Hochsauerlandkreis: Ziegenhöfe, die x-te

Kein Blumenpott

Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!

Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“

Über alles Weitere werden wir dann berichten …

WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“

Klick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an.

Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

Pressemitteilung: Südwestfalen SPD trifft sich im Landsberger Hof in Arnsberg

Arnsberg. (spd_pm) Am kommenden Dienstag, dem 27. März, trifft sich der Sprecherkreis der Südwestfalen SPD im Landsberger Hof in Arnsberg.

Die SPD in Südwestfalen wird an diesem Tag gemeinsam mit den Abgeordneten aus der Region über die diesjährige Südwestfalen-Tour und die Kommunalwahl 2020 beraten.

Weiter stehen Qualifizierungsmaßnahmen für Mitglieder, die bei der Kommunalwahl in zwei Jahren eine Kandidatur für ein Mandat anstreben, auf dem Programm.

Die Treffen der südwestfälischen SPD finden regelmäßig an verschiedenen Orten in der Region statt.

Schülercafé des Jugendverbandes Die Falken in Meschede: Umfrage zur Situation von Schülerinnen und Schülern

Meschede. (falken_hsk) Das nächste Schülercafé des Jugendverbandes Die Falken ist am Sonntag, dem 25.3., von 15 bis 19 Uhr im Jugendzentrum Rockcafé in Meschede, Kolpingstraße 18.

Die Gruppenleiter der Falken wollen mit einer Umfrage zur Situation von Schülerinnen und Schülern beginnen.

„Die Zeitungen berichteten vor Kurzem von einer drastisch gestiegenen Zahl von Schulverweigerern im Regierungsbezirk Arnsberg“, so Jugendgruppenleiter Michael Hermes.

„Die kostenlose Schulausbildung bis zur Fachoberschul- oder Hochschulreife für alle Jungen und Mädchen ist eine demokratische Errungenschaft, die sie sich nicht einfach wieder zerstören lassen sollten.

Wir wollen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern den Ursachen für Schulverweigerung auf den Grund gehen und sie über ihre Möglichkeiten aufklären.“

Einladung zum Konzert in der Fatih Moschee in Meschede am Sonntag, dem 18. März 2018, um 15:30 Uhr

Am Sonntag werden unter Leitung von Georg Scheuerlein. Musikschule HSK,  Werke von Ceyda Pirali im Begegnungsraum der Fatih Moschee Meschede aufgeführt. (foto: Ahmet Arslan)

EINLADUNG zum Konzert

am Sonntag, dem 18. März 2018, um 15:30 Uhr
im Begegnungsraum der Fatih Moschee in Meschede
Jahnstr. 3, 59872 Meschede

Werke von Ceyda Pirali
ADA
Vier Istanbul – Lieder

Ausführende:
Dilek Gecer, Gesang
Eleanna Pitsikaki, Kanun
Hesham Hamra, Oud
Fuat Binisik, Darbuka
Santino Scavelli Bendir

Schülerinnen der Gesangsklasse von Dilek Gecer
Jugendsinfonieorchester der Musikschule Hochsauerlandkreis
Georg Scheuerlein, Leitung

Eintritt frei

Eine Veranstaltung der Musikschule Hochsauerlandkreis in Zusammenarbeit
mit der Türkisch-Islamischen Gemeinde zu Meschede e.V.

Equal Pay Day: Frauen verdienten 2017 in NRW 22 Prozent weniger als Männer.

Wenn der „Trend“ der Jahre 2006 bis 2017 anhielte, wäre der  „Gender Pay Gap“ zwischen Frauen und Männern in 121 Jahren geschlossen. (screenshot)

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,26 Euro verdienten Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 fast 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (20,90 Euro).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day; 18. März 2018) mitteilt, hat sich der prozentuale Verdienstunterschied in den vergangenen elf Jahren kaum verändert.

Der Gender Pay Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Der vorliegende Gender Pay Gap wurde auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen ermittelt.

12. bis 25. März 2018: Internationale Wochen gegen Rassismus

An zwei Tagen (14.03. und 21.03.) beteiligen sich auch Meschede und die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Internationale Wochen gegen Rassismus.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wann genau?
Am Mittwoch dem 14.03. und am Mittwoch dem 21.03., jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo genau?
Im Kreishaus in Meschede, Raum 253 (am 14.03.) und Raum 653 (am 21.03.)

Mit welchem Thema, welchem Projekt?
“Woran erkennen wir rechtsextremistische Symbole und wie gehen wir damit um?”
So nennen wir unsere beiden Workshops in Meschede.
Dr. Ahmet Arslan diskutiert mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen über fremdenfeindliche Hetze und Vorurteile und bietet Argumente und Tipps an, wie wir mit dem „Krawall“ umgehen können.
Ahmet Arslan und die SBL/FW-Kreistagsfraktion freuen sich auf spannende und vielleicht auch kontroverse Gespräche!

Anmeldungen/Kontakt:
Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Steinstraße 27, 59872 Meschede,
Fon: 0291/94-2104 und/oder 02903/449700, Email: gjoch-sbl-2018@gmx.de

INTERNATIONALE WOCHEN GEGEN RASSISMUS – 12. – 25. März 2018

Die Veranstaltungsreihe wird koordiniert von der Stiftung für die Internationale Wochen gegen Rassismus
Geschäftsstelle
Goebelstraße 21 a
64293 Darmstadt
Telefon 06151-339971
Telefax 06151-3919740
info@stiftung-gegen-rassismus.de
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/

Veranstalter, Themen und Projekte der Aktionswochen sind beispielsweise:

  • VHS Aachen; Demokratiekonferenz
  • UG Vielfalt in Tannenbusch, Bonn; Thema: Umgang mit Vielfalt
  • Amt für Jugend und Familie Bielefeld; Thema: vorurteilsbewusster Umgang mit Sprache in Kitas
  • Kommunales Integrationszentrum Bielefeld; Thema: Alltagsrassismus und gewaltloser Widerstand
  • VHS Castrop-Rauxel; Thema: „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“
  • Stadt Hanau; Thema: 50 Städte – 50 Spuren · Eine Welt ohne Atomwaffen
  • Jugendzentrum Stadt Kierspe; Elefanten im Haus – ein Projekt zum Thema Vorurteile
  • Kreisintegrationszentrum Mettmann; Wettbewerb: Kreativ gegen Rassismus
  • Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, Meschede; Thema: Wie gehen wir mit rechten und rassistischen Parolen um?
  • SV Marienschule Münster; Karikaturen gegen Rassismus
  • KAB Bezirksverband Olpe-Siegen; Bühnenaufführung „Franz-Hitze-Lebensrevue“
  • Caritasverband Remscheid; Argumentationstraining gegen Stammtischparolen

… und ganz viele und vieles mehr in Berlin, in Frankfurt, in München, in Rostock, in Stuttgart, zwischen Norden und Süden, Osten und Westen im gesamten Land.

Klick:
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/events/

Mit dem Kreisjugendamt in die Steinzeit?

Auf allen Ebenen wird derzeit die Digitalisierung voran gebracht. Die neue Bundesregierung erklärt sie in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einem wesentlichen Ziel und setzt eine Staatsministerin für Digitalisierung ein. Sogar im HSK steht in der nächsten Kreistagssitzung am 15. März die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung auf der Tagesordnung.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Aber es gibt eine Ausnahme, und dafür ist das Kreisjugendamt in Meschede zuständig. Seit 2013 wird im HSK darüber diskutiert, endlich auch im Kreisgebiet die “Kita-Card” einzuführen. Sie würde das Anmeldeverfahren für die “neuen” Kinder in den Kitas erheblich vereinfachen. Die Eltern würden nur noch eine Anmeldung abgeben, mit erster, zweiter und dritter Priorität für Kitas ihrer Wahl, statt sisch wie jetzt an vielen verschiedenen Kitas gleichzeitig eintragen zu lassen. Die Kitas wüssten nach der Verteilung der Plätze sofort Bescheid, wer wirklich zu ihnen kommt und hätten keine Absagen nach Mehrfachzusagen mehr zu verkraften. Und die Eltern würden in einem transparenten Verfahren sofort Klarheit haben, in welche Kita ihr Kind aufgenommen wird. Und alle Plätze könnten bestmöglich vergeben werden. Rundherum erfolgt das bereits bei anderen Jugendämtern, z.B. Stadtjugendamt Arnsberg, Kreisjugendamt Soest, Stadtjugendamt Soest.

Im letzten Jahr bestand im Kreisjugendhilfeausschuss des HSK weitgehende Einigkeit, dass so ein Verfahren nun auch im Bereich des Kreisjugendamtes eingeführt werden sollte, und zwar als internetbasierte Lösung. Das Amt erhielt den Auftrag konkrete Vorschläge einzubringen.

Am 06. März tagte der Kreisjugendhilfeaussschuss. Auch zum Thema Kita-Card bzw. zum “elektronischen Kita-Anmeldeverfahren” hatte das Kreisjugendamt eine Sitzungsvorlage erstellt, mit dem erstaunlichen Vorschlag, alles beim Alten zu belassen. Der Beschlussvorschlag lautete komplett: “Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten, die für ein von allen Kita-Trägern akzeptiertes Anmeldeprogramm zu zahlen wären, das bisherige Anmeldeverfahren fortzuführen.”

Bei den Kosten ging es um – ja nach Variante – etwa 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr. Abgesehen davon, dass es sicherlich auch preisgünstiger machbar wäre, ist dieser Betrag im Vergleich zu den jährlichen Aufwendungen des Kreisjugendamtes für Kitas in Höhe von insgesamt mehr als 38 Mio Euro (!) sehr gering, weniger als 0,1 Prozent. Und das Kreisjugendamt lässt völlig außer Acht, dass es für die derzeitige manuelle Auswertung erheblich Personalkosten verursacht: mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchten mehr als ein Vierteljahr für die Auswertung der Meldungen der Kitas. Vor allem aber übersieht die Behörde den Nutzen für die Familien und für die Kitas sowie deren Träger.

Nachdem aus der CDU-Fraktion zunächst – wie nicht anders zu erwarten – Unterstützung für den Steinzeit-Vorschlag des Amtes kam, schloss sich der Ausschussvorsitzende dem Beschlussvorschlag nicht an. Auf seine Initiative wurde das Thema ohne inhaltichen Beschluss in die nächste Sitzung des KJHA vertagt, die voraussichtliche Mitte Mai stattfindet. Dann sollen u.a. von IT-Fachleuten die möglichen Lösungen konkret präsentiert werden und es soll ein detaillierte Kostenanalyse erfolgen. Es besteht also noch Hoffnung, dass das Kreisjugendamt die Digitalisierung und Transparenz nicht verhindern kann.

Fraktionssitzung der SBL/FW-Kreistagsfraktion am 12.03.2018, Beginn 18.30 Uhr im Sauerländer Hof in Hallenberg

SBL/FW zieht durch’s Kreisgebiet

Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) irgendwo im großen Hochsauerlandkreis.

Wo?
Nachdem die letzte Fraktionssitzung in Olsberg stattgefunden hat, fiel die Entscheidung diesmal auf Hallenberg. Im Sauerländer Hof in der Merklinghauser Straße 27 ist für die SBL/FW, für Gäste und Interessierte ein Raum reserviert.

Wann?
Der Termin ist Montag der 12.03.2018, Beginn 18.30 Uhr.

Was steht an?
Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 16.03.2018 wird bei dem Treffen der SBL/FW am 12.03.2018 eine große Rolle spielen. Die aktuell im Kreistag anstehenden Themen und Entscheidungen betreffen u.a.:

• Die zukünftige Umsetzung der Familienpflege
• Die Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017
• Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
• Der Kommunale Aktionsplan – Inklusion HSK
• Die Digitalisierung für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises
• Neue Eintrittspreise und Öffnungszeiten für das Sauerlandmuseum in Arnsberg

Wie soll die SBL/FW bei diesem oder jenem Thema im Kreistag abstimmen? Welche Vorschläge soll sie einbringen? Was sagen die Fraktionsmitglieder? Was meinen die Gäste?

Was tat sich in den Ausschüssen?
Im Vorfeld jeder Kreistagssitzung werden in den Fachausschüssen, wie beispielsweise im Gesundheits- und Sozialausschuss, wichtige Empfehlungen und Entscheidungen erörtert

Durchschnittliche Kinderzahl je Frau in NRW auch 2016 weiter angestiegen

Düsseldorf (IT.NRW). Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau (das ist die zusammengefasste Geburtenziffer, die das aktuelle Geburtenverhalten beschreibt) erreichte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 mit 1,62 den höchsten Wert seit dem Jahr 1972 (1,69).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war dieser Wert bereits 2013 (1,41), 2014 (1,48) und auch 2015 (1,52) jeweils im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben 2016 durchschnittlich 1,45 Kinder je Frau zur Welt gebracht; im Jahr 2015 waren es 1,41 Kinder je Frau gewesen. Bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg dieser Wert von 2,10 (2015) auf 2,46 Kinder je Frau im Jahr 2016.

Die regionale Entwicklung der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau zeigt im Jahr 2016 für 51 kreisfreie Städte bzw. Kreise höhere Werte als ein Jahr zuvor.

Den stärksten Anstieg gegenüber 2015 gab es 2016 in der kreisfreien Stadt Remscheid (von 1,58 auf 1,82).

Leichte Rückgänge verzeichneten nur der Kreis Olpe (von 1,69 auf 1,63) und Leverkusen (von 1,63 auf 1,61).

Der höchste Wert hinsichtlich der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau wurde 2016 im Kreis Minden-Lübbecke mit 1,86 erreicht, der niedrigste in Münster mit 1,35.

Allgemein lässt sich beobachten, dass die durchschnittliche Kinderzahl je Frau bei der Mehrzahl der Kreise oberhalb des NRW-Wertes lag.

Die zusammengefasste Geburtenziffer gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens zur Welt bringen würde, wenn ihr Geburtenverhalten dem aller Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren des betrachteten Zeitraums entspräche. Wie viele Kinder ein Frauenjahrgang im Durchschnitt tatsächlich geboren hat, ist erst bekannt, wenn die Frauen am Ende des gebärfähigen Alters sind, das statistisch mit 49 Jahren begrenzt wird. Die Frauen des Jahrgangs 1967 erreichten im Jahr 2016 das Alter von 49 Jahren; sie brachten im Laufe ihres Lebens durchschnittlich 1,5 Kinder je Frau zur Welt.

Insgesamt wurden im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen mit 173 276 Babys 8,0 Prozent mehr Kinder geboren als 2015. Wie die Statistiker bereits Anfang Februar mitgeteilt hatten, war die Geburtenzahl damit so hoch wie seit dem Jahr 2000 (175 144) nicht mehr.

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