Annette Mayes „Vinograd Express“ & Gianluigi Trovesi im Bürgerzentrum Alte Synagoge Meschede

Der „Vinograd Express“ schlängelt sich durch Täler, passiert karges Gebirge, gibt den Blick auf die Festung Masada frei und beamt sich im nächsten Moment in das hektische Straßengewirr von New York City. Lokführer ist die Modalität, Zugbegleiter sind die Improvisation und das Experiment.

https://www.youtube.com/watch?v=9jPifNisKvk

Bezugnehmend auf John Zorns Masada Songbooks und die legendären Aufnahmen des „Masada Quartet“ gehen die Musiker Annette Maye, Udo Moll, Janko Hanushevsky und Max Andrzejewski frei und spielerisch mit dem musikalischen Material um. Sie suchen auf ihre Weise eine Verbindung jüdisch-orientalischer Musikelemente mit Free Jazz, Rock und anderen modernen Genres.

Eingeladen dazu haben sie den italienischen Klarinettenvirtuosen Gianluigi Trovesi, ein wahrer Meister der Improvisationskunst. Trovesi ist bekannt und vielfach preisgekrönt für seine gekonnte, bezaubernde Verschmelzung von Jazz, Volksmusik und ernster Musik. Er ergänzt die musikalische Runde damit perfekt.

Termin:
02.03.2018 | 20 Uhr | Alte Synagoge | Kampstr. 8, 59872 Meschede

Karten:
Abendkasse = 17,00 € | ermäßigt = 15,00 € | Schüler = 10,00 €

Quelle: PM B. Dittloff | werkkreis kultur meschede – wkm – e.V.

POL-HSK: Tödlicher Verkehrsunfall im Bereich „Steinhelle“

Olsberg (ots) – Ein 17-jähriger Jugendlicher ist bei einem schweren Verkehrsunfall am Montagvormittag zwischen Winterberg und Olsberg gestorben.

Ein 18-jähriger Mann erlag später seinen schweren Verletzungen.

Nach ersten Erkenntnissen waren die beiden jungen Männer aus Castrop-Rauxel gegen 10.40 Uhr bei winterlichem Wetter mit dem Auto in Richtung Olsberg unterwegs. Im Bereich der „Steinhelle“ geriet das Auto ins Schleudern und stieß mit einem entgegenkommenden Lkw zusammen.

Der 17-jährige Beifahrer erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Der Fahrer musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Von hier wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Dort erlag er seinen schweren Verletzungen.

Der 62-jährige Lkw-Fahrer aus dem Kreis Schaumburg wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.

Ein PSU-Team kümmerte sich vor Ort um die Bekannten der verunglückten Männer.

Diese waren mit dem Auto vorweg gefahren. Als die Freunde nicht nachkamen, waren sie zum Unfallort zurückgekehrt.

Durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben. Bis 18 Uhr war die Bundesstraße im Bereich der Unfallstelle in beide Richtungen gesperrt. Hierdurch kam es in Olsberg und Winterberg zu starken Verkehrsstauungen.

Die Sperrung ist nun wieder aufgehoben worden.

Pressemitteilung: SPD im Hochsauerland diskutiert über den Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU ist beschlossen. Die SPD habe deutlich mehr rausgeholt, als es das Wahlergebnis am 24. September vermuten ließe, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD. Mit dem Finanzministerium erhalte die SPD das wichtigste Ressort neben dem Kanzleramt.

Deutsche und europäische Finanzpolitik werde zukünftig in sozialdemokratischer Hand liegen und mit dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesarbeitsministerium gingen zwei weitere wichtige Ressorts an die Sozialdemokraten.

Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: „Inhaltlich ist die sozialdemokratische Handschrift klar zu erkennen: Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft, sachgrundlose Befristungen werden zukünftig wieder der Ausnahmefall sein.“

Das gesetzlich garantierte Rentenniveau werde auf 48 Prozentpunkte festgesetzt. In die Bildungspolitik würden 11 Milliarden Euro investiert. Das sei so viel wie niemals zuvor.

Für die Sauerländer sei besonders wichtig, dass die medizinische Versorgung in ländlichen Räumen verbessert werde und auch weiterhin die nötigen finanziellen Mittel für den Breitband- und Glasfaserausbau zur Verfügung gestellt würden.

Ob die SPD in eine Regierung mit CDU und CSU eintrete, entschieden die Mitglieder der SPD. Dieser Entscheid habe bei den Sozialdemokraten Tradition und sei ein gelebtes Stück Basisdemokratie, das seinesgleichen sucht.

Im Sauerland werden in 11 Veranstaltungen die Ergebnisse des Koalitionsvertrags mit den SPD-Mitgliedern diskutiert.

Terminübersicht
(Dauer jeweils ca. 1,5 Std.)
Diskussionsrunden zum
Koalitionsvertrag

Stand: 08.02.2018; Änderungen vorbehalten

13.02.2018
17:00
Winterberg

14.02.2018
18.00
Schmallenberg

15.02.2018
09:00
Meschede

15.02.2018
19:00
Medebach

16.02.2018
19:00
Olsberg

17.02.2018
10:00
Bestwig

17.02.2018
13:00
Sundern

17.02.2018
17:00
Marsberg

18.02.2018
09:30
Brilon

25.02.2018
10:30
Arnsberg

26.02.2018
18:00
Meschede

Pressemitteilung: Sauerländer SPD lädt zur Vorstandssitzung

Meschede. (spd_pm) Zur nächsten regulären Sitzung trifft sich der Vorstand der Sauerländer SPD am 06.Februar im Gasthof Canisius in Olsberg.

Die SPD im Hochsauerland wird die Ergebnisse des Bundesparteitages diskutieren, und die weiteren Diskussionen im Hochsauerlandkreis zu den Koalitionsverhandlungen organisieren. Weiter stehen verschiedene Anträge und Berichte auf der Tagesordnung.

Die Sauerländer SPD führt auch künftig ihre Vorstandssitzungen an wechselnden Orten im gesamten Hochsauerland durch.

Unterbezirksvorstandssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

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Aktuelle Informationen stets unter www.hsk-spd.dewww.dirkwiese.de, bei Facebook unter „SPD im Sauerland“ sowie in den heimischen Medien.

DIE LINKE lehnt den Haushalt 2018 des LWL ab: Ausgeglichener Haushalt nur auf Kosten von Menschen mit Behinderungen und von Beschäftigten

Bei der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung lehnte die Fraktion DIE LINKE den Haushalt 2018 des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ab. „Zwar ist der Haushalt des Landschaftsverbandes diesmal ausgeglichen. Aber der geplanten Kürzung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Personalabbau in den Einrichtungen können wir nicht zustimmen,“ betont Barbara Schmidt, Ko-Sprecherin der LINKEN in der Landschaftsversammlung.

(Pressemitteilung der Partei DIE LINKE)

Insbesondere die pauschale Begrenzung von Sachkostensteigerungen wird für die Menschen mit Behinderungen Folgen haben. Denn bei den Trägern der Eingliederungshilfe sind rund 80 Prozent Personalkosten. Wenn dort gekürzt wird, können Betreuungen zur Sicherung von gesellschaftlicher Teilhabe nicht mehr stattfinden.

Positiv bewertete Schmidt die Personalpolitik des LWL, der sich in den letzten Jahren gezielt um den Abbau von sachgrundlosen Befristungen bemüht. Auf der anderen Seite setzt die Verwaltung weiterhin auf die Ausgliederung von Reinigungspersonal und Museumsaufsichten, um die Kosten zu senken.

„Billig geht nur auf Kosten der Menschen, die die Leistungen erbringen, auf Kosten von Qualität und auf Kosten von Menschen, die die Leistungen erhalten sollen,“ betont Barbara Schmidt. „Aufgaben, die für das Funktionieren des LWL nötig sind, müssen auch von eigenem Personal zu angemessener Bezahlung nach Tarifen des öffentlichen Dienstes erledigt werden.“

Scharf kritisieren die Linken auch die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD in den Haushaltsberatungen: „Keine eigenen Vorstellungen, nur Abnicken von Verwaltungsvorlagen, und gleichzeitig Ablehnung aller Anträge, die von anderen kommen, ohne Begründung ist ein Armutszeugnis für die demokratische Haltung der Mehrheitsfraktionen,“ erklärt Barbara Schmidt. „Auch wenn die Mehrheit sich auf keine Diskussion einlässt, werden wir weiter unsere Vorstellungen aktiv einbringen und versuchen, dafür auch Unterstützung außerhalb der Gremien zu organisieren.“

Gravierender Lehrkräftemangel an Grundschulen in NRW – Prekäre Situation geht zu Lasten der Schüler*innen und Lehrkräfte

Der Lehrkräftemangel an Grundschulen hält an und ist gravierender als bislang angenommen. Nach einer Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für das ZDF-Magazin Frontal21 fehlen deutschlandweit rund 2.000 Grundschullehrer*innen. Auch in NRW lässt sich die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage derzeit nicht schließen.

(Pressemitteilung der GEW NRW)

„Die Schere geht weiter auseinander. Die prekäre Mangelsituation geht zu Lasten der Schüler*innen und der vorhandenen Lehrkräfte“, kommentierte die Vorsitzende der GEW NRW Dorothea Schäfer die aktuellen Zahlen. Die GEW hatte im Januar in allen Landesverbänden Zahlen zu unbesetzten Stellen und Nachbesetzungen abgefragt.

In NRW bereitet der Lehrkräftemangel an Grundschulen in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet die größten Probleme. So sieht die Situation – Personalratsangaben zufolge – im Bezirk Detmold noch vergleichsweise gut aus, während sie im Bezirk Düsseldorf teilweise dramatisch ist. Für die Hälfte der 340 Stellen, die im Bezirk Düsseldorf zum 1. Februar 2018 besetzt werden sollten, gab es keine einzige Bewerbung.

In der Stadt Duisburg wurden zum Beispiel 62 Grundschullehrkräfte gesucht und erstmalig keine einzige Lehrkraft mit der entsprechenden Lehrbefähigung gefunden. Für die 75 Grundschulen der Stadt gibt es auch keine neuen Vertretungslehrkräfte mehr.

Die Lage in Oberhausen, Krefeld und Remscheid sieht nicht besser aus.

Vergleichbar betroffen sind in den anderen Regierungsbezirken Städte wie Köln, Gelsenkirchen und Dortmund. Für das gemeinsame Lernen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen werden darüber hinaus händeringend Sonderpädagog*innen gesucht.

NRW-weit sind seit Schuljahresbeginn mehr als 150 Seiteneinsteiger*innen an den Grundschulen eingestellt worden, insbesondere für das Fach Sport, aber auch für die Fächer Kunst, Musik und Englisch. Die Zahl der Absolvent*innen mit einer Lehrbefähigung für Gymnasium und Gesamtschule, die ein Angebot des Schulministeriums angenommen haben und für zwei Jahre Unterricht an einer Grundschule erteilen, liegt derzeit im zweistelligen Bereich. Die GEW NRW fordert, die Regelungen für den Seiteneinstieg, Rahmenbedingungen und Qualifizierung, müssten dringend überarbeitet werden.

Für die Bertelsmann-Stiftung haben der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm und Dirk Zorn eine Studie zum bundesweiten Lehrkräftebedarf in der Primarstufe erstellt, die am 31. Januar 2018 vorgestellt wurde. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Schulverwaltung“ hatte Klaus Klemm jüngst für die NRW-Grundschulen einen zusätzlichen Bedarf von 5.125 Stellen bis zum Gipfelschuljahr 2025/2026 errechnet und mit steigenden Schüler*innenzahlen begründet. Sein Fazit: „Vor dem Hintergrund dieser Daten wird deutlich: Die aktuellen Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Lehrerstellen sind erst die Spitze eines Eisbergs.“

Den Naturpark von seinen schönsten Seiten kennenlernen – Juwelen füllen Schatztruhen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge mit Leben

In der Schatztruhe Medebach (s.u. im Text) findet man unter anderem das Juwel „Bruchhauser Steine“. (foto: © Birgit Wessendorf )

Es ist vollbracht. Nun stehen auch die Juwelen des Naturparks Sauerland Rothaargebirge fest, die zukünftig die sechs Informationszentren (die sog. „Schatztruhen“) mit Leben füllen werden.

(Pressemeldung Naturpark Sauerland Rothaargebirge)

Im Rahmen eines Foto-Wettbewerbs hatten Einheimische und Gäste von Anfang Oktober bis Ende November die Möglichkeit, ihre Vorschläge als Foto an den Naturpark zu senden. Alles unter der Leitfrage: „Was ist dein ganz persönliches Juwel im Naturpark Sauerland Rothaargebirge?“

Die Resonanz kann sich sehen lassen. Insgesamt 1085 Beiträge zu 339 Orten wurden im Rahmen der Juwelensuche per E-Mail und Post sowie über die Social Media-Plattformen Instagram und Facebook eingereicht.

„Wir sind begeistert vom großen Zuspruch unseres Foto-Wettbewerbs in der Öffentlichkeit“, freut sich Barbara Dienstel-Kümper, 2. Vorsitzende des Naturparks. „Die enorme Anzahl an Rückmeldungen zeigt uns, dass wir mit der aktiven Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen des Projekts genau richtig liegen.“ Über Flyer und Plakate, Radiospots, Buswerbung und sogar eigens produzierte Imagefilme hatte der Naturpark großflächig in seinen Mitgliedskommunen für die Juwelensuche geworben und wurde dafür mit einer wahren Flut an Beiträgen belohnt.

Der Kahle Asten gehört als Juwel zur Schatztruhe Bad Berleburg. (foto: © Gerhard Kobbeloer )

Eine schwierige Aufgabe also für die Jury, bestehend aus Vorstandsmitgliedern des Naturparks, aus dieser Menge an Vorschlägen maximal 35 Orte als zukünftige Juwelen auszuwählen. Als Kriterien dienten dabei Faktoren wie etwa die Abbildung einer möglichst große Themenvielfalt, die Möglichkeit der Verortung als klar abgegrenzte Punkte in einer Karte, naturschutzfachliche Belange oder eine sinnvolle räumliche Aufteilung aller Juwelen-Standorte.

Bestens gefüllt werden nun von Mitte 2018 bis Anfang 2019 die sechs Schatztruhen des Naturparks, die Informationszentren in Bad Berleburg, Burbach, Hemer, Meinerzhagen, Lennestadt und Kirchhundem sowie Medebach, sukzessive ihre Arbeit aufnehmen.

Die ihnen zugeordneten Juwelen bilden dann neben den allgemeinen Informationen zur Naturparkarbeit den regionalen Informationsschwerpunkt. Eine gemeinsame Schatzkarte des gesamten Naturpark-Gebiets wird zudem sowohl digital als auch als Printprodukt den Besuchern eine Übersicht aller Standorte bieten.

Das Projekt wird durch das Land NRW im Rahmen des Wettbewerbes „Naturpark.2018.NRW“ gefördert.

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Die Besucherinformationszentren (Schatztruhen) und die dazugehörigen Juwelen finden Sie hier.

Wehrhahn-Anschlag: „Was wussten Polizei und Verfassungsschutz?“ – NSU-Watch NRW fordert umfassende Aufklärung zu Geheimdienstkenntnissen

Die Initiative „NSU-Watch NRW“ fordert einen neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags NRW, der die Ermittlungsfehler und Geheimdienstverstrickungen im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag vom 27. Juni 2000 aufklären soll. Aus Sicht der Initiative ist ein solcher Ausschuss nach der neuen Veröffentlichung des Journalisten Dirk Laabs in der WELT vom 25. Januar 2018 um so dringlicher geworden.

Laabs schreibt, dass die Polizei Düsseldorf bereits im Jahr 2004 den Hinweis einer V-Person des Landeskriminalamtes erhielt, wonach der Düsseldorfer Neonazi André M. wisse, wer den Wehrhahn-Anschlag verübt habe und womöglich selbst an diesem beteiligt gewesen sei. André M. stammt aus dem Umfeld des zurzeit vor dem Landgericht Düsseldorf angeklagten mutmaßlichen Bombenlegers Ralf S. und war zeitweise dessen Angestellter. Zugleich arbeitete er als V-Mann „Apollo“ für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz.

„Der Hinweis auf André M. kam von einem als vertrauenswürdig eingeschätzten V-Mann der Polizei. Ihm wurde aber offenbar nicht ausreichend nachgegangen. Warum? Weil hier ein V-Mann einen anderen V-Mann belastete? Galt also wieder einmal Quellenschutz vor Strafverfolgung?“, fragt Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU-Watch NRW“. Nicht nachvollziehbar sei zudem, warum dieser Hinweis 2004 nicht dazu führte, die Spur gegen den Tatverdächtigen Ralf S. wieder aufzunehmen, schließlich habe die Polizei von dem engen Kontakt des André M. zu Ralf S. gewusst.

Dirk Laabs schreibt weiter, dass die Polizei Düsseldorf 2004 gewusst habe, dass André M. zuerst für den Militärischen Abschirmdienst und dann für den Verfassungsschutz NRW gespitzelt habe. Dies steht im Widerspruch zur Aussage des Ermittlungsleiters Dietmar Wixfort im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags, er sei erst 2012 vom Verfassungsschutz über die V-Mann-Tätigkeit von André M. informiert worden. „Wer bei der Polizei Düsseldorf wusste also bereits 2004 über die V-Mann-Tätigkeit Bescheid? Welche Kenntnisse hatte die Staatsschutzabteilung, die für die stümperhafte Durchsuchungsaktion gegen Ralf S. verantwortlich war?“, fragt Maria Breczinski.

Weitere Fragen von „NSU Watch NRW“ lauten: „Was berichtete André M. dem Verfassungsschutz über den Wehrhahn-Anschlag und den Tatverdächtigen Ralf S.? Warum lieferte der Verfassungsschutz keine brauchbaren Informationen an die polizeiliche Ermittlungskommission? Stimmt die Aussage von Ralf S. am 1. Prozesstag, er habe bereits 1999 Gespräche mit dem Verfassungsschutz geführt? Um welche Art von Gesprächen handelte es sich?“

Maria Breczinski stellt klar: „Ohne die Beantwortung dieser und weiterer Fragen kann von Aufklärung keine Rede sein. Weder von Seiten der Politik, noch von Seiten der strafrechtlichen Aufarbeitung.“

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Verweise:

– Artikel von Dirk Laabs in der WELT (25.01.2018): https://t.co/baeze4zgbE
 
– Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags NRW: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14400.pdf
 
– Pressemitteilung von „NSU Watch NRW“ (19.01.2018) https://nrw.nsu-watch.info/nsu-watch-nrw-fordert-untersuchungsausschuss-zum-wehrhahn-anschlag/
 
– Pressemitteilung von „NSU Watch NRW“ (11.02.2017): https://nrw.nsu-watch.info/verfassungsschutz-skandal-von-ungeheurer-dimension/

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Wann sollen JournalistInnen die Herkunft von Tatverdächtigen nennen? Die neue Richtlinie des Presserats verleitet zu Zirkelschlüssen und Framing.

Der oben zitierte Tweet ist mir heute aufgefallen. Er verlinkt auf einen Offenen Brief der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung „Journalismus auf Augenhöhe“ im November 2017 in Darmstadt vom 25. Januar 2018.

Die TagungsteilnehmerInnen setzen sich kritisch mit der neuen Richtlinie 12.1 des Presserats vom 22. März 2017 auseinander. In diesem Teil des Kodex geht es um die Frage, wann JournalistInnen die Herkunft von Tatverdächtigen nennen sollen.

Beim Presserat findet man eine Gegenüberstellung von alt und neu.

Bisherige Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Neue Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (Gültig ab 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Quelle: Presserat (PDF)

Die Kritik im Wortlaut:

„Insbesondere die Formulierung, für die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten solle ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehen, erscheint den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern dieses Briefes als Einladung zum Zirkelschluss:

Das öffentliche Interesse wird durch die Medienberichterstattung hergestellt. Ein Narrativ des öffentlichen Diskurses, das einer bestimmten Minderheit ohne Sachbezug Straftaten unterstellt, könnte ein solches öffentliches Interesse begründen und würde dadurch Vorurteile verfestigen.

Zudem stellt sich die Frage, wie man den sehr unscharfen Begriff eines „öffentlichen Interesses“ definiert und wer entscheidet, wann es begründet ist. Mit der neuen schwammigen Formulierung wird den Redaktionen keine Entscheidungshilfe mehr an die Hand gegeben.

Sich an einem begründeten öffentlichen Interesse zu orientieren und diskriminierende Berichterstattung zu vermeiden, ist für seriösen Journalismus selbstverständlich. Der Paragraph könnte in seiner jetzigen Form ersatzlos gestrichen werden.

Wir halten es allerdings für wichtig, dass der Presserat zu dieser gesellschaftlich relevanten Frage Stellung nimmt. Die alte Formulierung der Richtlinie, nach der ein begründeter Sachbezug gefordert war, formulierte eine klare Position

Nach unserer Ansicht bestand kein Anlass, diese Formulierung zu ändern.

Die Neufassung berücksichtigt zu wenig, dass Fakten stets im Kontext sogenannter Frames von Journalistinnen und Journalisten versehen und vom Publikum rezipiert werden.

Vorurteile sind in solchen Frames und Narrativen zwischen den Zeilen enthalten, oft ohne dass deren diskriminierender Gehalt rkennbar ist. Sie werden auf diese Weise reproduziert.“

Quelle: https://www.schader-stiftung.de/fileadmin/downloads/pdf/PDF_dynamische_Contents/Projekte_2017/V_17-22_Journalismus_in_der_Krise/Offener_Brief_zu_Richtlinie_12.1._des_Pressekodex.pdf

Link zur Tagung der Schader-Stiftung: https://www.schader-stiftung.de/themen/kommunikation-und-Kultur/fokus/journalismus/artikel/journalismus-auf-augenhoehe-das-publikum-die-glaubwuerdigkeit-und-die-neuen-kommunikationsstile/

FWG – Bürger für Winterberg und Ortschaften: Einwendungen und Anregungen zum Haushaltsentwurf 2018

Die „FWG Bürger für Winterberg“ hat gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW einen Einwand zum Haushaltsentwurf der Stadt Winterberg eingereicht. Die FWG möchte vorab die Öffentlichkeit über ihre Positionen informieren.

Das 13-seitige Papier kann hier als PDF gelesen bzw. auch heruntergeladen werden[1]:

07.01.2018 FW Einwendungen Anregungen Haushalt 2018 – geänderte Endfassung

Dieser Einwand der FWG ist wird laut Tagesordnung auf der der kommenden Ratssitzung am 25.01.2018 unter dem TOP 1.1 behandelt.

Es werden Einwände und Anregungen zu folgenden Punkten vorgetragen. Die Einzelheiten bitte ich im Papier selbst (s.o.) nachzulesen.

I. Verbindlichkeiten / Kassenkredite

II. Mehrbelastungen – hier höhere Energieaufwendungen

III. Feuerschutz / Zentrale Gebäudemanagement (ZGM)

IV. ZGM – Schulbaukonzept

V. Vision Winterberg „2030“

VI. ZGM – Sekundarschule Medebach-Winterberg, Standort: Winterberg

VII. Oversum Winterberg – Städtische Gebäudemodule im Kurpark Winterberg

VIII. Beschwerdemanagement

IX. Vorbeugender Brandschutz

X. Schulentwicklung – Schülerzahlen

XI. Hilfe für Asylbewerber

XII. Wegen Falschinterpretation entnommen (bereits der Stadt / Rat mitgeteilt)!

XIII. Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen

XIV. Straßenausbaumaßnahmen

XV. Verkehrskonzept

XVI. Schlussbemerkung

Sebastian Vielhaber, Vorsitzender der FWG:

„Unsere Anträge (Bürgeranregungen) wurden bis dato allesamt ausschließlich im Haupt- und Finanzausschuss behandelt; zuletzt am 14.11.2017. Unseren v. g. Anträgen wurde nur teilweise stattgegeben, wie zum Beispiel das keine Veräußerung von Schulinfrastruktur vorgesehen sei! Auch ist festzuhalten, dass unsere Anträge ins Gegenteil interpretiert und aus dem Zusammenhang gerissen wurde, wie z.B. bei der Windkraft.“

Eine Beschlussvorlage des Rates der Stadt Winterberg vom 19.1.2018 befasst sich mit den einzelnen Punkten des Einwandes. Auch hier die Einzelheiten bitte im Papier selbst nachlesen:

Beschlussvorlage_007-2018

 

Die FWG hat über die Einwendungen und Anregungen hinaus einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt:

2018 01 03_FWG Haushalt Anlage A1

Auszug aus dem Antrag der FWG (screenshot)

Dieser Antrag soll laut Verwaltungsvorlage abgelehnt werden. In der Begründung heißt es, dass nur eine natürliche Person, ein Mensch, einen Antrag nach IFG stellen könne, die FWG sei aber ein Verein:

„Nach erfolgter Prüfung kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Antrag vom 03.01.2018 nur abgelehnt werden kann.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

Jede natürliche Person hat gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.

Eine natürliche Person kann indes nur ein Mensch sein.

Ein eingetragener Verein gehört deshalb nach der ausdrücklichen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW …“

Quelle: S. 19 der Beschlussvorlage (s.o.)

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[1] Alle hier genannten Dokumente sind für die Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 der Ratssitzung am 25.1.2018 zu finden: https://winterberg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MiyHawIWr8Up4Si2OezGJ