„Aufruf an Zeitzeugen – Wer kann helfen?“
„Westfalenpost, Zeitung für das Hochsauerland“, 16.11.2021

„Infos bitte an Henning Borggräfe von den Arolsen Archives
unter 0569 – 629 325 oder unter https://arolsen-archives.org/.“

Und wieder wurde mir ein „Hinweis aus der Bevölkerung“ zugeschickt. Diesmal war es der Zeitungsartikel „Suche nach toten Zwangsarbeitern. Nach Kriegsende soll ein Mann aus Padberg zwei sowjetische Zwangsarbeiter im Rheneggerfeld erschossen haben. Historiker suchen das Grab und bitten um Hilfe“ von Benedikt Schülter.

In diesem Artikel lese ich so oft die Sprache der Toten, daß mir ganz schwindelig wird. Es sind vier Tote, die in diesem Artikel sprechen: Zunächst Jagos Zečević und Nadja Klimenko. Jagos Zečević ist der einzige mit Geburts- und Sterbedatum auf seinem Grabstein und der einzige Jugoslawe auf Meschedes Waldfriedhof, „Umgebettet von einer Weide in Schederberge5 lt. Erlaß des IM NW vom 13.02.79, I C 4/ 18 – 86.12“; Nadja Klimenko starb entweder an „Selbstmord durch Erhängen“ (Meldung des Staatsanwaltes in Arnsberg vom 19.12.1949, Aktenzeichen 2 AR 69/45) oder an „Lungen-TBC“ (Meldung eines Todesfalles des Amtsdirektors Bestwig vom 6.2.1950).

Wie kommt ein Kriegsgefangener am Tag seiner Befreiung in seinem „Wohnort“ in eine Weide und wie starb Nadja Kimenko? Aktenzeichen XY ungelöst!

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4 Gedanken zu „„Aufruf an Zeitzeugen – Wer kann helfen?“
„Westfalenpost, Zeitung für das Hochsauerland“, 16.11.2021“

  1. „Die Marples auf Mörderjagd – xy ungelöst“

    Jeder, der sich in dieser Angelegenheit jetzt noch wichtigtuerisch als Zeitzeuge aufspielen will, sollte bedenken, dass er zunächst über Jahrzehnte hinweg an der Vertuschung eines Tötungsdelikts (Kapitalverbrechen) und am Beschweigen des ihm bekannten Täters mitgewirkt hat.

    Für das Stammtischniveau des hier präsentierten Zeitzeugen-Aufrufs gilt zugleich:
    „Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Verleumdung, üble Nachrede) ist eine Straftat, die in Deutschland in § 189StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Gemäß § 194 Absatz 2 StGB handelt es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt; das Antragsrecht steht den in § 77 Abs. 2 StGB genannten Angehörigen zu.“ (zit. aus: Wikipedia-Eintrag)

    1. In der Waldeckischen Landeszeitung lese ich u. a. :

      „Weil es sich um ein Tötungsdelikt handeln könnte, ist die Staatsanwaltschaft Kassel in die aktuell laufenden Nachforschungen involviert. Strafrechtliche Folgen werden die Ermittlungen aber nicht haben: Die beiden mutmaßlichen Täter sind bereits seit mehreren Jahrzehnten verstorben. Im Vordergrund der Suche steht die Hoffnung, die beiden Getöteten zu finden und ihre Identität zu ermitteln.

      „Den beiden Opfern steht eine Bestattung nach dem Kriegsgräberrecht zu“, erklärt Dr. Henning Borggräfe von den Arolsen Archives. Auch für mögliche Angehörige sei es wichtig, zu erfahren, was passiert sei.“

      https://www.wlz-online.de/waldeck/diemelsee/archaeologen-suchen-leichen-getoetete-zwangsarbeiter-im-wald-bei-rhenegge-vermutet-91098318.html

      1. Der von Ihnen verlinkte Zeitungsartikel besteht aus einer Aneinanderreihung von nicht belegten Mutmaßungen, mit denen die „Ethischen Standards für den Journalismus“ des ‚Deutschen Presserates‘ in nachgerade skandalöser Weise mit Füßen getreten werden –

        siehe: https ://www.presserat.de/pressekodex.html

        In diesem Zeitungsartikel finden sich die typischen Kennzeichen einer sensationsgeilen Revolverberichterstattung, für die das für unseren Rechtsstaat konstitutivePrinzip der „Unschuldsvermutung“ ein Fremdwort darstellt.

        Solange die sterblichen Überreste der beiden vermutlich durch Fremdeinwirkung Getöteten, deren identität bisher nicht bekannt ist, nicht gefunden werden, verbietet es sich doch wohl von selbst, bei den in diesem Artikel näher bezeichneten und in Padberg ortsbekannten Personen von „mutmaßlichen Tätern“ zu sprechen. Für mich erfüllt das den Tatbestand der versuchten üblen Nachrede und Verleumdung, wofür nach Lage der Dinge Dr. Borggräfe durch seine Vorgehensweise in diesem Fall ein gerütteltes Maß an Mitverantwortung trägt.

        1. Ok, jetzt habe ich verstanden, was sie meinen. Man hätte das Ganze auch anders schildern können, es sei denn der Täter stehe trotz des „mutmaßlich“ fest.

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