Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie – Antwort des HSK auf die SBL-Anfrage kam nach zwei Monaten

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis eine Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daraufhin am 24. Mai 2011 der Kreisverwaltung etliche Fragen zum Abschiebevorgang und den Gründen für die behördliche Maßnahme und wartete und wartete und wartete … auf die Antwort.

Am 17. Juli, also nach 8 Wochen, war es soweit. Da fand die Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Antwort des Hochsauerlandkreises in dem virtuellen SBL-Briefkasten vor. Bis dato hatte die Kreisverwaltung der SBL lediglich schriftlich den Eingang des Schreibens bestätigt und erklärt, dass, aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personeller Engpässe es leider nicht möglich sei, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.

Wir fassen einige Punkte aus dem Antwortschreibens eines Mitarbeiters der Organisationseinheit Integrations- und Ausländerangelegenheiten hier nun – fast kommentarlos – zusammen:

An der Abschiebe-Maßnahme, waren, wir zitieren: “… zunächst 6 Bedienstete des Hochsauerlandkreises, 2 ehemalige Polizeibeamte (Fahrer) und ein Arzt beteiligt. Nach aggressivem Auftreten einiger Familienangehöriger wurden zudem 3 Polizeibeamte hinzugezogen.“ -Folglich waren 12 Leute an der „Überfall-Kommando“ (so der Eindruck der Betroffenen) beteiligt!-
Der Familie sei mit 1 ½ Stunden „auf eigenen Wunsch ausreichend Zeit gewährt“ worden, „um u.a. diverse Telefonate mit Rechtsanwälten zu führen, Koffer zu packen und Abschied zu nehmen.“

Die Frage der SBL, ob sich der HSK in diesem Fall des umstrittenen Gutachters Michael K. aus Bonn bediente, ist so beantwortet worden:

„Ihre einleitende Bewertung hinsichtlich des „Gutachters Michael K. aus Bonn“ teile ich nicht. Der Innenminister hat bestätigt, dass dieser bundesweit als objektiv und sorgfältig prüfender Arzt bekannt ist. Es ist richtig, dass dieser Arzt die Rückführung begleitet hat.“

Zur Frage nach weiteren Abschiebefällen, bei denen der besagte Gutachter beteiligt war, heißt es in der „Antwort“: „Hierüber wird keine Statistik geführt.“ Es würden unterschiedliche Gutachter eingesetzt, ausgewählt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

Die SBL hatte auch gefragt, ob der HSK dem „Gutachter“ für seine Dienste jeweils rund 470,- Euro bezahlt. Die Antwort: “Nein, das Honorar richtet sich jeweils nach dem entstandenen Aufwand und ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich.“ Auf die Frage nach den Kosten für das „Fit for Fly“-Gutachten ging der HSK nicht ein, sondern verwies auf die Antwort zum Honorar. -„Fit for Fly“, der Begriff steht für Ärzte, die kranke Flüchtlinge „flugtauglich“ schreiben. So ein Gutachten soll den Ausländerämtern jeweils 470,- Euro kosten.-

Eine Vereinbarung zwischen dem HSK und dem Evangelischen Kirchenkreis, wonach aus humanitären Gründen nachts keine Abschiebemaßnahmen erfolgen sollen, besteht laut der HSK-Ausländerbehörde nicht. „Nein“, schreibt der Kreismitarbeiter auf diese Frage der SBL, „vielmehr mündete ein gemeinsames Gespräch mit dem evangelischen Kirchenkreis im Jahr 2005 nicht mit der Zusage, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten. Die Zusicherung des HSK, dass keine nächtlichen Abschiebungen stattfinden, stand und steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Abflugtermin in den Mittagsstunden liegt, sodass ein betreten der Wohnung vor fünf Uhr vermieden werden kann. Der Hochsauerlandkreis hat sich beim Land NRW wiederholt dafür eingesetzt, dass die Abflugzeiten für Charterflüge in die Mittagszeit verlegt werden.

Zu den Abschiebegründen von S.Z., seiner Ehefrau und seiner 19jährigen Tochter gibt der HSK an, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels seien nicht erfüllt worden.

Humanitäre und gesundheitliche Aspekte hätte der HSK bei seiner Entscheidung nicht außer Acht gelassen, schreibt uns der Kreisbedienstete. Zweifel an der Reisefähigkeit von Herrn und Frau Z. und deren Tochter hätten zu keinem Zeitpunkt bestanden. (Der SBL ist bekannt, dass die Tochter T.Z. mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und, dass sowohl Mutter als auch Vater ebenfalls in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und sind.)

Familie Z. lebte übrigens seit 20 Jahren in Meschede. Die jüngste und jetzt abgeschobene Tochter T. ist in Deutschland geboren. Der Vater soll trotz etlicher Bemühungen seinerseits nie eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gilt immer noch die Regel: Ohne Arbeit keinen Aufenthaltstitel, ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis? Vielleicht ist die Chance, einen Sechser im Lotto zu haben größer, als im HSK einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, zumindest wenn Mann/Frau ein/e Roma ist?

Auf Nachfrage der SBL teilte der HSK auch mit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antwortschreibens (es trägt das Datum vom 12.07.2011), sechzehn Angehörige von Minderheiten der Roma und Ashkali oder anderer Minderheiten, die unter den Kosovo-Erlass fallen, noch im Bereich des Kreisausländeramtes leben. „Jeweils drei Personen leben in Eslohe und Brilon, jeweils zwei in Meschede und Bestwig, fünf in Schmallenberg und eine Person in Olsberg.“ Wie viele von ihnen der HSK noch beabsichtige abzuschieben, fragte die SBL. Die eindeutig uneindeutige Antwort des HSK: „Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung.“

Der letzte denkwürdige Satz im Schreiben des HSK ist dieser: „Ich bitte, die personenbezogenen Daten in diesem Schreiben vertraulich zu behandeln.“ Das tun wir selbstverständlich. Wenigstens der Datenschutz wird im Ausländeramt wohl noch beachtet ….

Deponie Bestwig – Westfalenpost griff PM der SBL auf

Die WP/WR hat in der Ausgabe vom 8. Juli 2011 eine PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL) aufgegriffen. Die prägnante Überschrift lautet: „EHEC-Spuren im Bauschutt von Bestwig? – „SBL“-Anfrage liegt beim Landrat“.

Allerdings wurde dem Leser/der Leserin schnell klar, dass „sogar“ die SBL die Ursachen dieser Krankheit nicht unbedingt im Hochsauerland sucht, sondern dass es dem SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei der Anfrage um mögliche Ablagerungen gefährlicher Stoffe wie beispielsweise unbehandelter Klärschlämme auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig geht.

Die Betreiberin der Deponie, die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI), ist ja schließlich mit ihrer früheren Bauschutt-Deponie „Am Meisterstein“ in Winterberg-Siedlinghausen mehrfach in die Schlagzeilen geraten.

„Am Meisterstein“ sind zum Nachteil von Mensch und Umwelt größere Mengen Klärschlamm, vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen, abgekippt worden.

Nun aber wieder zum WP-Artikel. Die WP-Redaktion machte sich die Mühe, bei der Kreisverwaltung in Meschede achzufragen, ob und wie sich der HSK mit den Fragen der SBL beschäftigen wird. Der Pressesprecher der Kreisverwaltung wird mit dem Satz zitiert: „Wir sind tätig, der Betreiber wurde bereits befragt, Herr Loos erhält fristgerecht Antworten“.

Hoffen wir, dass sich die Tätigkeit des HSK in Sachen Anfrage zur Deponie Bestwig nicht nur auf die Befragung des Betreibers, also der MHI, beschränken wird!? Was soll denn wohl dabei heraus kommen?

Ansonsten hoffen wir, dass sich ganz viele akribisch recherchierende Journalisten auf Themen wie dieses stürzen!

Antwort zur Abschiebung einer Roma-Familie steht immer noch aus

Wie wir berichteten, hat der Hochsauerlandkreis im Mai 2011 wieder drei Menschen in den Kosovo abgeschoben. Der „Rauswurf“ traf eine Roma-Familie, die seit über 20 Jahren in Meschede wohnte.

Vater, Mutter und jüngste Tochter Tatjana (19 Jahre) wurden für sie selbst und für ihre Angehörigen völlig überraschend spät abends aus ihrer Wohnung geholt und zum Flughafen Baden-Baden gefahren. Rund 15 Mitarbeiter vom Ausländeramt und Polizeibeamte hätten sich gegen 23.00 Uhr Zutritt zur Wohnung verschafft. Die Drei hätten kaum Zeit gehabt, das Nötigste für die Reise, für ihr zukünftiges Leben im Kosovo zu packen, berichteten die Verwandten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte am 24.05.2011 an den Landrat eine Anfrage zu den Gründen und zum Hergang der Abschiebung gestellt. Laut Geschäftsordnung des Hochsauerlandkreises muss die Verwaltung Anfragen von Fraktionen und Kreistagsmitgliedern innerhalb von zwei Wochen beantworten. Doch bis heute (13.07.2011, also nach mehr als sieben Wochen) kam kein inhaltliches Antwortschreiben. Zwischenzeitlich schickte die Kreisverwaltung der SBL lediglich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu (wir berichteten). Darin wird aber nur über die formale Zulässigkeit und nicht über die humane Rechtfertigung der Abschiebung entschieden. Als Grund für die „Noch-Nicht-Beantwortung“ der Anfrage hieß es auf telefonische Nachfrage der SBL, das Ausländeramt hätte personelle Engpässe und andere wichtige Aufgaben, z.B. im Bereich Integration.

„Integration“ ist ein gutes Stichwort. Warum hat der Hochsauerlandkreis der in Meschede geborenen und aufgewachsenen Tatjana Z. im Mai alle Wege zur endgültigen Integration abgeschnitten? „Integration“ sollte nicht nur öffentlich ausgestellt, sie sollte viel mehr gelebt werden! Gleichzeitig rühmt sich die Kreisverwaltung dafür, in ihrer Ausstellung „positive Seiten von Integration“ zu präsentieren (siehe: http://www.hochsauerlandkreis.de/presse/2008/presseservice800269.php)??

Hertie-Gebäude in Meschede – Wie heißt der zukünftige Investor?

Der ehemalige Eingang zum Hertie-Kaufhaus in Meschede. (foto: zoom)
Der Eingang zum ehemaligen Hertie-Kaufhaus in Meschede. (foto: zoom)

Warum zieht sich der Verkauf des ehemaligen Hertie-Gebäudes durch den Finanz-Investor Dawnay Day an Bövingloh Immobilien so lange hin? Seit vielen Monaten sollte das Geschäft doch schon unter Dach und Fach sein.

Augenscheinlich bewegt sich nichts, mal abgesehen davon, dass die WP alle paar Monate wieder schreibt:“Bövingloh hält an seinen Plänen fest!“ Vor Weihnachten (2011???) sollen wir im Ex-Hertie-Haus wieder einkaufen können.

Irgendwo scheint es zu haken. Vielleicht liefert ein Artikel aus dem Handelsblatt die Erklärung. So titelte die Tageszeitung mit dem besonderen Augenmerk auf Finanzen und Wirtschaft: „Es gibt wieder Käufer für Kaufhäuser„. Klassische Kaufhäuser kämen wieder in Mode. Mehrere Warenhäuser von Hertie und Karstadt hätten jetzt neue Besitzer gefunden – sogar Marodes ginge dabei über den Ladentisch. Inzwischen fänden sich wieder Investoren für leerstehende und manchmal auch heruntergekommene Kaufhäuser in kleinen Städten.

Bei diesem Geschäft mit von der Partie ist laut Handelsblatt auch die von Dawnay Day gegründete und in London an der Börse notierte Treveria.

Siehe auch: http://www.immobilien-zeitung.de/1000003217/zahlen-bei-treveria-sehen-wieder-besser-aus

Treveria sei nicht in Großstädten, sondern nur in Fußgängerzonen mittelgroßer und kleinerer Städte vertreten. Dort wachse die Nachfrage, und das Interesse der Investoren schwappe auch in die B-Städte. Auch Marodes würde eingekauft, umgebaut und anschließend an andere Nutzer neu vermietet und zum Schluss verkauft. Das sei auch das Konzept der von Dawnay Day gegründeten Treveria, schreibt das Handelsblatt.

Will Dawnay Day das Geschäft an seinen früheren Hertie-Standorten mit sich selbst bzw. selber machen?

Die Abschiebung einer Roma-Familie aus Meschede. Anmerkungen zum Gerichtsbescheid.

Meschede. In der Nacht vom 19. zum 20. Mai 2011 wurde die dreiköpfige Roma-Familie Z. aus ihrer Wohnung in Meschede geholt und am Vormittag des 20. Mai über den Flughafen Baden-Baden in den Kosovo abgeschoben (siehe auch hier im Blog).

Zu diesem Sachverhalt stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) der zuständigen Kreisverwaltung einige Fragen.

Am 07. Juni 2011 antwortete der Hochsauerlandkreis mit der Bestätigung des Eingangs der SBL-Anfrage und schreibt: „Es ist mir aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personellen Engpässen leider nicht möglich, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.“

Beigefügt ist dem Schreiben des HSK ein mehrseitiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Mai 2011 zu einem Antrag (des Rechtsanwalts der Familie) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Abschiebeschutz.

Der Antrag ist vom Gericht abgelehnt worden. Das hatte zur Folge, dass der überstürzte Abtransport der Familie Z. nicht gestoppt werden konnte. Die drei Menschen wurden trotz der personellen Engpässe der Kreisausländerbehörde „termingerecht“ in den Kosovo überstellt.

Diese Gerichtsentscheidung besagt zwar, dass Familie Z. – bei rein juristischer Betrachtung abgeschoben werden durfte. Sie sagt aber nichts zu den humanitären und sozialen Dimensionen dieser Aktion.

Und nun ein paar Worte zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:

Demnach sollte die Abschiebemaßnahme am 19. Mai eingeleitet werden.

Auf Seite 2 steht:

„Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.“

Der Nichtjurist und Laie in Sachen Abschiebung fragt sich, wer dieses stattliche Sümmchen zahlen wird? Geht das Gericht davon aus, dass die Lebens- und Erwerbsumstände der Familie im Kosovo gut auskömmlich sind? Oder werden die Verwandten in Meschede zur Kasse gebeten?

Die Begründung für die Ablehnung des Abschiebeschutzes ist viele Seiten lang. Im „Juristen-Deutsch“: Die Voraussetzungen gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG für die Abschiebung der Antragsteller liegen vor. Letztere sind gemäß § 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V. m. § 67 Nr. 7 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vollziehbar ausreisepflichtig, da ihre Asylanträge unter Androhung ihrer Abschiebung in den Kosovo bestandskräftig abgelehnt worden sind. Eine Wiederholung der Abschiebeandrohungen ist – entgegen der Ansicht der Antragsteller – nicht erforderlich. …“

Die Justizbehörde führt zur Reisefähigkeit aus, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass sie krankheitsbedingt nicht reisefähig wären. „Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. … Der Ausländerbehörde obliegt es, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung, die notwendigen Vorkehrungen – etwa durch ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung – zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann.“

– Nach unseren Informationen wurde allen drei Familienmitgliedern am Flughafen in Baden-Baden von dem umstrittenen Gutachter Michael K. Reisefähigkeit bescheinigt. Selbst die lange und schwere Krankengeschichte der 19jährigen T.Z. berücksichtigte der Abschiebegutachter offenbar nicht. –

Das Gericht begründet die Zumutbarkeit der Ausreise der seit 1990 in Deutschland lebenden Familie Z. u.a. so: „Gleichwohl kann bei der gebotenen Abwägung im vorstehenden Sinne nicht davon ausgegangen werden, dass sie unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Einbindung in die hiesigen Verhältnisse, ihres rechtlichen Aufenthaltstatus, der Beachtung gesetzlicher Pflichten und Verbote schutzwürdig im Bundesgebiet verwurzelt wären. … Die seit November 2010 durch einen Sohn gewährte finanzielle Unterstützung ist in ihrem Fortbestand … nicht gesichert. … Auch über einen Aufenthaltstitel verfügten die Antragsteller zu 1. und zu 2. zu keinem Zeitpunkt. Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sie sich im Kosovo werden reintegrieren können. …

Auch hinsichtlich der Antragstellerin zu 3. ist eine im vorgenannten Sinne schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet nicht dargetan. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass diese im Bundesgebiet geboren ist und sich bislang ausschließlich hier aufgehalten hat. Über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügte sie allerdings zu keinem Zeitpunkt. …“

Weiter wird ausgeführt, die Antragstellerin hätte keinen Schulabschluss und ginge einer Beschäftigung im Imbissbetrieb ihres Bruders nach. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auf Dauer gesichert sei, und angesichts des fehlenden Schulabschlusses sei nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Antragstellerin anderweitig eine Beschäftigung finden können werde. „Demgegenüber“, so schreibt das Verwaltungsgericht, “wird sie im Kosovo auf die Unterstützung und Hilfe ihrer Eltern, den Antragstellern zu 1. und 2., zurückgreifen können. Angesichts dessen ist es der Antragstellerin zu 3. auch in Ansehung des von Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Privatleben zuzumuten, in den Kosovo auszureisen bzw. dorthin abgeschoben zu werden.

Als Nichtjurist habe ich da ein Verständnisproblem. Warum soll es den Eltern im Kosovo leichter fallen, ihre Tochter zu unterstützen, als es ihnen in Deutschland möglich war? Die Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo soll laut Medienberichten enorm hoch sein.

Zur wirtschaftlichen Situation und Arbeitslosigkeit im Kosovo fand ich z.B. auf den Internetseiten von „Aktion 302“ folgende Meldung:

Während die allgemeine wirtschaftliche Situation schon schlecht ist (37,3 % Arbeitslosenquote in 2009 und ca. 1.759 EUR BIP/Kopf in 2008), liegt nach Auskunft der Ombudsperson Institution in Kosovo die Arbeitslosenquote unter den Roma bei ca. 98 %. Viele leben von Gelegenheitsarbeiten oder sammeln Metall und anderen wiederverwertbaren Schrott, um zu überleben.

Ein regulärer Arbeitsmarkt existiert für die Minderheiten nicht.

Die unvollendete … Schulentwicklung im HSK. Veranstaltung von SPD und Grünen zum Thema „Zukunft der Schulen im ländlichen Raum“ in Meschede.

Das Podium der Veranstaltung "Schule der Zukunft im ländlichen Raum" im Kreishaus Meschede. (foto: wendland)
Das Podium der Veranstaltung "Schule der Zukunft im ländlichen Raum" im Kreishaus Meschede: Gisela Bartsch, Sylvia Löhrmann, Dr. Karsten Rudolph, Dr. Ernst Rösner und Marlies Stotz (foto: wendland)

Gestern Abend fand die gemeinsame Veranstaltung von SPD und Grünen zur „Schule der Zukunft im ländlichen Raum“ mit Schulministerin Sylvia Löhrmann im Kreishaus Meschede statt (siehe auch hier im Blog).

Die Veranstaltung war mit geschätzt weit über 100 Leuten gut besucht (u.a. von vielen Lehrerinnen und Lehrern aus verschiedenen Orten im HSK).

Dem Moderator Dr. Karsten Rudolph gelang es, das ungeliebte Thema mit einem Schuss Heiterkeit „rüber zu bringen“.

Schulministerin Sylvia Löhrmann redet Klartext (foto: wendland)
Schulministerin Sylvia Löhrmann redet Klartext (foto: wendland)

Aufstieg der Kinder darf nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen
Schulministerin Löhrmann sagte zu Beginn klipp und klar, durch die Vorgängerregierung seien 5 Jahre Schulpolitik verloren gegangen. Die gute Entwicklung der SchülerInnen solle im Mittelpunkt stehen. Das Wohl der Gesellschaft sei eng verbunden mit der Entwicklung der Bildung. Der Aufstieg der Kinder dürfe nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Die pädagogische Arbeit müsse zu den Kindern passen. Es dürfe nicht so sein, dass, was nicht passt, passend gemacht wird. Es müsse umgekehrt sein. Sie forderte eine andere Schulkultur und: „Über den Tellerrand gucken!“

Potential der Hauptschule erschöpft
Der Bildungsexperte Dr. Rösner wurde sehr konkret und erklärte, das Potential der Hauptschule sei erschöpft. In Meschede verlor die Hauptschule 21 % SchülerInnen, die Realschule 20 %, das Gymnasium 5 % und er fragte, wo hier die Verbundschulen mit gymnasialen Standards wären. Dr. Rösner sprach sich für eine Elternbefragung aus (genau das fordert ja die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon seit Jahren).

Düstere Zahlen für das Hochsauerland
Die NRW Landtagsabgeordnete und ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Lippstadt, Marlies Stotz, malte düstere Zahlen an die fiktive Wand. Bis 2019 würden sich die Schülerzahlen im Hochsauerlandkreis um 26 % reduzieren. Das bedeute auch einen Druck auf die Wirtschaftsregion HSK. Unzureichende Bildung ziehe eine gigantischen Zahl Transferleistungen nach sich. Noch eine nachdenklich stimmende Aussage der MdL aus Lippstadt: „Über 11.000 Kinder fanden in diesem Jahr keinen Platz in der Gesamtschule.“

Meschede auf die Zukunft vorbereitet
Frau Bartsch erläuterte in ihrer Funktion als Vertreterin der Stadt Meschede die Schullandschaft in der Kreisstadt. 4.500 Kinder besuchten in Meschede die Schulen. Die Stadt sei bestens auf die Demographie vorbereitet, auch Dank der Unterstützung von Dr. Rösner. Der Rat setze auf Bildung als oberste Priorität. Es seien Schulentwicklungspläne erarbeitet worden. Auf neue Situationen sei Meschede vorbereitet. Die Maßnahmen wären immer einstimmig und friedfertig im Rat beschlossen worden. Frau Bartsch stellte dann die Prognose-Zahlen im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen wie folgt vor:

Prognose Hauptschule: 104 SchülerInnen;  tatsächlich 89 SchülerInnen
Prognose (städtische) Realschule: 94 SchülerInnen; tatsächlich 102 SchülerInnen
Prognose (städtisches) Gymnasium: 103 SchülerInnen; tatsächlich 123 SchülerInnen

Blick in den Plenarsaal des Kreishauses: Ein nachdenkliches und konzentriertes Publikum.
Blick in den Plenarsaal des Kreishauses: Ein nachdenkliches und konzentriertes Publikum.

Es schloss sich eine Diskussionsrunde mit zahlreichen Wortmeldungen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer an.

Sozialarbeiter und Psychologen fehlen an den Schulen
Der Lehrer eines Berufskollegs brachte zuzüglich zum Thema Inklusion noch einen weiteren Aspekt ins Gespräch ein. Er vermisse Sozialarbeiter und Psychologen an den Schulen. Vor langer Zeit wäre ein entsprechender Antrag im HSK-Schulausschuss gestellt worden. Doch Sozialarbeiter würden vom Land nicht bezahlt.

Migranten
Ein anderer Diskussionsteilnehmer fragte kritisch nach, warum man in NRW das viergliedrige Schulsystem eingeführt habe und es nicht bei der Dreigliedrigkeit belassen habe. (Später wurde mir klar, er meinte mit „Vier“ nicht etwa die Förderschule, sondern die Gesamtschule.) Außerdem fand der Herr, ein Vergleich der Ministerin sei unangebracht, der Vergleich Deutschland – Finnland. Die Zahl der MigrantInnen wäre dort längst nicht so hoch wie in Deutschland.

Nur katholische Hauptschulen?
Eine Lehrerin aus Arnsberg fragte, wieso zukünftig alle Hauptschulen in Meschede katholische Hauptschulen sind. Wer keine katholische Schule besuchen wolle, müsse 10 km weiter fahren.

Löhrmann: Der Elternwille zählt
Ministerin Löhrmann ging zunächst auf die Kritik bzgl. ihres Vergleiches ein. Sie sagte u.a. dazu, Finnland hätte eine andere Haltung. Dort sei jedes Kind willkommen. „Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten!“ Sie betonte, die Landesregierung wolle keine absolutistischen Ansätze. „Der Elternwille zählt!“. Die Kommunalpolitiker entscheiden!“ (Bemerkung der SBL: „Wenn sie denn mal gefragt würden, die Eltern!)

Inklusion als Jahrhunderaufgabe
Die Ministerin ging dann auf das Thema „Inklusion“ ein. Inklusion sei eine Jahrhunderaufgabe. Der Plan würde auf Landesebene ausgearbeitet. „Wir brauchen multiprofessionelle Teams!“

Rösner: Keine Zukunft für die Verbundschule – Bürgermeister wünschen Gemeinschaftsschulen
Dr. Rösner berichtete (für den der es nicht wusste) Erstaunliches. Nur drei Kreise in NRW hätten keine Gesamtschule. Zu denen gehören außer dem HSK Höxter und Olpe. Sinngemäß meinte Dr. Rösner, da nütze es wohl auch nicht, günstige Baugebiete auszuweisen. Eltern fragten attraktive Bildungsangebote nach. Wo die nicht vorhanden seien, gebe es keine Anreize für junge Familien. Bildung sei mittlerweile kein weicher, sondern ein harter Standortfaktor. Die NRW-Zahlen seien sehr bedrückend was den Übergang zu höherer Bildung betrifft.

Des Weiteren machte Herrn Rösner an Beispielen deutlich, dass die Zukunft nicht in einer Verbundschule liegen könne. Dort wo sie eingerichtet wurden, stünden sie meist schon wieder vor dem Aus. Da wünschten die Bürgermeister jetzt Gemeinschaftsschulen.

Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erinnerte daran, dass SPD und Grüne im Kreistag des HSK offenbar an einer gemeindeübergreifenden Schulplanung nicht sonderliche interessiert gewesen sind. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=gemeinschaftsschule

Eine Lehrerin aus Olsberg erwartet nicht, dass Eltern zu einer Infoveranstaltung kommen und fragte in die Runde: „Wie komme ich zu einem unverfälschten Meinungsbild der Eltern?“

Einer ihrer Berufskollegen aus Arnsberg geht davon aus, dass 12 % der SchülerInnen nicht ausbildungsfähig sind und fragte: „Was wir aus den Rückläufen?“ Er beklagte dann die Unfähigkeit der Schüler z.B. in Mathe und Deutsch.

Ein Realschullehrer aus Meschede ging auf die Übergangsquote zum Gymnasium ein. In Meschede liege sie bei 30 %, in Städten bei 50 %.

Ein ehemaligen SPD-Kreistagsmitglied reagierte auf die Aussage des SBL-Kreistagsmitglieds mit der Bemerkung, er wolle sich vom HSK nicht vorschreiben lassen, was wir vor Ort machen sollen. (Das hatte die SBL mit ihren Anträgen und Anfragen zur Schulentwicklung auch gar nicht beabsichtigt. Die SBL wünscht, wie Ministerin Löhrmann und Dr. Rösner, eine Elternbefragung und zwar für den gesamten Hochsauerlandkreis! Der Kreis als Koordinator, nicht als „Vorschreiber“!)

Ein Lehrer aus Schmallenberg kam auf „Demographie“ zu sprechen. Es schmecke ihm nicht, dass die Demographie über Eingliedrigkeit oder Dreigliedrigkeit entscheide. Warum sollte Schmallenberg ein Monstrum Gemeinschaftsschule einrichten, fragte er.

MdL Stotz gab zu Bedenken, jedes Jahr verließen in Deutschland über 600.000 Kinder die Schule ohne Abschluss. Unser System sei an Defiziten orientiert. „Wir gucken, was das Kind nicht kann. Wir organisieren zu früh die Bildungsläufe.“ Bis zu 40 % der Prognosen seien falsch.

Fragebogen zur Gemeinschaftsschule im Netz
Dr. Rösner ging noch einmal auf die Elternbefragungen ein. Die Stadt mache die Befragungen und kommuniziere sie. Der Fragebogen zur Gemeinschaftsschule stünde im Netz. Zu den „Rückläufern“ erwähnte Herr Rösner, die Sitzenbleiberquote liege bei höheren Übergangsquoten zu besseren Bildungsabschlüssen sogar niedriger. Also, je mehr Kindern bessere Bildungsabschlüssen ermöglicht werden, desto geringer ist die Sitzenbleiberquote. Er machte in die Schmallenberger Richtung auch deutlich, dass eine dreigliedrige Gemeinschaftsschule nicht monströser ist, als ein Gymnasium.

Resümee: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Oder: Wer nicht bereit ist, in der Schulentwicklung neue Wege zu gehen verliert … Menschen!

Burhagen: Rinder legen Brunnen lahm – Trinkwasser nur noch für Notzeiten.

Brilon. Der Brunnen Burhagen bei Brilon wurde vor mehreren Jahren verunreinigt. Eine Vergiftung des Trinkwassers resultierte aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung.

Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 vom Bauamt der Stadt Brilon die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens, ohne irgendwelche Auflagen. Burhagen konnte vor seiner durch die Verschmutzung bedingten Stilllegung Trinkwasser für den Bedarf von mehr als 4.000 Menschen liefern.

Das Gesundheitsamt verhängte eine Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens.

Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 01.02.2011 bzgl. der neuen B7n (siehe auch hier im Blog) bei Brilon und der Auswirkungen der Stilllegung des Tiefbrunnens Burhagen in Brilon teilte der Hochsauerlandkreis u.a. mit, die Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens Burhagen sei zum 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen.

Weiter stand in dem Schreiben: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederin­betriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit noch in der Phase der Entscheidungsfindung.“

Das war der Stand im Februar 2011. Anfang Mai 2011 fragte das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erneut beim HSK nach:

  • Ist Ihnen bekannt, ob der Betreiber der Wassergewinnungsanlage Burhagen zwischenzeitlich zu einer Entscheidung gekommen ist? Wenn ja, zu welcher?
  • Bestehen aus Sicht der Kreisverwaltung irgendwelche Hindernisse, den Tiefbrunnen wieder in Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber dies möchte? Wenn ja, welche Hindernisse bestehen?

Der Hochsauerlandkreis antwortete Mitte Mai 2011, der Betreiber (die Stadtwerke Brilon) hätte den Tiefbrunnen Burhagen aus dem Regelbetrieb genommen. Er möchte die Wassergewinnungsanlage nur noch in wasserwirtschaftlichen Notzeiten zur Deckung von Bedarfsspitzen nutzen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt und von der Unteren Wasserbehörde am 06.05.2011 genehmigt worden.

Die Erlaubnis gewähre das Recht, in wasserwirtschaftlichen Notzeiten Wasser aus dem Brunnen Burhagen bis zu einer festgelegten Menge zu entnehmen und unter Einhaltung von Nebenbestimmungen für die Trinkwasserversorgung zu verwenden.

Die seinerzeit durch das Gesundheitsamt verhängte Verfügung zur vorrübergehenden Stilllegung des Brunnens würde kurzfristig aufgehoben.

Nächtliche Abschiebung in Meschede

„Abschiebung auf die Müllkippe“, diese eindringliche Überschrift fanden wir bei der Suche nach Berichten über Abschiebungen in den Kosovo.

Ob der Begriff „Müllkippe“ für den Kosovo zutrifft, kann nur beurteilen, wer dort lebt oder wer in letzter Zeit vor Ort war, so wie einige Journalisten. In zahlreichen Publikationen bestätigen sie, das Leben dort ist für viele Menschen alles andere als traumhaft schön. Vor allem ethnische Minderheiten wie Roma und Ashkali haben offenbar im Kosovo „Null Chance“. Wir zitieren aus dem Artikel aus TERZ mit der Müllkippen-Überschrift:

„Die einzige Möglichkeit für die Roma im Kosovo ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ist das Sammeln von Altmetall auf den Müllkippen“, berichtet Eva Weber von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) aus Berlin auf der Pressekonferenz am Flughafen. „Sie können das gesammelte Metall dann auf den Basaren für einen sehr geringen Preis verkaufen. Und selbst dieser Markt ist hart umkämpft“, so die Journalistin, die im letzen Jahr mehrmals im Kosovo war. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hatte im Besuchsbericht 2009 wegen drohender Verelendung und möglicher ethnischer Konflikte von Abschiebungen abgeraten.“

Das Schicksal „Müllkippe“ bereiten die deutschen Ausländerbehörden vielen ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Ex-Jugoslawien. Gut 20 Jahre sind diese Menschen oft schon ununterbrochen in Deutschland, haben zwischenzeitlich Kinder die in Deutschland geboren sind und deren Muttersprache Deutsch ist. Nichts desto trotz will der deutsche Staat viele dieser Ex-Jugoslawen los werden – notfalls er Abschiebung.

In der letzten Woche kam es im Hochsauerlandkreis, genauer gesagt in Meschede, wieder zu einer Abschiebung. Die Fakten soweit sie uns bekannt sind:

In der Nacht vom 18. zum 19.05.2011 sind drei Mitglieder einer Roma-Familie von mehr als zehn Beamten in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ in ihrer Wohnung mit Handschellen festgenommen und sofort zum Flughafen Baden-Baden verbracht worden. Bereits am Vormittag des 19. Mai wurden sie in den Kosovo ausgeflogen. Ein einschlägig bekannter Gutachter aus Bonn hatte am Flughafen Vater, Mutter und Tochter die Reisefähigkeit bescheinigt.

Der Familienvater und seine Ehefrau lebten schon seit ca. 20 Jahren in Deutschland. Die ebenfalls abgeschobene 19jährige Tochter ist in Deutschland geboren, hat einen Schulabschluss und stand in einem festen Arbeitsverhältnis. Sozialleistungen wurden laut unseren Informationen von keinem der drei Familienmitglieder mehr in Anspruch genommen. Ungewöhnlich ist, dass der Familie letztmalig im Jahr 1999 eine Abschiebung angekündigt worden sei. Die Abschiebung kam also für die drei Menschen vollkommen überraschend.

Die ausführende Behörde, der Hochsauerlandkreis, ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wieder einmal in einem Abschiebefall unverhältnismäßig und inhuman vorgegangen. Der HSK hat offenbar einen Paragraphen im Ausländerrecht bewusst nicht beachtet, der regelt: „Ist die Abschiebung länger als 1 Jahr ausgesetzt, ist die durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen, die Ankündigung ist zu wiederholen, wenn die Aussetzung für mehr als 1 Jahr erneuert wurde.“

Die Familie hatte im Bürgerkrieg im früheren Jugoslawien alles was sie besaß verloren. Sie steht im neuen Staat Kosovo also vor dem Nichts. Aufgrund der nicht angekündigten Abschiebung, bestand auch gar keine Möglichkeit, im Kosovo Voraussetzungen für einen erträglichen Aufenthalt zu organisieren. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die unzureichende medizinische Versorgung in dem Balkanland. Der Gesundheitszustand von Mutter und Tochter ist sehr besorgniserregend. Ob sie im Kosovo entsprechend ihrer Erkrankungen behandelt werden können ist ungewiss.

Die Sauerländer Bürgerliste appelliert an den Hochsauerlandkreis, die Familie umgehend wieder zu ihren Verwandten nach Meschede einreisen zu lassen. Außerdem stellt die SBL eine umfangreiche Anfrage zum Abschiebehergang an den Landrat.

Vorgestern Demo, gestern Ratssitzung: Sonderratssitzung in Meschede – Keine Chance für MbZ-Antrag

Die Demonstration am Mittwoch. (foto: wendland)
Die Demonstration am Mittwoch. (foto: wendland)

5. Mai 2011 – 14. Sitzung der 8. Wahlperiode – Eine Ratssitzung, in deren Vorfeld sich die Stadtverwaltung sowie die Wählerinitiative Meschede braucht Zukunft (MbZ) viele Gedanken und viel Arbeit gemacht und eine Menge Papier bedruckt haben.

In erster Linie beschäftigte sich der Stadtrat an diesem Tag mit etlichen Änderungen der Bebauung in der Innenstadt, mit Straßenführungen und einem Brückenneubau und mit dem geplanten Abriss eines alt gedienten Vereinsheims, alles im Zusammenhang mit der Regionale 2013.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte fest, es würde für die nächsten Generationen gebaut. Aus finanzieller Sicht sei das alles vertretbar. Er beteuerte: „Wir haben absolutes Vertrauen in die handelnden Personen. Der Rat sei gewählt worden, die Gesamtinteressen der Stadt zu vertreten und nicht Einzelinteressen. Die deutliche Mehrheit der Bürger dieser Stadt sehe das so!

Mindestens 141 Bürgerinnen und Bürger hatten allerdings einige Wochen zuvor mit schriftlichen Widersprüchen gegen die Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“ deutlich gemacht, dass sie mit gewissen Planungen der Stadt ganz und gar nicht einverstanden sind. Diese Bürger-Widersprüche und z.B. auch Schreiben mit Hinweisen des Ruhrverbands, der Thyssengas GmbH und der Kreisverwaltung waren heute u.a. Thema der Sonderratssitzung. Die Einwände der Bürger bezogen sich beispielsweise auf die enormen Kosten der Bauvorhaben, auf die größere Verkehrs- und Anwohnerbelastung durch Schwerlastverkehr und auf die Entwertung des Grundstücks „Rinschen Park“.

Besonders betroffen vom Bau der geplanten zweispurigen Ruhrbrücke ist neben den Anwohnern der portugiesische Verein. Sein Vereinshaus, das im Besitz der Stadt ist, soll einem Kreisverkehr weichen. Eine neue Vereinsunterkunft ist derzeit nicht in Sicht. Daher reagierte die portugiesische Gemeinde und legte dem Bürgermeister ein Kaufangebot für das Gebäude des jetzigen Vereinsheim vor. In der Ratssitzung wurde aber deutlich, die Stadt wird auf das Angebot wohl nicht eingehen.

Außer der MbZ-Fraktion machten alle Fraktionen mit viel Nachdruck deutlich, sie wollen die zweispurige Brückenlösung. Die Fakten von den Experten wären überzeugend, argumentierte eine Ratsfrau der UWG. MbZ solle die Fachkenntnisse anerkennen. Alle Fakten sprächen gegen den Bau einer einspurigen Brücke, also gegen die MbZ-Lösung. Ratsmitglied Senge von MbZ erwiderte, für ihn sei eine zweispurige Lösung tragbar, aber in einer bescheideneren Form.

Zuvor war ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einer Präsentation auf die von Mitgliedern des Wählerbündnisses MbZ ausgearbeitete einspurige Brückenlösung eingegangen. Die Behörde hatte ihrerseits zwei weitere einspurige Varianten durchkalkuliert, kam aber zu dem Ergebnis, die Kostenersparnis bei dem Bau einer einspurigen Brücke rechtfertige nicht die Realisierung einer preiswerteren Lösung, auch nicht, wenn das von den Portugiesen genutzte Gebäude wegen des dann nicht erforderlichen Kreisels vor der Brückenauffahrt stehen bleiben könne. Die Ersparnis liege lediglich bei ca. 460.000 Euro. Der Kosten-Anteil der Stadt beliefe sich auf 30 %. Also spare Meschede nur rund 140.000 Euro. Diese Berechnung bezieht sich allerdings auf die Brücken-Variante 3, einer Variante der Stadt. Für den wesentlich gradliniger und bescheidener geplanten und somit sicherlich deutlich preiswerteren Vorschlag von MbZ stellte der Verwaltungsmitarbeiter leider keine Vergleichsberechnung vor.

MbZ wurde m Verlauf der Sitzung wiederholt von den Ratskolleginnen und –kollegen mit Vorwürfen wie Populismus konfrontiert. Es ginge bei den MbZ-Anträgen um Effekt-Hascherei. Es sei nicht fair, die Brückenbau-Maßnahme mit dem portugiesischen Vereinsheim in Verbindung zu bringen. Der Abriss wäre schon vor 20 Jahren beschlossene Sache gewesen. Das streue den Leuten Sand in die Augen. Die Verkettung sei unfair. Da würden möglicherweise auch Fledermäuse ins Gespräch gebracht.

Manch Zuhörer, manche Zuhörerin oben auf der Zuschauer-Tribüne hatte sicherlich zu dem ein oder anderen Punkt eine andere Meinung als der Bürgermeister und die große Koalition der Ratsmitglieder!? Aber, wie sagte ein Ratsherr, die Regionale 2013 hätte nur so einen großen Erfolg, weil alle Bürger rechtzeitig eingebunden wurden.

Die diversen Abstimmungen über die Ratsvorlagen spiegelten die große Einigkeit im Stadtrat Meschede wieder. Bei den meisten lautete das Ergebnis: 2 Gegenstimmen, keine Enthaltung.

Unsere Autorin ist Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) im Mescheder Kreistag.

Demonstration in Meschede: ein Kurzbericht.

Über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zogen am 4. Mai 2011 demonstrierend durch die Innenstadt von Meschede.*

Der Anlass: Der von der Stadt im Zuge der Regionale 2013 geplante und von den meisten Stadtratsmitgliedern befürwortete Abriss des portugiesischen Vereinsheims im Zuge des Neubaus einer überdimensionierten, zweispurigen Brücke über die Ruhr.

Die Organisatoren und Teilnehmer: Zahlreiche portugiesische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Anwohner der vom Brückenbau und der veränderten Verkehrsführung betroffenen Straßen, Unterstützer auch aus Ortsteilen sowie MbZ**-Mitglieder.

Fakten: Die Stadt Meschede kann rund 1,2 Millionen Euro sparen, wenn sie anstatt der geplanten zweispurigen Ruhr-Brücke den Alternativ-Vorschlag der Wählergemeinschaft Meschede braucht Zukunft (MbZ) realisiert und die einspurige Bürgerbrücke baut.

Der portugiesische Verein hat dem Bürgermeister ein Kaufangebot in Höhe von 50.000 Euro für ihr Clubheim unterbreitet. Die für den geplanten Abriss dieses Gebäudes von der Stadt kalkulierte Summe beträgt ebenfalls 50.000 Euro. 50.000 Euro plus 50.000 Euro machen laut Adam Ries 100.000 Euro.

100.000 Euro wird also der Kämmerer mehr in der Stadtkasse haben, wenn Rat und Verwaltung auf den Abriss des portugiesischen Vereinshauses verzichten und anstatt der LKW-gerechten innerstädtischen Ruhrbrücke die bürgerfreundliche einspurige Brücke bauen.

Ein weiterer Gesichtspunkt: Durch den Bau der einspurigen Bürgerbrücke würde die Mescheder Innenstadt attraktiver und lebenswerter. Den Anwohnern blieben viel Lärm und andere Immissionen erspart. Die portugiesischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und vielleicht auch eine bisher unbekannte Zahl von Fledermäusen behielten ihr „Zuhause“.

*Unsere Autorin ist Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) im Mescheder Kreistag.

** Wahlbündnis „Meschede braucht Zukunft“