Gravierender Lehrkräftemangel an Grundschulen in NRW – Prekäre Situation geht zu Lasten der Schüler*innen und Lehrkräfte

Der Lehrkräftemangel an Grundschulen hält an und ist gravierender als bislang angenommen. Nach einer Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für das ZDF-Magazin Frontal21 fehlen deutschlandweit rund 2.000 Grundschullehrer*innen. Auch in NRW lässt sich die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage derzeit nicht schließen.

(Pressemitteilung der GEW NRW)

„Die Schere geht weiter auseinander. Die prekäre Mangelsituation geht zu Lasten der Schüler*innen und der vorhandenen Lehrkräfte“, kommentierte die Vorsitzende der GEW NRW Dorothea Schäfer die aktuellen Zahlen. Die GEW hatte im Januar in allen Landesverbänden Zahlen zu unbesetzten Stellen und Nachbesetzungen abgefragt.

In NRW bereitet der Lehrkräftemangel an Grundschulen in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet die größten Probleme. So sieht die Situation – Personalratsangaben zufolge – im Bezirk Detmold noch vergleichsweise gut aus, während sie im Bezirk Düsseldorf teilweise dramatisch ist. Für die Hälfte der 340 Stellen, die im Bezirk Düsseldorf zum 1. Februar 2018 besetzt werden sollten, gab es keine einzige Bewerbung.

In der Stadt Duisburg wurden zum Beispiel 62 Grundschullehrkräfte gesucht und erstmalig keine einzige Lehrkraft mit der entsprechenden Lehrbefähigung gefunden. Für die 75 Grundschulen der Stadt gibt es auch keine neuen Vertretungslehrkräfte mehr.

Die Lage in Oberhausen, Krefeld und Remscheid sieht nicht besser aus.

Vergleichbar betroffen sind in den anderen Regierungsbezirken Städte wie Köln, Gelsenkirchen und Dortmund. Für das gemeinsame Lernen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen werden darüber hinaus händeringend Sonderpädagog*innen gesucht.

NRW-weit sind seit Schuljahresbeginn mehr als 150 Seiteneinsteiger*innen an den Grundschulen eingestellt worden, insbesondere für das Fach Sport, aber auch für die Fächer Kunst, Musik und Englisch. Die Zahl der Absolvent*innen mit einer Lehrbefähigung für Gymnasium und Gesamtschule, die ein Angebot des Schulministeriums angenommen haben und für zwei Jahre Unterricht an einer Grundschule erteilen, liegt derzeit im zweistelligen Bereich. Die GEW NRW fordert, die Regelungen für den Seiteneinstieg, Rahmenbedingungen und Qualifizierung, müssten dringend überarbeitet werden.

Für die Bertelsmann-Stiftung haben der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm und Dirk Zorn eine Studie zum bundesweiten Lehrkräftebedarf in der Primarstufe erstellt, die am 31. Januar 2018 vorgestellt wurde. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Schulverwaltung“ hatte Klaus Klemm jüngst für die NRW-Grundschulen einen zusätzlichen Bedarf von 5.125 Stellen bis zum Gipfelschuljahr 2025/2026 errechnet und mit steigenden Schüler*innenzahlen begründet. Sein Fazit: „Vor dem Hintergrund dieser Daten wird deutlich: Die aktuellen Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Lehrerstellen sind erst die Spitze eines Eisbergs.“

Den Naturpark von seinen schönsten Seiten kennenlernen – Juwelen füllen Schatztruhen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge mit Leben

In der Schatztruhe Medebach (s.u. im Text) findet man unter anderem das Juwel „Bruchhauser Steine“. (foto: © Birgit Wessendorf )

Es ist vollbracht. Nun stehen auch die Juwelen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge fest, die zukünftig die sechs Informationszentren (die sog. „Schatztruhen“) mit Leben füllen werden.

(Pressemeldung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Im Rahmen eines Foto-Wettbewerbs hatten Einheimische und Gäste von Anfang Oktober bis Ende November die Möglichkeit, ihre Vorschläge als Foto an den Naturpark zu senden. Alles unter der Leitfrage: „Was ist dein ganz persönliches Juwel im Naturpark Sauerland Rothaargebirge?“

Die Resonanz kann sich sehen lassen. Insgesamt 1085 Beiträge zu 339 Orten wurden im Rahmen der Juwelensuche per E-Mail und Post sowie über die Social Media-Plattformen Instagram und Facebook eingereicht.

„Wir sind begeistert vom großen Zuspruch unseres Foto-Wettbewerbs in der Öffentlichkeit“, freut sich Barbara Dienstel-Kümper, 2. Vorsitzende des Naturparks. „Die enorme Anzahl an Rückmeldungen zeigt uns, dass wir mit der aktiven Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen des Projekts genau richtig liegen.“ Über Flyer und Plakate, Radiospots, Buswerbung und sogar eigens produzierte Imagefilme hatte der Naturpark großflächig in seinen Mitgliedskommunen für die Juwelensuche geworben und wurde dafür mit einer wahren Flut an Beiträgen belohnt.

Der Kahle Asten gehört als Juwel zur Schatztruhe Bad Berleburg. (foto: © Gerhard Kobbeloer )

Eine schwierige Aufgabe also für die Jury, bestehend aus Vorstandsmitgliedern des Naturparks, aus dieser Menge an Vorschlägen maximal 35 Orte als zukünftige Juwelen auszuwählen. Als Kriterien dienten dabei Faktoren wie etwa die Abbildung einer möglichst große Themenvielfalt, die Möglichkeit der Verortung als klar abgegrenzte Punkte in einer Karte, naturschutzfachliche Belange oder eine sinnvolle räumliche Aufteilung aller Juwelen-Standorte.

Bestens gefüllt werden nun von Mitte 2018 bis Anfang 2019 die sechs Schatztruhen des Naturparks, die Informationszentren in Bad Berleburg, Burbach, Hemer, Meinerzhagen, Lennestadt und Kirchhundem sowie Medebach, sukzessive ihre Arbeit aufnehmen.

Die ihnen zugeordneten Juwelen bilden dann neben den allgemeinen Informationen zur Naturparkarbeit den regionalen Informationsschwerpunkt. Eine gemeinsame Schatzkarte des gesamten Naturpark-Gebiets wird zudem sowohl digital als auch als Printprodukt den Besuchern eine Übersicht aller Standorte bieten.

Das Projekt wird durch das Land NRW im Rahmen des Wettbewerbes „Naturpark.2018.NRW“ gefördert.

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Die Besucherinformationszentren (Schatztruhen) und die dazugehörigen Juwelen finden Sie hier.

Wehrhahn-Anschlag: „Was wussten Polizei und Verfassungsschutz?“ – NSU-Watch NRW fordert umfassende Aufklärung zu Geheimdienstkenntnissen

Die Initiative „NSU-Watch NRW“ fordert einen neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags NRW, der die Ermittlungsfehler und Geheimdienstverstrickungen im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag vom 27. Juni 2000 aufklären soll. Aus Sicht der Initiative ist ein solcher Ausschuss nach der neuen Veröffentlichung des Journalisten Dirk Laabs in der WELT vom 25. Januar 2018 um so dringlicher geworden.

Laabs schreibt, dass die Polizei Düsseldorf bereits im Jahr 2004 den Hinweis einer V-Person des Landeskriminalamtes erhielt, wonach der Düsseldorfer Neonazi André M. wisse, wer den Wehrhahn-Anschlag verübt habe und womöglich selbst an diesem beteiligt gewesen sei. André M. stammt aus dem Umfeld des zurzeit vor dem Landgericht Düsseldorf angeklagten mutmaßlichen Bombenlegers Ralf S. und war zeitweise dessen Angestellter. Zugleich arbeitete er als V-Mann „Apollo“ für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz.

„Der Hinweis auf André M. kam von einem als vertrauenswürdig eingeschätzten V-Mann der Polizei. Ihm wurde aber offenbar nicht ausreichend nachgegangen. Warum? Weil hier ein V-Mann einen anderen V-Mann belastete? Galt also wieder einmal Quellenschutz vor Strafverfolgung?“, fragt Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU-Watch NRW“. Nicht nachvollziehbar sei zudem, warum dieser Hinweis 2004 nicht dazu führte, die Spur gegen den Tatverdächtigen Ralf S. wieder aufzunehmen, schließlich habe die Polizei von dem engen Kontakt des André M. zu Ralf S. gewusst.

Dirk Laabs schreibt weiter, dass die Polizei Düsseldorf 2004 gewusst habe, dass André M. zuerst für den Militärischen Abschirmdienst und dann für den Verfassungsschutz NRW gespitzelt habe. Dies steht im Widerspruch zur Aussage des Ermittlungsleiters Dietmar Wixfort im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags, er sei erst 2012 vom Verfassungsschutz über die V-Mann-Tätigkeit von André M. informiert worden. „Wer bei der Polizei Düsseldorf wusste also bereits 2004 über die V-Mann-Tätigkeit Bescheid? Welche Kenntnisse hatte die Staatsschutzabteilung, die für die stümperhafte Durchsuchungsaktion gegen Ralf S. verantwortlich war?“, fragt Maria Breczinski.

Weitere Fragen von „NSU Watch NRW“ lauten: „Was berichtete André M. dem Verfassungsschutz über den Wehrhahn-Anschlag und den Tatverdächtigen Ralf S.? Warum lieferte der Verfassungsschutz keine brauchbaren Informationen an die polizeiliche Ermittlungskommission? Stimmt die Aussage von Ralf S. am 1. Prozesstag, er habe bereits 1999 Gespräche mit dem Verfassungsschutz geführt? Um welche Art von Gesprächen handelte es sich?“

Maria Breczinski stellt klar: „Ohne die Beantwortung dieser und weiterer Fragen kann von Aufklärung keine Rede sein. Weder von Seiten der Politik, noch von Seiten der strafrechtlichen Aufarbeitung.“

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Verweise:

– Artikel von Dirk Laabs in der WELT (25.01.2018): https://t.co/baeze4zgbE
 
– Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14400.pdf
 
– Pressemitteilung von „NSU Watch NRW“ (19.01.2018) https://nrw.nsu-watch.info/nsu-watch-nrw-fordert-untersuchungsausschuss-zum-wehrhahn-anschlag/
 
– Pressemitteilung von „NSU Watch NRW“ (11.02.2017): https://nrw.nsu-watch.info/verfassungsschutz-skandal-von-ungeheurer-dimension/

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Wann sollen JournalistInnen die Herkunft von Tatverdächtigen nennen? Die neue Richtlinie des Presserats verleitet zu Zirkelschlüssen und Framing.

Der oben zitierte Tweet ist mir heute aufgefallen. Er verlinkt auf einen Offenen Brief der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Journalismus auf Augenhöhe“ im November 2017 in Darmstadt vom 25. Januar 2018.

Die TagungsteilnehmerInnen setzen sich kritisch mit der neuen Richtlinie 12.1 des Presserats vom 22. März 2017 auseinander. In diesem Teil des Kodex geht es um die Frage, wann JournalistInnen die Herkunft von Tatverdächtigen nennen sollen.

Beim Presserat findet man eine Gegenüberstellung von alt und neu.

Bisherige Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Neue Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (Gültig ab 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Quelle: Presserat (PDF)

Die Kritik im Wortlaut:

„Insbesondere die Formulierung, für die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten solle ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehen, erscheint den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern dieses Briefes als Einladung zum Zirkelschluss:

Das öffentliche Interesse wird durch die Medienberichterstattung hergestellt. Ein Narrativ des öffentlichen Diskurses, das einer bestimmten Minderheit ohne Sachbezug Straftaten unterstellt, könnte ein solches öffentliches Interesse begründen und würde dadurch Vorurteile verfestigen.

Zudem stellt sich die Frage, wie man den sehr unscharfen Begriff eines „öffentlichen Interesses“ definiert und wer entscheidet, wann es begründet ist. Mit der neuen schwammigen Formulierung wird den Redaktionen keine Entscheidungshilfe mehr an die Hand gegeben.

Sich an einem begründeten öffentlichen Interesse zu orientieren und diskriminierende Berichterstattung zu vermeiden, ist für seriösen Journalismus selbstverständlich. Der Paragraph könnte in seiner jetzigen Form ersatzlos gestrichen werden.

Wir halten es allerdings für wichtig, dass der Presserat zu dieser gesellschaftlich relevanten Frage Stellung nimmt. Die alte Formulierung der Richtlinie, nach der ein begründeter Sachbezug gefordert war, formulierte eine klare Position

Nach unserer Ansicht bestand kein Anlass, diese Formulierung zu ändern.

Die Neufassung berücksichtigt zu wenig, dass Fakten stets im Kontext sogenannter Frames von Journalistinnen und Journalisten versehen und vom Publikum rezipiert werden.

Vorurteile sind in solchen Frames und Narrativen zwischen den Zeilen enthalten, oft ohne dass deren diskriminierender Gehalt rkennbar ist. Sie werden auf diese Weise reproduziert.“

Quelle: https://www.schader-stiftung.de/fileadmin/downloads/pdf/PDF_dynamische_Contents/Projekte_2017/V_17-22_Journalismus_in_der_Krise/Offener_Brief_zu_Richtlinie_12.1._des_Pressekodex.pdf

Link zur Tagung der Schader-Stiftung: https://www.schader-stiftung.de/themen/kommunikation-und-Kultur/fokus/journalismus/artikel/journalismus-auf-augenhoehe-das-publikum-die-glaubwuerdigkeit-und-die-neuen-kommunikationsstile/

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ

Stand 15:30 Uhr: „Friederike“ tobt auf den Straßen von NRW / Rheinbrücken wurden gesperrt / Sperrungen auf Autobahnen. Bahnverkehr in NRW eingestellt.


 
Gelsenkirchen/NRW (straßen.nrw). Gesperrt ist aktuell noch eine Spur der A61 zwischen Jackerath und Wanlo, weil ein LKW auf der Seite liegt und teilweise die Bahn in Richtung Venlo blockiert.

Im Autobahnkreuz Köln-West (A1/A4) ist ein Teil der Baustellensicherung umgefallen und blockiert Teile der Fahrbahn.

Die A3 zwischen Hünxe und Dinslaken ist vollgesperrt worden, weil Bäume und Baustelleneinrichtungen auf der Straße liegen.

Aufgrund von Baumfällarbeiten ist die A4 in Richtung Olpe zwischen der Anschlussstelle Overath (Brücke Oberagger) und der Raststätte Aggertal gesperrt. Ebenfalls gesperrt wegen eines umgekippten LKW ist die A445 in Richtung Brilon.

Zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und Duisburg-Ruhrort ist die A59 gesperrt. Ein LKW hat sich im Brückengeländer verfangen, droht sogar von der Brücke zu fallen und muss geborgen werden.

Die A30 zwischen Hörstel und Ibbenbüren-West ist in Richtung Hannover gesperrt wegen umgestürzter Bäume, die Gegenrichtung (Niederlande) wegen einer umgestürzten Stromleitung.

Auf der A555 wird die Vollsperrung in Fahrtrichtung Bonn vorbereitet, bei Wesseling ist ein mit Styropor beladener LKW umgekippt und muss geborgen werden.

In der Region Sauerland sind wegen des Sturmes folgende Verbindungen gekappt:

  • B55 zwischen Meschede und Meschede-Nichtinghausen
  • B55 zwischen Warstein und Warstein-Belecke
  • B55 zwischen Lippstadt und Kreisgrenze
  • B229 zwischen Arnsberg-Breitenbruch und Möhnesee-Delecke
  • L519 zwischen Eslohe-Obersalwey und Eslohe-Meinkenbracht
  • L670 zwischen Welver-Borgeln und Welver-Haselhorst
  • L732 zwischen Wickede-Echthausen und Arnsberg-Voßwinkel
  • L732 zwischen Arnsberg-Neheim und Ense-Höingen
  • L735 zwischen Arnsberg-Wildshausen und Warstein-Hirschberg
  • L735 zwischen Warstein und Warstein-Hirschberg
  • L740 Winterberg und Medebach-Küstelberg
  • L776 zwischen Bestwig-Nuttlar und Rüthen-Kallenhardt
  • L856 zwischen Meschede und Warstein-Hirschberg
  • L880 zwischen Eslohe-Kückelheim und Eslohe-Serkenrode
  • L915 zwischen Meschede-Löllinghausen und Meschede-Klause
  • L915 zwischen Meschede-Wehrstapel und Meschede-Nierbachtal

 

In Ostwestfalen ist es durch die Auswirkungen des Sturmtiefes (umgestürzte oder umzustürzen drohende Bäume) zu folgenden Sperrungen gekommen:

  • Im Kreis Gütersloh die L778 „Peter auf´m Berge“ und L647, Meller Straße zwischen Borgholzhausen und Melle
  • Im Kreis Lippe die L967, Bad Salzuflen, Papenhauser Straße zwischen Reetzen und Papenhausen
  • Im Kreis Minden Lübbecke die L780, Kaiserstraße zum Kaiser Wilhelm Denkmal
  • L861 bei Kalletal von Lüdenhausen in Richtung Linderhofe
  • B239 bei Lage, zwischen Lage und Waddenhausen
  • B64 bei Rietberg zwischen Bokeler Straße und Mastholter Straße
  • L788 Gütersloh in Höhe des Kreishauses
  • L751 Schloß Holte-Stukenbrock, von Holter Wald bis Landerweg
  • L788 Bielefeld, Buschkampstraße, zwischen Windelsbleiche und Paderborner Straße
  • L751, Oerlinghausen, Tunnelstraße

Rund um Gummersbach ist es zu folgenden Sperrungen gekommen:

  • L302 Lindlar-Niederhabbach
  • L284 Wipperfürth-Grünenberg
  • L299 Lindlar-Vellingen
  • L298 Berg.Gladbach-Oberselbach
  • L38 Waldbröl bis Wirtenbach
  • L324 Morsbach-Vogelsbaum bis Landesgrenze
  • L173 Bergneustadt-Piene
  • L321 Wiehl-Dahl bis Drabenderhöhe, Gummersbach-Lobscheid bis Strombach.

Im Raum Overath (Rheinisch Bergischer Kreis) sind die L136 (Vilkerath), die L312 (Blindennafer Mühle), und die B484 (Siegburger Straße) wegen umgefallener Bäume gesperrt.

Im „Hochstift“ (Höxter, Paderborn) sind folgende Straßen gesperrt:

  • B68 Scherfede – Kleinenberg
  • B 252 Peckelsheim – Niesen (LKW liegt quer, wird länger dauern)
  • L763 Willebadessen – Kleinenberg
  • L763 Fölsen
  • L825 Bellersen
  • L828 Neuenheerse – Schwaney
  • L837 Amelunxen
  • L752 Salzkotten – Borchen
  • L756 Wewer
  • L818 Böddeken

Am Niederrhein kommt es zu folgenden Sperrungen:

  • B221 zwischen Kaldenkirchen-Leuth und der A40
  • L373 zwischen Boisheim und Brüggen
  • L371 zwischen Lüttelforster Mühle und der A52
  • B9 von Tönisberg bis Krefeld
  • L476 im Bereich von Neukirchen-Vluyn (umgestürzter Hochspannungsmast
  • L468 in Haldern
  • L459 zwischen Halder und Wertherbruch
  • L1 zwischen Hünxe/Drevenack und Brünen
  • B8 zwischen Wesel und Dinslaken
  • L484 Kleve Grunewaldstraße
  • L7 zwischen Haldern und Meerhoog
  • L460 Xanten

Ebenfalls gesperrt ist die B483 zwischen der Einmündung der K8 und der Einmündung der L700 in Ennepetal (Ennepe-Ruhr-Kreis). Eine Umleitung wird über die K8 und L700 eingerichtet. Wann die Straße wieder für den Verkehr freigegeben werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Aktuell ist auch noch die L577 im Münsterland zwischen Billerbeck und Rosendahl-Osterwick wegen umgestürzter Bäume gesperrt. Die Aufräumarbeiten laufen.

Auf der B70 zwischen Oeding und Vreden liegen auch Bäume auf der Fahrbahn, wegen des anhaltenden Sturmes können sie aber noch nicht weggeräumt werden.

(Stand: 15.30 Uhr)

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IN NRW IST DER ZUGVERKEHR FÜR HEUTE, 18. JANUAR EINGESTELLT

 

In Nordrhein-Westfalen ist aufgrund des Orkantiefs Friederike der komplette Zugverkehr eingestellt und wird heute nicht wieder aufgenommen.

Eine Prognose für morgen Freitag, 19. Januar, ist wegen der umfangreichen Schäden noch nicht möglich, der fahrplanmäßige Betrieb kann aber sicher noch nicht wieder gewährleistet werden.

Für weitere Fragen haben wir die kostenlose Sonderhotline 08000 99 66 33 geschaltet.

Für die vom Sturm betroffenen Strecken behalten alle für Donnerstag, den 18. Januar 2018 geltenden Fahrkarten für den Fernverkehr ihre Gültigkeit und können entweder kostenfrei storniert oder bis eine Woche nach Störungsende flexibel genutzt werden (gilt auch für zuggebundene Fahrkarten). Sitzplatzreservierungen können umgetauscht werden (für auf bahn.de gekaufte Reservierungen auch online möglich). Betroffene Reisende, die ihre bereits gebuchte Reise nicht antreten, können ihre Fahrkarten kostenlos zurückgeben.

Hier finden Sie das entsprechende Erstattungsformular für online gebuchte Fahrkarten: https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/erstattung.shtml

Erhebliche Behinderungen auch im Busverkehr

Auch im Busverkehr kommt es zu erheblichen Einschränkungen. Durch umgestürzte Bäume können viele Linien nicht bedient werden. Es kommt deshalb zu Verspätungen und Fahrtausfällen. Gefahren wird, wo es die Sicherheitslage noch zulässt. Die Entscheidung liegt beim Fahrer. Bei akuter Gefährdungslage wird die Fahrt ausgesetzt und gewartet.
Bitte bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause.

Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/nordrhein-westfalen.shtml

Hallenberg: Kunst im Rathaus „eXpressiv“ – Vernissage und Ausstellung mit Werken von Marita Mogensen

Marita Mogensen „eXpressiv!“ ab kommenden Sonntag im Rathaus Hallenberg (foto: mogensen/kump)

Kunst im Rathaus
Marita Mogensen
eXpressiv
Vernissage am Sonntag, 21. Januar 2018 um 11.30 Uhr im Rathaus Hallenberg
Ausstellung vom 21.1.18 bis Januar 2019

Die meisten wissen es wahrscheinlich nicht: Marita Mogensen ist Hallenbergerin. Nach langer Zeit auf unterschiedlichen Stationen im In- und Ausland, lebt sie schon viele Jahre in Bayern.

Was vermutlich auch nur wenige wissen: Marita´s Leidenschaft gilt seit einigen Jahren der Malerei.

Ab dem 21. Januar 2018 werden nicht nur ihre Bilder im Rathaus zu sehen sein, 2018 ist auch das Jahr, in dem sie wieder nach Hallenberg zurückkehren wird.

Marita Mogensens Bilder sind vorzugsweise großformatig. Porträts, Objekte oder Landschaften sind zwar gegenständlich, aber Ausdruck und Farbe überschreiten die Grenzen der Realität. Ob pinke Landschaften oder ein Porträt in ungewohnt knalligen Farben – die Künstlerin liebt die Expressivität.

Folgerichtig lautet der Titel ihrer Ausstellung im und für das Hallenberger Rathaus: eXpressiv!

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Der Beitrag folgt einer Pressemitteilung des Hallenberger Rathauses. Wenn wir nicht einschneien, werde ich bei der Ausstellungseröffnung am Sonntag dabei sein.

Falken HSK verstärken ihren Unterbezirksvorstand / Jugendliche gewinnen Rechtsstreit gegen die Polizei

Der Falken-Unterbezirk Hochsauerlandkreis hat seinen Vorstand verstärkt. Die Mitgliederversammlung im Jugendzentrum Rockcafé in Meschede wählte die Jugendgruppenleiterinnen Anna Wallace (19) aus Brilon und Tanja Keggenhoff (17) aus Arnsberg zu Beisitzerinnen im Unterbezirksvorstand. Sie ergänzen das Vorstandsteam mit Vertretern aus Meschede, Arnsberg, Olsberg und Olpe. Auch der Ortsverbandsvorstand Meschede hat Verstärkung bekommen: Hier sind Max und Tom Rüther (beide 18) zu Beisitzenden gewählt worden.

(Pressemitteilung der Falken HSK)

Der Vorstand der Falken HSK konnte zufrieden auf das Jahr 2017 zurückblicken: „An unserem Sommerzeltlager in Spanien haben so viele Jugendliche teilgenommen wie noch nie“, berichtete der Vorsitzende Michael Hermes. „Die Mitgliederzahlen in unseren Ortsverbänden sind trotz anhaltender Landflucht junger Menschen im Jahr 2017 stabil geblieben, die Abwanderung konnte durch Aufnahme von neuen Mitgliedern ausgeglichen werden. Und wir haben eine wichtige juristische Auseinandersetzung gegen die Hamburger Polizei gewonnen.“

Wichtige juristische Auseinandersetzung gegen die Hamburger Polizei gewonnen
Der Fall war bundesweit durch die Presse gegangen: Die Falken hatten aus Anlass des G20-Gipfels in Hamburg für Frieden und soziale Gerechtigkeit demonstriert, waren aber schon auf dem Hinweg von der Polizei angehalten, durchsucht und vier Stunden lang festgehalten worden. „Selbstverständlich haben wir Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme festgestellt, und die betroffenen Jugendlichen bekommen jetzt eine Entschädigungszahlung.“

Das Geld wollen die Jugendlichen in die Ausstattung eines Jugendraumes in Brilon stecken. Und in die nächste Fahrt nach Hamburg oder Berlin.

Sauerländer Sozialdemokraten wollen am Samstag intern über die Ergebnisse der Sondierungsgespräche diskutieren.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion der SPD im Kreistag – Unterbezirk Hochsauerlandkreis

Kreistagsfraktion und der Unterbezirksvorstand der SPD laden alle Mitglieder der SPD im Hochsauerlandkreis ein, mit dem Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär Dirk Wiese über die Ergebnisse der Sondierungsgespräche und über die mögliche Aufnahmen von Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU zu diskutieren.

(Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der HSK-SPD.)

Ziel dieser parteiinternen Veranstaltung sei es, den Parteimitgliedern Gelegenheit zur Diskussion zu geben und den Delegierten zum Bundesparteitag ein Stimmungsbild aus dem Hochsauerlandkreis mitzugeben.

 

Die Veranstaltung findet statt:
am Samstag, den 20.01.18
von 15.30 Uhr -17.30 Uhr
Kreishaus Meschede-Großer Sitzungssaal
Adresse: Steinstr. 27, 59872 Meschede

Brüggemann/ Wiese: „Landesregierung lässt ländlichen Raum finanziell links liegen!“

Links liegen gelassen? Landidyll zwischen Walbecke und Bödefeld. (fotoarchiv: zoom)

Hochsauerlandkreis. (spd_pm) Die Sauerländer SPD stehe für eine klare Stärkung des Flächenansatzes bei der Berechnung der finanziellen Mittel für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, so Reinhard Brüggemann (Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion) in einer Pressemitteilung von heute.

Wegstrecken und Fahrtzeiten seien im ländlichen Raum aufwändiger, als in den großen Ballungszentren; dies müsse sich auch finanziell deutlicher bemerkbar machen.

In den Eckpunkten der neuen schwarz-gelben Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 hieße es hingegen: „Um besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl Rechnung zu tragen, wurde der Flächenansatz im GFG 2012 eingeführt. Der Gewichtungswert ist wie im GFG 2016 mit 0,18 im GFG 2018 anzusetzen.“

Unter der vorherigen SPD-geführten Landesregierung sei 2012 erstmals der Flächenansatz eingeführt worden,  der einen Teil der Benachteiligungen des ländlichen Raums ausgleichen sollte. Von vornherein wäre es klar gewesen, so Brüggemann, dass dieser Ansatz noch weiter angepasst werden müsste, um einen gerechten Ausgleich zu bewirken.

„Die CDU war zu Zeiten der Opposition immer schnell mit Kritik am nicht ausreichenden Flächenansatz zur Stelle. Kaum ist sie jetzt an der Regierung und könnte ihre eigenen Forderungen umsetzen, will sie davon aber nichts mehr wissen.“ Die CDU vergesse sehr schnell den ländlichen Raum und ließe entgegen ihren Versprechen, die Kommunen im Sauerland „im Regen stehen“. „Der Flächenansatz muss deutlich nach oben angepasst werden!“, so Brüggemann weiter.

Nach Meinung der Sauerländer SPD müssten die Kommunen ihre finanziellen Handlungsspielräume zurückbekommen. „Dies betrifft auch die immensen Kosten im sozialen Bereich. Hier muss sich der Bund viel mehr beteiligen. Dies wird ein wichtiges Thema bei den anstehenden Sondierungsgesprächen mit der CDU sein“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. „Mehr finanzielle Unterstützung aus Berlin hilft aber nicht, wenn die Landesregierung diese Mittel nicht an die Kommunen weiterleitet. Gerade das Beispiel der den Kommunen zustehenden Integrationskosten macht deutlich, dass die neue Landesregierung finanzielle Mittel zweckwidrig zum Nachteil der Städte und Gemeinden einbehält.“

Die Sauerländer SPD fordert die neue Landesregierung daher auf, diese Mittel unverzüglich freizugeben.

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Aktuelle Informationen unter www.hsk-spd.dewww.dirkwiese.de, bei Facebook unter „SPD im Sauerland“ sowie in den heimischen Medien.