Kinderfrühförderung: Jeder, der Bedarf hat oder sieht, kann sich in einem der drei Kreishäuser melden

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte im Juli 2011 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach, wer Eltern über das Angebot und über die Möglichkeit der Kinderfrühförderung informiert. Das Gesundheitsamt antwortete jetzt, jeder der meine, dass ein Kind behindert sei oder einem Kind Behinderung drohe, könne sich bei der Kinderfrühförderung melden.

„Sinn und Zweck bei der Einrichtung der Kinderfrühförderung (KFF) war und ist es u.a., den Kindern und deren Erziehungsberechtigten einen (einzigen) Anlaufpunkt, auch für die notwendigen Formalitäten zu bieten“, schreibt ein Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamts.
Die Erziehungsberechtigten müssten sich nur bei den Kolleginnen und Kollegen in der Stelle für Kinderfrühförderung in den Kreishäusern Meschede, Arnsberg und Brilon melden, die sich dann mit den anderen Stellen in Verbindung setze. Im Hochsauerlandkreis würden somit den Erziehungsberechtigten viele Formalitäten abgenommen. Ist der Förderbedarf festgestellt, würde HSK-intern die Kostenübernahme geregelt.

Bis zum 31.07. dieses Jahres seien im HSK 203 Kinder zur Frühförderung angemeldet, 23 standen am 04.08.2011 auf der Warteliste. 2009 und 2010 wurden jeweils etwa 350 Kinder angemeldet. Die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie liege durchschnittlich bei 3 bis 4 Monaten. Durch einen personellen Engpaß kam es vorübergehend zu längeren Wartezeiten. Die Therapien bzw. die Förderung der Kinder würde durch Pädagoginnen der freien Wohlfahrtspflege, wie der AWO, durchgeführt. Um Planungssicherheit zu haben, sei ein Vertrag mit den Verbänden geschlossen worden, der auch die Anzahl der Fördereinheiten umfasse. Bei Bedarfsveränderung werde das Angebot angepasst. 2010 seien, im Gegensatz zu 2009, die Fördereinheiten nicht voll ausgeschöpft worden. Die Zahl der bis zum 30.06.2011 durchgeführten motopädischen Fördereinheiten gibt die Kreisverwaltung mit 1.204 an.

Land und Bund zahlen keine Zuschüsse für die Kinderfrühförderung (KFF). Der Hochsauerlandkreis ist der einzige Kostenträger. Auch das teilte die Verwaltung auf Nachfrage der SBL mit. Die Kosten für die KFF stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2010 betrugen sie 1.130.679 Euro. Für 2011 ist die Summe von 1.161.453 Euro kalkuliert.

Die Antwort der Kreisverwaltung hört sich recht positiv an. Aus der Praxis der KFF wurden der SBL allerdings andere, weniger gute Erfahrungen, z.B. über lange Wartezeiten, berichtet.

Umleitung: Meschede nach Düsseldorf (Die Linke) und zurück ins Sauerland zum Fracking

Meschede macht`s möglich, und zwar einen neuen Internet-Service:

http://www.dorfinfo.de/sundern/arnsberg-neheim/detail.php?nr=58051&kategorie=arnsberg-neheim

Rot-Grüne Landesregierung macht`s nicht unmöglich, und zwar die Kritik des MdL Rüdiger Sagel an Rot/Grün, der CDU und Fracking:

http://www.sagel.info/meldung.php?meldung=297&page=

BNK Petrolium will ein Vermögen mit Fracking machen, und zwar möglichst auch im Sauerland:

http://www.wa.de/nachrichten/nordrhein-westfalen/energiekonzerne-wetteifern-erdgasvorkommen-1337572.html

http://www.bnkpetroleum.com/index.php?option=com_content&view=article&id=87&Itemid=138

http://www.finanzen100.de/aktien/bnk-petroleum-wkn-a0q523_H1413242567_21131367/

Umleitung: Von Neheim zum ‚Neuen Deutschland‘ und Sven Giegold

Neheims Netz begrüßt „Gelüftete Familiengeheimnisse“:

http://www.neheims-netz.de/?p=1109

Neues Deutschland moniert „Modernen Ablasshandel„:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/204167.ablasshandel-fuer-zwei-milliarden.html

Und Sven Giegold kritisiert:

Steueramnestie-Abkommen mit der Schweiz: Bundesregierung will rechtsstaatliche Prinzipien opfern

Am Mittwoch, den 10. August, soll ein Steueramnestie-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland unterschrieben werden. Die Schweizer Banken sollen auf unversteuerte Altvermögen in der Schweiz eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 % erheben (abhängig von Dauer der Anlage und Art des Kapitaleinkommens). Für die Zukunft sollen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne deutscher Steuerbürger in der Schweiz mit einer anonymen Abgeltungssteuer von 35% bzw. 26,375% belastet werden.
Schweizer Banken leisten darauf eine Vorauszahlung von 2 Mrd. CHF.
Deutschland bietet seinen Steuerhinterziehern Straffreiheit, ebenso wie den Schweizer Geldhäusern und ihren Mitarbeitern, die regelmäßig Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. …..

PFT – Wie geht`s weiter mit der Never-Ending-Story?

Ruhig ist es geworden, beim „Endlos-Gift-Drama“ um die Industriechemikalie PFT. Viele andere medienträchtige Ereignisse und Schlagzeilen kleistern die PFT-(Klär-)Schlämme mehr und mehr zu.

Eine Tageszeitung fand trotz aller anderen Katastrophen im letzten Monat etwas Platz für eine Meldung über PFT und die „Zeitnot“ der Justiz. Die Neue Westfälische veröffentlichte am 11.07.2011 im Paderborner Teil:

„Jahrelanges Warten auf PFT-Prozess Hauptverhandlung noch immer nicht terminiert VON HUBERTUS GÄRTNER

Paderborn. Mehr als sechs Jahre nach der Aufdeckung eines der größten Umweltskandale in Nordrhein-Westfalen ist den mutmaßlichen Tätern immer noch nicht der Prozess gemacht worden. Zwar hat die Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft Anfang letzten Jahres nach sehr langen Ermittlungen im sogenannten PFT-Verfahren Anklage erhoben, doch seither schlummern die Akten am Landgericht in Paderborn.

Wie dessen Sprecher, Adalbert Heine, am Freitag einräumte, ist in dem Fall immer noch keine Hauptverhandlung terminiert. Dieses solle aber „in den nächsten zwei bis drei Monaten“ geschehen.

„Das Verfahren sprengt alle Dimensionen.“ Mit diesen Worten begründete Heine die erhebliche zeitliche Verzögerung. Außerdem sei die zuständige Richterin in letzter Zeit durch andere Prozesse sehr stark belastet gewesen. Es habe wegen der Verzögerung bereits diverse interne Besprechungen gegeben. Das Landgericht habe nun die Geschäftsverteilung geändert und eine neue Berichterstatterin eingesetzt, damit diese den PFT-Prozess vorbereiten könne.

Belasteter Klärschlamm mit Abfällen vermischt In dem Verfahren müssen sich sieben Personen, darunter auch der Borchener Unternehmer Ralf W. (41), wegen Verunreinigung von Boden und Gewässern sowie unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen verantworten. Ralf W. soll mit der mutmaßlich krebsfördernden Industriechemikalie PFT (perfluorierte Tenside) belasteten Klärschlamm aus Belgien mit an-deren Abfällen vermischt und als Dünger an Landwirte verkauft haben. Bauern in mehreren Bundesländern verteilten den Dünger auf ihren Flächen.

Die Folgen waren verheerend. Infolge des Niederschlags wurde PFT zum Beispiel in Möhne und Ruhr gespült. Trinkwasser wurde belastet, landwirtschaftliche Flächen kontaminiert. Die Sanierung kostete Millionen. Vier der Beschuldigten gehören zu dem belgischen Lieferanten, mit dem Ralf W. laut Staatsanwaltschaft illegale Absprachen getroffen haben soll. Im Jahr 2013 könnten die ersten Vorwürfe verjährt sein.“

In der Nacht vom 08.08./09.08.11 berichtete übrigens der Fernsehsender Phoenix in einer langen Reportage über die Folgen der Privatisierung des Wassers, es würde wieder Klärschlamm aus Belgien nach Deutschland „versandt“. Warum und wozu wir das Zeug in Deutschland brauchen? Etwa immer noch als „Dünger“?

Unter folgendem Link noch ein aktueller Bericht über die Situation im Kreis Paderborn:

http://www.paderborner-blatt.de/regionales/11163410-6-der-ackerflaechen-im-kreis-paderborn-sind-gering-belastet-

Und eine höchst interessante Pressemeldung der Bez.Reg. Detmold:

http://www.bezreg-detmold.nrw.de/100_Startseite/010_Meldungen/01_Abfalltransportkontrollen/index.php

Last not least:

http://www.waz-abo.de/_SITioMSgAAAAAjNYNW/_SP0/nachrichten/im-westen/Noch-kein-Ende-im-PFT-Skandal-in-Sicht-id4858327.html

MigrantInnen und Kommunalpolitik

Welche Maßnahmen sind geeignet, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu fördern und zu unterstützen? So lautet – etwas verkürzt – die Frage, die Ende Juli 2011 Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung stellte.

Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
Wer die Mitglieder des HSK-Kreistags und seiner Ausschüsse ein wenig kennt, weiß, auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Liegt das allein am mangelnden Interesse der MigrantInnen? Wohl kaum! Als die Sauerländer Bürgerliste (SBL) vor ca. zwei Jahren in Absprache mit Vertretern der türkischen MitbürgerInnen beantragte, je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der muslimischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurde das nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit der amtierenden Mitglieder abgelehnt.

Aber nun noch einmal zur kürzlich gestellten Anfrage der SBL: Am 08.08.2011 „antwortete“ die Organisationseinheit „Integrations- und Ausländerangelegenheiten“ im Auftrag des Landrats, und zwar so:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Frau Dr. Weck vom Institut für Landes- und Stadtentwicklung (ILS) hat den von Ihnen erwähnten Vortrag bei der Stadt Meschede im Rahmen des laufenden Forschungsvorhabens „Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen“ gehalten. An diesem bundesweiten Projekt nimmt für NordrheinWestfalen der Hochsauerlandkreis mit der Stadt Meschede und der Gemeinde Bestwig teil – Einzelheiten siehe www.schaderstiftung.de.
Die Abschlussveranstaltung findet am 07. Oktober 2011 in Berlin statt. Dort werden die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der kommunalen Integrationspolitik vorgestellt. Damit soll ein Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Integration von Zuwanderern und die konkrete Arbeit in den Kommunen geleistet werden. Drei Fragestellungen standen im Mittelpunkt: Wie können die strukturellen Bedingungen für Integration verbessert, das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten gefördert und die Teilhabe der Zuwanderung am gesellschaftlichen und politischen Leben erhöht werden?
Die Abschlusspublikation kann ab Oktober per E-Mail bestellt werden: Buchbestellung@schader-Stiftung.de.
Auf die Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen kann m.E. in der von Ihnen gestellten Frage zurückgegriffen werden.“

Wie war noch einmal genau die Frage der SBL an den Landrat?
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“

Warum verweist der HSK auf ein noch ausstehendes Forschungsergebnis? Haben der Landrat und/oder die Kreisverwaltung keine eigenen Vorstellungen zu diesem Thema? Oder dürfen wir darauf vertrauen, dass in der demnächst bestellbaren Publikation konkrete einschlägige Vorschläge enthalten sind, auf die dann auch Landrat und Verwaltung „zurückgreifen“, indem sie sie umsetzen??

Am Rande: Wer sich über die in der Antwort angegebene Stiftung informieren möchte, sollte nicht die von der Kreisverwaltung angegebene Webadresse verwenden; die führt in die Irre. Richtig ist: www.schader-stiftung.de.

Ökostrom oder Atomstrom? – Hochsauerlandkreis lässt sich nicht in die Karten gucken

Angesichts der begrüßenswerten Entscheidung der Stadt Arnsberg, den Stromeinkauf für die nächsten Jahre an 100%-Ökostrom-Anbieter zu vergeben, erkundigte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) in der letzten Woche schriftlich beim Landrat, ob er (der Landrat) dem Kreistag vorschlagen wird,  nach dem Auslaufen der bestehenden Lieferverträge den Strom für die öffentlichen Gebäude des Hochsauerlandkreises vollständig oder teilweise aus Ökostrom zu beziehen und wie der Stand der Vorbereitung für die nächste Stromausschreibung ist.

Die komplette „Antwort“ der Organisationseinheit „Hochbau, Gebäudemanagement“ der Kreisverwaltung kam binnen einer Woche und lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Datum 12.04.2011 wurde von Ihnen eine Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema „Deckung des Strombedarfs der Kreisverwaltung ausschließlich durch Ökostrom“ gestellt. Auf die Beantwortung vom 21.04.2011 wird verwiesen.“

Es ist richtig, dass es bereits eine Anfrage zu diesem Thema gab, allerdings mit dürftigem Ergebnis, Wir hatten im April u.a. gefragt:
„Nach welchen Kriterien wird die Kreisverwaltung ab sofort bei Stromausschreibungen verfahren? Wie weit sind die Überlegungen gediehen?“

Und nicht nur das! Schauen wir noch weiter zurück, ins Jahr 2009. Im September 2009 beantragte  die SBL:

„Der Hochsauerlandkreis entscheidet sich bei den EU-weiten Stromausschreibungen für einen Ökostromanbieter, wenn der Ökostrom preisgünstiger ist oder der Preisunterschied zwischen dem konventionellen und dem Ökostromanbieter nur unwesentlich ist. Als unwesentlich sieht der Kreistag des Hochsauerlandkreises einen Preisunterschied an, wenn der Ökostrom maximal 3 % teurer ist.“ In der  Begründung bezog sich das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos  u.a. auf einen von der Sauerländer Bürgerliste beantragten Kreistagsbeschluss vom Oktober 2008. Danach ist bei einer Stromausschreibung auch die Lieferung von Ökostrom abzufragen.

Zurück zur „aktuellen Lage“ und damit auch zur „Beantwortung“,  auf die wir jetzt verwiesen wurden. Der „Antwort“ vom 21.04.2011 entnehmen wir lediglich: „Gem. Beschluss des Kreistags vom 25.09.2009 sind die Wertungskriterien bei zukünftigen europaweiten Stromausschreibungen neu festzulegen. Die nächste eu-Ausschreibung wird frühestens in 2012 durchgeführt. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Wertungskriterien neu festgelegt.“

Und: „Alle Stromlieferverträge des Hochsauerlandkreises sind frühestens zum Ende der festen Vertragslaufzeit (31.12.2012) kündbar.“

OK!?  Nur: wie sollen die  Bewertungskriterien festgelegt werden? Das war doch irgendwie unsere Frage! Die letzte Strom-Ausschreibung dauerte über ein Jahr, und da wird es höchste Zeit,  sich mit der  Festlegung der Kriterien zu befassen!

Es bleibt anscheinend dabei: Ökostrom oder Atomstrom? Die Kreisverwaltung lässt sich offiziell bzw. öffentlich nicht in die „energetische“ Zukunft blicken.

Viele Millionen (Euro) fliegen auf und davon

Die Kosten für den Neubau des Flughafens Kassel-Calden und den konkurrierenden Airport Paderborn-Lippstadt bei Büren-Ahden laufen offenbar aus dem Ruder. In den letzten Tagen häufen sich die Zeitungsberichte über fehlende Passagiere in Paderborn-Lippstadt und über die Suche nach privaten Interessenten, die Anteile am Flughafen
Kassel-Calden kaufen sollen.

Die Flughafen GmbH Kassel plant laut Pressemeldungen Anteile in Höhe von bis zu 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. Als bisherige Anteilseigner werden das Land Hessen (68 %), der Landkreis und die Stadt Kassel (jeweils 13 %) sowie die Gemeinde Calden (6 %) aufgelistet. 225 Millionen Euro soll das Flughafen-Neubau-Projekt kosten, nachdem jahrelang offiziell von “nur” 151 Mio Euro die Rede war. Es scheine aber eher unwahrscheinlich, dass sich künftige Anteilseigner an den Baukosten für den Flughafen beteiligen, ist in einer Nordhessischen Zeitung zu lesen.

Andreas Dinges, der Bürgermeister von Calden, befürchte, es könne beim Bau zu weiteren Mehrkosten kommen. Die Baubranche boome, das triebe die Kosten in die Höhe. Die weltweite Suche nach Unternehmen die Anteilseigner werden wollen, hielte der Bürgermeister aber für den richtigen Weg. Er sei davon überzeugt, dass die Anlage keinen Gewinn machen wird, sondern rechnet mit ca. 3 Mio. Euro Betriebsverlust pro Jahr. Seine Gemeinde wäre dann also an den möglichen Verlusten beteiligt. Eine Beteiligung weiterer Investoren würde bei eventuellen Verlusten den Haushalt der Gemeinde Calden entlasten. Investoren sollen also helfen, Verluste zu verteilen.

Selbst wenn die Verluste etwas minimiert werden können, letztlich steht der Steuerzahler für die Verluste aus dem Betrieb des Flughafens gerade! Und als einigermaßen logisch denkender Mensch fragt man/frau sich, welcher Investor hat Lust in ein Verlustgeschäft zu investieren? Die Verluste wird er doch sicher irgendwo, irgendwie komprimieren, notfalls auf dem Umweg über den Steuerzahler!?

Kritik am Caldener Flughafen hagelte es laut Bericht der “Neuen Westfälischen” bei einem Treffen, zu dem die Paderborner Abgeordneten Linnemann und Sieveke eingeladen hatten. Wirtschaft, Politik und Verwaltung hätten bei der Gelegenheit ein Bekenntnis zum Flughafen Paderborn-Lippstadt abgegeben. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold, Herr Hasse, lehne den Flughafen Calden als „Kunstgeburt“ ab. Die Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp bezeichnete laut der NW den Caldener Flughafen als „Millionengrab“.

Die Interessen des Hochsauerlandkreises wurden bei diesem Treffen am Flughafen Paderborn-Lippstadt offenbar durch den stellvertretenden Landrat Rudolf Heinemann wahrgenommen. Der Hochsauerlandkreis leistet sich nämlich das Vergnügen einer Flughafen-Beteiligung im Nachbarkreis Paderborn. Leider liefert dieser Airport momentan keine guten Schlagzeilen. Der Dreh- und Angelpunkt bei den Problemen ist laut der Meldung der Neuen Westfälischen ein fehlendes Drehkreuz; denn nach der Streichung der Umsteigemöglichkeit in Frankfurt bleibt den Paderborner Fluggästen nur noch der Flughafen München als „Umsteigebahnhof“.

Die Folge: Die Fluggastzahlen brechen ein. 20 Millionen Euro sollen trotzdem (oder gerade deswegen?) bis 2016 in Ahden investiert werden, u.a. in die Verlängerung der Start- und Landebahn. Im letzten Jahr wurden bereits 7 Mio. Euro investiert, die durch Kredite und Bürgschaften aufgebracht werden mußten. Auch der HSK muß bürgen.

Die Hälfte des neuen Investitionsvolumens muss laut Pressebericht von den Anteilseignern aufgebracht werden. Und zu denen gehört nun mal auch der Hochsauerlandkreis. Es stellt sich also die Frage, was wird der HSK in den nächsten Jahren noch zusätzlich zu seinem bisherigen Kostenanteil für einen Flughafen zahlen müssen, der außerhalb seines Kreisgebietes liegt? Die Sauerländer Bürgerliste will diese Frage an den Landrat des Hochsauerlandkreises stellen.

Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wirkt sich nachteilig für Kinderhorte aus

l1020312Beim zweiten quartalsmäßigen Begegnungsabend der „Freunde der Völkerbegegnung e.V.“ (FdV) in Meschede waren gleich vier Referentinnen dabei. Zuerst berichteten die seit 20 Jahren als  Hortleiterin aktive Ursula Eickhoff und die erste Vorsitzende, Elisabeth Schmidt, vom Mescheder Förderverein „Internationale Kinderhilfe  e.V.“. Sie gaben einen Ein- und Überblick in ihren lebhaften Tagesablauf des Kinderhortes in der Schützenstraße. Insgesamt 23 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Nationalitäten und unterschiedlichen Schulformen werden seit 27 Jahren von Montag bis Freitag nach Schulschluss betreut und versorgt. Sowohl das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung, aber auch Spiele und viele andere individuelle Aktivitäten stehen von 10.00 bis 17.00 Uhr im  Tagesplan. Die Kinder, im Alter von 6 bis 13 Jahren freuen sich jeden Tag besonders auf das warme, im Hort frisch zubereitete Mittagessen. In familienergänzender Gemeinschaft würden sie richtig große Portionen „verdrücken“, berichtete die Hortleitung. Die Hortbetreuung ist sehr nachgefragt und Jahr für Jahr stehen immer noch viele Kinder auf der Warteliste. Sehr bedauerlich sei, dass auch in diesem Sommer wieder einige Nachfragen, wegen der fehlenden Kapazitäten unberücksichtigt bleiben müssen, bedauerten Frau Schmidt und Frau Eickhoff.

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat mit der Einführung der pro-Kopf-Finanzierung die Situation beider Kindertageseinrichtungen leider nicht erleichtert. Das berichteten und bestätigten auch Helga Lehnhäuser und Dorothee Schlinkert vom Kinderschutzbund. Sie erläuterten, dass ihre Tageseinrichtung in der  Begegnungsstätte der Kolpingstraße, mehr auf die Betreuung von älteren Kindern ausgerichtet sei. Mit ebenfalls 23 Kindern mit starkem Migrationshintergrund wären sie voll ausgelastet. Auch der Kinderschutzbund bietet täglich ein frisch zubereitetes Mittagessen an. Schweinefleisch ist wegen der zahlreichen muslimischen Kinder nicht im Speiseplan enthalten. Auf eine integrative und förderliche Hausaufgabenbetreuung und Unterstützung beim Lernen legen die erfahrenen
Fachkräfte vom Kinderschutzbund besonders großen Wert. Für den Sprachunterricht und das Lernen wird sehr viel Zeit benötigt. Der Hort vom Kinderschutzbund und die Offene Tageseinrichtung für die Jugendlichen schließen erst um 20.00 Uhr. Dorothee Schlinkert und Ursula Eickhoff erzählten, dass inzwischen schon die zweite Generation „ihrer“ Hortkinder zu ihnen kommen und sich hier sehr zu Hause fühlen.

Nach den Informationen wurde eine rege Diskussion geführt, die manche neuen Erkenntnisse brachte. Deutlich wurde bei diesem FdV-Gesprächsabend, dass beide Kinderhorte auch zukünftig noch in Meschede nötig sind, weil der Betreuungsbedarf größer denn je ist. Die offene Ganztagsschule kann nicht das leisten, was die erfahrenen Teams mit ihrer individuellen, ganzheitlichen und pädagogischen Betreuung täglich an Rundum-Betreuung leisten, sagten übereinstimmend die Referentinnen. Wenn schon
Ganztagsschule, dann sollte es die verpflichtende Ganztagsschule sein, meinten die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes.

Die Politik ist gefordert, gute und sichere Rahmenbedingungen für eine
qualifizierte, familienergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, zumal Kinder in Deutschland inzwischen zur „Mangelware“ werden. Damit sind die Horte und Ganztagsschulen kein Widerspruch, sondern sie ergänzen sich!

Die FdV verfolgen auch aus einem besonderen Grunde aufmerksam die weitere Entwicklung der Tageseinrichtungen für Schulkinder; denn die Gründung des gemeinsamen Vorgängers der beiden Horte geht auf die Initiative der FdV-Vereinsgründer Irmgard Rohde und Konrad Hengsbach zurück.

Deponieverordnung NRW – Ist da der Bock zum Gärtner gemacht?

Nachdem der Hochsauerlandkreis wiederholt negative Erfahrungen durch unsachgemäßen Umgang mit hoch belasteten Abfällen gemacht hat, bat die Sauerländer Bürgerliste (SBL)  am 05. Juli 2011 die Kreisverwaltung um eine schriftliche Antwort auf mehrere Fragen zur Abfallsituation auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wollte u.a. erfahren, welche Abfälle mineralischer und organischer Art bei der Deponie in Bestwig abgelagert werden und in welchen Mengen. Des Weiteren fragte der Kreistagsabgeordnete, wie der Hochsauerlandkreis sicher stelle, dass die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI) dort keine unbehandelten Klärschlämme oder andere hochgefährliche Stoffe deponiert und ob irgendwelche Probleme mit dieser Deponie oder aus ihrem Umfeld bekannt geworden seien. -Die MHI war zwischen 1982 und 1992 Betreiber der Deponie „Am Meisterstein“ in Siedlinghausen. Die „Meisterstein-Kippe“ geriet immer mal wieder in die Schlagzeilen. Der Grund:  Es sind dort erhebliche Mengen Klärschlamm vor allem aus der Kläranlage Winterberg- Züschen abgekippt worden.-

Der Hochsauerlandkreis antwortete mit einem Schreiben mit Datum vom 20.07.2011, erläutert zunächst das Genehmigungsverfahren und listet auf, welche Abfälle seit 2005 in Bestwig abgelagert werden. Es handelt sich dabei um: Beton, Ziegel, Fliese und Keramik, Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Bitumengemische aus dem Straßenaufbruch, Baustoffe auf Gipsbasis, Boden und Steine. Kupolofenschlacke einer Firma aus Bestwig sei befristet von März 2004 bis Ende 2005 und derzeit von August 2010 bis Ende 2012 zur Beseitigung zugelassen. (Kupolofenschlacke fällt beim Schmelzen von Eisen und Stahl an.) „Der Deponiebetreiber hat für die Jahre 2005 bis 2010 die Annahme von rund 52.000 t Bauschutt sowie rund 55.000 t Boden und Steine berichtet. Ferner wurde für diesen Zeitraum die Annahme von rund 48.000 t Kupolofenschlacke berichtet, von denen rund 20.500 t als Recycling-Material abgegeben wurde“, erläutert der HSK.

Die Frage der SBL: „Wie stellt der HSK sicher, dass die MHI auf der Deponie Bestwig keine unbehandelten Klärschlämme und andere Stoffe mit hohem Gefährdungspotential annimmt bzw. angenommen hat und deponiert“, beantwortet der HSK mit dem Hinweis auf die durch die Plangenehmigung vorgegebenen entsprechenden baulichen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen, die der Betreiber einzuhalten hat. Dazu erklärt die Kreisverwaltung weiter: „Die Kontrolle des Abfalls hat  im Rahmen des vorgegebenen Annahmeverfahrens durch den Deponiebetreiber zu erfolgen. Der Betreiber hat ein Betriebstagebuch zu führen sowie über die Abfallanlieferung eine Eingangsbestätigung auszustellen.“
Ende des Zitats. – ??? –  Das bedeutet demnach also:
Selbstkontrolle!
Wie praktisch!

Der Hochsauerlandkreis geht anschließend näher auf die Frage der SBL ein und erläutert: „Klärschlämme oder andere Stoffe mit hohem Gefährdungspotential sind auf der Deponie nicht zugelassen.“ Und: „Aktuelle Grundlage für die Überwachung ist das vom Kreistag am 08. Oktober 2010 beschlossene angepasste Überwachungskonzept für die Boden- und Bauschuttdeponien von 1996 (Drucksache 8/247). So wurde die Anlage auch in den vergangenen Jahren durch Kontrollgänge auf der Deponie sowie Prüfung des Betriebstagebuches überwacht und dokumentiert. Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG wurden nicht festgestellt.“

Die Drucksache 8/247 vom 16.09.2010 kramen wir nun mal hervor und sehen, sie beschäftigte sich mit der Anpassung des Überwachungskonzeptes für die Boden- und Bauschuttdeponien. Der Kreistag stimmte übriges am 08.10.2010 bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich einem ausgedünnten Überwachungskonzept zu. So wurde beschlossen, Deponien der Kategorie III nicht mehr einmalig in zwei Monaten zu überwachen, sondern einmalig in vier Monaten, Deponien der Kategorie II nicht mehr einmalig monatlich, sondern einmalig in zwei Monaten  und Deponien der Kategorie I nicht mehr im zweimaligen monatlichen Turnus, sondern nur noch einmalig monatlich zu überprüfen. Für die Deponie der MHI in Bestwig bedeutete das allerdings keine Änderung der Anzahl der Überprüfungen; denn die Kippe wurde gleichzeitig von Kategorie II auf Kategorie I hochgestuft. Es bleibt demnach bei 12 Überwachungen pro Jahr.

Die Kreisverwaltung ließ  in der besagten Drucksache 8/247 durchblicken, sie hätte Personalmangel: „Die Umsetzung dieses Überwachungskonzeptes setzt voraus, dass die seit einem Jahr vakante Stelle des zweiten technischen Sachbearbeiters in diesem Produktbereich wieder besetzt wird,“ und erläuterte weiter, dass der Umfang der Aufgaben in diesem Produktbereich nicht geringer geworden sei und die Wiederbesetzung der Stelle des zweiten technischen Sachbearbeiters erforderlich sei.

Und nun noch folgender Satz dazu, ebenfalls zitiert aus der Drucksache 8/247:
„Durch die Deponieüberwachungsverordnung in NRW im Jahr 1998 wurde die Eigenverantwortung der Betreiber für einen ordnungsgemäßen Deponiebetrieb gestärkt.“

Da fragen wir uns: Ist es nicht höchste Zeit, die Deponieüberwachungsverordnung des Landes NRW zu ändern?
Denn nach der gültigen Regelung wird der Bock zum Gärtner gemacht!

Migranten und Kommunalpolitik – SBL fragt nach

Wie verheerend sich tief verwurzelte Fremdenfeindlichkeit auswirken kann, zeigt sich in diesen Tagen auf grauenvolle Weise in dem so weltoffenen und freundlichen Land Norwegen.

Wir stellen uns die Frage nach dem WARUM. Was ist in dem Kopf und im Leben des Attentäters aus Oslo vor sich gegangen, was ist da so total schief gelaufen? Mit dem beklemmenden Gefühl, das könnte jederzeit auch bei uns geschehen, fragen wir uns schon wieder, wie können wir Amokläufe verhindern? Was können wir tun, dass Menschen nicht durchknallen und sinnlos töten?

Nach dem schrecklichen Morden kamen schnell Spekulationen auf, die Anschläge hätten einen islamistischen Hintergrund. Es wurde bald klar, dem ist so, nur ganz anders als anfänglich vermutet. Der Terrorist ist kein Muslim, sondern ein Hasser des Islam.

Kein Geheimdienst dieser Welt, keine Vorratsdatenspeicherung kann leider solche irrsinnigen Taten ein für alle Mal verhindern. Wir müssen andere, vielfältige und zum Teil mühselige Wege gehen. Integration ist „alternativlos“. Sie darf sich nicht nur auf nette Worte und medienwirksame Ausstellungen beschränken. Integration muss sich endlich z.B. auch in öffentlichen Gremien wiederspiegeln. Auch Ausschüsse, Stadträte und Kreistage sind Foren für ein besseres gegenseitiges Kennen und Verstehen lernen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 26.07.2011 eine Anfrage an den Landrat, die sie schon einige Tage vor dem Attentat in Norwegen ausgearbeitet hatte. Es geht dabei um die „Strukturelle Einbindung von Migrantinnen und Migranten“. Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos ist der Auffassung, diese Feststellung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung sei sicherlich nicht nur für die Stadt Meschede zutreffend. Auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Die beiden Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL), je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der türkischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurden bekanntlich nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit abgelehnt.
Reinhard Loos stellte nun an den Landrat die Frage:
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“