UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.

Die Verbundschule Siedlinghausen soll geschlossen werden. (archiv: zoom)

Nachfolgend veröffentliche ich einen Leserbrief von Sebastian Vielhaber. Der Autor war maßgeblich an der Siedlinghäuser Bürgerinitiative gegen die Schließung der weiterführenden Schule im Ort beteiligt.

Vorbemerkung: Mit der Gründung der Sekundarschule Medebach-Winterberg läuft die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen aus.

Siehe u.a. hier im Blog.

Viele Bürger des Winterberger Ortsteils Siedlinghausen befürchten einen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedeutungsverlust ihres Ortes, wenn ein wichtiger Baustein, nämlich die weiterführende Schule,  aus dem gewachsenen Orts-Ensemble herausgebrochen wird.

Soweit die kurze Einordnung. Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.

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UPDATE (2.5.2017): Heute hat die in Gründung befindliche Bürgervereinigung „FWG Winterberg und Ortschaften“ die Qualitätsanalysen vom 12. 01. 2017 und vom 29. 03. 2017, sowie die Stellungnahme der Stadt Winterberg  auf ihrer Website veröffentlicht:

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_12.01.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Qualitaetsanalyse_29.03.2017_1.pdf

http://www.fw-winterberg.de/cms/media/pdf-schule/Stellung_Stadt_Wtbg._14.03.2017.pdf

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Der Leserbrief im Wortlaut:

Leserbrief
„Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“

Das, was sich hier seit Ende April 2016 in Winterberg -insbesondere zum Thema Sekundarschule und Qualitätsanalyse (QA)- inzwischen abgespielt hat, ist „filmreif“ und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt eine Komödie daraus machen.

Was hat sich zwischenzeitlich ereignet:

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, liegt der Stadt Winterberg sowie der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen seit dem 16. Dezember 2016 eine sogenannte QA vor.

Seither fordern zahlreiche Eltern und Bürger aus Winterberg und den Dörfern die Veröffentlichung dieser QA, die nach meiner Einschätzung den Charakter eines Gutachtens hat. Erstellt wurde die QA von Qualitätsprüfern des Dezernats 4Q der Bezirksregierung Arnsberg, welches uns seit Anfang des Jahres immer wieder auf Neues ermutigt hat, bei diesem Thema am Ball zu bleiben.

Nach Auffassung der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises ist nach Vorlage eines solchen Gutachtens innerhalb von einer Woche die Schulkonferenz einzuberufen, die darüber abstimmen soll, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht. Diese Veröffentlichung ist bis heute nicht erfolgt.

Am Freitagnachmittag den 24.02.2017 erhielt ich eine Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg, nach mehrmaliger vorheriger Anfrage, wonach diese QA derzeit noch einmal geprüft und textlich verändert würde.

Bei einer nachträglichen textlichen Veränderung eines Berichtes oder Gutachtens (QA) liegt für mich der Verdacht und die Vermutung nahe, dass hier gerade eine textliche Zensur stattfindet. Werden etwa Textpassagen überarbeitet, wovon die Eltern und Bürger aus Winterberg und seiner Dörfer nichts erfahren dürfen/sollen?

Durch diese Vorgehensweise („Zensur“ der QA) tragen die Verantwortlichen dazu bei, dass der Graben zwischen Winterberg und Siedlinghausen, um ein Vielfaches tiefer und breiter wird. Transparenz und Offenheit sollten in einer Demokratie anders aussehen.

Es gibt im Bundesland NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das es uns Bürgern (natürliche Personen) erlaubt in alle nicht als geheim eingestuften behördlichen Akten Einsicht (kompletten Verwaltungsvorgang) zu nehmen. Die QA fällt aus meiner Sicht nicht unter die geheim einzustufenden Akten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Anträge an die Verbundschule, an den Schulträger (die Stadt Winterberg), an die Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises sowie an das Dezernat 4Q der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch am Montag, den 13.03.2017 eingeladen. Begleitet wurde ich von unserem Ortsvorsteher Bruno Körner. Die Bezirksregierung wollte mir Erläuterungen und Hinweise geben, weshalb textliche Änderungen an dem Bericht vom 16. Dezember 2016 notwendig gewesen wären.

Der gestellte Antrag an die Verbundschule wurde an den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg weiter verwiesen.

Die Stadt Winterberg hat meinen Antrag weder abgewiesen, noch an einen anderen Zuständigkeitsbereich verwiesen. Mir wurde allerdings keine dem Gesetz nach entsprechende Akteneinsicht gewährt. Als Begründung wird angeführt, dass erst jetzt ein sog. „Entwurf“ zur QA vorläge und sie nun zwei Wochen Zeit hätten, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Der Hochsauerlandkreis hat auf meinen Antrag auch keine eindeutige Auskunft gegeben und auf meinen Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

Eine Akteneinsicht wurde uns beim vorgenannten Gespräch bei der Bezirksregierung verwehrt. Vielmehr wurden wir darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16.12.2016 nur eine sogenannte „Entwurfsfassung“ gewesen sei und die Endfassung erst am 18.01.2017 an die Verbundschule und den Schulträger Stadt Winterberg versandt worden wären. Entsprechende Stellungnahmen zum vorgenannten Bericht wurden weder von der Verbundschule noch vom Schulträger abgegeben.

Weiterhin teilte man uns mit, dass die Endfassung vom 18.01.2017 dann noch einmal durch die Bezirksregierung redaktionell überarbeitet werden musste, weil es angeblich irgendwelche Formfehler im Bericht vom 16.12.2016/18.01.2017 gegeben haben soll.

Die Überarbeitung des 1. Berichtes hat bis zum 01.03.2017 gedauert. Hier wurde dann ein sog. 2. Bericht mit Status „Entwurf“ wiederholt an die Verbundschule und Schulträger versandt mit einer Frist zu weiteren Stellungnahmen bis zum 15.03.2017.

Der 2. Bericht soll in einigen Bereichen ausführlicher und kritischer geworden sein und der Bericht hat mehr Seiten als vorher.

Alles etwas eigenartig oder nicht?

Bis zu unserem vorgenannten Gespräch sind anscheinend keine Stellungnahmen von Seiten der Verbundschule sowie dem Schulträger bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangen.

Wir fragen uns auch, warum und weshalb es keine Stellungnahmen bereits zum ersten Bericht gegeben hat? Oder haben hier die Verbundschule und der Schulträger etwa bei der Überarbeitung des 1. Berichtes hinter den Kulissen mitgewirkt?

Die Bezirksregierung sei sich auch nicht sicher darüber, ob wir überhaupt Akteneinsicht gemäß des IFG NRW haben könnten. Begründet wird es von der Bezirksregierung Arnsberg damit, dass man sich nicht sicher ist, ob die Verordnung die für die Qualitätsanalysen (QA-VO) gilt, eine Rechtsvorschrift sei oder nicht. Denn wenn diese Verordnung eine Rechtsvorschrift wäre, hätten wir kein Recht auf Akteneinsicht.

Bemerkenswert ist allerdings im Kontrast zu dieser Aussage der Bezirksregierung Arnsberg, dass es öffentliche Aussagen der Bezirksregierung Detmold von 2014 und 2016 gibt, die damals den Antragstellern eine Akteneinsicht nach datenschutzrechtlicher Überprüfung (150,00 Euro pro Bericht) für QA´s über Bielefelder Schulen gewährt hätte.

In anderen Bundesländern wie u.a. Berlin und Brandenburg gibt es gar keine Diskussion um eine Akteneinsicht, da diese Bundesländer alle QA´s allen Eltern und Bürgern auf entsprechenden Plattformen öffentlich zugänglich machen.

Wir haben gegenüber der Bezirksregierung unsere Position deutlich gemacht, dass wir die gestellten Anträge auf sämtliche Berichte zur QA seit dem 16.12.2016 aufrechterhalten werden.

Daher werden sich meine Mitstreiter und ich weiter dafür einsetzen, dass die Urfassung der QA (12/2016) mittels weiterer Anträge an die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen u.a. an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW gemäß § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW allen Eltern und Bürgern von Winterberg und seinen Dörfern öffentlich zugänglich gemacht wird.

Inzwischen gibt es bereits einen zweiten Antrag nach IFG zu Akteneinsicht zum Thema „QA Verbundschule“ von einem Winterberger Bürger, der der Bezirksregierung Arnsberg am 13.03.2017 postalisch zugegangen ist.

Anscheinend haben die öffentlichen Einrichtungen (u.a. Behörden wie Bezirksregierung Arnsberg als auch die Stadt Winterberg sowie öffentliche Bildungseinrichtungen wie die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen) einiges zu verbergen.

Ich werde für Sie weiter am Ball bleiben und versuchen dazu beizutragen, all diese Umstände möglichst zeitnah aufzudecken und für alle Eltern und Bürger der Stadt Winterberg und seinen Dörfern zugänglich und transparent zu machen.

Sebastian Vielhaber
Winterberg-Siedlinghausen

14 Gedanken zu „UPDATE (2.5.2017) Ein Leserbrief. „Der Stand der Dinge: Qualitätsanalyse – Verbundschule und Sekundarschule in Winterberg“.“

  1. Interessant ist das Herr Vielhaber sich als Sprecher und Verteider der Winterberg sieht, obwohl doch wirklich nur maximal nur wenige von ihm verteidigt werden möchte. Ich denke die vergangenen Monate haben gezeigt wie die Mehrheit der Winterberg über dieses Thema denkt. Viele sind es satt „ständnig“ von Herrn Vilehaber lesen zu müssen.Das Thema ist für die Mehrheit derart ausgelutscht und irgendwann sollte man mal die Kirche im Dorf lassen, und die Schule in Winterberg. Veilleicht können sich die Behörden dann um wichtigere Dinge kümmern, als nur unnötige Steuergelder für die persönlichen Kleinkriege einer Minderheit der Minderheit von Uneinsichtigen zu verschwenden. Oder wenn schon, dann doch bitte im Stillen, denn die Winterberger haben ja entschieden was sie davon denken.

  2. @ Peter

    Sie schreiben: „Viele sind es satt „ständnig“ von Herrn Vilehaber lesen zu müssen.“

    Wer MUSS denn etwas lesen?

    Doch nur der, der aus beruflichen Gründen dazu verpflichtet ist:

    Sitzen Sie im Büro des Winterberger Bürgermeisters?

  3. In der facebook timeline (stream) taucht es aber immer wieder auf. Ob man möchte, oder nicht 😉
    Schade für die 700 Jahre Siedlinghausen Seite ist auch die Ausnutzung für dieses Thema. Da hat Siedlinghausen echt mehr verdient!!!

    Und ich finde es sehr befremdlich, wenn sich jemand als „der Streiter für _alle_ Winterberger Bürger“ ausgibt, von dehnen aber erwiesenermaßen die Mehrheit mit der Schulentwicklung zufrieden sind. Von wem wurde Herr Vielhaber dazu „ermächtigt“?

    Nebenei ist mir zu Ohren gekommen, dass Herr Vielhaber zuvor bei der Stadt Winterberg angestellt war. Ist das ganze vielleicht eine persönliche Rache? Möchte er mit seinen Aktionen die Verwaltung der Stadt Winterberg von anderen Arbeiten abhalten? Er dürfte ja vermutlich noch interne Abläufe kennen. Und soweit ich auch gehört habe, hat er selber keine Kinder die es akut betreffen könnte.

  4. „In der facebook timeline (stream) taucht es aber immer wieder auf. Ob man möchte, oder nicht“

    Stimmt nicht! Sie können filtern.

    Weiterhin gilt das Informationsfreiheitsgesetz für alle Bürger ungeachtet irgendwelcher (unterstellten) Motive.

    Ob jemand aus Liebe, Hass, Neugier, Furcht, Rache usw. einen Antrag nach dem IFG stellt ist unerheblich.

    „Nebenei ist mir zu Ohren gekommen, dass Herr Vielhaber zuvor bei der Stadt Winterberg angestellt war.“

    Daraus hat Herr Vielhaber nie einen Hehl gemacht. Für diese Information brauchen Sie keine Gerüchte („zu Ohren gekommen“) bemühen. Herr Vielhaber hat seinen beruflichen Werdegang auf der eigenen Website veröffentlicht.

    Indem Sie in ihren letzten beiden Absätzen unehrenhafte Motive unterstellen, versuchen Sie „character assassination“ zu begehen. Auf Deutsch heißt das Rufmord.

    Damit lenken Sie vom eigentlichen Gegenstand der Untersuchung ab.

    Unklar ist anscheinend (so interpretiere ich Herrn Vielhaber), ob es zwei Berichte gibt, weiterhin, ob Dinge im ersten Bericht gestanden haben, die im zweiten Bericht nicht mehr auftauchen. Drittens, wie lauten „diese Dinge“. Viertens wer wollte sie heraus gestrichen haben.

    Sie können gerne helfen, diese Fragen zu klären. Vielleicht ist Ihnen in dieser Richtung „etwas zu Ohren gekommen.“

  5. Zu Beginn ein Zitat von Ihnen: „Alles Weitere kann in den Kommentaren „ohne Zorn und Eifer“ erweitert und diskutiert werden.“. Zählen da Unterstellungen auch zu? Sie unterstellen mir Rufmord.

    Denn: „Indem Sie in ihren letzten beiden Absätzen unehrenhafte Motive unterstellen, versuchen Sie „character assassination“ zu begehen. Auf Deutsch heißt das Rufmord.“

    Ich _unterstelle_ rein gar nichts!

    Im zweitletzten Absatz frage ich nach dem Recht, welches sich Herr Vielhaber selber zugesteht, für „alle Bürger“ zu sperechen. Es ist eine Frage, keine Behauptung! Also spräche er, rein theoretisch, auch für Herrn Bürgermeister Eickler. 😉

    Im letzten Absatz stelle ich auch nur Fragen und stelle keine Behauptungen auf. Natürlich darf jeder – und ich meiner wirklich jeder – eine Frage nach IFG an eine Behörde stellen. Nur _fragte_ ich in dem Abschnitt nach den Absichten des IFG durch Herrn Vielhaber, da er ohne Kinder nicht unmittelbar betroffen zu sein scheint. Ist es also doch „nur“ Rache?

    Also bitte. Ich begehe keinen Rufmord, sondern stelle lediglich Fragen.

    Mir ist nichts zu Ohren gekommen, ob es mehrere Berichte gibt. Klar ist aber, das, wenn es sich wirklich um Entwürfe handelt, es nicht zwei Berichte, sondern ein Bericht in meherern Stadien ist. Was ist daran falsch? Und wenn wirklich Fehler drin, so sollten diese auch bitte vor Veröffentlichung beseitigt werden, damit keine Unwahrheiten verbreitet werden. Davon haben wir echt schon genug im Umlauf. 😉

  6. „Im zweitletzten Absatz frage ich nach dem Recht, welches sich Herr Vielhaber selber zugesteht, für „alle Bürger“ zu sperechen.“

    Ich habe mir den Leserbrief von Herrn Vielhaber noch einmal durchgelesen. Der Autor schreibt an keiner Stelle, dass er „für alle Bürger“ spreche.

    Das kann er gar nicht, genauso wenig wie Sie und ich dies können.

    Ihre Fragen zu Herrn Vielhaber waren sehr suggestiv und lenkten von der Sache ab.

    Ihre Aussage zu den beiden Berichten bringt keine Erkenntnisse in der Sache. Sie äußern Vermutungen, die in eine bestimmte Richtung gehen. Das ist ihr gutes Recht. Herr Vielhaber äußert Vermutungen, die in eine andere Richtung gehen.

    Ich warte an der Biegung des Flusses auf den ein oder anderen vorbei schwimmenden Erkenntnis-Schnipsel.

  7. Ich finde die Kommentare von dem Pseudonym

    @ Peter

    schon recht interessant, dass diese Person noch nicht mal seinen Namen komplett veröffentlicht – wenn er zu diesem komplexen Thema mitreden will.

    1. Ich bin kein Sprecher und Verteider der Stadt Winterberg. In meinem Leserbrief habe ich mir auch nicht das Recht heraus genommen „für alle Bürger“ der Stadt Winterberg zu sprechen oder gar zu schreiben. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Mitstreitern, die meiner Meinung sind.

    2. Es ist von mir auch kein persönlicher Feldzug gegen irgendwelche Personen aus der Stadtverwaltung, wo ich einige Zeit mal gearbeitet habe. Das habe ich nämlich nicht nötig.

    3. Alle gefassten Ratsbeschlüsse des Rates der Stadt Winterberg zum Thema „Sekundarschule“ sowie der Ratsbürgerentscheid vom 13.11.2016 sind nichtig – zu diesem Entschluss kommt das VG Arnsberg… – Offenheit und Transparenz sehen anders aus.

    4. Es gibt definitiv 2 Berichte zum Thema QA. Das ist die mündliche Aussage der Bezirksregierung Arnsberg von dem besagten Termin. Es gibt auch keinen Bericht mit mehreren Stadien. Allerdings besitze ich auch ein Schriftstück von der Bezirksregierung Arnsberg, woraus hervorgeht, dass es einen abschließenden Bericht aus Dezember 2016 gibt – dies wird allerdings vehement von der Bezirksregierung bestritten – es könnte sich hier nur um eine mündliche Telefonaussage handeln – Mitnichten!

    5. Eine Schulentwicklungsplanung aufgestellt von der Stadt Winterberg existiert bis zum heutigen Tag nicht.

    6. Um einen Antrag nach IFG zu stellen, muss man nicht unmittelbar betroffen sein.
    Auch wenn ich nur zugereister Bürger bin, aber die Belange eines Ortes indem ich mich ehrenamtlich einsetze haben mich bewogen, meinen Finger in eine Wunde zulegen, die ziemlich am brodeln ist…
    Dies ist ein Gesetz für jede natürliche Person, um öffentlich zugängliche Akteneinsicht zu bekommen und zwar in den kompletten Verwaltungsgang zur QA.
    Leider nutzen dieses Recht bisweilen viel zu wenig Bürger in ganz NRW.
    Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass ich bereits auch noch anderslautende Anträge z.B. an die Stadt Winterberg gestellt, wie es eigentlich damit aussieht, aus welchem Ort welche Gewerbesteuereinkünfte kommen.

    Meinen Antrag zur QA habe zwischenzeitlich dahingehend erweitert, dass ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW angerufen bzw. angeschrieben habe.

    7. Man hat auch von der Seiten der Stadt Winterberg versucht, dass ein Begleiter zu meinem Termin bei der Bezirksregierung Arnsberg nicht zugelassen wird? Warum eigentlich?

    8. Es ist schon sehr bemerkenswert wie sehr dieses Thema an allen Stammtischen in Winterberg und seinen Dörfern diskutiert werden.
    Nur wenige Bürger haben ebenhalt den Mum sich öffentlich der Diskussion zu stellen. Mir hat bis heute keiner gesagt, er hätte es „satt“ davon zu lesen oder zu hören.

    9. Auch die schreibende Presse interessiert sich inzwischen wieder zu diesem komplexen Thema.

    10. Bevor man irgendwelche Vermutungen anstellt, sollten alldiejenigen mal besser recherchieren.
    Alle Informationen habe ich mir mühsam erarbeitet und bin mit diesen Erkenntnissen mit dem Leserbreif an die Öffentlichkeit gegangen.

    Fazit:
    Wer nichts zu verbergen hat, der braucht nicht mit gezinkten Karten spielen und könnte allgemein mehr Transparenz und Offenheit walten lassen.

  8. Die Bezirksregierung Arnsberg hat Wort gehalten und ich habe heute beide QA-Berichte sowie eine Stellungnahme der Stadt Winterberg in Papierform erhalten. In Kürze mehr dazu…

    1. @Sebastian Vielhaber

      Es wäre natürlich interessant, diese Berichte zu lesen und selber zu bewerten. Dürfen Sie die beiden QAs und die Stellungnahme der Stadt Winterberg nun allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen?

      Wenn ja, wo finden wir die Berichte?

  9. @zoom

    Die Informationen die ich von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten habe, sind öffentlich zugängliche Informationen und für jedermann bestimmt.

    Nachfolgend ein Teilauszug aus dem 1. QA Bericht der Bezirksregierung Arnsberg vom 12.01.2017, wo wortwörtlich unter dem Punkt 4 „Wesentliche Merkmale der Schule“ im Unterpunkt „Sächliche Ressourcen (Gebäude, Schulgelände) geschrieben steht:

    „Bei der Betrachtung der sächlichen Ressourcen der Verbundschule Winterberg/Siedlinghausen erfolgte der Schulrundgang durch die Gebäude an den zwei Standorten mit dem Fokus auf die Gegebenheiten für die zweizügig geplante Sekundarschule am Standort Winterberg. Festzustellen ist zusammenfassend, dass das Schulgebäude in Winterberg für die Arbeit einer Verbundschule unterdurchschnittliche bauliche Voraussetzungen bietet. Für eine differenzierter arbeitende Sekundarschule mit konzeptionell verankerten Schwerpunkten (zum Beispiel gebundener Ganztag, umfangreicher Wahlpflichtbereich, Teamschule) sind noch umfangreiche Veränderungen nötig, um den Anforderungen gerecht zu werden.
    Die Planungen zur Umgestaltung und der Ausbau des Standortes Winterberg sollten aus Sicht des Qualitätsteams gemeinsam von pädagogischen, politischen und baufachlichen Spezialisten vorbereitet, geplant und begleitet werden.“

    Entscheidend dürfte für alle Eltern und Bürger/innen der 2. und 3. Satz des v. g. Teilauszuges sein:

    „Festzustellen ist zusammenfassend, dass das Schulgebäude in Winterberg für die Arbeit einer Verbundschule unterdurchschnittliche bauliche Voraussetzungen bietet.
    Für eine differenzierter arbeitende Sekundarschule mit konzeptionell verankerten Schwerpunkten (zum Beispiel gebundener Ganztag, umfangreicher Wahlpflichtbereich, Teamschule) sind noch umfangreiche Veränderungen nötig, um den Anforderungen gerecht zu werden.“

    Im 2. QA Bericht sind die v. g. Passagen auf bitten der Stadt Winterberg aufgrund Ihrer Stellungnahme vom 14.03.2017 heraus genommen worden.

    Die mir vorliegenden Berichte werde ich in den nächsten Tagen mit einer Zusammenfassung in diesem Blog hochladen und für ALLE veröffentlichen.

    1. @Sebastian Vielhaber

      Danke für den kurzen Auszug aus dem Bericht.

      Die Stadt Winterberg, hier BM und Rat, werden nun vermutlich folgendermaßen argumentieren:

      1. Wir wissen natürlich, dass das Winterberger Gebäude für eine Sekundarschule nicht geeignet ist, daher werden wir

      2. das Gebäude mit X-Millionen aus dem …. „ertüchtigen“ (so sagt es der BM immer bei solchen Gelegenheiten)

      3. Zitat QA1: „Die Planungen zur Umgestaltung und der Ausbau des Standortes Winterberg sollten aus Sicht des Qualitätsteams gemeinsam von pädagogischen, politischen und baufachlichen Spezialisten vorbereitet, geplant und begleitet werden“ – Genau das werden wir (die Stadt Winterberg) machen.

      4. Dann ist alles gut.

      Gibt es da einen Haken?

  10. @zoom

    1. Der Haken an der Geschichte ist, dass es bis heute keine Vergabe nach dem Vergaberecht von den erforderlichen Ingenieurleistungen gegeben hat.

    2. Des Weiteren gibt es nach meinem Wissensstand bis heute auch noch keine professionelle Planung von baufachlichen Spezialisten (Ingenieuren).

    3. Die Kosten für die Umbaumaßnahme in Höhe von 2,7 Mio. Euro wurden im Rathaus ohne konkrete Entwurfsplanung ermittelt.
    Daher sind Kostensteigerungen nicht auszuschließen sondern vielmehr zu erwarten.

    4. Ein Gutachten hat bis heute der BM und der Rat ja nicht gewollt, obwohl die Bürgeriniative dies vehement eingefordert hat.
    Wenn die Ergebnisse des 1. QA-Berichtes eher vorgelegen hätten…wäre sicherlich anders entschieden worden…

  11. @Sebastian Vielhaber

    Die Frage ist, ob das politisch eine Rolle spielt. Der BM hat sich geschickt in die Nachspielzeit gerettet.

    Es bleibt die Frage, was man ausgehend vom Ist-Zustand politisch erreichen kann bzw. will.

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