Umleitung: Kachelmann, Grüne, viel SPD und mehr.

Brückengraffiti an der Diemel. (foto: zoom)
Brückengraffiti an der Diemel. (foto: zoom)

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Noch drei Tage: Streik und Demonstration der Journalisten und Drucker in Frankfurt.

Aufruf der Journalistengewerkschaften zu Streik und Demo. (grafik: djv)
Aufruf der Journalistengewerkschaften zu Streik und Demonstration (grafik: djv)

„Die Situation bei den Tarifverhandlungen für die rund 14 000 Redakteurinnen und Redakteure an deutschen Tageszeitungen spitzt sich zu. Rund 5000 warnstreikende Kollegen seit Mitte Februar haben die Verleger noch nicht von ihrem Sparwahn abbringen können“, meint der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und ruft gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften ver.di und der Deutschen Journalisten Union (dju) für den kommenden Donnerstag zu einer zentralen Demonstration in Frankfurt/Main auf.

Ein junger Kollege solle beispielsweise nach dem Willen der Verleger künftig ein Viertel weniger verdienen, dafür aber Abitur sowie Studium, Auslandsaufenthalt und Berufserfahrung vorweisen. „Sie wollen kluge Köpfe für wenig Geld!“, heißt es bei der dju.

Für alle Arbeitnehmer solle die betriebliche Altersvorsorge gekappt, die Arbeitszeit verlängert, Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld nur noch optional gezahlt werden.

Wenn sich die Zeitungseigentümer damit durchsetzten, so die Gewerkschaft, koste das bis zu 1,5 Monatsgehälter im Jahr.

Zwar begleiten wir in unserem Blog die Tagespresse sehr kritisch, unterstützen aber die Tarifauseinandersetzung der Kollegen solidarisch.

Es ist nicht leicht, im Hochsauerland mit wenigen Leuten eine gute Lokalzeitung zu machen. Im Grunde genommen gibt es sie noch gar nicht – die gute Lokalzeitung.

Ein Tag Streik stärkt das Rückgrat mehr als 365 Tage die Faust in der Tasche ballen. Wir hoffen daher, dass die Kollegen unserer Lokalzeitung, der Westfalenpost, den Weg nach Frankfurt finden.

Denn kritischer Journalismus wird von JournalistInnen mit Rückgrat gemacht.

Und so soll es am Donnerstag organisatorisch aussehen:

In Nordrhein-Westfalen werden an den folgenden Orten gemeinsame kostenlose Busse von dju, ver.di und DJV für die Fahrt nach Frankfurt (und natürlich auch wieder zurück) bereitstehen:

  • 07:00 Uhr Duisburg Busbahnhof an der Mercator Straße, vor dem Hauptbahnhof
  • 07:45 Uhr Düsseldorf Busbahnhof Konrad Adenauer Straße, vor dem Hauptbahnhof
  • 07:30 Uhr Dortmund Busbahnhof Steig 2, gegenüber Hauptbahnhof
  • 07:30 Uhr Menden Battelfeld Wiese
  • 07:50 Uhr Iserlohn Seilersee-Restaurant
  • 08:15 Uhr Hagen Höing
  • 08:40 Uhr Lüdenscheid Lüdenscheid-Mitte, P + R an der A 45
  • 09:15 Uhr Siegen Freudenberg, P+R an der A 45 (vor dem Parkhotel)
  • 07:45 Uhr Essen ver.di Bezirk, Hollestraße 3, Essen
  • 07:45 Uhr Essen Offset Druckerei Kaiser, Frohnhauser Straße 20
  • 07:45 Uhr Köln DGB-Haus, Hans-Böckler-Platz 9
  • 09:00 Uhr Bonn Bonner Generalanzeiger, Justus-von-Liebig-Straße
  • 05:45 Uhr Minden Kanzlersweide
  • 06:05 Uhr Herford Theaterplatz
  • 06:30 Uhr Bielefeld Oelmühlenstraße
  • 06:45 Uhr Bielefeld Sennestadt, Industriestraße
  • 07:15 Uhr Paderborn Fürstenweg/Parkplatz Rolandsbad

In Frankfurt ist folgender Ablauf geplant:

  • 11.00 Uhr:            Ankunft in Frankfurt, anschließend Fußweg zum Römer
  • 12:00 Uhr:            Beginn der Kundgebung
  • 14:00 Uhr:            Ende der Kundgebung anschließend Fußweg zu den Bussen
  • 15.00 Uhr:            Rückfahrt der Busse

DJV und ver.di werden an diesem Tag in NRW zu einem ganztägigen Warnstreik aufrufen. Streiklisten liegen in den Bussen aus (bitte unbedingt eintragen, um die Auszahlung des Streikgelds bzw. Honorarausfalls für Freie zu sichern).

Infos des DJV

Infos der dju

Mal wieder alles richtig gemacht: es waren die Sprossen, nicht Gurken und Salat.

Am Donnerstag war es noch Todesmut, heute sind es die Sprossen (foto: zoom)
Am Donnerstag war es noch Todesmut, heute sind es die Sprossen (foto: zoom)

Da haben wir am Donnerstag in einem kleine Restaurant in Liebenau, ich glaube es war der Ratskeller,  alles richtig gemacht und den Salat nicht weg gelassen. Sprossen waren nicht dabei, aber alle bis dato Verdächtigen.

Gut – keine blöden Scherze über EHEC, aber es stellt sich doch einmal wieder heraus, wie schnell wir Deutschen doch mir dem Finger auf alles Mögliche zeigen, ohne wirklich zu wissen was Sache ist.

Das Feindbild passte ebenfalls wunderbar. Diese schreckliche Nahrungsmittelproduktion in der spanischen Almeria, wo dem Norden das Wasser entzogen ( besser: geraubt) wird, um auf humusfreiem Substrat mit Hilfe der reichlich vorhandenen Sonne rund ums Jahr Tomaten, Paprika und Gurken für den sonnenarmen Rest-europäischen Markt zu produzieren. Und wenn es nicht der Spanier gewesen sein sollte, dann  eben der Holländer; dem ist ja auch alles zuzutrauen, mit seinen Milliarden von Gewächshäusern.

Wir haben in unserem Blog weder Tomate noch Gurke, weder Spanier noch Niederländer verteufelt, sondern die ausgezeichneten Informationen des Kreises Paderborn und des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.

Die Hygiene-Regeln, die dort noch einmal aufgelistet wurden, galten gestern, gelten heute und werden auch morgen noch Gültigkeit besitzen.

Im übrigen haben wir weiterhin Salat in Restaurants gegessen und gehofft, dass deren Küche den hygienischen Standards genügt.

Ich hätte mir gewünscht, dass es für mich als Kunden, als Konsumenten schon so etwas wie eine Ampel-Auszeichnung gegeben hätte.

Aber das ist wiederum ein anderes Thema.

Gefunden: Gymnasium Winterberg will keinen Ganztag in der Sek I.

Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg (archivfoto: zoom)
Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg (archivfoto: zoom)

Nordrhein-Westfalen fördert den Ganztag an den Schulen:

„Die Landesregierung baut Schritt für Schritt Ganztagsangebote und Ganztagsschulen aus. Ziel ist es, unseren Kindern mehr Bildungschancen zu eröffnen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen jede dritte Schülerin und jeder dritte Schüler die Angebote einer Ganztagsschule. Die Landesregierung wird den weiteren Ausbau des Ganztags in den folgenden Jahren bedarfsgerecht fortsetzen.“

Einem kleinen Gymnasium im hohen Hochsauerland widerstrebt allerdings die Erweiterung des Schultages in Form des Ganztages.

Im Internet finden wir das Protokoll einer Sitzung der „Schulpflegschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Winterberg und Medebach“ und lesen:

„Die Schulleitung hat sich zusammen mit Elternvertretern drei verschiedene Modelle angeschaut:

– 60-Minuten-Rhythmus
Schulstunden = Zeitstunden
Sekundarstufe I hätte bei diesem Rhythmus keinen Nachmittagsunterricht mehr.
Der Nachmittag wäre „ frei“ für AG`s ( freiwillig)
Es folgt eine offene Diskussion

– 67,5-Minuten-Rhythmus
Nachmittagsunterricht würde stattfinden.

– 90-Minuten-Rhythmus
Nachmittagsunterricht würde stattfinden.

Erfahrungen anderer Schulen zum 60-Minuten-Rhythmus:
Es kommt mehr Ruhe in den Unterricht.

Es findet kaum noch Nachmittagsunterricht statt.

Man hat weniger Fächer pro Tag und muss somit weniger tragen.
Allgemein gibt es viele positive Rückmeldungen.

Auch von den anderen beiden Modellen kommen positive Rückmeldungen.

Das Lehrerkollegium würde das 60-Min.-Modell bevorzugen.

Die Elternvertreter beschließen einstimmig ebenfalls das 60-Min.-Modell in nicht geheimer
Wahl.

Die endgültige Taktung der Schulstunden ergibt sich nach der Festlegung der Lehrpläne. Ziel ist es auch, die Bussituation unserer Schüler in dem Lehrplan zu berücksichtigen.“

Was lesen wir aus dem Protokoll heraus:

Die einzige Möglichkeit, einem Nachmittagsunterricht zu entkommen, wurde gewählt.

Die Erfahrungen anderer Schulen werden nicht explizit genannt. Um welche Schulen handelt es sich? Haben diese Schulen ebenfalls keinen Nachmittagsunterricht?

Das Lehrerkollegium bevorzugt das nachmittagsunterrichtsfreie 60-Minuten-Modell – ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Die Abstimmung war nicht geheim und einstimmig.

Die Bussituation soll berücksichtigt werden.

Fangen wir mal mit dem letzteren an, denn heute gab uns eine Mutter den auf grünem Papier gedruckten Brief der Schulleitung an die Eltern.

Dort heißt es unter anderem:

„Zurzeit bemühen wir uns darum, durch einen etwas früheren Unterichtsbeginn (7:35) so gut wie keine Buswartezeiten entstehen zu lassen …“

Fassen wir zusammen:

Der Unterricht fängt in Deutschland  im Vergleich mit anderen Ländern morgens sowieso zu früh an und hört mittags zu früh auf.  Winterberg hat für dieses Problem eine klare Antwort:

Wir fangen noch früher an.

Die deutschen Lehrer an Halbtagsschulen haben das Privileg mittags zu Hause zu sein – natürlich schuften sie dort weiter, korrigieren, differenzieren, evaluieren. Wir glauben ihnen das, haben sie doch oft keinen Arbeitsplatz an der Schule, sondern nur ein Eckchen am Katzentisch im Lehrerzimmer. Irgendwie verständlich also, dass der deutsche Lehrer seinem heimischen Arbeitsplatz zustrebt und versucht, dem Schulgebäude so schnell wie möglich zu entkommen.

Die deutsche Frau freut sich natürlich ungemein, wenn ihre Kinder am Mittag zum liebevoll zubereiteten Mahl aus der Schule herbeieilen, um hernach mit ihr den Hausaufgabenlimbo zu tanzen. Ist ja auch befriedigender als beispielsweise einen Beruf auszuüben, wie es die Mütter in den anderen europäischen Ländern tun. Gott hat die Frau nun mal als Hausfrau geschaffen.

Im Ernst: Ist es wirklich eine Option, bei steigenden Anforderungen wie G8 sich am Vormittagsunterricht festzuklammern und den ganzen verdichteten Tag dann noch nach vorn zu verschieben? Müsste es nicht eigentlich eine verläßliche Schule von 9 – 16 Uhr geben, um den Ansprüchen der Gesellschaft, der Kinder und der Eltern, respektive Mütter, gerecht zu werden?

Könnte es sein, dass die im Protokoll entwickelten Ideen und Vorstellungen von einer rational und nüchtern denkenden Bezirksregierung wieder einkassiert werden?

In den abgelegenene Tälern und auf den windigen Höhen des Hochsauerlandes scheint vieles möglich, aber ist es auch wünschenswert?

Grünes Licht für Moscheebau in Menden

Arnsberg. (pressemeldung)  Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen gegen den Bau einer Moschee in Menden gerichteten Eilantrag im Wesentlichen abgelehnt. Mit diesem Antrag hatte eine in der Nachbarschaft wohnende Hauseigentümerin einstweilen verhindern wollen, dass die Moschee entsprechend der vom Bürgermeister der Stadt Menden erteilten Baugenehmigung auf einem Grundstück östlich der Iserlohner Straße (Bundesstraße 7) errichtet wird.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17. Mai 2011 ist lediglich die Nutzung der Moschee für seltene Sonderveranstaltungen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf vier Tage oder Nächte im Kalenderjahr beschränkt.

Die Moschee soll Angehörigen der schiitischen Glaubensrichtung dienen, die überwiegend in Menden und Umgebung leben. Geplant ist ein zweigeschossiger Bau mit zwei 9,80 m hohen Minaretten und einem ebenso hohen Kuppeldach, der unter anderem zwei Gebetsräume, eine Bibliothek und eine Wohnung umfassen soll. Nach den der Genehmigung beigefügten Nebenbestimmungen dürfen Gebetsrufe nicht mittels elektroakustischer Verstärkeranlagen nach außen übertragen werden; die regelmäßige Nutzung ist auf die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt.

Die Antragstellerin hatte die Auffassung vertreten, der Moscheebau verstoße gegen das Bauplanungsrecht. Geplant sei eine zentrale religiöse und kulturelle Einrichtung für alle im Bundesgebiet und im benachbarten Ausland lebenden Mitglieder des Trägervereins. Vor allem nachts sei eine massive Lärmbelastung zu erwarten, die mit dem Charakter der von einer Wohnbebauung geprägten Umgebung nicht vereinbar sei. Die Auflagen zur Baugenehmigung seien nicht geeignet,unzumutbare Lärmbelästigungen zu vermeiden.

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. In der Begründung der Entscheidung wird ausgeführt, die Baugenehmigung verstoße – mit der bereits erwähnten Einschränkung – nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Das Vorhaben befinde sich in einem nicht von einem Bebauungsplan erfassten Bereich, der eine so genannte Gemengelage mit Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung bilde.

Nach der Art der Nutzung füge sich die Moschee in diesen Bereich als Anlage für kirchliche und kulturelle Zwecke ein. Es handele sich nicht um eine zentrale Anlage von überörtlicher Bedeutung, die in dem betroffenen Gebiet planungsrechtlich unzulässig wäre. Angesichts ihrer Größe und der Personenkapazität sei eine regelmäßige Nutzung durch auswärtige Personen in erheblichem Umfang nicht zu erwarten. Lediglich zu größeren Festen, an drei bis vier Tagen im Jahr, sei mit Besuchern in der Größenordnung von mehr als 100 Personen zu rechnen. Dies entspreche dem auch bei anderen kirchlichen bzw. kulturellen Einrichtungen Üblichem.

Die Mitgliederstruktur des Trägervereins rechtfertige keine andere Beurteilung. Zwei Drittel der etwa 60 Mitglieder lebten in Menden. Auch im Übrigen verstoße die genehmigte Moschee nicht gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Anders sei es voraussichtlich jedoch, soweit die Stadt Sonderveranstaltungen zur Nachtzeit an bis zu zehn Nächten zugelassen habe. Nach der Nutzungsbeschreibung sei lediglich eine bis zu viermalige entsprechende Nutzung je Kalenderjahr beabsichtigt. Eine nachvollziehbare Interessenabwägung hinsichtlich einer weitergehenden nächtlichen Nutzung sei nicht erkennbar.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden. Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 14 L 218/11