Pressemitteilung der SBL: Welche Perspektiven haben die Sekundarschulen?

Meschede. (sbl_pm) Die Winterberger Stadtverwaltung hat am am 10.02.2017 verkündet, dass die gemeinsame Sekundarschule mit Medebach nun wie geplant im August an den Start gehen kann: https://www.rathaus-winterberg.de/Rathaus-Aktuelles/Sekundarschule-Medebach-Winterberg-geht-wie-geplant-fuenfzuegig-an-den-Start. Dafür wird unter anderem die bisherige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen, mit immerhin fast 500 Schülerinnen und Schülern, aufgegeben.

(Dies ist eine Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste und in ähnlicher Form auch hier erschienen.)

Doch ist die Sekundarschule wirklich ein zukunftsträchtiges Modell? In vielen Regionen des Landes NRW scheint diese Schulform (ohne Oberstufe) keine Erfolgsgeschichte mehr zu sein – im Gegensatz zur Gesamtschule (mit Oberstufe).

Die in der Landeshauptstadt Düsseldorf erscheinende ‘Rheinische Post’ hat sich kürzlich, unter der Überschrift “Sekundarschule in Not”, mit diesen beiden Schulformen des “längeren gemeinsamen Lernens” befasst: http://www.rp-online.de/politik/sekundarschulen-in-not-aid-1.6569288.

Dort wird festgestellt:

“Zwar gibt es heute 117 Sekundarschulen im Land; die 200, die das Ministerium 2012 als Erwartung ausgegeben hatte, wurden aber deutlich verfehlt. Zudem brach die Zahl der Neugründungen ein: 2013 gab es 53 Anträge, 2017 noch genau einen.”

Das bestätigen auch die Zahlenangaben des Schulministeriums: Zum Stand 31.12.2016 gab es in NRW nur 117 Sekundarschulen, aber 327 Gesamtschulen, also fast die dreifache Anzahl. Zum Schuljahr 2016/17 wurden 5 neue Sekundarschulen eingerichtet. Im nächsten Schuljahr soll nur noch eine einzige neue Sekundarschule an den Start gehen (in Winterberg und Medebach); 8 Kommunen beantragten für 2017/18 neue Gesamtschulen.

Weiter heißt es in der Analyse der ‘Rheinischen Post‘:

“An 68 Sekundarschulen waren die Aufnahmezahlen 2016 rückläufig. Jede dritte Schule liegt unter der Marke von 75 Anmeldungen, die gemäß Schulgesetz erforderlich sind, um eine Sekundarschule einzurichten. Diese Schulen wären mit den Zahlen von 2016 also gar nicht zustande gekommen. Jede neunte hat sogar so wenig Anmeldungen, dass sie die schon sehr großzügig gesetzte Untergrenze des Ministeriums für eine Fortführung (60) verfehlt… Dem Verkümmern vieler Sekundarschulen entspricht der Boom der eng verwandten Gesamtschule… Gesamtschulgründungen wurden im Schulfrieden erleichtert; seit 2012 ist ihre Zahl um fast 100 gestiegen. Zwar verzeichnet auch von diesen etwa die Hälfte rückläufige Anmeldezahlen. Aber nur drei liegen unter der Mindestgröße für Neugründungen (100)… Fünf Sekundarschulen sind bereits in Gesamtschulen umgewandelt, fünf weitere Umwandlungen stehen 2017 an.”

Im HSK ist das Bild bisher ein anderes: 5 Sekundarschulen sind bereits vorhanden, in Arnsberg, Neheim, Brilon, Marsberg und Olsberg mit dem Teilstandort Bestwig. Die sechste kommt im Sommer hinzu.

Gesamtschulen gibt es im HSK keine einzige, aber in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind mehrere Gesamtschulen vorhanden.

In der Nachbarschaft des HSK bestehen u.a. in Büren, Finnentrop, Fröndenberg, Lippstadt und Soest Gesamtschulen, zu denen Schülerinnen und Schüler aus dem HSK mitunter aufwändige Schulwege zurücklegen müssen.

Pressemitteilung der Initiative „NSU Watch NRW“: „Verfassungsschutz-Skandal von ungeheurer Dimension“

Aufgrund der aktuellen Enthüllungen von „Spiegel Online“ hegt die Initiative „NSU Watch NRW“ den Verdacht, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag behindert hat.

„Der Verfassungsschutz führte einen V-Mann im direkten Unfeld des festgenommenen, mutmaßlichen Bombenlegers Ralf S.. Obwohl die Polizei bereits 2000 gegen Ralf S. ermittelte, wurde sie über den V-Mann erst zwölf Jahre nach dem Anschlag, im Jahr 2012, informiert. Der Verdacht der Behinderung der Polizeiermittlungen liegt nahe. Hier bahnt sich ein Verfassungsschutz-Skandal von ungeheurer Dimension an“, so Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU Watch NRW“. Die Initiative begleitet den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag.

„Spiegel online“ zitiert aus einem Vermerk der Düsseldorfer Polizei, wonach Andre M., Deckname „Apollo“, von August 1999 bis Mai 2000 als V-Mann für den Verfassungsschutz NRW tätig gewesen sei. Der V-Mann sei ein Bekannter von Ralf S. gewesen und habe im Juni 2000 für die Sicherheitsfirma des mutmaßlichen Attentäters gearbeitet. Kontakt zu den Polizeiermittlern der EK „Acker“ hatte M. demnach bereits im September 2000, als er im Zusammenhang mit dem Anschlag als Zeuge vernommen wurde. Dass es sich bei M. um einen V-Mann handelt, offenbarte der Geheimdienst der Polizei erst im Jahr 2012. Zugleich berichtete der ehemalige V-Mann-Führer, er sei „zur Tatzeit“ des Wehrhahn-Anschlags mit dem V-Mann Andre M. zusammen gewesen, der im Hafen Flugblätter verteilt habe.

„Nachdem der Verfassungsschutz zwölf Jahre die V-Mann-Tätigkeit gegenüber der Polizei verschwiegen hatte, präsentierte der Geheimdienst dann im Jahr 2012 der Polizei ein Alibi für seinen Schützling. Dieses Alibi ist zweifelhaft: Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der V-Mann-Führer mit dem offiziell abgeschalteten V-Mann ausgerechnet am Tag des Bombenanschlags getroffen haben soll“, so Maria Breczinski.

Verdächtig erscheint der Initiative auch die von „Spiegel Online“ zitierte Aussage, dass im September 2000 sowohl eine Polizeivernehmung von M. stattfand, als auch ein angeblich „völlig unergiebiges“ Treffen zwischen Andre M. und dem Verfassungsschutz, bei dem M. etwas zum Anschlag sagen wollte. Was M. mit dem Verfassungsschutz besprach, ist nicht bekannt. Die polizeiliche Ermittlungskommission „Acker“ wurde nicht über die Angaben des V-Mannes informiert. So hat deren damaliger Leiter Dietmar Wixfort am 7. Februar 2017 vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er trotz Nachfrage seinerseits keinerlei Information vom NRW-Verfassungsschutz erhalten habe.

„Konnte der Wehrhahn-Anschlag all die Jahre nicht aufgeklärt werden, weil der Verfassungsschutz seinen V-Mann schützen wollte? Was wusste der Verfassungsschutz tatsächlich über die Umstände des Anschlags“, fragt deshalb „NSU Watch NRW“. Die Initiative stellt zudem die Frage, ob der V-Mann Andre M. möglicherweise einer der beiden bislang nicht identifizierten Neonazis ist, welche die Schüler_innen der Sprachschule bedrohten.

Nach Informationen der Düsseldorfer Antifa bewegte sich Andre M. im erweiterten Kreis der „Kameradschaft Düsseldorf“ um Sven S.. Zusammen mit der „Kameradschaft Düsseldorf“ nahm er im November 1999 in Duisburg an einem neonazistischen „Heldengedenken“ teil und beteiligte sich im April 2000 an der versuchten Störung einer Lesung mit Jan-Philipp Reemtsma in Düsseldorf. Auf dem Schädel trägt er eine Tätowierung mit dem Schriftzug „Blood & Honour“.

„NSU Watch NRW“ fordert eine „vollständige und ernsthafte Aufklärung der Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag“. Nicht nachvollziehen kann die Initiative, dass der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD) in der Sitzung am 7. Februar 2017 Fragen zu V-Leuten im Umfeld von Ralf S. unterbunden hat. Sven Wolf hatte dies auf Twitter mit Fürsorge für den Zeugen Wixfort begründet. „Sven Wolf und der PUA sollten sich ihres Auftrages bewusst werden und für Aufklärung ohne Einschränkung der Öffentlichkeit sorgen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses sich mit den Interessen des von einem Parteifreund geführten Innenministeriums gemein macht“, so Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU Watch NRW“.

———————-

http://nrw.nsu-watch.info

YERMA oder: Dichter bringt man nicht um.

García Lorca (bild: von DionysosProteus (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons)
„Ich bin ein Dichter. Dichter bringt man nicht um.“ Dies waren die Worte des großen spanischen Dichters Federico García Lorca, als ihn seine Freunde vor einer drohenden Festnahme durch die spanischen Faschisten warnen wollten.

Es war eine fatale Fehleinschätzung seinerseits. Nur vierzehn Tage nach dem Putsch im Spanien der dreißiger Jahre wurde Lorca festgenommen und ohne Gerichtsverfahren hingerichtet. Sein Todestag jährte sich im Jahr 2016 zum 80. Mal.

Federico García Lorca war ein großer Lyriker, Dramatiker und Theaterregisseur. Seine leidenschaftlichen Dramen spielen in den ländlichen Gebieten Andalusiens und zeigen das Leben der einfachen Menschen, die zwischen archaischen Lebensumständen und der Sehnsucht nach Selbstverwirklichung und Befreiung gefangen sind.

Im Mittelpunkt der neuesten TEATRON-Inszenierung steht das Drama „Yerma“, das das Schicksal der kinderlosen Yerma und ihres Mannes Juan erzählt.

In einem rasanten Wechsel von Schauspiel, original komponierter Musik, Gesang und Gitarrenspiel lässt die Inszenierung einerseits Momente des spanischen Dorflebens und seiner Protagonisten entstehen und wirft andererseits Schlaglichter auf das Leben des Schriftstellers, das so tragisch endete. Entstanden ist eine Hommage an Federico García Lorca und an seine leidenschaftliche Liebe zum Theater.

Das Ensemble:

Oliver El-Fayoumy (Federico Garcia Lorca; Juan)

Christina Stöcker (Yerma)

Jutta Juchmann (Maria, das Mädchen, die Alte, Dolores)

Silas Eifler (Gitarre, Gesang)

Vanja Eifler (Gitarre, Cajòn, Gesang)

Regie, Bühnenbild, Lichtdesign: Yehuda Almagor;

Dramaturgie, Textfassung, Regieassistenz: Ursula Almagor;

Musikalische Leitung, Komposition: Silas Eifler;

Technik: Peter Jagoda

————————-

www.teatron-theater.de

Premiere: 17.3.2017 um 20:00 Uhr

Weitere Vorstellungen: 18., 19.3.2017, jeweils um 20:00 Uhr

in der Kulturschmiede Arnsberg, Apostelstr. 5, 59821 Arnsberg

Karten: Stadtbüros Arnsberg 02931 8931143

Frisch aus der Pressemappe: Sekundarschule Medebach-Winterberg geht wie geplant fünfzügig an den Start

Symbolbild: (Nachrichten-)Sirene auf der Winterberger Hauptschule (archivfoto: zoom)

„Die gemeinsame Sekundarschule von Medebach und Winterberg – genehmigt von der Bezirksregierung – kann im Sommer zum Schuljahr 2017/2018 fünfzügig an den Start gehen,“ schreibt die Stadt Winterberg in einer aktuellen Pressemitteilung.

Weiter wörtlich:

„Die Anmeldephase war äußerst erfolgreich, wir haben mehr als die Punktlandung erreicht“,freuen sich die Bürgermeister der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg und sehensich bei über 100 Anmeldungen in ihrer Einschätzung zum regionalen Schulkonsens bestätigt.

Bis gestern konnten die Eltern ihre Kinder im vorgezogenen Anmeldeverfahren für die neue Schulform anmelden. Und so sehen die Zahlen aus: Am Standort Medebach gibt es 62 Anmeldungen aus Hallenberg und Medebach. Am Standort Winterberg haben sich 45 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Damit wurde die neue Sekundarschule Medebach-Winterberg von zusammen 107 Schülerinnen und Schüler angewählt. Gern können auch jetzt noch weitere Anmeldungen entgegengenommen werden.

Im Vorfeld waren die Eltern aller Viertklässler in den Kommunen zu Informationsabenden eingeladen worden. „Das hat sich offenbar ausgezahlt und ist speziell auch für Winterberg nachden vielen Diskussionen im vergangenen Jahr besonders erfreulich“, berichtet BürgermeisterEickler. „Die Eltern vertrauen dem pädagogischen Konzept und versprechen sich viel davon.

Dass wir nun auch mit den angestrebten fünf Zügen starten können, sichert uns zudem die sehr gute Lehrerausstattung“, ergänzen die Bürgermeister Grosche und Kronauge.

Starten wird die neue Sekundarschule wie geplant nach den Sommerferien mit drei Klassen/Jahrgang in Medebach und zwei Klassen/Jahrgang in Winterberg. Schulträger und Schulleitung sind sich einig: Die Sekundarschule bereichert und ergänzt die regionale Schullandschaft. Sie ist ein neues, attraktives Modell für das gemeinsame Lernen bis Klasse 10 und das Erreichen aller Schulabschlüsse bis hin zum Abitur in enger Kooperation mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.

Neue Abschiebungen im Sauerland: Kinderrechteforum und Sauerländer Bürgerliste setzen sich für Familie Quni aus Bestwig ein.

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt.

Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt. Der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, die Schwester konnte inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat.

In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die Vorgänge beim „Kinderrechteforum“:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

  1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
  2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
  3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
  4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
  5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
  6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
  7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
  8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
  9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
  10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
  11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
  12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
  13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
  14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
  15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
  16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt sich an Streikmaßnahmen. Aufruf zum zentralen Warnstreik am Donnerstag, 9. Februar in Düsseldorf.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen aus dem Hochsauerlandkreis waren beim Streikauftakt am Mittwoch letzter Woche in Dortmund engagiert dabei. (foto: gew-hsk)

Meschede. (gew_pm) Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt an Streikmaßnahmen und ruft zum zentralen Warnstreik am Donnerstag, 9. Februar in Düsseldorf auf.

Eine der zentralen Forderungen der GEW ist die Erhöhung der Tabellenentgelte um 6% und die für alle angestellten Kolleg*innen ganz wichtige, darin enthaltene Forderung nach der Einführung der Stufe 6 bei den Entgeltgruppen 9-15.

Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden ohne ein verhandlungsfähiges Angebot von Seiten der Arbeitgeber ruft die GEW gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften ver.di und GdP sowie dem dbb – für den kommenden Donnerstag zu einem landesweiten Warnstreik in Düsseldorf auf.

„Die Arbeitgeber sind jetzt am Zug. So geht es nicht weiter. Es muss jetzt ein ordentliches Angebot auf den Tisch. Nach dem guten Streikauftakt erhöhen wir den Druck und streiken mit unseren Schwestergewerkschaften in Düsseldorf“, so die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.

—————————-

Die GEW-Hochsauerlandkreis bietet eine gemeinsame Bahnfahrt aus dem HSK nach Düsseldorf an – für GEW-Mitglieder kostenlos. Anmeldungen bitte umgehend an Christiana Kuhnert, Tel. 0291-3608 christiana.kuhnert@gew-hsk.de

Pressemitteilungen der Partei DIE LINKE im HSK: Neuwahlen in Marsberg. Unterstützung der Bürgerinitiative für G9.

Sprecher Erich Latzelsberger (1. v.l.), Stellv. Winfried Böske (4. v.l.) und Reinhard Prange (5. v.l.) auf der Mitgliederversammlung in der Gerichtsklause. (fotos: linkehsk)

Marsberg / Brilon. (linken_pm) Am vergangenen Freitag fand in Marsberg die Mitgliederversammlung des Ortsvereines Marsberg in der Gaststätte Gerichtsklause statt.

Als Sprecher sowie stellvertretender Sprecher der Marsberger LINKE wurden Erich Latzelsberger und Winfried Böske gewählt.

„Eine ruhige und glückliche Hand an den Zügeln des „Gespannes OV Marsberg“, wünschte Reinhard Prange, Sprecher des Kreisverbandes Hochsauerlandkreis.

Bürgerinitiative „G9 jetzt“
Reinhard Prange, auch Ratsherr im Rat der Stadt Brilon und Sprecher der Partei DIE LINKE in Brilon, unterstützt mit seiner Partei die Bürgerinitiative für G9, gegen G8.

Die Bürgerinitiative „G9 jetzt“ hat Ende letzten Jahres beim NRW-Innenministerium ein Volksbegehren gegen das „Turboabitur“ beantragt.

Die Linke, so Prange, begrüße den Antrag und unterstütze das Engagement vieler Eltern, Schüler und Lehrer gegen das ihrer Meinung nach „unsägliche“  G8-Modell:

„Es bewegt sich etwas, wenn der Druck aus der Bevölkerung größer wird. Die Forderung nach der Abschaffung von G8 muss der Einstieg in eine Richtungsdebatte sein.“

Es sei an der Zeit, sich von Bildungsvorstellungen aus dem vorletzten Jahrhundert zu lösen, fordert Prange. „Sollen Schulen weiter Lernfabriken sein, in denen mit Leistungsdruck gearbeitet wird?“

Notwendig sei eine Abkehr vom gegliederten Schulsystem, stattdessen müssten Kinder gemeinsam bis zur 10. Klasse lernen. Die Linke fordert zudem einen gebundenen Ganztag, in dem nicht nur durchgehend Unterricht stattfindet, sondern auch soziale und kulturelle Angebote ihren Platz haben. „Bildung muss mehr sein, als im Unterricht den Schulstoff zu pauken“, so Prange.

Reinhard Prange unterschreibt für G9, gegen G8.

Prange selbst hat seine Unterschrift für die G9-Initiative im Rathaus der Stadt Brilon abgegeben.

Wer das Begehren unterstützen möchte, könne dies im Zeitraum vom 02. Febr. 2017 bis zum 07. Juni 2017 im Rathaus der Stadt Brilon zu den unten genannten  Öffnungszeiten tun.

Im Rathaus liegen Unterschriftenlisten aus:

Montag – Donnerstag

08.00 – 12.30 Uhr

Donnerstag zusätzlich

14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

08.00 – 13.00 Uhr

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich  an folgenden Sonntagen jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr in die Listen einzutragen:

Sonntag, den 19. Febr. 2017
Sonntag, den 26. März 2017
Sonntag, den 30. April 2017
Sonntag, den 28. Mai 2017

Pressemitteilung der Piratenfraktion im Landtag NRW: „G9 jetzt – Stimme für das Volksbegehren abgeben“

Monika Pieper, bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW will G9. (foto: piraten)

Düsseldorf. (piraten_pm) Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW erklärt nach dem Start der Listenauslegung für das Volksbegehren für G9:

„Die Menschen in NRW wollen den verkürzten Bildungsgang – das Turboabi – am Gymnasium nicht. Es ist Aufgabe der Politik, diesen Willen zu respektieren und entsprechend zu handeln. Wir werden uns weiterhin für die Wiedereinführung des G9 zum nächsten Schuljahr einsetzen.

Das Turboabi hat nun einmal keine Zukunft, wenn es nach dem Willen der allermeisten Schüler, Eltern und Lehrern geht. Wir brauchen nun 1.060.963 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern ab 18 Jahren aus NRW. Wir bitten daher alle wahlberechtigten Bürger, jetzt im Rathaus gegen das G8 und für eine längere Schulzeit, die den Schülerinnen und Schülern Lernzeit, Freizeit und Entwicklungsmöglichkeiten gibt zu unterschreiben.“

Hintergrund:
Vom 02.02. bis zum 07.06.17 kann sich jeder Wahlberechtigte im Rathaus seiner Kommune (und in einigen Bürgerämtern) nach Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenliste eintragen. Diese Büros werden zusätzlich an vier Sonntagen geöffnet sein: 19.02., 26.03., 30.04. und 28.05.

Eilanträge der vier Eltern gegen Beschlüsse zur Sekundarschule: Rechtsanwalt der Eltern meldet sich zu Wort.

„Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert“

„Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)“


Heute meldet sich nach der Stadt Winterberg auch der Rechtsanwalt der vier gegen die Beschlüsse der Stadt Winterberg klagenden Eltern mit einer Pressemitteilung zu Wort.

Die etwas knifflig erscheinende Argumentation von Rechtsanwalt Robert Hotstegs hier im Wortlaut:

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband.

„Das ist ein aus Elternsicht unbefriedigendes Ergebnis“, macht Rechtsanwalt Robert Hotstegs als Elternvertreter keinen Hehl aus seiner ersten Bewertung: „Denn das Gericht stellt auf knapp 12 Seiten fest, dass die Stadt Winterberg zwar oft behauptet hat, sie sei für die schulorganisatorischen Entscheidungen zuständig, sie ist es aber nicht. Das führt juristisch zu dem Kuriosum, dass wir mit den Eltern zwar den richtigen ‚Riecher‘ hatten, aber dennoch verloren haben. Denn an der Anordnung der sofortigen Vollziehung war nicht nur eine Kleinigkeit faul: juristisch ist sie nicht existent.“ Dass auch der Ratsbürgerentscheid aus Sicht der Richter nur eine „bloße Vorbereitungsmaßnahme“ war, wurde den abstimmenden Bürgern ebenfalls anders vermittelt.

Aus Sicht des Gerichts musste der Eilantrag der Eltern ins Leere gehen und scheitern. Ob das auch die Antragsteller und ihren Bevollmächtigten überzeugt? „Das prüfen wir zurzeit noch. Denn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn dies erfolgsversprechend ist, wollen wir diesen Weg auch gehen.“, so Hotstegs.

Neu werden die Eltern prüfen, ob sie sich auch gegen den Schulzweckverband mit einer Klage zur Wehr setzen. Denn das Verwaltungsgericht Arnsberg weist in seinem Beschluss vom Donnerstag ausdrücklich darauf hin, dass dieser Rechtsweg zur Verfügung stehe, wenn der Zweckverband Elternrechte verletze.

Sekundarschule Winterberg-Medebach: Gericht weist Eilanträge gegen Ratsbeschlüsse ab.

Schließung wahrscheinlich: Verbundschule Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Nach Informationen der Stadt Winterberg hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute die Eilanträge von vier Eltern gegen die Beschlüsse des Rates vom 5. Juli 2016 zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule „Winterberg-Medebach“ sowie gegen den Ratsbürgerbescheid vom 13. November 2016 zurückgewiesen.

Die Eltern hatten beim Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und gleichzeitig einstweilige Rechtsschutzanträge gestellt. Diese einstweiligen Rechtsschutzanträge hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute abgelehnt.

Bei den Beschlüssen der Stadt Winterberg handele sich nicht um Verwaltungsakte, die die Rechte der betroffenen Eltern verletzen würden.

Die Stadt sieht sich mit dem gerichtlichen Beschluss in den durch den Rat sowie durch den Ratsbürgerentscheid getroffenen Entscheidungen bestärkt:

Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird. Nunmehr steht einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule (Anmeldeverfahren vom 03. – 09.02.2017) ab heute nichts mehr im Wege. Stadt, Schule, Eltern und Kinder haben damit Planungssicherheit.