Pressemitteilung: Mikrozensus 2017 startet in Nordrhein-Westfalen

Der Mikrozensus 2017 in Winterberg. (screenshot: zoom)

Düsseldorf (IT.NRW). Wie viele Familien mit Kindern gibt es in Nordrhein-Westfalen? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter in unserer Gesellschaft? Wie viele Mütter sind berufstätig? Wie haben sich Vollzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse entwickelt?

Antworten auf diese und ähnliche von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen gibt der „Mikrozensus”.

Aussagen wie: „in NRW gab es 2015 etwa 8,7 Millionen Privathaushalte; darin lebten 2,5 Millionen Familien mit Kindern – wobei mehr als eine halbe Million Mütter alleinerziehend waren” sind nur mit Mikrozensusergebnissen möglich. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 76 000 Haushalte befragt. Die Befragungen zu dieser Erhebung sind gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt und entsprechen dem europäischen Standard.

Im Januar 2017 werden beispielsweise in 35 zufällig ausgewählten Düsseldorfer Auswahlbezirken etwa 250 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei etwa acht Haushalten). NRW-weit setzt IT.NRW 350 Interviewerinnen und Interviewer für die Befragungen der Haushalte ein.

In Winterberg werden (siehe Bild) in insgesamt sieben Auswahlbezirken etwa 56 Haushalte befragt.  Im Januar ist es gerade mal ein Auswahlbezirk.

Die Interviewer kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Gesundheit.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht eine Auskunftspflicht.

Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview; die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer/-innen sind mit Laptops ausgestattet, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten.

Die Haushalte haben aber auch die Möglichkeit, selbst einen Fragebogen auszufüllen und diesen per Post an den Landesbetrieb zu senden.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden vier Jahre lang befragt. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

Wann und wo die Befragungen in NRW stattfinden, finden Sie hier.

Konferenz der Sauerländer SPD zum Wahljahr 2017 am 10. Januar in Bestwig, Gasthof Hengsbach.

„2017 – NRW vor der Landtagswahl, Deutschland vor der Bundestagswahl“


Berlin/Bestwig. (spd_pm) „NRW geht es gut! Die SPD-geführte Landesregierung hat das Land in den vergangenen Jahren voran gebracht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die CDU jeden Tag das Land und seine Bürger schlecht redet“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

(Siehe auch meine Anmerkungen am Ende des Beitrags.)

Auch im Bund habe die SPD viele wichtige sozialdemokratische Themen wie „Mindestlohn“ und „Rente mit 63“ durchgesetzt. Wiese: „Unsere Bilanz kann sich sehen lassen.“

Anlässlich der anstehenden Wahlen im Mai und September 2017 will der Briloner SPD-Politiker zusammen mit Achim Post (Vorsitzender der NRW Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion) und den Landtagskandidaten Margit Hieronymus und Peter Newiger diskutieren, welche Chancen und Perspektiven die Landtags- sowie die Bundestagswahl für die SPD vor Ort bietet.

Eine bessere Infrastruktur vor Ort, das Vorantreiben des Breitbandausbaus in der Region, eine lückenlose Gesundheitsversorgung im HSK und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen seien dabei einige der wichtigsten Vorhaben der SPD.

Die Veranstaltung findet am 10. Januar um 18 Uhr im Gasthof Hengsbach, Bundesstr.126 in Bestwig statt.

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Eine Broschüre zur Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion von 2013 bis 2016 erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-4

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Anmerkung: Wir haben hier im Blog schon einige Diskussionen über den Sinn und Unsinn von Pressemitteilungen, insbesondere über die Politik der SPD geführt. Da ich am Dienstag, den 10. Januar wahrscheinlich Zeit habe, könnte ich Fragen, Anregungen, Kritik auf der Veranstaltung vortragen und die Antworten notieren. Gerne per Email oder hier als Kommentar unter dem Beitrag posten.

Einladung zur Ausstellung von Mirjam Rigamonti Largey: Gewalt tötet Argumente

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Galerie Eifel Kunst,

die erste Einladung in diesem Jahr ist auch gleichzeitig mein herzlichster Neujahrswunsch für Euch und Sie. Möge es ein gutes und friedliches Neues Jahr für uns alle sein.

Im letzten Jahr konnten wir in der Galerie wieder unsere Besucherzahlen bei verschiedenen Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen halten. Ein Grund, sich auf die Aktionen im Jahr 2017 zu freuen.

Mein Dank, dass all das gelingen konnte und sicher auch wieder gelingen wird, geht vor allem an die Künstler, die Musiker, die Autoren, Sie und Euch, die unsere Veranstaltungen besuchen und sie auch weiterempfehlen.

Anfang Dezember wurde die Galerie Eifel Kunst mit dem Ehrenamtspreis von Frau Helga Kühn-Mengel, MdB, ausgezeichnet. Ebenfalls im Dezember vereinbarte die Bürgerstiftung Schleiden mit der Galerie einen Kooperationsvertrag für die kommenden drei Jahre. Über Beides freuen wir uns ganz besonders.

Und jetzt darf ich Sie und Euch zu unserer nächsten Ausstellung einladen.

Mirjam Rigamonti Largey hat bereits im vergangenen Jahr bei der Gemeinschaftsausstellung „Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen“ mit einem ihrer Werke teilgenommen.

Die Schweizer Künstlerin wird vom 8. Januar bis zum 1. Februar 2017 einen Querschnitt ihrer politischen und sozialkritischen Werke in der Galerie Eifel Kunst ausstellen.

Die Ausstellung „Gewalt tötet Argumente“ zeigt Bilder, in denen sie ungeschönt aufzeigt, was alles grundfalsch läuft auf unserer Welt und Wege sucht, die zu anderen Sichtweisen und zu möglichen Lösungen führen könnten. Genauso wie sie Verbrechen (auch sogenannt legale, wie z. B. Kriege, Ausgrenzung von Randgruppen, tierquälerische Verhalten der Industrie, und leider vieles mehr) klar ablehnt und verurteilt, versucht sie die Mechanismen, die dahinter sind, zu verstehen.

Furcht abzubauen sei ihr wichtig, so Mirjam Rigamonti-Largey weil diese blockiert, lähmt und handlungsunfähig macht. Unsere Welt braucht aber dringend ein beherztes und mutiges Handeln, indem Missstände aufgezeigt werden und jeder Einzelne ethische Verhaltensweisen lebt.

Die Künstlerin arbeitet häufig mit Mischtechniken – Collagen und Acrylmalerei – greift dabei auf bestehendes Material zurück, das sie zur Erschaffung eigener Interpretationen und Neudeutungen inspiriert. Dabei greift sie auch gerne auf das Zusammenspiel von Bild und Text zurück, auf der Suche nach einer mehrschichtigen Kommunikation.

Die Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, dem 8. Januar 2017, um 11 Uhr in den Räumen der Galerie Eifel Kunst, Schleidener Straße 1, 53937 Gemünd statt. Die Ausstellung ist freitags und sonntags von 14 – 18 Uhr und auf Vereinbarung zu sehen.

Die musikalische Gestaltung übernimmt Georg Kaiser.

Klaus Ranglack, stellvertretener Bürgermeister der Stadt Schleiden, wird die einführenden Worte sagen.

Wir danken der Bürgerstiftung der Stadt Schleiden für ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Marita Rauchberger

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Galerie Eifel KunstEifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt
Schleidener Straße 1
53937 Gemünd
www.eifel-kunst.de

Schnee bis ins Flachland: Straßen.NRW im Winterdienst-Einsatz

Der erste Schnee des Jahres 2017 heute Morgen im Sauerland. (foto: zoom)
Gelsenkirchen (straßen.nrw). Mit dem neuen Jahr ist der Winter endgültig auch nach NRW gekommen – mit Schnee bis ins Flachland.

Bereits am späten Sonntagnachmittag (1.1.) begannen flächendeckend im Land auf den Autobahnen die Winterdiensteinsätze und liefen die Nacht über bis in die frühen Morgenstunden. Zum Teil werden auch jetzt noch Einsätze gefahren.

Die Autobahnen im Land haben beim Winterdienst oberste Priorität: Sie sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. So sieht es das bundesweit gültige „Anforderungsniveau Winterdienst“ vor.

Präventives Streuen mit Salzsole
Beim Salzstreuen setzt Straßen.NRW auf Flüssigstreuen mit Salzsole und angefeuchtetes Streusalz. Flüssigstreuen kommt vor allem beim präventiven Winterdienst zum Einsatz, wenn die Fahrbahnen trocken sind oder nur eine ganz dünne Feuchteschicht aufweisen, ist diese Technik vorteilhaft. Gesteuert werden die Einsätze der Autobahnmeistereien über die beiden Straßen.NRW-Winterdienstzentralen in Hamm und Krefeld, die bereits seit Anfang November rund um die Uhr besetzt sind. Die Mitarbeiter der Winterdienstzentralen stehen bei ihrer Arbeit im engen Kontakt mit der Autobahnpolizei und dem Deutschen Wetterdienst. Ständig werden Informationen, die zum Beispiel die rund 220 Straßenwetterstationen im Autobahnnetz liefern, ausgetauscht.

Kein Recht auf freie Straßen
Doch auch wenn der Winterdienst bei Straßen.NRW auf vollen Touren läuft, können die Streu- und Räumfahrzeuge unmöglich immer und überall vor Ort sein: In der vierten Jahreszeit müssen Verkehrsteilnehmer deshalb immer mit Reifglätte, Eisglätte, Glatteis oder Schneeglätte rechnen. Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es zudem nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften … die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“

Umsichtige Fahrweise wichtig
Jeder Verkehrsteilnehmer kann allerdings auch selbst einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle möglichst sicher durch den Winter kommen. Winterreifen haben bereits bei Temperaturen unterhalb von etwa 7 Grad Celsius und bei Eis und Schnee bessere Griffigkeitswerte als Sommerreifen. Die Fahrweise sollte – dem Wetter entsprechend – angepasst und umsichtig sein. Streufahrzeuge im Einsatz sollten nicht überholt werden. Wenn aufgrund von Schnee und Eis auf der Strecke „nichts mehr geht“, bildet sich ein Stau. Dann gilt: Gasse bilden, damit die Räum- und Streufahrzeuge nicht selbst im Stau stecken bleiben.

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Weitere Informationen zum Winterdienst und Tipps für Autofahrer gibt es unter www.strassen.nrw.de/winterdienst

Rund ein Drittel der Beschäftigten in NRW erhielten 2014 kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld

Düsseldorf (IT.NRW). Mehr als ein Drittel der 7,5 Millionen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen bekamen im Jahr 2014 keinerlei Sonderzahlungen oder sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien oder Ähnliches.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anhand von Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 mitteilt, erhielten die anderen zwei Drittel Jahressonderzahlungen in Höhe von durchschnittlich 4 001 Euro.

Bei der Differenzierung der Empfänger von Sonderzahlungen nach Geschlecht zeigt sich, dass diese Zahlungen bei weiblichen Beschäftigten mit 2 671 Euro etwa halb so hoch waren wie die ihrer männlichen Kollegen (5 114 Euro).

Diese Differenz kommt vor allem dadurch zustande, dass überdurchschnittlich hohe Sonderzahlungen (4 000 Euro und mehr) vor allem an männliche Beschäftigte flossen. Während rund 14 Prozent der weiblichen Beschäftigten sonstige Bezüge in dieser Höhe erhielten, waren es etwa 36 Prozent der Männer.

Allerdings gab es auch am anderen Ende der Skala Unterschiede: Während etwa 51 Prozent der Frauen Sonderzahlungen von weniger als 2 000 Euro erhielten, traf dies auf rund 34 Prozent der Männer zu.

Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel

Münster. (pm_verfgh) Die Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist beim Verfassungsgerichtshof NRW eingegangen.

In der Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs heißt es:

Die Sauerländer Bürgerliste e. V., eine kommunale Wählervereinigung aus dem Hochsauerlandkreis, hat am 10. Dezember 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBl. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Liste kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleicheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –).

Gegen die aktuelle 2,5 %-Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei und der Partei „Volksabstimmung“ eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig (Aktenzeichen: VerfGH 9/16, 11/16 und 13/16, Pressemitteilungen vom 4. August, 13. Oktober und 7. Dezember 2016).

Die Klage hat das Aktenzeichen VerfGH 14/16.

Quelle: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php

Aktuell: Haushaltsrede von Daniel Wagner (PIRATEN) auf der heutigen Kreistagssitzung.

Daniel Wagner, für die PIRATEN HSK im Kreistag. (foto: piraten)

An dieser Stelle veröffentlichen wir die Rede von Daniel Wagner, Kreistagsmitglied der PIRATEN HSK, bei der heutigen Haushaltsberatung im Mescheder Kreishaus. Wagner befasste sich unter anderem mit den Themen „Transparenz und Barrierefreiheit im Kreistag“, „RWE-Aktien“, „Informationstechnologie und E-Government“ sowie der Behinderung von kleinen Parteien und Wählergruppen durch das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste auf der Tribüne,
und ein Willkommen an alle Menschen im Stream.

Meine Damen und Herren. Haben sie in der Anrede etwas gemerkt? Genau: Das was in vielen Städten und Gemeinden, Kreistagen, im Landtag oder Bundestag bereits politischer Alltag ist fehlt hier bis heute. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises haben einen eigentlich obligatorischen Anspruch darauf unsere Sitzungen ohne Barrieren verfolgen zu können; Und das könnten Sie auch, wenn wir unsere Sitzungen in das Internet übertragen würden. Das nennt man Transparenz und Zugänglichkeit zu Politik und sollte eigentlich jedem offenstehen.

Meine Damen und Herren, vor zwei Jahren wurde bereits der Antrag eingebracht Sitzungen des Kreistags live mit Video zu übertragen. Das wurde von Ihnen mit interessanten Begründungen abgelehnt; Selbst mit abgeschwächten Alternativvorschlägen. Aber es ist mir eine Herzensangelegenheit Politik für jeden verständlich und verfügbar zu machen und aus diesem Grund bringen wir in diesem Jahr eine etwas andere Variante der Übertragung von Kreistagssitzungen in den Haushalt ein.

Wir beschränken uns darauf, Sitzungen lediglich im Ton live in das Internet zu übertragen. Wir beschränken uns darauf, dies erst einmal zu evaluieren. Als eine Art Kompromissvorschlag. Das hat im Vergleich zur Videoübertragung deutlich geringere Kosten und kann in unsere aktuelle Infrastruktur relativ einfach eingebunden werden.

Wir müssen offen sein für Menschen, die vielleicht aus finanziellen, körperlichen oder sozialen Umständen nicht dazu in der Lage sind an unseren Sitzungen teilzuhaben. Und wir haben die Bringschuld, dass wir den Bürgern die Transparenz offen anbieten müssen und nicht, dass diese eingefordert werden muss. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren, denn dort besteht weiterhin großer Handlungsbedarf.

„Der HSK ist auf Kurs“ – mit diesen Worten brachte der Landrat in der letzten Sitzung den Haushalt in den Kreistag ein. Meine Damen und Herren: Die Titanic war auch auf Kurs, als sie mit vollster Wucht den Eisberg rammte.

Schauen wir einmal genauer hin. Der Hochsauerlandkreis greift wieder einmal in die eigene Tasche und fährt ein Defizit. Gleichzeitig wird die Kreisumlage wieder einmal steigen und unsere Städte und Gemeinden belasten. Diese stehen dann wieder vor ihrer jeweiligen Entscheidung, diese zusätzlichen Belastungen evtl. an die Bürger weiterzugeben.

Sehr geehrte Kollegen, grundsätzlich ist unsere Haltung klar. Wir sind der Meinung das wir die schon angeschlagenen kreisangehörigen Kommunen nicht noch weiter belasten sollen. Allerdings sehen wir auch, dass der Kreis seine Einnahmequellen noch nicht vollends optimiert hat. Die einzige Steuer die wir erheben könnten, die hatten wir mal: die Jagdsteuer. Und ich bin der Überzeugung, dass wir als Kreis unsere Einnahmeseite verbessern müssen, bevor wir die Städte und Gemeinden zu Kasse bitten.

Andererseits müssen wir auch konsequenter und lauter werden. Denn Bund und Land überlegen sich immer weiter spannende Ideen, welche Aufgaben die Kommunen noch übernehmen sollen und geben die Erstattungen der Kosten nicht gerecht weiter. Und da sind wir nicht nur als Kreis, sondern auch als Politiker aufgefordert, unsere Kontakte in der Partei zu nutzen diese Probleme mit unseren Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu lösen.

Denn meine Damen und Herren, trotz des seltsamen Verständnisses zum deutschen Aktienmarkt und deren Optionen, müssen wir beurteilen, dass die Zukunft des Haushalts dennoch sehr vage ist.

Ich glaube nicht daran, dass wir jemals wieder eine angemessene Vergütung aus unserem RWE-Aktienstamm erhalten werden. Denn mit der Abspaltung hat die RWE erfolgreiche alle profitablen Gebiete aus dem Kernunternehmen ausgegliedert. Wir PIRATEN sind heute wie damals der Meinung, dass wir uns kurz- bis mittelfristig von den Aktien trennen und den Fokus auf angemessene Wertanlagen legen sollten, wie z.B. Bildung oder eine digitale Zukunft.

Verehrte Kollegen, vor zwei Jahren brachte ich das Thema schon in die Haushaltsdebatte ein und getan hat sich seitdem nichts. Eine am 16.11.2016 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat ergeben, dass gerade in der Fachkräftegewinnung von IT-Experten im ländlichen Raum erhebliche Probleme bestehen. Und da zitiere ich die Wirtschaftsförderung des Hochsauerlandkreises mit Ihrer Antwort vom 24.11. diesen Jahres auf unsere Anfrage: „Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) hat diesen Bedarf bei Gesprächen mit IT-Dienstleistern aber auch bei produzierenden Unternehmen bestätigt bekommen, vor allem in den Aufgabenbereichen Softwareentwicklung, mobile Anwendungen und Programmierung. Der IT-Bereich gehört damit zu den Mangelberufen wie auch z.B. Hotellerie/Gastronomie, Pflege oder andere technische Berufe wie Mechatroniker für Kältetechnik“.

Innerhalb von zwei Jahren sind in der Informationstechnologie schon eine rasante Zeit. Und bereits damals waren wir hinten dran. Denn wenn die Kommunen an sich, und das zeigen viele Beispiele, in der Außenwirkung zeigen, dass sie den digitalen Wandel begriffen haben, dann sind IT-Fachkräfte auch gewillt, sich in diesen Regionen niederzulassen.

Dazu bringen wir dieses Jahr einen Antrag ein, eine digitale Agenda, vielleicht ähnlich wie die Stadt Arnsberg, aufzustellen und umzusetzen. Da fordern wir z.B. den konsequenten Breitbandausbau, der im HSK mittlerweile erfreuliche Fortschritte macht. Wir wollen aber auch, dass Start-Ups, das heißt junge digitale Gründer, gefördert werden. Wir wollen Aus- und Weiterbildung in Technologiethemen vor Ort, Open-Data in der Kommune und vieles mehr. Vorreiter sein können wir nicht mehr, aber als attraktiver Standort der Digitalwirtschaft können wir uns noch etablieren. Denn im Vergleich zu den Großstädten böten wir dann neben der Infrastruktur auch erstklassige Erholungsmöglichkeiten, die den kreativen Gründergeist anregen.

Und da freue ich mich, dass die FDP-Fraktion unserem Antrag folgen wird, denn auch mehr im E-Government-Bereich zu tun kann und muss in einer solchen Agenda verankert werden.

Meine Damen und Herren,
Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes,
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung,
und dann wurde da noch fix die Verfassung angepasst…

Wenn man dafür sorgen möchte, dass sich Personen abseits des etablierten Parteienspektrum in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt, in ihrem Kreis engagieren möchten, ja sogar ein Mandat ausüben, dann wird man mit diesen Gesetzen dafür sorgen, ob man sich danach nicht fragt, ob man es nicht lässt. Ich sage es daher offen und ehrlich: Die Einführung einer 2.5% Sperrklausel hätte auf den HSK betrachtet zum Wegfall eines Mandats geführt: Meines Mandats.

Es ist eine unverfrorene Frechheit, und da gibt es auch Stimmen hier aus dem Hochsauerlandkreis, zu behaupten kleine Parteien und Wählergruppen würden die Arbeitsfähigkeit einschränken, ja gar sogar die Parlamente zersplittern.

Und ist es nicht schon genug, kleine Parteien und Wählergruppen aus den Lokalparlamenten fernzuhalten, erhöht man sich noch mit dem Gesetz die Aufwandsentschädigungen und gibt einen saftigen Aufschlag für Ausschussvorsitzende; Und raten Sie mal, welchen Parteien diese überproportional zufallen.

Das Ende vom Lied verankert dann noch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, in denen es dann den Parteien, die es trotz Hürde in die Lokalparlamente schafften, erschwert wird, sich organisatorisch aufzustellen.

Am Ende wird das nur einer Gruppe nützen, die wir als demokratische Parteien hier im Kreistag eigentlich nicht gebrauchen und haben wollen: Den Rechtspopulisten. Denn durch diese Maßnahmen wird die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger nur größer.

Nichtsdestotrotz, wie jedes Jahr: Alles gesagt, nur noch nicht von Jedem. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns weiterhin konstruktive und wirkungsvolle Beratungen.

PRESSEMITTEILUNG: Bundesregierung zensiert Aussagen zu Reichtum und Einfluss

LobbyControl: Streichungen im Armuts- und Reichtumsbericht sind einer Demokratie nicht würdig


Berlin, 15.12.2016: Die Bundesregierung hat brisante Passagen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht gestrichen. Die Aussagen betreffen vor allem eine Studie mit der Aussage, dass reichere Menschen mehr Gehör in der Politik finden. Auch ein Kapitel über Lobbyismus und Einfluss von Interessenvertretungen wurde gestrichen. Dazu kommentiert Christina Deckwirth vom Verein Lobbycontrol:

„Die Bundesregierung zensiert die unliebsamen Ergebnisse ihrer eigens in Auftrag gegebenen Studie. Das ist Realitätsverweigerung. Die vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie zeigt deutlich: Wer mehr Geld hat, dessen Interessen werden eher von der Politik umgesetzt. Einkommensschwache haben dagegen so gut wie keinen Einfluss. Wenn politische Entscheidungen sich einseitig an den Interessen der Bessergestellten orientieren, gerät das demokratische Gleichheitsgebot ins Wanken. Die Bundesregierung könnte diesen Befund zur Kenntnis nehmen und gegensteuern. Stattdessen greift sie zur Zensur. Das ist einer Demokratie nicht würdig.“

Deckwirth weiter: „Das Thema Reichtum und Lobbyismus wurde vollständig aus dem Bericht gestrichen. Dabei erleben wir immer wieder, dass finanzstarke Akteure politische Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflussen. So hat die Auseinandersetzung um die Erbschaftssteuer gezeigt, wie eine gut organisierte und finanzstarke Lobby von Firmenerben und Superreichen ihre Interessen durchsetzen konnte. Ungleiche Lobbyeinflüsse verhindern ausgewogene Politikentscheidungen und sind so eine Gefahr für die Demokratie. Die Bundesregierung ist offenbar nicht in der Lage, diese Themen in ihrem offiziellen Bericht überhaupt nur zu erwähnen. Das ist problematisch. Gerade in Zeiten wachsender Politik- und Demokratieverdrossenheit sind solche Analysen sehr wichtig. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese wichtigen Passagen wieder in den Bericht aufzunehmen.“

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Eine ausführliche LobbyControl-Analyse der gestrichenen Passagen des Armuts- und Reichtunsmberichtes finden sie hier: https://www.lobbycontrol.de/2016/12/armuts-und-reichtumsbericht-bundesregierung-zensiert-unliebsame-studie/

Pressemitteilung von GiB: Kabinett bringt Autobahnprivatisierung in den Bundestag ein

Berlin. (pm_GiB) Den vom Bundeskabinett heute vorgelegten Entwurf zur Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz (siehe Anlage unten) kommentiert Laura Valentukeviciute, Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), wie folgt:

„Die sogenannten Privatisierungsbremsen haben so viele Löcher wie ein Schweizer Käse. Die formelle Privatisierung steht explizit im neuen Grundgesetztext.

Die materielle Privatisierung von Unternehmensteilen wie Tochtergesellschaften oder Grundstücke kann mit einfacher Mehrheit in Kürze beschlossen werden. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und andere Formen von funktionaler Privatisierung sollen explizit erlaubt werden.

In nur wenigen Jahren könnte die neu gegründete „Autobahngesellschaft“ nur noch aus einer dünnen bundeseigenen Hülle bestehen, die Steuergeld und Maut an Kapitalanleger weiterleitet.

Fast alles ist da möglich: der Kauf von Tochterfirmen, stille Beteiligungen, Genußscheine, Anleihen und natürlich und vor allem ÖPP.“

In der Begründung des Begleitgesetzes heißt es ganz offen:

Sofern zusätzlich privates Kapital in Infrastrukturmaßnahmen fließen soll, wäre dies, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, für Projekte der Gesellschaft möglich. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Private am Netzausbau und –erhalt beteiligen können, so dass die Investitionsstrategie der Bundesregierung in ihrer Wirkung noch verstärkt werden kann. (S.109)

Dass damit statt dem Gemeinwohl die Interessen Dritter massiv befördert würden, kommentiert Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:

„Was wäre das für ein Weihnachtsgeschenk für Versicherungen und Banken! Bei einigen knallen sicher schon die Korken.

Aber vielleicht freuen sich die Lobbyisten zu früh. Noch bestimmen in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat die Gesetzgebung. Dieses Vorhaben kann und muss noch verhindert werden.

Wir sind uns sicher: Je länger und genauer dieser Entwurf gelesen wird, desto stärker wird die Ablehnung werden. Die BürgerInnen haben von dem Vorhaben keinerlei Vorteile, dafür aber viele gravierende Nachteile. Das wird zu Protesten führen.“

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Anlage

Der Entwurf zur Grundgesetzänderung als PDF

Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs als PDF

Pressemitteilung: Ruhebedürfnis vs. „Bikers Welcome“

Biker-Bild mit Dame, Politikern und Interessenvertretern. (foto: spd)

Sundern. (spd_pm) Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger waren am vergangenen Samstag der Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese in den Landgasthof Kleiner nach Stockum gefolgt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei das Motorrad und die Frage wie Freizeitspaß und Lärmbelästigung im Sauerland unter einen Hut zu bringen sind.

Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel stellte zu Beginn fest, dass Motorrad fahren Freiheit verkörpert und man dies in früheren Zeit nicht wegen einem „lauten Sound“ gemacht habe.

Die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel aus der Rhön machte in ihrem Impulsreferat deutlich, dass man versuchen muss, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen: „Das Ruhebedürfnis der Anwohner und die Schilder „Bikers Welcome“ in ein und derselben Ortschaft.“

Im Verlauf der Diskussion mit Jens Kunen (Interessengemeinschaft Motorradlärm Sundern), Michael Wilchynski (Bundesverband der Motorradfahrer e.V.) und Christoph Gatzweiler (Industrieverband Motorrad) kamen dann unterschiedliche Lösungsansätze zum Tragen:

Absenkung der zulässigen Grenzwerte auf europäischer Ebene, härteres Durchgreifen beim Nachrüsten mit Ersatzschalldämpfern, Anhebung der Bußgelder (derzeit 15 bis 20 €) und 1 Punkt in Flensburg bei illegalen Manipulationen am Zweirad, Lärmschutzzonen oder das Aufstellen von Lärmmessgeräten, um an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer zu appellieren.

Letztgenanntes wird bereits in Baden-Württemberg erfolgreich getestet, um Motorradfahrer so für eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewinnen.

Hinzu kommen Aktionen wie „Kaffee & Knöllchen“, welche aber durch den Hochsauerlandkreis eingestellt worden ist. In der ruhigen und sachlichen Diskussion war man sich am Ende einig, dass man nur gemeinsam an Lösungen arbeiten kann.

„Letztendlich gibt es aber immer wieder Motorradfahrer, welche durch ihre rücksichtslose Raserei und Manipulationen am Motorrad alle Fahrerinnen und Fahrer in Verruf bringen. Diesen schwarzen Schafen müssen wir uns entgegenstellen“, so das Fazit eines Teilnehmers.

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Aktuelle Informationen vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese sowie über die SPD im Hochsauerland befinden sich im Internet unter www.dirkwiese.de und unter www.hsk-spd.de