Deponie „Am Meisterstein“ – Schutt, Gift oder falscher Alarm? Teil 1: Einleitung

Über die ehemalige Deponie „Am Meisterstein“ habe ich vor einiger Zeit berichtet.

Seitdem vermehren sich auf sich auf meinem Schreibtisch die Ausdrucke zum Thema „Deponie“.

Die MitarbeiterInnen und Angehörigen der SBL-Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandes in Meschede haben mir sehr viele Hintergrundinformationen zugesandt, die ich noch nicht komplett habe auswerten können.

Ich müsste mich darüber hinaus „auf die Socken machen“ und im Ort ein wenig recherchieren.

Allein: Vor Weihnachten und Silvester schaffe ich das nicht. Soweit die Entschuldigungen 😉

Die Flanke des Meistersteins - Mülldeponie
Die Flanke des Meistersteins – Mülldeponie

Die jüngste Presseerklärung der SBL-Fraktion im Kreistag, siehe ergänzend auch hier, drucke ich an dieser Stelle ab:

„Im Laufe der letzten Monate stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste bereits mehrere Anfragen und Anträge an den Landrat des Hochsauerlandkreises, um zu klären, ob von alten Deponien Gefahren ausgehen. Nach Meinung der SBL-Fraktion konnten bisher nicht alle Fragen geklärt werden. Da die Bürgerliste weiterhin von der Annahme ausgeht, die Deponie „Am Meisterstein“ sei zu einem erheblichen Maße mit giftigen Klärschlämmen verfüllt worden, will sie nun detailliert wissen, ob und wie und von wem und zu welchen Kosten dort alle drei Phasen der für still gelegte Deponien vorgesehenen Nachsorgephase ordnungsgemäß durchgeführt worden sind bzw. werden. Zu den Maßnahmen in den drei vorgeschriebenen Phasen der Deponienachsorge gehören u.a. das Aufbringen von Oberflächenabdeckungen, das Durchführen von Rekultivierungsmaßnahmen, der Rückbau entbehrlicher Anlagesysteme, die Sickerwasserbehandlung, die Gasentsorgung, die Kontrolle und Wartung der Deponie sowie Sicherungsmaßnahmen die z.B. bei der Altlastensanierung anfallen.“

Eine weitere Vorbemerkung:

„Am Meisterstein“ ist nicht „am Meisterstein“.

Zum einen handelt es sich um Ansiedlungen, Straßen mit Namen wie „Am Meisterstein“ am „Oberen Meisterstein“ und zum anderen um einen Berg oberhalb dieser Straßen. Das ganze „Ensemble“ befindet sich zwischen Silbach und Siedlinghausen im Hochsauerland. Die beiden Orte sind Teil der Stadt Winterberg.

Der Bergkegel wurde als Steinbruch ausgebeutet. In diesem ehemaligen Steinbruch befindet sich ein Bergsee, umgeben von hohen und steilen Felswänden, heute im Besitz eines niederländischen Eigentümers. Er eignet sich besonders zum Tauchen und zum Steilwandklettern. Firmen mieten den Ort zu „Team-Building“ – Aktivitäten und die niederländische Armee übt dort ihre „Ernstfälle“. Während solch mehrtägiger Übungen der Armee übernachten die Rekruten in der Schützenhalle Siedlinghausen, während die Vorgesetzten auf dem Kahlen Asten im Gebäude neben dem Astenturm untergebracht sind.

Niederländische Armee am Bergsee
Niederländische Armee am Bergsee

An einer Flanke des Berges „Meisterstein“ sind in den achtziger Jahren Klärschlämme abgekippt worden. Die Stelle beschreibt Matthias Schulte-Huermann von der SBL folgendermaßen:

Toilettenhäuschen am Eingang zum Bergsee
Toilettenhäuschen am Eingang zum Bergsee

„Da ich aus Sundern bin kann ich Ihnen das nur ungefähr aus der Erinnerung beschreiben: Wenn sie zum See kommen liegt die Deponie vor den Toilettenhäuschen rechts zum Tal runter. Der Bereich ist mittlerweile überwiegend mit Birken bewachsen…“

Hier endet Teil 1. Fortsetzung folgt…

Ich werde alle weiteren Teile unter der Kategorie „Deponie am Meisterstein“ einsortieren.

8 Gedanken zu „Deponie „Am Meisterstein“ – Schutt, Gift oder falscher Alarm? Teil 1: Einleitung“

  1. Ja, ja die Kippe „Am Meisterstein“ beschäftigt uns schon wieder bzw. immer noch. Es ist zwar alles Schnee von gestern; aber es ist schon erstaunlich was die alte Aktenlage im Gegensatz zu der neuen ergibt.
    Was ich beispielsweise schon rein rechnerisch nicht verstehe ist der Umstand, wenn es sich bei 62 Prozent des gesamten Mülls der im Jahr 1986 auf die Kippe gekoffert worden ist, um Klärschlamme gehandelt hat (ohne die Klärschlämme die dort verbotswidrig in den Böschungen und im Wald gelandet sind), wie die Verwaltung daraus eine Gesamtklärschlammablagerung von ca. 1 bis 2 Prozent errechnet. Die Deponie wurde von 1983 bis 1991 betrieben. In den anderen Jahren wurden ja auch nicht nur feste Stoffe wie Bodenaushub und Bauschutt abgelagert, sondern ebenfalls Klärschlämme aus der Kläranlage Winterberg-Züschen.

    Aber Mathe war nie meine Stärke. Vielleicht liegt´s daran!?

  2. Was ist eigentlich aus der Anfrage vom 18. Dezember 2008 geworden? Gibt es darüber neue Informationen?

    Ich habe darüber hinaus noch eine naive Frage: Könnte man nicht einfach hingehen, eine Meßsonde in den Berg stecken und die Werte messen?

    Zur Mathematik: Wenn in den anderen Jahren 0 Gramm Klärschlamm abgelagert wurden, dann sinkt der Prosentwert doch schon in den einstelligen Bereich. Wenn sich dann noch von den Nicht-Klärschlammabfällen das Volumen(?)/die Masse(?) verdrei- bis vierfacht hätte oder gar noch mehr, müssten wir doch mathematisch die 62 Prozent in die Nähe der 1 oder 2 gedrückt bekommen 😉

  3. Die besagte Anfrage wurde jetzt beantwortet. Daher habe ich die Angabe, es handele sich lediglich um ca. 1 oder 2 Prozent Klärschlämme. Doch die alten Unterlagen geben nicht her, dass nur 1986 Klärschlämme abgekippt worden sind. Das muß über die ganze Betriebszeit geschehen sein. Offenbar erstickte die Mitteldeutsche Hartsteinindustrie im Klärschlamm und konnte nicht genügend feste Stoffe auftreiben, um den Klärschlamm „geordnet einzubauen“. Daher half man sich auch insofern, dass man das „überflüssige“ Zeug in die Böschung und in den Wald kippte, was das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Hagen in einem Schreiben vom 24.02.87 kritisierte und der Regierungspräsident mit einem Schreiben vom 07.04.87 untersagte (wegen der Gefahr der Bildung von Gleitschichten).

    Jedenfalls habe ich heute per Email mal den zuständigen Sachbearbeiter um die Erläuterung seiner Prozentrechnung gebeten.

    Eine Messung soll nicht veranlaßt werden. (Wenn mich mein schlechtes Gedächtnis nicht täuscht hatten wir vor einiger Zeit Messungen beantragt).

    Die alten Deponien sind in mehrfacher Hinsicht ein Fass ohne Boden. In der Antwort steht u.a. „Eine Basisabdichtung für derartige Deponien wurde in der Richtlinie nicht gefordert“. Also ging oder gehen die Stoffe ins Grundwasser. Und der „Meisterstein“ ist nur eine alte Deponie von vielen im HSK. Klar, dass man da nicht ran will. Es ist einfach zu TEUER!

  4. Danke für die Antwort 😉

    Zurück zu meiner naiven Frage: Gibt es für diese Deponien Messmethoden, die zum Beispiel eine Umweltinitiative oder ähnliches selbst anwenden könnte? So wie früher irgendwelche Umweltaktivisten Messungen an Abflussrohren aus Industriebetrieben vorgenommen haben? Die Werte wurden veröffentlicht und auf diese Weise öffentlicher Druck gemacht.

  5. Das ist wahrscheinlich möglich.

    In den nächsten Tagen werde ich versuchen, mich mit einem „Spezialisten“ für diese Art Fragen in Verbindung zu setzen. Von ihm habe ich schon viele sehr brauchbare Infos bekommen. Nicht zuletzt deswegen sind wir so hartnäckig in Sachen „Am Meisterstein“.

  6. Die Sanierung von „alten“ Deponien ist tatsächlich nicht billig – wenn man es richtig machen will. Die Billiglösung (Bisschen Boden + Bentonitmatte) ist aber bei genauem Hinsehen die teuerste, weil eine solche Abdeckung nach 3 bis 5 Jahren das eindringende Regenwasser wieder munter durchlässt und dann erst später im Trinkwasser mit viel Mühe die Sickerwasserstoffe ausgereinigt werden müssen.
    Ich wette,für diese Deponie /Kippe gibt es keine formaljuristisch gültige Stilllegugserklärung, dann muss für die Sicherung die Deponieverordnung gelten, die am 16. Juli 2009 in Kraft treten wird. Hier lohnt ein Blick in § 27!!!
    Ulli

  7. Zwischenzeitlich haben wir in der Deponieverordnung gewühlt und etwas daraus gemacht. Dazu in der nächsten Woche mehr.

    Am 26.03.09 hatte die SBL-Kreistagsfraktion erneut beim Landrat und beim Vorsitzenden des Umweltausschusses einen „Bericht über die möglichen Gefahren, die von Altlasten auf still gelegten Deponien ausgehen, über eventuelle Versäumnisse bei der Genehmigung und die Minimierung der Folgen“ beantragt. Dazu sollten z.B. Mitarbeiter eines Labors, des Ruhrverbandes, der Bezirksregierung und/oder andere (möglichst unabhängige) Experten eingeladen werden. Eine überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Kreitags beschloss am 24.04.09 konform zu der Beschlussvorlage der Verwaltung, der Antrag solle nicht auf die Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses.

    Daraufhin richtete der SBL-Fraktionssprecher Loos am 05.05.09 ein Schreiben an den Landrat, mit der Aufforderung, der Landrat solle diesen Kreistagsbeschluss beanstanden.

    Heute erhielten wir exakt diese Antwort:
    „Mit der Entscheidung hat der Kreistag mehrheitlich deutlich gemacht, dass er (und seine Ausschüsse) das Thema nicht beraten möchten (sollen) und ist der Auffassung der Verwaltung gefolgt, dass diese die im Rahmen des Antrages problematischen Fragestellungen zuletzt hinreichend beantwortet hat. Damit hat der Kreistag in Bezug auf den Fraktionsantrag vom 26. März auf die ihm mehrheitlich (im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung) zustehenden Informationsrechte verzichtet. Die mit dem Antrag gestellten Fragen werden im Rahmen des § 11 der Geschäftsordnung für den Kreistag von der Verwaltung (Fachdienst 34/Abfallwirtschaft und Bodenschutz) beantwortet.
    Eine Beanstandung der getroffenen Kreistagsentscheidung halte ich nicht für erforderlich.
    Gleichwohl hat der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in Kenntnis der durch GO-Reformgesetz vom 9. Oktober 2007 geänderten Fassung des § 41 Abs. 4 KrO NRW und des Wortbeitrages Ihres Fraktionsvorsitzenden in der Kreistagssitzung am 24. April (weiterhin) verpflichtet, Ihrem Antrag vom 26. März zu folgen und den Gegenstand in die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 16.06.2009 aufzunehmen.
    Die Verwaltung empfielt dem Auschuss für Umwelt…., im Sinne des Beschlussvorschlages zur Drucksache 7/1119 zu entscheiden. Vor der Entscheidung hat der Vertreter der Fraktion Anspruch auf eine mündliche Begründung des gestellten Antrags.“

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