Abschiebung? Ende der Bleiberechtsregelung droht im Dezember.

„Man kann nicht in Mali mal kurz zur Deutschen Botschaft gehen und sagen, ich würd so gerne in Deutschland arbeiten. Wer es hierher schaffen will, muss sich oft illegal anschleichen, oft über das Meer. So wie die etwa 300 Menschen, die jetzt im Mittelmeer ertrunken sind. Im Massengrab vor der Festung Europa!“ (Sonia Mikich, Monitor 2. April 2009)

In meinem Briefkasten landete folgende Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste, die ich nach Zitat noch ein wenig kommentieren werde:

Durch die derzeit gültige Bleiberechtsregelung von 2007 erhielten lange in Deutschland „geduldete“ Menschen Aufenthaltserlaubnisse auf Probe, die bis Ende 2009 befristet sind.

Die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist an sehr hohe Hürden gebunden, deren Kriterien von der überwiegenden Zahl der Betroffenen nicht erfüllt werden können. Ihnen könnte Ende dieses Jahres die Abschiebung drohen.

Wie vielen im Hochsauerlandkreis lebenden Flüchtlingen droht die
Abschiebung?

Diese Frage stellte jetzt die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste
dem Landrat, um Klarheit zu gewinnen, wie viele Menschen im HSK
betroffen sind.

Insbesondere interessiert die SBL-Fraktion wie hoch die
Zahl der von Abschiebung bedrohten Kindern und Jugendlichen ist.

Meine Fragen:

Welches sind die hohen Hürden?

Hat der Landrat schon geantwortet? Wenn ja – was? Wenn nein – wann?

Bis ich die Fragen geklärt habe, können sich Interessierte auf der Website des Flüchtlingsrates NRW vorab informieren.

Weiterhin hat Monitor Anfang April einen fast siebenminütigen Beitrag mit dem Thema

„Leere Versprechungen? Warum trotz neuer Bleiberechtsregelung Tausenden die Abschiebung droht“

gesendet.

Zum Nachlesen und Ausdrucken eignet sich das Manuskript der Sendung(PDF).

2 Gedanken zu „Abschiebung? Ende der Bleiberechtsregelung droht im Dezember.“

  1. Nach der Bleiberechtsregelung erhalten geduldete Flüchtlinge bis zum 31. Dezember 2009 eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich zum 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Alleinstehende) oder sechs Jahren (Familien mit minderjährigen Kindern) in Deutschland aufgehalten haben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, Deutsch sprechen können und außerdem nicht straffällig geworden sind. Wer ohne einen existenzsichernden Job ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

    Der Knackpunkt ist in vielen Fällen das Erwerbseinkommen. Der größte Teil der Flüchtlinge verfügt über ein nicht ausreichendes Einkommen, oft bedingt durch schlecht bezahlte Tätigkeiten oder Alter und Krankheit. Das Gesetz besagt, dass diejenigen, die bis Ende 2009 nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt vollständig eigenständig verdienen, wieder in die „Kettenduldung“ zurück fallen. Die Wirtschaftskrise hat die Möglichkeiten besser bezahlte Jobs zu ergattern nicht gerade befördert. Auch Flüchtlinge die trotz eines geringen Einkommens, gar keine ergänzenden Sozialleistungen erhalten bzw. beantragen, droht die Duldung und somit die Abschiebung.

    Im Monitor-Bericht kommt mir das ein oder andere bekannt vor, z.B. das Problem mit der Reisepassbeschaffung und deren Folgen.

    Der Landrat antwortete noch nicht. Er hat unsere Anfrage erst heute erhalten. Vermutlich wird die Verwaltung 2 bis 3 Wochen für die Beantwortung benötigen.

  2. Vielen Dank für die schnelle ergänzende Antwort. Das Thema werde ich persönlich ab jetzt in meinem Blickfeld behalten.

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