Qm4PcwCfwCSm8Uk4OnyGcwCfsBSq6Qi9Re1MdwGfsFSq7Ok5MfzMgyCWuEUq8Xi0MhyKcxCasBSq6Ri4MhyKcxCasBSq6Si1MjyGc0CfsFSq6Ri4MkyHc1DcsGSv6Xj6MmyPc0CfsESn6Si1GJ

    Relevant sind § 4 Abs. 3 Buchst g und i.

  4. Und falls das mit diesem verrückten Link nicht klappt:

    1) „https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdoffice/termine.do?selected=2009-09-01M“ wählen.

    2) In der letzten Tabellenzeile auf das „E“ vor Kreistag klicken.

    3) Bei TOP 5 die Büroklammer hinten in der Zeile anklicken.

    Reinhard

  5. Vielen Dank für die Hinweise. Ich werde mir die Satzung durchlesen sobald die fantastische Sonne hinter’m Horizont verschwunden ist.

  6. Niederschriften von Kreistags- und Ausschusssitzungen sind für die Öffentlichkeit online nicht einsehbar.

    Wieso nicht?

    Weil das im Hause nicht gewollt sei!

    Allerdings kann man Kreistagsbeschlüsse nachlesen.

    Immerhin!

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