Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

Auch das erlebe ich: mein kleiner Horror auf dem Arbeitsweg (archiv: zoom)
Jeden Tag ein kleiner Horror. Die Landstraße 742 zwischen Steinhelle und Wulmeringhausen (archivfoto: zoom)

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht’s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.

Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.

Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.

Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht’s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:
Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet?
Vorbemerkung:
Auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, hier insbesondere die Inhalte der §§ 1 bis 3 StVO, wird hingewiesen. Danach hat der Teilnehmer am Straßenverkehr u.a. die aus den genannten Bestimmungen sich ergebenden Pflichten zu beachten. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese Pflichten als bekannt vorausgesetzt.
Daher sind „gefährliche Begegnungen” im Sinne der Fragestellung in erster Linie als Verstöße gegen die genannten Vorschriften anzusehen.

Antwort:
Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind die polizeilichen Erfassungs- und Auswer-tesysteme, z.B. die Verkehrsunfalldatei „VUD” und die elektronische Unfalltypensteckkarte „EUSka” auf a) die Analyse und Erforschung von Unfallursachen und
b) die Beseitigung von sogenannten Unfallhäufungsstellen ausgerichtet.
zu a)
Elektronisch unterstützte Auswertungen nach den Kriterien „gefährliche Begegnungen”, „gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit Schwerlastverkehr” und „Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5 m)” sind nicht vorgesehen und nicht möglich. Eine Auswertung „von Hand” zur Ermittlung der Unfälle auf schmalen Straßen (Breite <5 m) würde die Einzelbefas-sung mit allen Verkehrsunfällen (VU) der letzten drei Jahre bedeuten. In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet des Hochsauerlandkreises insgesamt 21.919 VU, davon 2.423 VU mit Personenschaden. Der Aufwand der Einzelauswertung von 21.919 Verkehrsunfällen kann nicht geleistet werden.
zu b)
Bei Unfallhäufungsstellen gehört die Analyse der örtlichen Gegebenheiten zu den Standardaufgaben der Unfallkommission. Die Unfallhäufungsstellen werden laufend dem Leiter der Unfallkommission des HSK (Fachdienst 47 des HSK) gemeldet.

zu Frage 2:
Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor?
Antwort:
Nein

zu Frage 3:
Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien?
Antwort:
-entfällt

zu Frage 4:
Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden?
Antwort: Nein

zu Frage 5:
Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskon-zept des Kreises aufzunehmen?
Antwort:
Von den 421 km Kreisstraßen sind rd. 400 km auf eine Breite von 5,50 m — 6,50 m ausgebaut. Die bisher nicht ausgebauten peripher liegenden Straßen haben für den lokalen Güter- und Busverkehr grundsätzlich keine, allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.“