Marsberg – Nitrat im Leitungswasser überschritt offenbar doch den Grenzwert

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“ stellte die Kreisverwaltung in einem Schreiben vom 28. August 2017 fest. Der Adressat war die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), der Anlass eine Anfrage des SBL/FW-Fraktionssprechers Reinhard Loos:

http://sbl-fraktion.de/?p=7768

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(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

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„Nie überschritten“?

An dieser Aussage hat die SBL/FW Zweifel.

Warum?

Der Fraktion liegt ein Untersuchungsbefund vor. Ein unabhängiger Laborservice hatte Anfang November 2016 eine Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 auf 32 Chemische Parameter hin analysiert wie Blei, Cadmium, Kalium, Magnesium und eben auch Nitrat. Alle Ergebnisse waren unauffällig, alle bis auf eines. Der Messwert für Nitrat lag bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Das Labor beurteilte das Trinkwasser als „stark belastet“.

Zufallstreffer?
Schauen wir uns noch einmal an, was der Hochsauerlandkreis am 28.08.2017 zu den Trinkwasser-Kontrollen geschrieben hat:

„Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:

  • Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
  • Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
  • Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen zwei- bis viermal jährlich.
  • Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.“

Gute Idee, eine Probe aus dem eigenen Wasserkran analysieren zu lassen!

Noch bis 0.00 Uhr bieten: Versteigerung eines Original Disney-Bildes von Ulrich Schröder und Daan Jippes

Donald Duck schlafend in der Hängematte, irgendwo mitten im Sauerland (foto: kump)

Heute um 0.00 Uhr endet die Versteigerung des Originalbildes des deutschen Walt-Disney-Zeichners Ulrich Schröder. Donald Duck schlafend in der Hängematte, irgendwo mitten im Sauerland. Ein absolutes Unikat.

Das Bild in Format DIN A3 wurde dem Kump Hallenberg nach Abschluss der Disney-Ausstellung von Ulrich Schröder zur Verfügung gestellt.

Die Zeichnung ist gemeinsam mit dem bekannten niederländischen Disney-Zeichner Daan Jippes entstanden und von beiden signiert. Das aktuelle Gebot liegt bei 250 €. Der Erlös der Versteigerung ist für den Förderverein der Grundschule Hallenberg bestimmt.

Angebote bis 0.00 Uhr an post@stadt-hallenberg.de

IT.NRW: 2016 lag das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in NRW bei 45,2 Jahren

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Das Durchschnittsalter der 157 970 hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in NRW lag im Schuljahr 2016/17 bei 45,2 Jahren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Weltbildungstages (8. September 2017) mitteilt, waren Lehrkräfte damit durchschnittlich eineinhalb Jahre jünger als fünf Jahre zuvor (Schuljahr 2011/12: 46,7 Jahre).

Im Vergleich zu 2011/12 gab es im Schuljahr 2016/17 insbesondere bei den unter 50-jährigen Lehrkräften Zuwächse: Bei den unter 35-Jährigen stieg der Anteil der Lehrkräfte an der gesamten Lehrerschaft von 18,3 auf 22,8 Prozent und in der Altersgruppe der 35- bis 49-Jährigen von 34,6 auf 39,9 Prozent. Bei den über 49-Jährigen war hingegen ein Rückgang des Anteils von 47,1 auf 37,3 Prozent zu verzeichnen.

Lehrerinnen waren im Schuljahr 2016/17 mit 44,7 Jahren knapp zwei Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen mit 46,6 Jahren. Die jüngsten Lehrkräfte hatten die Gemeinschaftsschule (40,5 Jahre), die PRIMUS-Schule (40,7 Jahre) sowie die Sekundarschule (42,5 Jahre). Die Lehrer/-innen an Grundschulen waren im Schnitt 43,8 Jahre, an Gymnasien 44,3 Jahre, an Gesamtschulen 45,4 Jahre, an Realschulen 47,6 und an Hauptschulen 49,4 Jahre alt.

Bundeschützenfest in Medebach – SBL/FW fragt nach Zusagen und Auflagen

Die Stadt Medebach möchte 2019 das Bundeschützenfest ausrichten. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte den Landrat nach den „Haken und Ösen“.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Laut Presseartikeln war ja Landrat Dr. Karl Schneider zu Besuch in Medebach, um unterstützend für das Bundesschützenfest zu agieren.

Anfrage der SBL/FW vom 08.08.2017
Der stellvertretende SBL/FW-Fraktionssprecher Stefan Rabe stellte dem Landrat dazu zwei Fragen:

  • Welche Zusagen sind von Seiten des HSK, d.h. seitens des Landrats und der Polizei, an den Schützenverein Medebach bzw. die Stadt Medebach insbesondere in finanzieller Hinsicht und hinsichtlich der Auflagen für eine derartige Großveranstaltung gemacht worden?
  • Welche besonderen Auflagen sind für diese Großveranstaltung zu erfüllen?

Mit Schreiben datiert auf den 28.08. antwortete der Landrat bzw. die Kreisverwaltung in dessen Auftrag folgendermaßen:

  • „Am 19.07.2017 hat eine Besprechung mit Vertretern des Sauerländer Schützenbundes, der Schützenbruderschaft Medebach, der Feuerwehr Medebach, der Polizei, der Stadt Medebach und des Hochsauerlandkreises stattgefunden, in der die grundsätzliche Durchführbarkeit einer solchen Veranstaltung in Medebach geklärt werden und erste grobe Vorplanungen vorgestellt werden sollten. ln diesem Rahmen hat Herr LR Dr. Schneider die grundsätzliche Unterstützung der Veranstaltung zugesagt. Weitere Zusagen wurden nicht getroffen.
  • Es sind die gleichen Auflagen einzuhalten wie bei jeder Großveranstaltung (s. z.B. Leitfaden des Innenministeriums NRW, www.mik.nn/v.de, Themen & Aufgaben > Schutz & Sicherheit > Gefahrenabwehr, Feuerwehr & Katastrophenschutz > Großveranstaltungen). Ob darüber hinaus besondere Auflagen zu erfüllen sind, kann frühestens beantwortet werden, wenn mit den konkreten Planungen begonnen wird. Im Übrigen wird die Stadt Medebach das Verfahren koordinieren.“

Im Vorwort wies die Verwaltung darauf hin, dass sich das Fragerecht gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag nur auf die Angelegenheiten des Kreises beziehe und nicht auf solche der Kreispolizeibehörde. Insofern würden die Aussagen ausschließlich für die Kreisverwaltung getroffen.

lit.RUHR: Nick Hornby, Zadie Smith, Irene Disch und Martin Suter lesen im Ruhrgebiet.

Die MacherInnen von rechts nach links: Rainer Osnowski (Festivalleiter lit.RUHR), Jolanta Nölle (Mitglied des Vorstandes Stiftung Zollverein), Dr. Traudl Bünger (Künstlerische Leiterin lit.RUHR), Daniela Berglehn (Pressesprecherin der innogy Stiftung), Eva Schuderer (Programm lit.RUHR), Bettina Böttinger (Moderatorin), Dr. Thomas Kempf (Mitglied des Vorstandes der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung), Tobias Bock (Programm lit.RUHR) (bild: (c)Heike Kandalowski, lit.RUHR)

Köln/Essen. (lit.ruhr_pm) Vom 4. bis zum 8. Oktober 2017 präsentiert die erste lit.RUHR in 82 Veranstaltungen internationale literarische Größen wie Nick Hornby, Zadie Smith, Irene Dische, Donna Leon und Cecelia Ahern und deutschsprachige Literatur-Stars wie Martin Suter, Uwe Timm, Ulla Hahn, Robert Menasse, Alexander Kluge, Sven Regener und Heinz Strunk.

Außerdem mit dabei: Bjarne Mädel, Mariele Millowitsch, Cordula Stratmann, Ulrich Noethen, Joachim Król, Sophie Rois, Senta Berger, Nina Kunzendorf, Hannelore Hoger, Corinna Harfouch, Peter Lohmeyer und Elke Heidenreich.

Das Internationale Literaturfestival lit.RUHR wird veranstaltet von dem gemeinnützigen Verein lit e.V. Die Initiatoren des Festivals verantworten auch das Internationale Literaturfestival lit.COLOGNE.

Ihre Premiere feiert die erste lit.RUHR im Rahmen einer großen Gala am 4. Oktober 2017 um 19.30 Uhr im Alfried KruppSaal der Philharmonie Essen – auf der Bühne an diesem Abend: Iris Berben, Christoph Maria Herbst, Kirsten Fuchs, Wladimir Kaminer, Max Mutzke und Bettina Böttinger.

Neben dem Erwachsenenprogramm gibt es auch zahlreiche Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Die großen und kleinen Besucher der lit.kid.RUHR können hier spannenden Texten, Neuerscheinungen und zeitlosen Klassikern der Kinder- und Jugendliteratur begegnen.

Lebendiger Festival-Mittelpunkt ist das UNESCO-Welterbe Zollverein in Essen, zudem finden Veranstaltungen im Grammatikoff in Duisburg, auf der Zeche Bochum, im Orchesterzentrum Dortmund, im Fußballmuseum Dortmund, auf der Messe Essen, in der Stadtbibliothek Essen, im Museum Folkwang sowie in der Villa Hügel statt.

Tickets für die lit.RUHR sind unter www.lit.ruhr, der Rufnummer 0211-274000, den örtlichen WAZ-Leserläden und dem Ticketshop www.westticket.de sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich.

Barrierefreie Angebote sind ein Anliegen der lit.RUHR, deswegen werden bereits im ersten Jahr 20 Veranstaltungen in Gebärdensprache übersetzt. Alle weiteren Informationen und ein ausführliches Programm zum Download unter www.lit.ruhr.

Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Wasser ist faszinierend, für uns selbstverständlich makellos. Wird dies so bleiben? (foto: zoom)

„Nitratwert“ – fester Bestandteil unseres Wortschatzes

Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen: „Nitratwert“. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form  zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.

Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714

Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk. Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte. Nun gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:

„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“

Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

 


 

Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

NRW: Drei Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2016 hatten 2,96 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Einkommen, das unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle lag. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit 16,7 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die höchste Armutsgefährdungsquote hatten mit 42,5 Prozent Alleinerziehende mit ihren Kindern. Dem niedrigsten Armutsrisiko unterlagen Personen aus Paarhaushalten ohne Kinder. Diese waren zu 8,9 Prozent von relativer Einkommensarmut betroffen.

Die Ergebnisse basieren auf Berechnungen, die der Landesbetrieb IT.NRW im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik” durchgeführt hat.

Nach der Definition der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (gemessen am Median) der Bevölkerung (hier: dem mittleren Einkommen in NRW) zur Verfügung steht.

Laut den Ergebnissen des Mikrozensus lag die Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte in NRW 2016 bei monatlich 946 Euro und für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern bei monatlich 1 987 Euro.

Ergänzende Daten zur relativen Einkommensarmut in den Bundesländern und dem gesamten Bundesgebiet sowie zusätzliche Sozialindikatoren stehen im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Durch die Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der vorliegenden Ergebnisse mit denen der Vorjahre eingeschränkt.

Antrag der Sauerländer Bürgerliste/FW: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

In der letzten Woche hat die SBL/FW-Fraktion einen Antrag an den Kreistag eingebracht, mit dem Abschiebungen aus dem HSK nach Afghanistan verhindert werden sollen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste/FW erschienen.)

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in etlichen Stadträten und Kreistagen in Deutschland wurden in den letzten Monaten Anträge und Resolutionen gegen Abschiebungen nach Afghanistan verfasst, beispielsweise im Kreis Unna und im Rat der Stadt Düsseldorf.

Die Stadt Köln beschloss mehrheitlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017 den gemeinsam Antrag der Fraktionen CDU, Die Grünen, FDP und PIRATEN

„Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln“

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=16719 (TOP 4.1)

Der Initiator des Antrags war die Fraktion Die PIRATEN.

Wir schließen uns dem Antrag der PIRATEN-Fraktion Köln inhaltlich vollumfänglich an und beantragen unter Bezugnahme auf deren Antrags-Text und auf den Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Köln:

“Der Kreistag des Hochsauerlandkreises möge beschließen:

  1. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert die Kreisausländerbehörde auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen wohlwollend die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung.
  2. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan zu erwirken.
  3. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanischen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.
  4. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen.
  5. Der Landrat wird gebeten, im Namen des Hochsauerlandkreises die ablehnende Haltung des Kreistags zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen.
  6. Die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten.

Begründung und Erläuterung:
Die Sicherheitslage im gesamten Staatsgebiet von Afghanistan ist offensichtlich höchst fragil. Das zeigt nicht zuletzt der Anschlag 31. Mai 2017 auf die Deutsche Botschaft in Kabul. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Situation, im Gegenteil! Die Lage verschärft sich offenbar weiter. Blutige Attentate auf öffentlichen Plätzen gehören zum Alltag und machen ein ungefährdetes, angstfreies und menschenwürdiges Leben unmöglich. Das bestätigen Organisationen wie die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Deren aktueller Bericht dokumentiert für das vergangene Jahr die höchsten Zahlen von Kindern und anderen zivilen Opfern unter den Toten und Verletzten seit Beginn der jährlichen Berichterstattung.

Eine Auflistung von Anschlägen in den letzten Wochen:

  • Meldung vom 03.08.2017 – Ein Nato-Soldat wurde bei einem Selbstmordanschlag auf einen Militärkonvoi getötet. Sechs weitere Menschen sind bei der Explosion im Distrikt Karabagh nahe der Hauptstadt Kabul verletzt worden.
  • Meldung vom 01.08.2017 – Im Westen Afghanistans hat es einen Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee gegeben. Mindestens 29 Menschen starben dabei, es gab mindestens 64 Verletzte.
  • Meldung vom 31.07.2017 – Bombenanschlag durch einen Selbstmordattentäter auf die irakische Botschaft (keine Angaben über Tote und Verletzte).
  • Meldung vom 24.07.2017 – In einer Klinik in der Provinz Ghor haben Taliban 35 Zivilisten getötet. Zuvor starben mindestens 26 Personen bei der Explosion einer Autobombe im Berufsverkehr in der Hauptstadt Kabul.

Ein weiterer Aspekt ist u.E., dass es für zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer sehr deprimierend und demotivierend ist, wenn Menschen, für die sie sich engagieren und mit denen sich vielleicht sogar angefreundet haben, in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden.

Wir halten Abschiebungen nach Afghanistan aus verschiedenen Gründen für zutiefst inhuman und unverantwortlich und fordern, von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen!

Wahlkampf der SPD: Sigmar Gabriel am Freitag in Neheim bei Hektors Feierlich

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (foto: spd)

Neheim. (spd_pm) Bundesaußenminister Sigmar Gabriel spricht am Freitag, den 25.08.2017 in Neheim bei Hektors Feierlich – eine Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dirk Wiese.

(Disclaimer: Dies ist eine Pressemitteilung der SPD)

Am Freitag, den 25.08.2017 ab 15:00 Uhr (Einlass ab 14:15 Uhr), können sich die Sauerländerinnen und Sauerländer über prominente Unterstützung für den Wahlkampf der SPD freuen. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel wird bei Hektors Feierlich zu allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sprechen.

Dabei wird die Bundestagswahl am 24. September im Vordergrund stehen. Nach einem Grußwort des designierten Bürgermeisterkandidaten Ralf Bittner, SPD, werden Dirk Wiese und Sigmar Gabriel sich bei einer offenen Podiumsdiskussion den Fragen des Publikums stellen.

Themen, die besprochen werden können, gibt es sicherlich viele: Flüchtlingskrise und Zusammenhalt in Europa, Rentenpolitik, Bildung, der Nordkorea-Konflikt mit US-Präsident Trump sowie die schwierige weltpolitische Lage.

„Sigmar Gabriel schafft es, seine Kernbotschaften kurz und prägnant zu fassen“, freut sich Wiese auf Gabriels Besuch. „Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit die Punkte zu diskutieren, die die Menschen hier vor Ort bewegen.

Mit meinem 10-Punkte-Plan für das Sauerland habe ich die wichtigsten politischen Aufgaben und Lösungsansätze für unsere Region herausarbeitet, die ich klar und konsequent in Berlin vertreten werde. Denn die Zukunft unserer Region entscheidet sich hier vor Ort und ich freue mich, dass Sigmar mich dabei im Wahlkampf unterstützen möchte“, so Wiese im Vorfeld des Besuchs.

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Um Anmeldung wird gebeten bis zum 23.8.2017 unter 0291-996711 oder hochsauerland@spd.de

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

Fragen kann nicht schaden

(Der Artikel ist heute zuerst in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten.

Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.: http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.

Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“