„Ein Grabstein erzählt“ – Teil 2: … nur ein kleiner Anfang für weitere Recherchen

Das erzähle ich deshalb so ausführlich (siehe Teil 1), um zu veranschaulichen, daß dies nur ein kleiner Anfang für weitere Recherchen sein kann. Hunderte Namenslisten gälte es durchzuackern, um weitere Informationen über die Toten zu bekommen, die in zig Lagern in und um Meschede leben mußten und „verstorben“ sind:

in Stockhausen „nach kompl. Unterschenkelbruch“, in Meschede im „Ostarbeiterlager Waldstr.“ an „Krämpfen“ oder im „Ostarbeiterlager Haus Dortmund“ oder „im Ostarbeiterlager Wiebelhaus“ oder „im Ostarbeiterlager der Honsel-Werke“ oder in Bestwig „im Ostarbeiterlager“ oder in Bigge im „Lager Talblick“ oder in Heinrichstal „im Ostarbeiterlager“ oder „in Ramsbeck“ oder in „Hoppecke im Lager Bremecke“ oder „in Dörnbeck bei Ramsbeck im Ostarbeiterlager“ „an einer „Kopfverletzung“, an einer „Benzinvergiftung“, „Tuberkulose, Hüftgelenksentzündung“, an „Hitzschlag, Lungenentzündung, Herzschwäche“, an einer „schweren Beinverletzung“, an „Flecktyphus“ (= „Lagerfieber“), an „Lungentuberkulose“, an „Schwere Lungentuberkulose, allgemeine Entkräftung, Versagen des Kreislaufs“, an „Doppelseitige Lungentuberkulose“ oder „Schädelbruch“, „auf der Flucht erschossen“ oder durch „Freitod“.

Namenslisten der Arbeitgeber auch von Warstein und Eversberg geben weitere Hinweise, und nach manch einem sind die Lager benannt. Ein Beispiel aus Warstein:

„Die Industrie- und Handelskammer für das südöstliche Westfalen verleiht durch ihren Präsidenten, Generaldirektor Fritz Honsel, nach erfolgter Zustimmung des Beirats dem Fabrikbesitzer HUGO SIEPMANN den Titel eines Ehrenpräsidenten, weil er sich in über 25jähriger Arbeit um die Wirtschaft seiner westfälischen Heimat und damit um das Vaterland sehr verdienst gemacht hat.
Arnsberg im September 1939“

Diese „Ehrenurkunde“ mit der Unterschrift „Die Ehrenurkunde mit der Ernennung Hugo Siepmanns zum Ehrenpräsidenten der Industrie- und Handelskammer anläßlich seines 70. Geburtstages“ wird stolz abgedruckt in dem Buch „60 Jahre Gesenkschmiede“ bzw. „1891-1951. 60 Jahre Siepmann-Werke, Aktiengesellschaft Belecke-Möhne“, einer Festschrift von 1951, das auch zum Erbe meiner Mutter gehört. Ich fand es zwischen ihren Büchern. Eine Heftchen in DIN A 5 u.a. mit Photos von der Beerdigung einer Jenni Siepmann (9.7.1906- 4.6.1959) lag darin; wahrscheinlich war mein Opa auf der Beerdigung.

Reich war die Kirche und das Grab geschmückt, und auf der Karte steht:

„Wir dürfen Gott danken für alles, was er der Verstorbenen an Gütern des Leibes und der Seele geschenkt hat. Wir dürfen danken für alles, was Gott an uns allen durch die Verstorbene gewirkt hat. Ja, wir dürfen danken, daß wir als Christen angesichts des Todes diese Botschaft vom Leben haben und bezeugen dürfen. ,Ich betrachte meine Wege und kehre meine Füße zu Deinen Zeugnissen!’ Möge Euch, Ihr lieben Angehörigen, und uns alle das trösten und aufrichten, daß wir von uns weg auf Gott blicken dürfen, auf Jesus Christus, auf das Kreuz! Amen.“

Da war diese Urkunde und diese Karte, die mir zuerst auffielen. Und dann las ich weiter:

„Aus Anlaß des 60jährigen Bestehens unseres Unternehmens erlauben wir uns, Ihnen eine Festschrift, die die Entwicklung und den heutigen Stand unseres Betriebes darstellt, zu überreichen. Wir holen damit eine Verpflichtung nach, die uns beim 50jährigen Bestehens unserer Firma im Jahre 1941 erwachsen ist und sich infolge der damaligen Verhältnisse nicht verwirklichen ließ.
Es ist unser aufrichtiger Wunsch, daß diese Festschrift dazu beiträgt, die Beziehungen zu allen Freunden unseres Hauses zu vertiefen und zu festigen.
Unser Jubiläum bietet uns die willkommene Gelegenheit, allen denen, die uns innerhalb und außerhalb unseres Betriebes in guten und in schlechten Tagen die Treue hielten, von Herzen Dank zu sagen und die Bitte auszusprechen, uns ihr Wohlwollen und Vertrauen auch weiterhin zu schenken.
Siepmann-Werke
Aktiengesellschaft
Belecke (Möhne)
Der Vorstand“

„Zum Geleit
Das Schicksal hat es gefügt, daß das 25jährige Bestehen der Siepmann-Werke (1916) wie auch ihr 50jähiges Jubiläum (1941) in die Mitte zweier Weltkriege fiel. Beide Male waren die Zeiten nicht dazu angetan, sich festlicher Freude hinzugeben. Nur im engsten Familienkreise wurden die Festtage kurz gewürdigt.
Anläßlich des 60jährigen Bestehens des Werkes soll das Versäumte nachgeholt werden. Die Freude wird allerdings gedämpft durch den Tod der beiden Gründer des Unternehmens, der Brüder Emil und Hugo Siepmann, Ende des Jahres 1950. Beiden sollte es nicht mehr vergönnt sein, die Feier des 60jährigen Bestehens ihres Lebenswerkes mitzuerleben. Damit wird diese Festschrift ein Gedenk- und Ehrenbuch für diese beiden Männer.
Sie will zunächst die Grundlagen zeigen, auf denen das Werk aufgebaut wurde, und den Weg schildern, den es in den vergangenen sechzig Jahren genommen hat.
Sie soll künden vom Geist verpflichtenden Unternehmertums und Stolz und Freude wecken über das Geleistete.
Sie will darüber hinaus allen ein Dankeswort zurufen, die ihre besten Kräfte an das Werk gesetzt haben.
Sie will nicht zuletzt die Brücke von Mensch zu Mensch schlagen, nicht nur innerhalb des Betriebes, sondern auch nach außen zu allen unseren Geschäftsfreunden.
Endlich soll sie in den Herzen der jetzigen Generation wie der kommenden den Entschluß festigen, es den Vorgängern gleichzutun.
Der Vorstand der Siepmann-Werke Aktiengesellschaft
Alfred Siepmann[1]
Walther Siepmann
Ernst Siepmann
Belecke (Möhne), im Sommer 1951“

S. 80f:

„Die Zeiten brachten es mit sich, daß der Firma, die für die Entwicklung und Fertigung komplizierte Teile inzwischen einen besonderen Ruf genoß, erneut ein schwieriges Problem aus dem Fahrzeugbau zur Lösung übertragen wurde. Die Lösung war mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, weil abermals ein neuer Betrieb errichtet werden mußte, und zwar mit Maschinen, die bis dahin den leitenden Ingenieuren, Werkmeistern und Arbeitern völlig unbekannt waren. So kam es zum Neubau der Schmiede IV, in der erstmalig u.a. auch Schmiedemaschinen mit einem Stauchdruck bis 1650 Tonnen aufgestellt wurden.
Mit dem Aufbau der Schmiede IV waren erhebliche neue finanzielle Verpflichtungen übernommen worden. Diese und die mit der Zeit entstandene Größe des Werkes – es wurden monatlich etwa 3000 Tonnen fertiger Schmiedestücke ausgestoßen – bedingten die nochmalige Änderung der Gesellschaftsform. Im Jahre 1943 wurden die Siepmann-Werke und das 1940 gegründete Schweißwerk Siepmann G.m.b.H zusammengefaßt und weitergeführt unter dem Namen: Siepmann-Werke Aktiengesellschaft, Belecke (Möhne). Den Vorstand dieser Aktiengesellschaft bildeten die bisherigen Inhaber des Werkes.
Als letzter Neubau, der jedoch nicht mehr zur Fertigstellung gelangte, wurde im Jahr 1944 eine neue Halle am westlichen Ende des Möhnewerkes, die eine Elektroschweißerei im Fließverfahren aufnehmen sollte, in Angriff genommen. Damit erreichte die bebaute Fläche des Werkes in Belecke ihren Höchststand. Sie war von 2600 qm bei der Gründung im Jahr 1910 über 6500 qm im Jahr 1918 und 11 600 qm im Jahr 1938 auf 26 000 qm im Jahr 1944 angestiegen.
Zug um Zug mit der räumlichen Ausdehnung und der technischen Entwicklung war auch die innere Organisation des Betriebes jeweils nach modernsten Gesichtspunkten ausgebaut worden. …[1]“

Wie war das?

1910 : 2600 qm
1918 : 6500 qm
1938 : 11600 qm
1944 : 26000 qm

Und die „Belegschaftsstärke“?

Was stellte dieser Betrieb her, daß er im Ersten und Zweiten Weltkrieg so dermaßen expandierte? Panzer und andere Fahrzeuge bzw. ihre Ersatzteile und Werkzeuge werden nicht aus Plastik gebaut.

Und wer bildete u.a. die „Belegschaft“? Die Listen des ITS in Bad Arolsen und auch die Akte „E 162” im Stadtarchiv in Warstein sprechen eine beredte Sprache.

„Der Amtsbürgermeister als Ortspolizeibehörde
Warstein, den 21. April 1942
III.C.Bi.zA.
Betrifft: Einsatz von Arbeitskräften aus dem altsowjetrussischen Gebiet im Reich.
Bezug: Verfügung vom 16.4.1942 – IV D 1 – 808/42.
Folgende Firmen haben hier lagermäßig Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet untergebracht:
1. Warsteiner und Herzoglich Schleswig-Holsteinische Eisenwerke, A.G., Warstein,
2. Josef Albers, Steinbruchbesitzer, Warstein,
3. F.J. Risse, Steinbruchbesitzer, Warstein,
4. Jürgen & Prinzen, Abt. Fassholzfabrik, Warstein,
5. Franz Köster, Steinbruchbesitzer, Hagen i.W.
Das Merkblatt und die Anweisung für die Wachleute besitzt niemand. Der umfangreiche Inhalt macht die Zugänglichmachung von Abdrucken notwendig. Die angeordnete Belehrung allein birgt die Gefahr in sich, daß dem Merkblatt und der Anweisung entsprechend nicht immer verfahren wird. Ich bitte, mir weitere Abdrucke zur Weiterleitung an die Unternehmer zukommen zu lassen.
Mit weiteren Russenlagern ist zu rechnen. Ich erbitte daher zugleich einige Abdrucke mehr.
An die Geheime Staatspolizei
Amtspolizeidienststelle
Dortmund“

„III.C.F.
Warstein, den 23. Aug. 1943
1. Abschrift an
die Siepmann-Werke AG.
Warstein Heeag
Fa. Josef Albers
Fa. F.J. Risse
Warsteiner Bekleidungswerke
Dittmann-Neuhaus & Gabriel-Bergenthal
Fa. Jurgens & Prinzen
Gemeinschaftslager „Herrenberg“
zur gefl. Kenntnis.
2. Z.d.Akten.
D.AB.“

„Ostarbeiter“ – das waren nicht einfach „Zwangsarbeiter“; für sie galten besondere Regelungen:

„Merkblatt für die Behandlung und den Arbeitseinsatz der Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet (Stempel: Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Dortmund)
I. Allgemeines:
Als ,Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiete’ gelten diejenigen Arbeitskräfte, die aus dem ehemaligen sowjetrussischen Gebiet mit Ausnahme der ehemaligen Staaten Litauen, Lettland, Estland, des Bezirks Bialystok und des Distrikts Lemberg zum zivilen Arbeitseinsatz in das Reich hereingebracht werden. Für die gesamte Behandlung dieser Arbeitskräfte ist ausschlaggebend, dass sie jahrzehntelang unter bolschewistischer Herrschaft gestanden haben und systematisch zu Feinden des nationalsozialistischen Deutschland und der europäischen Kultur erzogen worden sind.
II. Unterbringung
Während des Aufenthaltes der Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet im Reich sind diese streng von der deutschen Bevölkerung, ausländischen Zivilarbeitern und allen Kriegsgefangenen abzusondern. Entsprechend dieser Absonderung sind die russischen Arbeitskräfte in geschlossenen Lagern (Baracken) mit einer zweckentsprechenden, mit Stacheldraht versehenen Umzäunung unterzubringen.
Ausgang aus dem Lager ist grundsätzlich nicht zu gestatten. Auch die Freizeitgestaltung muss daher im Lager erfolgen. (evtl Lagerkantine). Hinsichtlich der Freizeitgestaltung, des Postaustausches, der Postüberwachung und der ärztlichen Betreuung[2] der russischen Zivilarbeiter ergeht noch weitere Weisung. Bis dahin ist jede Postversendung in die Heimat und jeder Postaustausch zwischen den im Reich eingesetzten russischen Arbeitskräften zu unterbinden. Solange der Verknappungszustand andauert, sind russischen Arbeitskräften keine Rauchwaren auszuhändigen.
Die zuständige Staatspolizeistelle überprüft die für die Unterbringung dieser Arbeitskräfte vorgesehenen Unterkünfte auf ihre Eignung. Für die Errichtung der Unterkünfte sind die Betriebe verantwortlich und kostenpflichtig. In den Lagern muß ein Wachraum, eine Krankenstube und für je hundert Mann mindestens eine Haftzelle vorhanden sein. Die russischen Arbeitskräfte dürfen ihre Unterkünfte grundsätzlich nur zur Verrichtung der ihnen in den Betriebenen zugewiesenen Arbeit verlassen. Für die russischen Arbeitskräfte ist ein Luftschutzraum zu erstellen bezw. Zur Verfügung zu halten.
III: Bewachung:
Die geschlossen eingesetzten und untergebrachten Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet müssen dauernd unter Bewachung stehen. Das Bewachungspersonal ist zu stellen:
a) in staatlichen Betrieben (Kriegsmarinewerften, Reichsbahn pp) von den für diese Einrichtung vorgesehenen Wachmannschaften;
b) in Betrieben mit hauptamtlichem Werkschutz vom Werkschutz. Stehen Werkschutzleute nicht in genügender Anzahl zu Verfügung, so sind Ergänzungskräfte aus dem nebenamtlichen Werkschutz zu entnehmen oder neu einzustellen. Evtl. wird durch die zuständige Staatspolizeistelle der für den Bezirk infragekommende Bezirksobmann zur Stellung der Ergänzungskräfte veranlasst;
c) in sonstigen Betrieben vom Bewachungsgewerbe auf Veranlassung der zuständigen Staatspolizeistelle. Soweit der Einsatz des Bewachungsgewerbes nicht möglich ist, ist unter Aufsicht der Staatspolizeistellen ein Sonderbewachungsdienst im Rahmen eines Selbstschutzes zu organisieren.
In Betrieben mit hauptamtlichem Werkschutz ist der Werkschutzleiter als Lagerleiter einzusetzen. Der Vertreter des Werkschutzleiters ist als Vertreter des Lagerleiters zu bestimmen. Der Lagerleiter sowie dessen Vertreter bedürfen der Bestätigung der zuständigen Polizeistelle.
In Betrieben, in denen ausschließlich Kräfte des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden, wird von der zuständigen Staatspolizeistelle ein von der Ordnungspolizei zur Verfügung gestellter Beamter von der Geheimen Staatspolizei zum Leiter der Bewachung bestimmt. In einem solchen Falle ist ebenfalls ein geeigneter stellvertretender Lagerleiter einzusetzen. Lagerleiter und Vertreter müssen, sofern sie nicht beamtete Polizeikräfte sind, zu Hilfspolizeibeamten ernannt werden. Bei größeren Lagern werden gegebenenfalls noch einige weitere geeignete Kräfte zu Hilfspolizeibeamten zu ernennen sein, da ständig ein Hilfspolizeibeamter erreichbar sein muß.
Die Einführung des Lagerleiters sowie die erstmalige Belehrung des Werkschutzes oder des sonstigen Bewachungspersonals hinsichtlich der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben übernimmt die zuständige Staatspolizeistelle. Der Lagerleiter ist verpflichtet, die Wachmannschaften von Zeit zu Zeit zu belehren und auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Die Wachmänner haben sich von den sowjetrussischen Arbeitskräften fernzuhalten und dürfen mit ihnen außerhalb des Dienstes kein überflüssiges Wort sprechen. Sie haben energisch den Lagerinsassen gegenüber aufzutreten, dürfen aber ihnen gegenüber keine Ungerechtigkeit begehen.[3]
Den Wachmannschaften obliegt die Bewachung des Lagers und der Lagerbelegschaft. Das Lager ist auch im unbelegten Zustande zu bewachen. Niemals darf ein Wachmann allein zum Wachdienst eingeteilt werden. Den Wachmännern obliegt die Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung im Lager und im Betriebe. Ferner haben sie die Führung der Arbeitskräfte vom Lager zum Betriebe und zurück zu übernehmen. Die Unterbringung der Lagerbelegschaft in dem Luftschutzkeller bei Fliegergefahr gehört ebenfalls zum Aufgabenkreis der Wachmannschaft.
Auf je 30 russische Arbeitskräfte ist eine Wachperson zu veranschlagen. Für die Bewachung sind die Betriebe kostenpflichtig. Sie haben für die Bewachungsmannschaften die erforderlichen Unterkünfte zu stellen.
IV. Arbeitseinsatz:
Am Arbeitsplatz erfolgt die Bewachung der Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet durch das Bewachungspersonal der Unterkünfte in aufgelockerter Form. Da von den Bewachungsmannschaften am Arbeitsplatz nur wenig Kräfte eingesetzt werden können, sind deutsche Werkmeister, Vorarbeiter und Arbeiter heranzuziehen, mit Werkschutzfunktionen gegenüber den russischen Arbeitskräften zu versehen und in dieser Eigenschaft durch eine vom Betrieb zu beschaffende Armbinde mit der Aufschrift ,Werkschutz’ kenntlich zu machen. Die hierfür ausgesuchten Männer müssen politisch zuverlässig, charakterlich einwandfrei[4] sein und energisch durchgreifen können.
Der Arbeitseinsatz im Betrieb erfolgt grundsätzlich nur in geschlossenen Kolonnen. Da sie sowjetrussischen Arbeitskräfte von anderen Ausländern getrennt zu halten sind, ist die Entfernung aller anderen ausländischen Arbeitskräfte aus den Betrieben, in denen Russen zum Arbeitseinsatz gelangen sollen, erforderlich. Ist es nicht zu vermeiden, daß deutsche Arbeiter am gleichen Platz mit russischen Arbeitskräften tätig werden, so ist der deutsche Arbeiter in seiner Stellung so hervorzuheben, daß er trotz seiner Mitarbeit als Vorgesetzter und Aufsichtsperson in Erscheinung tritt und bei ihm ein Solidaritätsgefühl mit diesen Arbeitskräften möglichst nicht entstehen kann.
In der Industrie einschließlich Bergbau ist die Einrichtung von ,Russen-Betrieben’, in denen ausschließlich[5] russische Arbeitskräfte unter deutschen Vorarbeitern beschäftigt werden, als Idealzustand anzustreben.
V. Bekämpfung von Disziplinlosigkeit:
Entsprechend der Gleichsetzung der Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet mit Kriegsgefangenen muß eine straffe Disziplin in den Unterkünften und am Arbeitsplatz herrschen. Disziplinlosigkeiten, zu denen auch pflichtwidrige Arbeitsverweigerung und lässiges Arbeiten mit gehören, werden ausschliesslich von der Geheimen Staatspolizei bekämpft und sind dieser Stelle mitzuteilen. Leichtere Verstöße werden von dem Leiter der Bewachung nach Weisung der Geheimen Staatspolizei mit den in der beigefügten Weisung an die Wachmänner enthaltenen Strafen geahndet. Den Lagerleiter obliegt die Führung eines Strafbuches, in dem die verhängten Strafen verzeichnet werden müssen. Zur Brechung akuten Widerstandes wird den Wachmännern auch eine körperliche Einwirkung auf die Arbeitskräfte zu erlauben sein. Doch darf hiervon nur aus zwingendem Anlass Gebrauch gemacht werden.
Die Arbeitskräfte sollen stets darüber belehrt werden, dass sie bei disziplinvollem Verhalten einschliesslich guter Arbeitsleistung anständig[6] behandelt werden.
In schweren Fällen, das heisst in solchen, in denen die dem Leiter der Bewachung zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht ausreichen, greift die Geheime Staatspolizei mit ihren Mitteln ein.
Bei festgestellten reichsfeindlichen Bestrebungen, insbesondere bei Fällen der Verbreitung kommunistischen Gedankengutes, Zersetzungspropaganda, Sabotageakte und Versuche sowie bei kriminellen Verfehlungen und Geschlechtsverkehr mit Deutschblütigen oder anderer ausländischen Zivilarbeitern ist der zuständigen Staatspolizeistelle sofort Nachricht zu geben.
„VI. Kennzeichnung:
Die Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet haben während ihres Aufenthaltes im Reich auf der rechten Brustseite eines jeden Bekleidungsstückes (beim Arbeiten ohne Oberbekleidung auf dem Hemd) ein mit diesem festverbundenes Kennzeichen stets sichtbar zu tragen. Das Kennzeichen besteht aus einem hochstehenden Rechteck von 70 mm x 77 mm und zeigt bei 10 mm breiter blau-weißer Umrandung auf blauem Grunde in weißer Schrift das Wort ,Ost’.
Die Durchführung der Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Kennzeichnung der Polen durch die Kreispolizeibehörde. Diese hat sich auch um die zur Verfügungstellung der erforderlichen Nähmittel zu bemühen.
VII. Ausweis:
Die Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet bedürfen eines Ausweises lediglich auf dem Wege vom und zum Arbeitsplatz. Als Ausweis ist – wie bei den Polen – eine Arbeitskarte, ausgestattet mit Lichtbild, Fingerabdruck und polizeilichem Vermerk vorgesehen. Für die Erteilung der Ausweise ist die Kreispolizeibehörde zuständig.
VIII. Flüchtige Russen:
Auf flüchtige Russen ist zu schießen mit der festen Absicht zu treffen. Die gelungene Flucht ist der zuständigen Staatspolizeistelle zum Zwecke der Ergreifung von Fahndungsmaßnahmen umgehend mitzuteilen.
IX. Lagerverwaltung:
Die Verwaltung des Lagers und die Verpflegung der Lagerbelegschaft ist Angelegenheit des Betriebes. Der Betrieb ist verpflichtet, ein Lagerbuch und eine Lagerkartei zu führen. Der Staatspolizeistelle ist jede Verstärkung und jede Verringerung der Lagerbelegschaft nach beiliegendem Personalblatt zu melden.
Der Lagerleiter kann beim Betrieb Vorstellungen erheben, wenn Mängel der Verwaltung die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen gefährden.
X. Allgemeine Anweisung für die Wachmänner:
(Muster ist beigefügt)
XI. Sonstiges:
In allen Zweifelsfällen ist umgehend die Entscheidung der Geheimen Staatspolizei einzuholen.“

Das „Kennzeichen“ für die „Ostarbeiter“ findet sich abgebildet in Peter Bürgers, Jens Hahnwalds und Georg D. Heidingsfelders Buch „Sühnekreuz Meschede. Die Massenmorde an sowjetischen und polnischen Zwangsarbeitern im Sauerland während der Endphase des 2. Weltkrieges und die Geschichte eines schwierigen Gedenkens“[7] auf S. 165 unter II. „Zwischen Jerusalem und Meschede“[8] im Kapitel 11 („Ulrich Hillebrand, ein junger CDU-Mann, rührt an das ,bestgehütete Tabu Meschedes’, S. 164-166). In Farbe sieht man es im Internetdownload auf S. 74 (Bilddatensatz von Doc.Heintz – Lizenziert unter CC BY-SA 3.0).

Dort zitiert Peter Bürger aus einem Zeitungsartikel von Ulrich Hillebrand in der „Westfalenpost“ vom 22.3.1982: „Während damals [1947] in der Bewertung der Massenerschießung ein tiefer Riß durch die Bevölkerung ging – was in der mehrmaligen Schändung eines Sühnekreuzes gipfelte – kann heute das schreckliche Ereignis mit Abstand und Besonnenheit betrachtet werden. – Dennoch wird mancher ältere Bürger fragen: ,Was soll das schmutzige Wäsche-waschen? Einmal muß doch Schluß sein!’“

„Schmutzige-Wäsche-waschen“ – auf solch ein Wort muß man erst einmal kommen. Der Mord an Menschen … – ach, immer wieder verschlägt es mir den Atem. „Wiedergutmachung“ ist auch ein Wort, das mich fassungslos macht. Wie macht man Morde „wieder gut“?
In Meschede spricht man vom „Franzosenfriedhof“[9], dabei steht doch in den Sterbeurkunden so oft „Ostarbeiterlager“.

Lichtbilder von Grigori Bondarenko (Bondamko), geb. 1.9.1923, 2.2.2.1 / 71566919, ITS Digital Archive, Bad Arolsen

„Die Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet bedürfen eines Ausweises lediglich auf dem Wege vom und zum Arbeitsplatz. Als Ausweis ist – wie bei den Polen – eine Arbeitskarte, ausgestattet mit Lichtbild, Fingerabdruck und polizeilichem Vermerk vorgesehen“, stand im „Merkblatt“.

So viele Dokumente gab es und Photos, und manches hat mich zutiefst erschüttert. In Bad Arolsen fand ich einige „Lichtbilder“ in den „Kriegszeitdokumenten“. Grigori Bondarenko (Bondamko) wurde am 1.9.1923 geboren – wie alt mag er gewesen sein, als man ihn als „Ostarbeiter“ für die Akten photographierte?

„Schmutzige Wäsche“ – wen betrifft das? Noch einmal aus der Akte „E 162“ im Stadtarchiv der Stadt Warstein[11]:

„Einsatzbedingungen der Ostarbeiter
Unter dem Begriff ,Ostarbeiter’ fallen diejenigen Arbeitskräfte nicht-deutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weißruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzen, erfaßt und nach der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in das Reich gebracht und hier eingesetzt werden.
Diese im Reich eingesetzten Ostarbeiter stehen in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art; die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes finden auf sie nur insoweit Anwendung, als dies besonders bestimmt ist.
Das Arbeitsentgelt der Ostarbeiter bemisst sich nach einer Entgelttabelle, die im RGBl. 1942 S. 422ff abgedruckt ist; sie ist auf die Lohnsätze vergleichbarer deutscher Arbeiter abgestellt. Bei der Ermittlung des Vergleichslohnes sind Sozialzulagen (z.B. Kinderzuschläge) u. Sozialleistungen, die deutschen Arbeitern zustehen, nicht zu berücksichtigen. Einen Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit haben Ostarbeiter – soweit nichts anderes bestimmt wird – nicht.
Die vom Unternehmer gewährte Unterkunft und Verpflegung sind mit 1,50 RM täglich (10,50 wöchentlich, 45.- RM monatlich) in Rechnung zu stellen.
Im Krankheitsfall erhält der Ostarbeiter – soweit er nicht ins Krankenhaus geschafft wird – vom Unternehmer freie Unterkunft und Verpflegung, aber kein Arbeitsentgelt. Die Krankenversorgung der Ostarbeiter wird vom Reichsarbeitsminister besonders geregelt.
Urlaub und Familienheimfahrten werden zunächst nicht gewährt.
Arbeitgeber, die Ostarbeiter beschäftigen, haben die sog. Ostarbeiterabgabe zu bezahlen. (Die Abgabe trifft also den Unternehmer, nicht den Ostarbeiter, doch wird die Abgabe dem Ostarbeiter vom Bruttoverdienst abgezogen.)
Die Höhe dieser Abgabe ist aus der Tabelle im RGBl. 1942 S. 422ff abzulesen. Landwirtschaftliche Arbeitgeber haben nur die Hälfte dieser Abgabe zu bezahlen.
Die Ostarbeiter sind lohnsteuerfrei.
Die Ostarbeiter können – ähnlich wie die anderen ausländischen Arbeitnehmer – ihr Arbeitsentgelt ganz oder teilweise sparen; der ersparte Betrag wird in die Heimat des Ostarbeiters überwiesen und den Familienangehörigen zur Verfügung gestellt.
Die VO. gilt auch im Protektorat und in den eingegliederten Ostgebieten.
Inkraftreten: 15.6.1942.
VO. über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 30.6.1942 – RGBl. S. 419
,Monatlicher Bericht über Gesetzgebung und Verwaltung Heft 13 Nr. 780.’“

Juristen, die Gesetze machten, Finanzämter, die die Lohnsteuer berechneten, Unternehmer, die keine „Sozialleistungen, die deutschen Arbeitern zustehen“ und keine „Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit“ zahlen mußten, Druckereien, die Formulare druckten und Photographen, die Lichtbilder machten. Gibt es noch weitere Lichtbilder von russischen Zwangsarbeitern, vielleicht auch von denen, die auf dem „Franzosenfriedhof“ liegen?
Das wäre viel Recherche auch für unsere Schüler. Die Listen sind lang, und hunderte Namen samt Geburtsdaten, „Beschäftigungsdauer“ und „Verbleib“ werfen immer neue Fragen auf.
Bei verstorbenen Kindern sind oft die Eltern mit aufgeführt, die nun ohne ihr Kind weiterleben mußten, und bei manch einem der Ehepartner, der auch Zwangsarbeiter war. Auch diese Namen kann man suchen; sie gehören zum „Verstorbenen“ und erzählen von seiner Geschichte.

Ein Beispiel für eine solche weitere Recherche wäre etwa

Schkljar, Katharina [Sklar], die Silvester 1943 in Meschede geboren wurde und mit sieben Wochen an „Lungenentzündung“ starb.

Ihre Sterbeurkunde beim Standesamt Meschede (Nr. 23/1944) vermerkt die Eltern :
„Vater: Ostarbeiter Emeljan Schkljar, wohnhaft in Meschede
Mutter: Alexandra Schkljar, geborene Kulesch, wohnhaft in Meschede“
1999 stellte Maria Jemeljanowna Gustinowitsch aus Weißrußland eine Suchanfrage; sie suchte „Schkljar, Jemeljan, geboren 1894 in Koschan-Gorodok, orthodox, russ., dessen Eltern Makar und Awdotja, geborene Wojtechowskaja, hießen und der mit „Alexandra, geborene Kulesch“ verheiratet gewesen sei; Alexandra sei 1904 in Korschan-Gorodok geboren, orthodox, und ihre Eltern hätten Tit und Natalja und geheißen.
Wenn diese Angaben zutreffen, hätten wir nicht nur die Eltern von Katharina gefunden, sondern auch ihre Großeltern.
Etwas noch über ihre Eltern:
Am 23.3.1988 schreibt die „Graf von Plettenberg’sche Forst und Rentalverwaltung Lenhausen (Sauerland) an das „Service International“ in Bad Arolsen, es könne „nach Durchsicht der hiesigen alten Lohnbücher … weitere Angaben zusenden“. Darunter sind auch „Schkljav Emljan und Schkljav Alexandra, geb 1904, ab 1.5.1944 – April 1945, Ostarbeiter“.
Das Schreiben endet mit dem Satz: „Mich würde sehr interessieren, ob von oben Genannten noch welche leben und wo sie geblieben sind nach den Wirren der damaligen Zeit“[12].

Vater „Ostarbeiter“, Mutter „Ostarbeiter“, Katharina stirbt mit 9 Wochen an „Lungenentzündung“ – die „Wirren der damaligen Zeit“ …

Und nun komme ich endlich zu Nina Worowina, die zusammen mit Valentina Worowina gemeinsam auf einem Grabstein steht. In einer Liste der Gräber auf dem „Waldfriedhof Meschede“[13] steht „Wilroiwa, Valentina“, und der Nachname ist mit einem Fragezeichen versehen; der Grabstein macht das Fragezeichen überflüssig.

Nina wurde im November 1922 in Kursk geboren und starb im August 1944 in Meschede mit 21 Jahren an „doppelseitiger Lungenentzündung“. Laut Sterbeurkunde (Standesamt Meschede, Nr. 151/1944) lebte sie im „Ostarbeiterlager“ in Wennemen und war verheiratet mit Emiljan Worowina. Ab Juli 1942, mit 19 Jahren also, verrichtete sie „Gleisbauarbeiten“, bis zum 5. Mai 1944, als ein Arzt, der auch mein Großvater gewesen sein könnte, ihr eine „schwere Kehlkopfentzündung mit Atemnot“ bescheinigte. Seitdem war sie „arbeitsunfähig“ und wurde zum 26.6.1944 aus der „Allgemeine Ortskrankenkasse“ abgemeldet.
Valentina wurde im August in Wennemen als „Frühgeburt“ geboren; eine „Frühgeburt“, die damals unter Lagerbedingungen zwei Monate überlebte.

War Valentina das Kind von Nina und Emiljan? Valentina starb als „Frühgeburt“, Nina an „Lungenentzündung“ – und Emiljan? Was wurde aus ihm?

„Sterbeurkunde von Nina Worowina“, 2.2.2.2 / 76903208; „Versichertenkarte der AOK Arnsberg von Nina Worowina“, 2.2.2.1 / 75754310, Ausschnitt aus dem „Nachweis über die im Amte Meschede verstorbenen russischen Staatsangehörigen“, 2.1.2.1 / 70792351, sämtlich ITS Digital Archive, Bad Arolsen – und ihr Grabstein auf dem „Franzosenfriedhof“[14].
Nach zwei Wochen in Bad Arolsen möchte ich alle bitten: Lassen Sie unsere Schüler forschen! Wir wissen so vieles nicht, und der Waldfriedhof in Meschede und seine neu zu errichtende „Gedenktafel“ wäre ein wunderbarer Anlaß, endlich Geschichte zu erarbeiten, die noch immer im Dunkeln liegt.

—————————–
Anmerkungen:

[1] http://www.derwesten.de/staedte/warstein/nsdap-akten-in-grossen-oefen-verbrannt-id10998402.html: „Sämtliche Akten mit Hakenkreuzen, Hitlergrüßen und NSDAP-Symbolik musste auch Karl Beleke vernichten. Als Lehrling in der Rüstungsschmiede Siepmann bekam er während der letzten Kriegstage den Auftrag, die Schriften und Akten von Chef und SS-Standartenträger Alfred Siepmann zu vernichten.“

[2] Schreibfehler korrigiert

[3] Man mache sich klar, daß alle diese „Vorschriften“ also als „gerecht“ galten. Das erinnert mich an das „anständig“ von Heinrich Himmler in seiner „Posener Rede“. Das alles ist so gemeint, gewollt, geplant!

[4] Und wieder denke ich an das „anständig“ Heinrich Himmlers in seiner „Posener Rede“.

[5] Schreibfehler korrigiert

[6] Und tatsächlich fällt dieses Wort!

[7] edition leutekirche sauerland 3, Books on Demand, Norderstedt 2016; erweiterte Buchausgabe von „Zwischen Jerusalem und Meschede“

[8] Der gleichnamige Internetdownload unter http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2076.pdf

[9] https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/bis-heute-fehlt-erinnerung-an-die-opfer-des-massenmordes-id210071971.html

[10] Lichtbilder von Grigori Bondarenko (Bondamko), geb. 1.9.1923, 2.2.2.1 / 71566919, ITS Digital Archive, Bad Arolsen

[11] Das Stadtarchiv im Haus Kupferhammer hat leider keine festen Öffnungszeiten, und ich mußte meinen Ansprechpartner, der für sehr vieles gleichzeitig zuständig ist, über ein Jahr um einen möglichen Termin bitten. Noch nie habe sich jemand für diese Akten interessiert, meinte er, und so kann ich leider auch keine Paginiernummern angeben. Wie schön wäre es, sie digital aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Das wäre auch so eine Arbeit für unsere Schüler, natürlich unter Aufsicht, Anleitung und Kontrolle. Und vor allem müssen die alten Akten erhalten bleiben; wie leicht lassen sich Digitalisierte verändern!

[12] Schreiben der „Graf von Plettenberg’sche Forst und Rentalverwaltung Lenhausen (Sauerland)“ vom 23.3.1988, 2.1.2.1 / 7068981, ITS Digital Archive, Bad Arolsen

[13] „Nachweis über die im Amte Meschede verstorbenen russischen Staatsangehörigen“, 2.1.2.1 / 70792351, ITS Digital Archive, Bad Arolsen

[14] „Sterbeurkunde von Nina Worowina“, 2.2.2.2 / 76903208; „Versichertenkarte der AOK Arnsberg von Nina Worowina“, 2.2.2.1 / 75754310, Ausschnitt aus dem „Nachweis über die im Amte Meschede verstorbenen russischen Staatsangehörigen“, 2.1.2.1 / 70792351, sämtlich ITS Digital Archive, Bad Arolsen – und ihr Grabstein auf dem „Franzosenfriedhof“

Ein Gedanke zu „„Ein Grabstein erzählt“ – Teil 2: … nur ein kleiner Anfang für weitere Recherchen“

  1. danke für die ausführlichen zitate (kategorisierung, bewachung, löhne, isolation der zwangsarbeiter)!

    dadurch sind einige fragen, die ich bei meinen nachforschungen anderen orts nicht ganz habe lösen können, geklärt worden.

    die kurve „umsatz und belegschaft“ ist mir in ihrem verlauf sehr bekannt – sie bildet offenbar ein muster für besonders rüstungsrelevante betriebe. dass hier die kurve von den unternehmern nach 1945 selbst pottstolz präsentiert wurde, ist allerdings ein seltener fall von dreistigkeit.

Kommentare sind geschlossen.