Kontrovers: Benötigen Polizei und Rettungskräfte größeren gesetzlichen Schutz?

Unter dem Motto „Sicherheit hat ihren Preis“ forderte die Gewerkschaft der Polizei auf der Demonstration am 9. Februar in Düsseldorf höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. (foto: zoom)

Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf des Ministers sehe vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen. Dabei sollte künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.

Die strafrechtlichen Änderungen (§113, §114 StGB) werden vom heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese begrüßt, während der Grünen-Politiker Ströbele die Gesetzesänderungen für nicht gerechtfertigt hält.

Nachfolgend dokumentiere ich die Pressemitteilungen der beiden Politiker.

Hans-Christian Ströbele: „Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für mehr Schutz und Wertschätzung von Einsatzkräften“

Am 09.02.2017 kommentierte Hans-Christian Ströbele den Beschluss des Bundeskabinetts vom 08. Februar 2016 zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften:

Wenn Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung und Schutz.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung, Übergriffe auf diese Personengruppen härter zu bestrafen, sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.

Eine Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte, Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Es gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.

Quelle: http://www.stroebele-online.de/presse/pressemitteilungen/9859388.html

MdB Wiese: Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

Der Bundestag hat in erster Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften beraten. Mit diesem Gesetz wird der strafrechtliche Schutz von Polizisten und Rettungskräften verbessert.

Rund 65.000 Polizistinnen und Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeilichen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten schützen.

Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams will die SPD auch den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften, wie THW, Feuerwehr oder DRK erweitern.

„Mit den Polizisten wollen wir gerade diejenigen besser schützen, die für unsere Sicherheit sorgen und das oft in gefährlichen Situationen. Es ist deshalb richtig, dass Gewalt gegen Polizisten zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft statt bisher drei Jahren bestraft werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Der bisherige Paragraf 113 Strafgesetzbuch bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn Polizisten Vollstreckungshandlungen ausüben. „Polizisten müssen aber in jeder Situation vor Attacken strafrechtlich geschützt sein. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen haben Polizisten im Sinne der Bürgernähe keine Schutzkleidung an. Die Strafbarkeit greift deshalb zukünftig bei allen Polizeitätigkeiten. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Rettungskräfte erweitert. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute wollen Bürgern helfen und sind dabei oft in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Bürgerinnen und Bürger tätig“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

„Die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt das spezifische Unrecht eines Angriffs auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck. Das rechtfertigt den jetzt beratenen eigenen Straftatbestand“, so Wiese.

Quelle: Pressemitteilung Dirk Wiese, 17. Februar 2017

Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste: Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

Hinter den Kulissen in Brilon



Anmerkung: Der Film auf Youtube wird in Ausschnitten von den Medien, die über den Fall berichten, verwendet.

Nach einem Filmbericht in der VOX-Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.

Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.

Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

Erste Naturparkschule in Hallenberg zertifiziert

Urkunde wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreicht


Die Offiziellen eingerahmt von den Schülerinnen und Schülern mit Urkunde und Entdeckerwesten. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (fotos: Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e. V)

Hallenberg. (pressemeldung) Große Aufregung herrschte heute Morgen bei den Kindern in der städtischen Grundschule Hallenberg, denn Besuch hatte sich angemeldet. Grund war die Zertifizierung zur ersten Naturparkschule des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge.

Naturparkschulen verpflichten sich, wichtige Themen aus der Naturparkregion wie Naturschutz und Landschaft, Kultur und Handwerk sowie Land- und Forstwirtschaft regelmäßig im Unterricht einzubinden.

Und damit der Unterricht draußen auch mit den erforderlichen Utensilien abgehalten werden kann, überreichten der 1. Vorsitzende des Naturparks, Bernd Fuhrmann sowie der Geschäftsführer, Detlef Lins an die Schülerinnen und Schüler insgesamt 50 sogenannte „Entdeckerwesten“. Dies sind robuste Westen mit großen Taschen, damit dort Becherlupe, Kompass, Bestimmungshilfen und andere nützliche Materialien ihren Platz finden.

Zuvor konnte die Schulleiterin Bibiana Nissen im Rahmen einer kleinen Feierstunde zahlreiche Gäste begrüßen. In ihren Begrüßungsworten dankte Nissen den Verantwortlichen des Naturparks für die Möglichkeit, als erste Schule zertifiziert zu werden.

Hallenbergs Bürgermeister Michael Kronauge verwies auf die herrliche Landschaft, welche die Grundschule umgibt und die kurzen Wege, um zukünftig noch stärker spannenden Unterricht draußen in der freien Natur abzuhalten.

Der Abschluss: Start des Luftballonwettbewerbs mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.
Der Abschluss: Start des Luftballonwettbewerbs mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.

Landrat Dr. Karl Schneider betonte in seinem Grußwort, dass der Naturschutz ein wichtiges und aktuelles Thema sei, jedoch ein sinnvoller Ausgleich mit anderen Interessen, wie z.B. der Wirtschaft von Nöten sei. Dies funktioniere in der Region aber sehr zufriedenstellend durch den stetigen Austausch der jeweiligen Akteure.

Nach dem Auftritt des Schulchores plädierte die Schulamtsdirektorin Martina Nolte generell für einen naturnahen Unterricht und freute sich über das Engagement der Grundschule Hallenberg auch bei anderen Förderprojekten: „Ich danke dem gesamten Kollegium für diesen Einsatz“.

Sodann kam die Veranstaltung zum eigentlichen Höhepunkt: Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN), Friedel Heuwinkel, überreichte die Urkunde an die Schulleiterin Nissen, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist. „Die Urkunde wird einen prominenten Platz im Gebäude erhalten“, betonte Nissen.

Die Urkunde, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist.
Die Urkunde, welche die Grundschule Hallenberg für die kommenden fünf Jahre auch offiziell als Naturparkschule ausweist.

Zum Abschluss der Feierstunde sangen alle gemeinsam das Hallenberger Kinderlied. Draußen startete dann noch ein von der Schule organisierter Luftballonwettbewerb mit der Teilnahme aller 186 Schülerinnen und Schüler.

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Hintergrund:

  • Der VDN zertifiziert nach Abschluss einer Evaluierungsphase Grundschulen zu Naturparkschulen. In NRW war dies lt. Friedel Heuwinkel die 10. Grundschule, die zertifiziert wurde, in ganz Deutschland sind es ca. 50 Schulen.
  • Die Exkursionen in Hallenberg werden unter anderem von den Umweltpädagogen Volkhard Kunst und Markus Genster durchgeführt.
  • In Deutschland gibt es zur Zeit 103 anerkannte Naturparke.

 

Von der SPD in DIE LINKE: Briloner Sozialdemokrat verlässt die SPD

2011 war die Welt noch in Ordnung: Dirk Wiese, Barbara Schmidt, Ralf Wiegelmann und Franz Müntefering (foto: afa_hsk)

Bereits Mitte vergangenen Jahres ist der frühere AfA- Unterbezirksvorsitzende Ralf Wiegelmann aus der SPD in die Partei DIE LINKE in Brilon gewechselt. „Auch innerhalb der Partei DIE LINKE will ich mich besonders für die Arbeitnehmerrechte einsetzen“, so der ehemalige Sozialdemokrat und Neulinke in einer aktuellen persönlichen Stellungnahme für die Presse.

Vor seinem Austritt aus der SPD engagierte er sich als Unterbezirksvorsitzender in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA). Nach eigenen Angaben gehörte Ralf Wiegelmann  5 Jahre sowohl dem Landesvorstand als auch dem Bundesausschuss der AfA an.

Seinen Entschluss begründet Wiegelmann mit der „stetig gestiegenen Ungerechtigkeit im Lande“, worunter besonders die Arbeitnehmer leiden müssten.

Es sei erschreckend, dass die Anzahl derjenigen, welche mit wenig Einkommen auskommen müssten und  „kaum Geld für Alltagsdinge vorhalten können unaufhaltsam gestiegen“ sei.

Immer mehr Ältere in Deutschland seien  von Armut betroffen.

„Ein Mindestlohn, der seinem Namen gerecht wird, muss ausnahmslos für alle gelten, die ihn brauchen und muss 12 Euro betragen – alles andere ist Niedriglohn und muss durch staatlich finanzierte Aufstockerleistungen subventioniert werden“, so Wiegelmann.

Er trete für ein inklusives Renten- und Gesundheitsversicherungssystem (Bürgerversicherung) ein, in welches auch  Beamte, Künstler und Freiberufler einzahlen sollten.

Österreich und die Schweiz seien hier einen Schritt weiter, und es wäre dort nicht zu einer Rentenschmelze („Supergau“) wie in Deutschland gekommen. Es müsse endlich Schluss sein mit Versicherten 1. und 2. Klasse.

Ebenfalls müsse umgehend die „Grundlage zur Wiedereinführung einer Vermögensbesteuerung auf den Weg gebracht werden“. Die Reichen in unserer  Gesellschaft, so Wiegelmann, seien in der Gemeinschaft erst groß geworden, eine Vermögenssteuer auf hohe Einkommen und Vermögen sei daher unabdingbar.

Pressemitteilung der SBL: Welche Perspektiven haben die Sekundarschulen?

Meschede. (sbl_pm) Die Winterberger Stadtverwaltung hat am am 10.02.2017 verkündet, dass die gemeinsame Sekundarschule mit Medebach nun wie geplant im August an den Start gehen kann: https://www.rathaus-winterberg.de/Rathaus-Aktuelles/Sekundarschule-Medebach-Winterberg-geht-wie-geplant-fuenfzuegig-an-den-Start. Dafür wird unter anderem die bisherige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen, mit immerhin fast 500 Schülerinnen und Schülern, aufgegeben.

(Dies ist eine Pressemeldung der Sauerländer Bürgerliste und in ähnlicher Form auch hier erschienen.)

Doch ist die Sekundarschule wirklich ein zukunftsträchtiges Modell? In vielen Regionen des Landes NRW scheint diese Schulform (ohne Oberstufe) keine Erfolgsgeschichte mehr zu sein – im Gegensatz zur Gesamtschule (mit Oberstufe).

Die in der Landeshauptstadt Düsseldorf erscheinende ‘Rheinische Post’ hat sich kürzlich, unter der Überschrift “Sekundarschule in Not”, mit diesen beiden Schulformen des “längeren gemeinsamen Lernens” befasst: http://www.rp-online.de/politik/sekundarschulen-in-not-aid-1.6569288.

Dort wird festgestellt:

“Zwar gibt es heute 117 Sekundarschulen im Land; die 200, die das Ministerium 2012 als Erwartung ausgegeben hatte, wurden aber deutlich verfehlt. Zudem brach die Zahl der Neugründungen ein: 2013 gab es 53 Anträge, 2017 noch genau einen.”

Das bestätigen auch die Zahlenangaben des Schulministeriums: Zum Stand 31.12.2016 gab es in NRW nur 117 Sekundarschulen, aber 327 Gesamtschulen, also fast die dreifache Anzahl. Zum Schuljahr 2016/17 wurden 5 neue Sekundarschulen eingerichtet. Im nächsten Schuljahr soll nur noch eine einzige neue Sekundarschule an den Start gehen (in Winterberg und Medebach); 8 Kommunen beantragten für 2017/18 neue Gesamtschulen.

Weiter heißt es in der Analyse der ‘Rheinischen Post‘:

“An 68 Sekundarschulen waren die Aufnahmezahlen 2016 rückläufig. Jede dritte Schule liegt unter der Marke von 75 Anmeldungen, die gemäß Schulgesetz erforderlich sind, um eine Sekundarschule einzurichten. Diese Schulen wären mit den Zahlen von 2016 also gar nicht zustande gekommen. Jede neunte hat sogar so wenig Anmeldungen, dass sie die schon sehr großzügig gesetzte Untergrenze des Ministeriums für eine Fortführung (60) verfehlt… Dem Verkümmern vieler Sekundarschulen entspricht der Boom der eng verwandten Gesamtschule… Gesamtschulgründungen wurden im Schulfrieden erleichtert; seit 2012 ist ihre Zahl um fast 100 gestiegen. Zwar verzeichnet auch von diesen etwa die Hälfte rückläufige Anmeldezahlen. Aber nur drei liegen unter der Mindestgröße für Neugründungen (100)… Fünf Sekundarschulen sind bereits in Gesamtschulen umgewandelt, fünf weitere Umwandlungen stehen 2017 an.”

Im HSK ist das Bild bisher ein anderes: 5 Sekundarschulen sind bereits vorhanden, in Arnsberg, Neheim, Brilon, Marsberg und Olsberg mit dem Teilstandort Bestwig. Die sechste kommt im Sommer hinzu.

Gesamtschulen gibt es im HSK keine einzige, aber in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind mehrere Gesamtschulen vorhanden.

In der Nachbarschaft des HSK bestehen u.a. in Büren, Finnentrop, Fröndenberg, Lippstadt und Soest Gesamtschulen, zu denen Schülerinnen und Schüler aus dem HSK mitunter aufwändige Schulwege zurücklegen müssen.

Pressemitteilung der Initiative „NSU Watch NRW“: „Verfassungsschutz-Skandal von ungeheurer Dimension“

Aufgrund der aktuellen Enthüllungen von „Spiegel Online“ hegt die Initiative „NSU Watch NRW“ den Verdacht, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag behindert hat.

„Der Verfassungsschutz führte einen V-Mann im direkten Unfeld des festgenommenen, mutmaßlichen Bombenlegers Ralf S.. Obwohl die Polizei bereits 2000 gegen Ralf S. ermittelte, wurde sie über den V-Mann erst zwölf Jahre nach dem Anschlag, im Jahr 2012, informiert. Der Verdacht der Behinderung der Polizeiermittlungen liegt nahe. Hier bahnt sich ein Verfassungsschutz-Skandal von ungeheurer Dimension an“, so Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU Watch NRW“. Die Initiative begleitet den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag.

„Spiegel online“ zitiert aus einem Vermerk der Düsseldorfer Polizei, wonach Andre M., Deckname „Apollo“, von August 1999 bis Mai 2000 als V-Mann für den Verfassungsschutz NRW tätig gewesen sei. Der V-Mann sei ein Bekannter von Ralf S. gewesen und habe im Juni 2000 für die Sicherheitsfirma des mutmaßlichen Attentäters gearbeitet. Kontakt zu den Polizeiermittlern der EK „Acker“ hatte M. demnach bereits im September 2000, als er im Zusammenhang mit dem Anschlag als Zeuge vernommen wurde. Dass es sich bei M. um einen V-Mann handelt, offenbarte der Geheimdienst der Polizei erst im Jahr 2012. Zugleich berichtete der ehemalige V-Mann-Führer, er sei „zur Tatzeit“ des Wehrhahn-Anschlags mit dem V-Mann Andre M. zusammen gewesen, der im Hafen Flugblätter verteilt habe.

„Nachdem der Verfassungsschutz zwölf Jahre die V-Mann-Tätigkeit gegenüber der Polizei verschwiegen hatte, präsentierte der Geheimdienst dann im Jahr 2012 der Polizei ein Alibi für seinen Schützling. Dieses Alibi ist zweifelhaft: Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der V-Mann-Führer mit dem offiziell abgeschalteten V-Mann ausgerechnet am Tag des Bombenanschlags getroffen haben soll“, so Maria Breczinski.

Verdächtig erscheint der Initiative auch die von „Spiegel Online“ zitierte Aussage, dass im September 2000 sowohl eine Polizeivernehmung von M. stattfand, als auch ein angeblich „völlig unergiebiges“ Treffen zwischen Andre M. und dem Verfassungsschutz, bei dem M. etwas zum Anschlag sagen wollte. Was M. mit dem Verfassungsschutz besprach, ist nicht bekannt. Die polizeiliche Ermittlungskommission „Acker“ wurde nicht über die Angaben des V-Mannes informiert. So hat deren damaliger Leiter Dietmar Wixfort am 7. Februar 2017 vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er trotz Nachfrage seinerseits keinerlei Information vom NRW-Verfassungsschutz erhalten habe.

„Konnte der Wehrhahn-Anschlag all die Jahre nicht aufgeklärt werden, weil der Verfassungsschutz seinen V-Mann schützen wollte? Was wusste der Verfassungsschutz tatsächlich über die Umstände des Anschlags“, fragt deshalb „NSU Watch NRW“. Die Initiative stellt zudem die Frage, ob der V-Mann Andre M. möglicherweise einer der beiden bislang nicht identifizierten Neonazis ist, welche die Schüler_innen der Sprachschule bedrohten.

Nach Informationen der Düsseldorfer Antifa bewegte sich Andre M. im erweiterten Kreis der „Kameradschaft Düsseldorf“ um Sven S.. Zusammen mit der „Kameradschaft Düsseldorf“ nahm er im November 1999 in Duisburg an einem neonazistischen „Heldengedenken“ teil und beteiligte sich im April 2000 an der versuchten Störung einer Lesung mit Jan-Philipp Reemtsma in Düsseldorf. Auf dem Schädel trägt er eine Tätowierung mit dem Schriftzug „Blood & Honour“.

„NSU Watch NRW“ fordert eine „vollständige und ernsthafte Aufklärung der Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag“. Nicht nachvollziehen kann die Initiative, dass der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD) in der Sitzung am 7. Februar 2017 Fragen zu V-Leuten im Umfeld von Ralf S. unterbunden hat. Sven Wolf hatte dies auf Twitter mit Fürsorge für den Zeugen Wixfort begründet. „Sven Wolf und der PUA sollten sich ihres Auftrages bewusst werden und für Aufklärung ohne Einschränkung der Öffentlichkeit sorgen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses sich mit den Interessen des von einem Parteifreund geführten Innenministeriums gemein macht“, so Maria Breczinski, Sprecherin von „NSU Watch NRW“.

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http://nrw.nsu-watch.info

YERMA oder: Dichter bringt man nicht um.

García Lorca (bild: von DionysosProteus (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons)
„Ich bin ein Dichter. Dichter bringt man nicht um.“ Dies waren die Worte des großen spanischen Dichters Federico García Lorca, als ihn seine Freunde vor einer drohenden Festnahme durch die spanischen Faschisten warnen wollten.

Es war eine fatale Fehleinschätzung seinerseits. Nur vierzehn Tage nach dem Putsch im Spanien der dreißiger Jahre wurde Lorca festgenommen und ohne Gerichtsverfahren hingerichtet. Sein Todestag jährte sich im Jahr 2016 zum 80. Mal.

Federico García Lorca war ein großer Lyriker, Dramatiker und Theaterregisseur. Seine leidenschaftlichen Dramen spielen in den ländlichen Gebieten Andalusiens und zeigen das Leben der einfachen Menschen, die zwischen archaischen Lebensumständen und der Sehnsucht nach Selbstverwirklichung und Befreiung gefangen sind.

Im Mittelpunkt der neuesten TEATRON-Inszenierung steht das Drama „Yerma“, das das Schicksal der kinderlosen Yerma und ihres Mannes Juan erzählt.

In einem rasanten Wechsel von Schauspiel, original komponierter Musik, Gesang und Gitarrenspiel lässt die Inszenierung einerseits Momente des spanischen Dorflebens und seiner Protagonisten entstehen und wirft andererseits Schlaglichter auf das Leben des Schriftstellers, das so tragisch endete. Entstanden ist eine Hommage an Federico García Lorca und an seine leidenschaftliche Liebe zum Theater.

Das Ensemble:

Oliver El-Fayoumy (Federico Garcia Lorca; Juan)

Christina Stöcker (Yerma)

Jutta Juchmann (Maria, das Mädchen, die Alte, Dolores)

Silas Eifler (Gitarre, Gesang)

Vanja Eifler (Gitarre, Cajòn, Gesang)

Regie, Bühnenbild, Lichtdesign: Yehuda Almagor;

Dramaturgie, Textfassung, Regieassistenz: Ursula Almagor;

Musikalische Leitung, Komposition: Silas Eifler;

Technik: Peter Jagoda

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www.teatron-theater.de

Premiere: 17.3.2017 um 20:00 Uhr

Weitere Vorstellungen: 18., 19.3.2017, jeweils um 20:00 Uhr

in der Kulturschmiede Arnsberg, Apostelstr. 5, 59821 Arnsberg

Karten: Stadtbüros Arnsberg 02931 8931143

Frisch aus der Pressemappe: Sekundarschule Medebach-Winterberg geht wie geplant fünfzügig an den Start

Symbolbild: (Nachrichten-)Sirene auf der Winterberger Hauptschule (archivfoto: zoom)

„Die gemeinsame Sekundarschule von Medebach und Winterberg – genehmigt von der Bezirksregierung – kann im Sommer zum Schuljahr 2017/2018 fünfzügig an den Start gehen,“ schreibt die Stadt Winterberg in einer aktuellen Pressemitteilung.

Weiter wörtlich:

„Die Anmeldephase war äußerst erfolgreich, wir haben mehr als die Punktlandung erreicht“,freuen sich die Bürgermeister der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg und sehensich bei über 100 Anmeldungen in ihrer Einschätzung zum regionalen Schulkonsens bestätigt.

Bis gestern konnten die Eltern ihre Kinder im vorgezogenen Anmeldeverfahren für die neue Schulform anmelden. Und so sehen die Zahlen aus: Am Standort Medebach gibt es 62 Anmeldungen aus Hallenberg und Medebach. Am Standort Winterberg haben sich 45 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Damit wurde die neue Sekundarschule Medebach-Winterberg von zusammen 107 Schülerinnen und Schüler angewählt. Gern können auch jetzt noch weitere Anmeldungen entgegengenommen werden.

Im Vorfeld waren die Eltern aller Viertklässler in den Kommunen zu Informationsabenden eingeladen worden. „Das hat sich offenbar ausgezahlt und ist speziell auch für Winterberg nachden vielen Diskussionen im vergangenen Jahr besonders erfreulich“, berichtet BürgermeisterEickler. „Die Eltern vertrauen dem pädagogischen Konzept und versprechen sich viel davon.

Dass wir nun auch mit den angestrebten fünf Zügen starten können, sichert uns zudem die sehr gute Lehrerausstattung“, ergänzen die Bürgermeister Grosche und Kronauge.

Starten wird die neue Sekundarschule wie geplant nach den Sommerferien mit drei Klassen/Jahrgang in Medebach und zwei Klassen/Jahrgang in Winterberg. Schulträger und Schulleitung sind sich einig: Die Sekundarschule bereichert und ergänzt die regionale Schullandschaft. Sie ist ein neues, attraktives Modell für das gemeinsame Lernen bis Klasse 10 und das Erreichen aller Schulabschlüsse bis hin zum Abitur in enger Kooperation mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.

Neue Abschiebungen im Sauerland: Kinderrechteforum und Sauerländer Bürgerliste setzen sich für Familie Quni aus Bestwig ein.

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt.

Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt. Der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, die Schwester konnte inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat.

In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die Vorgänge beim „Kinderrechteforum“:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

  1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
  2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
  3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
  4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
  5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
  6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
  7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
  8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
  9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
  10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
  11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
  12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
  13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
  14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
  15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
  16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
  17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt sich an Streikmaßnahmen. Aufruf zum zentralen Warnstreik am Donnerstag, 9. Februar in Düsseldorf.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen aus dem Hochsauerlandkreis waren beim Streikauftakt am Mittwoch letzter Woche in Dortmund engagiert dabei. (foto: gew-hsk)

Meschede. (gew_pm) Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt an Streikmaßnahmen und ruft zum zentralen Warnstreik am Donnerstag, 9. Februar in Düsseldorf auf.

Eine der zentralen Forderungen der GEW ist die Erhöhung der Tabellenentgelte um 6% und die für alle angestellten Kolleg*innen ganz wichtige, darin enthaltene Forderung nach der Einführung der Stufe 6 bei den Entgeltgruppen 9-15.

Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden ohne ein verhandlungsfähiges Angebot von Seiten der Arbeitgeber ruft die GEW gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften ver.di und GdP sowie dem dbb – für den kommenden Donnerstag zu einem landesweiten Warnstreik in Düsseldorf auf.

„Die Arbeitgeber sind jetzt am Zug. So geht es nicht weiter. Es muss jetzt ein ordentliches Angebot auf den Tisch. Nach dem guten Streikauftakt erhöhen wir den Druck und streiken mit unseren Schwestergewerkschaften in Düsseldorf“, so die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.

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Die GEW-Hochsauerlandkreis bietet eine gemeinsame Bahnfahrt aus dem HSK nach Düsseldorf an – für GEW-Mitglieder kostenlos. Anmeldungen bitte umgehend an Christiana Kuhnert, Tel. 0291-3608 christiana.kuhnert@gew-hsk.de