Diebstahlsserie aufgeklärt. Zwei junge Briloner begingen 90 Straftaten.

Brilon/Willingen. (polizei) Nach mehrmonatigen akribischen Ermittlungen wirft die Kripo Brilon zwei 20 und 23 Jahre alten Brilonern vor, in Brilon und Willingen eine Serie von Straftaten begangen zu haben. Den Tatverdächtigen werden überwiegend Diebstähle aus Kraftfahrzeugen, Diebstahl und Einbruch sowie Betrug und Urkundenfälschung in etwa 90 Fällen vorgeworfen.

Nach den jetzt abgeschlossenen Ermittlungen geht die Kripo davon aus, dass das Duo nach dem Sommer 2009 in Brilon und Willingen „auf Diebestour“ war. So werden ihnen 40 Pkw-Aufbrüche in Willingen und Brilon vorgeworfen, mit denen sie für erhebliche Unruhe in den Städten sorgten. Die übrigen Taten entfallen auf unterschiedliche Betrugsdelikte, Diebstahl und Einbrüche in Garagen in Brilon, Bestwig und Meschede.

Bei allen Einbrüchen hatten sie es auf EC-Karten und Bargeld, aber auch auf Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Werkzeug, sogar Kleidungsstücke und andere Gebrauchsgüter abgesehen. Ein Teil der Beute verkaufte der 23-Jährige im Internet. Erbeutete EC-Karten versuchte der 20-Jährige teils erfolgreich bei Tankstellen und Geschäften einzusetzen, um mit gefälschter Unterschrift und Vorlage der entwendeten EC-Karte im Lastschriftverfahren einzukaufen. Die mit Hilfe der EC-Karte über Kontoauszugsdrucker erlangten Kontodaten, setzte der 20-Jährige für Überweisungsbetrügereien in einer vierstelligen Euro-Höhe ein.

Ein Teil der aufgeklärten Straftaten führte bereits Anfang November 2009 zur Festnahme und Vorführung des 20-Jährigen beim Amtsgericht Brilon; der junge Briloner befindet sich seit dem in Haft. Bereits kurz zuvor war eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig geworden.

Auch gegen den 23-Jährigen ist ein kleiner Teil der Tatvorwürfe mittlerweile bereits bei der Justiz anhängig. Er wird sich nunmehr zusätzlich für eine erheblich höhere Straftatenzahl verantworten müssen.

Im Zusammenhang mit diesen Taten rät die Kripo: Die Tatbegehungen haben deutlich aufgezeigt, dass es im Falle eines Diebstahls von EC-Karten nicht nur wichtig ist, sofort eine Sperrung bei der Bank zu veranlassen, sondern auch für das Elektronische Lastschriftverfahren im Einzelhandel unbrauchbar zu machen. Die als KUNO-Sperrung bekannte Maßnahme kann bereits mit Anzeigenerstattung bei der Polizei nach Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl veranlasst werden, so dass die gesperrte EC-Karte an den Terminals der Geschäftslokale abgewiesen wird.

Darüber haben die Ermittlungen einmal mehr bewiesen, wie wichtig und sensibel der sorgfältige Umgang mit Kontoauszügen, EC- und Kreditkarten und generell Kontodaten ist. Allein mit den originalen Kontoinhaber-Daten eines Kontoauszugs lässt sich bereits sehr viel Unfug betreiben, wie sich bei den Ermittlungen durch gefälschte Überweisungsträger herausstellte.