Gegenwind am Rothaarsteig: Wir dokumentieren die Argumente der Winterberger Windenergieanlagen-Gegner

„Um was geht es bei der Windenergie? Bei der Windenergie geht es nicht um Strom, es geht auch nicht ums Klima, es geht um Geld!“, schreiben die Herausgeber der Website Gegenwind am Rothaarsteig.

In einem Wechselspiel von These und Antithese, hier Mythen und Fakten genannt, präsentieren Willi Schmidt, Michael Brinkmann und Josef Gruß vom „Bündnis Winterberg“ sechs Argumente gegen die Windkraft.

Um eine offene Diskussion zu ermöglichen, dokumentieren wir an dieser Stelle die „Mythen und Fakten“ des Bündnis Winterberg.

Mythen und Fakten

Mythos 1: Windkraft kann Atom und Kohle ersetzen
Fakt ist: für die Stromerzeugung wird in Deutschland nur ca. 0,6% des Weltenergieverbrauchs benötigt. Strom aus Windkraft fällt naturbedingt nur zeitweise und mit stark schwankenden Ergebnissen an. Im Schnitt liefert eine Windkraftanlage bezogen auf Ihre Nennleistung gerade einmal 2,5 Monate im Jahr tatsächlich Strom. Die Stromerzeugung ist verbrauchsunabhängig und kann nicht gespeichert werden. In Phasen von „zu viel“ oder „zu wenig“ Wind wird, unabhängig von der Anzahl installierter Windkraftanlagen, gar kein Strom erzeugt. Windkraft ist daher weder versorgungssicher noch grundlastfähig. Insofern müssen im Hintergrund zusätzlich immer verlässliche und konstante Energieerzeuger (= konventionelle Kraftwerke) bereitgehalten werden und laufen, um die Stromversorgung zu gewährleisten.

Mythos 2: Windkraft reduziert CO2
Fakt ist: Das für die Stromerzeugung in Deutschland ausgestoßene CO2 hat an den Weltemissionen einen Anteil von ca. 0,9%. Allein China erzeugt in 19 Tagen so viel CO2 wie Deutschland in einem ganzen Jahr. Das durch Windkraft in Deutschland eingesparte CO2 wird durch den EU-Zertifikats-handel einfach an anderer Stelle erzeugt. Der unwirtschaftliche Back-up-Betrieb der konventionellen Kraftwerke zum Ausgleich des Zufalls- Energielieferanten Windkraft erhöht den CO2-Ausstoß zusätzlich. Insofern hat der Ausbau der Windkraft in Deutschland weder spürbaren Einfluss auf die CO2-Entwicklung noch auf das Weltklima.

Mythos 3: Windkraft schafft Arbeitsplätze
Fakt ist: fast nirgendwo auf der Welt sind die Strompreise so hoch wie in Deutschland. Ursache hierfür ist unter anderem das EEG-Gesetz, dass den Ausbau der erneuerbaren Energien hochgradig subventioniert. Bisher wurden hierfür seit 2002 über 120 Milliarden € ausgegeben. In 2014 liegt der Subventionszuschuss bei ca. 24 Milliarden € dem ein tatsächlicher Marktwert des erzeugten Stroms von ca. 3 Milliarden € gegenüber steht. Bezahlen muss das alles der private und gewerbliche Verbraucher. In 2014 macht diese Zwangsumlage bereits ca. 22% unseres Strompreises aus, Tendenz weiter steigend. Die Folge: massiver Kaufkraftverlust für den Privatverbraucher und nicht mehr wettbewerbsfähige Energiekosten für energieintensive Unternehmen. Im Ergebnis führen unsere künstlich hochgepuschten Strompreise zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.

Mythos 4: Gegen Windkraft sind nur Rückständige
Fakt ist: die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der Energiewende erfolgen ohne jede Koordination und haben außer einer Stromkostenexplosion die langfristig nicht mehr finanzierbar ist, keinerlei Effekte. Die hochgradige Subvention der Zufallsenergie Windkraft blockiert aber sinnvolle Baustellen wie die Reduzierung des Energiebedarfs, die Entwicklung geeigneter Stromspeichersysteme sowie die Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien die versorgungssicher, umweltschonend und auch bezahlbar sind. Auf diesen Feldern könnte der Energie- und Emissionszwerg Deutschland einen echten Beitrag für Weltklima und Umweltschutz leisten.

Mythos 5: Windkraft verursacht keine Gefahren
Fakt ist: Windkraft hat erhebliche Nebenwirkungen. Gesundheitlich können für Anwohner durch unzureichenden Abstand von WKA’s Dauerbelästigungen durch Schlagschatten, Geräusch- und Lichtemissionen, Infraschall, optische Bedrängung usw. auftreten. Hierdurch verfallen die Preise für betroffene Immobilien um ca. 30% und mehr. Daneben gibt es gravierende Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz. Am schlimmsten aber: die Zerstörung des Landschaftsbilds durch bis zu 200m hohe Großindustrieanlagen die in Tourismusregionen den wirtschaftlichen Lebensnerv treffen.

Mythos 6: Windkraft ist als Anlageform attraktiv
Fakt ist: nach einer Untersuchung von 1150 Jahresabschlüssen von 127 Windparks durch den Bundesverbandes Windenergie ist die wirtschaftliche Lage der meisten Windparks katastrophal:
– bei 37 % der Windparks sind die Darlehnstilgungen höher als die erwirtschafteten Mittel
– mehr als die Hälfte der Windparks hat in 11 Jahren gar nichts oder max. 2 Jahre lang ausgeschüttet
– bei der Hälfte der Windparks ist das Einlagekapital nach 20 Jahren gefährdet
Die Ursachen für diese desaströse Lage liegen in der zu optimistischen Einschätzung des Wind- aufkommens, den unterschätzten Betriebskosten und ungeplanten technischen Problemen.
An Windkraft verdienen Hersteller, Projektierer, Bauunternehmer, Grundbesitzer, Versicherungen und Banken. Lt. einer Musterrechnung der Ortsgemeinde Weisenheim bleiben hier ca. 97 % der Erlöse hängen während den Betreibern nach Steuern usw. noch ganze 0,7% der Einnahmen übrig bleiben.
Als Fazit bleibt, dass Windkraft als Anlageform hochriskant und wenig rentabel ist. Bürgerwindparks nutzen einigen, aber nicht uns Bürgern!

Gehet hin und suchet seltene Schmetterlings-Arten! Die BI gegen Windkraft hat die volle Unterstützung des BM, der CDU und großer Teile der Winterberger Bevölkerung.

Windräder
Laufrichtung Krämerhöhe, Blickrichtung links: Windräder bei Heinrichsdorf. (archiv: zoom)

Auf der Sitzung des Winterberger Rats am vergangenen Donnerstag wurde beim Tagesordnungspunkt „Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Energie“ des Regionalplans Arnsberg“ klar, dass zwischen die gegenwindbewegten Bürger, die CDU und den Bürgermeister anscheinend kein Blatt Papier passt.

Politisch gesehen ist die Anti-Windenergie-Initiative [1] die einmalige Chance für den Bürgermeister, den Schulterschluss zur Bürgerschaft zu erreichen und auf der Welle der Bürgerbewegung durch seine vermutlich letzte Amtsperiode getragen zu werden.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Joachim Reuter betonte am Donnerstag Abend, dass bei der Flächenausweisung für Windenergieanlagen die Stadt Winterberg „ihre Hausaufgaben gemacht“ hätte.

Altenfeld wäre die Wunschfläche, zwei weitere Flächen seien auf Bürgerwunsch nicht weiter verfolgt worden. Es sei von außen massiv in die Planungshoheit der Städte eingegriffen worden.

Es könne nicht sein, dass in Bayern die 10-H-Regel für Windkraftanlagen gelte und in NRW nur 800 m Abstand zu Siedlungen vorgesehen seien. Die FFH-Gebiete seien komplett ausgenommen. So gäbe es Nachbargemeinden, die aufgrund der FFH-Flächen keine Windkraftzonen ausweisen müssten.

Warum werde der Tourismus in Winterberg nicht gleichwertig berücksichtigt, warum gäbe es keinen Mindestabstand von 2 km wie in Bayern oder Sachsen.

Reuter rief die Bürger zu Einwänden auf: „Wo ist ein Rotmilan?“ Wo seien andere seltene Pflanzen und Tiere? Und weiter:  „Uns reicht die Fläche in Altenfeld“.

Bürgermeister Werner Eickler hieb in die gleiche Kerbe. Skiliftanlagen sollten die gleichen Rechte haben wie Stauseen. Tourismus sei Tourismus. Er stelle die Flächen der Bezirksregierung in Frage. Wenn die 10-H Regel konsequent angewendet würde, bliebe nur noch ein kleiner Streifen am Haarstrang. Es gebe Städte, die keine einzige Windkraftanlage hätten, weil sie zu 95% aus FFH Gebiete bestünden.

Eickler forderte die Bürgerinnen und Bürger auf sich die Winterberger Gebiete anzusehen und seltene Schmetterlingsarten oder was auch immer Schützenswertes zu finden. Die FFH-Flächen müssten für Windkraftanlagen geöffnet werden.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Harald Koch beklagte, dass seine Fraktion nicht zu einer Informationsveranstaltung in Meschede eingeladen worden sei. Der CDU Ratsherr Joachim Pape hatte zuvor die Abwesenheit der SPD auf dieser Veranstaltung bemängelt.

Weder er noch seine Fraktion wollten, so Koch, dass der Regionalplan in seiner jetzigen Form umgesetzt werde. Koch gab zu bedenken, dass es neben den Ablehnungen n der Bürgerschaft  auch Bürgerinnen und Bürger gebe, die Windkraft wollten. Er selbst schaue bei seinen Spaziergängen um die Ennert auf die Windräder bei Heinrichsdorf. Diese störten ihn nicht. Man müsse nur mal Richtung Möppi fahren, um zu beobachten wie sich die Landschaft auch ohne Windräder verändert habe. Die „wunderbaren“ Fichtenmonokulturen und blauen Berge seien auch keine ursprüngliche Natur.

BM Eickler wies auf die 400 Niedersfelder Unterschriften gegen Windkraft hin. Diese hätten doch wohl mehr Gewicht als die 1100 Freibad-Unterschriften, von denen auch viele von außerhalb Winterbergs gekommen seien.

„Niemand kann das wollen“, sekundierte Johannes Hellwig (CDU, Siedlinghausen), alles würde auf den Höhenzügen des Neger und Ruhrtals geplant, nichts in Hallenberg und Medebach.

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[1] Die Argumente der Initiative „Gegenwind am Rothaarsteig“ werden wir in Kürze als eigenen Blogbeitrag veröffentlichen

Sonntagsspaziergang am Hillebachsee: Die Wasserski-Anlage ruht, die Algen wachsen in der Badebucht.

Nichts los am Hillebachsee. Kein Wakeboard, kein Wasserski - leider (fotos: zoom)
Nichts los am Hillebachsee. Kein Wakeboard, kein Wasserski – leider (fotos: zoom)
Wir hätten am Sonntag unserem auswärtigen Besuch gern die Wakeboard-Anlage am Hillebachsee in Aktion gezeigt, aber leider hingen keine Wassersportler in den Seilen.

Schade, denn wenn ein paar Leute in, auf und um den See herum zugange sind, macht es Spaß zuzuschauen.

Selbst in der Gastronomie war nichts los, also nicht mehr als in der Zeit vor der Wakeboard-Anlage.

Die Betreiber müssen darauf hoffen, dass sie im nächsten Jahr frisch in die neue Saison starten und Klientel aus dem Umland gewinnen. Winterberg allein wird den Fisch nicht fett machen.

Während der See still den Nachmittag ertrug, schienen die Algen in der Badebucht schon durch bloßes Hingucken zu wachsen. Kein appetitlicher Anblick.

Die Algen scheinen in der flachen Badebucht gute Wachstumsbedingungen zu haben.
Die Algen scheinen in der flachen Badebucht gute Wachstumsbedingungen zu haben.

Umleitung: beginnt mit Freifunk und endet mit Reklame. Dazwischen lungern Themen wie #oneshot-Videos, Veronica Ferres und der Griff nach der Westmacht.

Der kleine Schandfleck hinter dem Oversum: das kaputte Außenbecken des Schwimmbades gestern. (foto: zoom)
Der kleine Schandfleck hinter dem Oversum: das kaputte Außenbecken des Schwimmbades gestern. (foto: zoom)

Der Freifunk: ein Beitrag gegen die digitale Spaltung .. peira(via BM Arnsberg)

Griff nach der Westmacht: Bernd Ulrich startet mit diesem Artikel eine ganze Serie seiner Zeitung, die offenbar der Selbstvergewisserung der Nato dienen soll … erbloggtes

Der Schlussverkauf öffentlicher Bildung soll beginnen: Die Behauptung, dass PISA alles besser mache, ist durch die Realität in deutschen Klassenzimmern evident widerlegt … nachdenkseiten

Audiovision(s)! “TV makes History“: „… welche Konsequenzen hat die vielbeschworene „Medien-Macht“ für die Konstruktion von Lehr- und Lernmitteln? Audiovisuelle Quellen werden in der Mediengesellschaft zur ökonomischen Ressource. Daher bleibt der Geschichtsunterricht dem Schulbuch und Arbeitsblatt verbunden, während öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit multimedialen Geschichtsportalen begeistern“ … PublicHistoryWeekly

NATO-Satellitenbilder: Irgendwas ist da faul, meint … threepastnine

Journalismus und mehr: Mit #oneshot-Videos den Bewegtbildmarkt revolutionieren … ruhrnalist

Beamten-Ärger ohne Ende: Der NRW-Regierung will es einfach nicht gelingen, mit ihren Beamten ins Reine zu kommen (hättet ihr sie mal rechtzeitig abgeschafft, der säzzer) … postvonhorn

Was ist mit Ralf Stegner? Ralf Stegner sorgt dafür, dass es nicht langweilig wird. Er hat einen echten Knaller für uns parat … jurga

Die Ferres als Kanzlerin – Romanze geht vor: Da gibt’s neckische Szenen noch und noch. Monsieur le Président versteckt sich nahezu nackt im Hotelzimmer der Kanzlerin … revierpassagen

Paul Celan – Ingeborg Bachmann: Lesung mit Imogen Kogge und Martin Horn am kommenden Sonntag, 14. September, um 17 Uhr im Arnsberger Kloster Wedinghausen … neheimsnetz

Gremien im HSK: Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass … sbl

Zu guter Letzt: Woher kommt das Wort *Reklame* — und welche Assoziationskette löst es bei Kristin aus? … sprachlog

Friedrich-Ebert-Stiftung lädt zum Hochsauerlandgespräch: „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“

Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)
Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)

Meschede. (spd_pm) „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“ ist das Thema des 4. Hochsauerlandgesprächs zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung am 16. September in das Kreishaus in Meschede einlädt.

Referent wird an diesem Abend der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sein. Neben der Landtagsabgeordneten, Annette Watermann-Krass, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag NRW werden sich der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Verbandes Hochsauerlandkreis, Klaus Bauerdick, sowie der Beratungsleiter für Südwestfalen der Landwirtschaftskammer NRW, Hubert Stratmann, an der Podiums- und anschließenden Publikumsdiskussion  beteiligen. Moderiert wird die Veranstaltung vom heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, welcher der Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag ist.

Gesprochen werden soll unter anderem über die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und ihre Auswirkungen vor Ort sowie die anstehende Novellierung der Düngeverordnung. Auch Themen wie die aktuelle Flächensituation, das transatlantische Freihandelsabkommen TTiP oder die Abschaffung der Hofabgabeklausel werden Teil der Diskussionen sein. Dazu sind alle Interessierten herzlich willkommen. Unter www.hsk-spd.de befindet sich ein Link zum Download der Einladung.

Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung bei Katia Conigliaro unter 0228-8837203 oder via Email an Katia.Conigliaro@fes.de gebeten.

Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Der Fisch stinkt bis zum Himmel: Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat?
Die SBL fragt: Warum hat eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss? (grafik: wordle.net)

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

(Disclaimer: der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag …

Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

Umleitung: Kunterbunt vom Wesen der Plagiatoren zu Roundup auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises.

ZUr Zeit gibt es viele Regenbogen im Hochsauerland. (foto: zoom)
Zur Zeit gibt es viele Regenbogen im Hochsauerland. (foto: zoom)

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Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14

Umleitung: Kein Humboldt in Düsseldorf, Radwege, Putins Trucker, Dschihad im Norden, Buhrows Rasenmäher und mehr

HamburgWinterhude20140814
Die alternative Schickeria hört auf „Fräulein“ (foto: zoom)

Nach Lammert sagt auch Humboldt in Düsseldorf ab: Zweifellos ist es nicht so sehr Gebrechlichkeit als vielmehr schavanöse Abscheu, die eine Reise des Ehrengastes nach Düsseldorf ausgeschlossen erscheinen lässt … erbloggtes

Fahrradwege: Ich war neulich in den Niederlanden und bin dort Fahrrad gefahren. Dort gab es wunderschöne, breite Fahrradwege und sogar Unterführungen für Fahrradfahrer unter stark befahrenen Kreuzungen hindurch, von Fahrradampeln und genügend Fahrradständern mal ganz zu schweigen … lummaland

“Humanitäre Hilfe” oder “Putins Trucker Show”? In Wirklichkeit hat der Westen ein Problem mit seiner eigenen Wahrnehmung. Er ist so in der Logik des geopolitischen Konflikt mit Moskau um die Kontrolle der Ukraine gefangen, dass er die Wirklichkeit ausblenden muss, um noch handlungsfähig zu bleiben … wiesaussieht

Bild-Zeitung: heizt die Stimmung gegen Sozialmissbrauch durch Osteuropäer und Arbeitnehmer aus „Schuldenstaaten“ an … nachdenkseiten

Wer fürchtet sich vor Schwarz-Grün? Die SPD attackiert CDU-Landeschef Laschet … postvonhorn

Dschihad im Norden: Niedersachsen ist zur Islamistenhochburg geworden … juedischeallgemeine

Karikaturen: WDR – Wider Den Rasenmäher … charly&friends

TV-Nostalgie: “Der große Bellheim” – Die älteren Herren wollen es noch einmal wissen … revierpassagen

Hagen: Vom Regen in die Traufe … doppelwacholder

Arnsberg: Die Grünen verfassen offenen Brief an AfD im Rat der Stadt … neheimsnetz