Umleitung: Strahlenschutzgrenzwerte, Merkeldämmerung, Marihuana in Winterberg und mehr.

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Ein Gedanke zu „Umleitung: Strahlenschutzgrenzwerte, Merkeldämmerung, Marihuana in Winterberg und mehr.“

  1. EU-Grenzwerte für radioaktive Strahlung in Lebensmitteln aus Japan

    Aus einer Pressemitteilung der Grünen:

    PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 30. März 2011

    Fukushima

    Zulässige EU-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittelimporte aus Japan höher als in Japan selbst

    Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament kritisierten heute, dass die geltenden EU-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittelimporte aus Japan höher sind als die zulässigen Werte in Japan selbst und auch höher als die Werte, die nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl erlassen wurden. Die Grüne/EFA-Fraktion fordert eine rasche Verschärfung der zulässigen Höchstwerte. Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA:

    „Die Grenzwerte, die für Lebensmittelimporte aus Japan angewandt werden, sind selbst bei geringen Importmengen zu hoch. Sie orientieren sich nicht am Ziel des besten Schutzes insbesondere nicht von Kindern. Die EU erlaubt den Import radioaktiv belasteter Lebensmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen wären, da in Japan deutlich strengere Grenzwerte gelten (1: Tabelle). Nach der Tschernobylkatastrophe wurden für Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, deutlich strengere Grenzwerte erlassen, die auch heute noch gelten. Es ist unverständlich, weshalb nun für Produkte aus Japan die höheren Grenzwerte gelten sollen. Die aktuell erlassenen Grenzwerte zeigen die unverantwortliche und risikofreundliche Orientierung der EU-Kommission bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Atomenergie.

    Wir fordern die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten auf, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger die erlaubten Grenzwerte unverzüglich zu verschärfen. Wir Grünen hatten bereits im Februar – also vor der Fukushima-Katastrophe – strengere Grenzwerte gefordert (2), stießen aber auf taube Ohren.

    Das Parlament forderte damals allerdings die volle Beteiligung des Europäischen Parlaments am Gesetzgebungsverfahren zur Festlegung der zulässigen Höchstwerte (3). Die Tschernobylkatastrophe hat uns gelehrt, dass Transparenz und demokratische Kontrolle zum Schutz der europäischen Bevölkerung im Falle eines atomaren Unfalls unerlässlich sind. Die aktuelle Debatte führt uns erneut vor Augen, dass die europäischen Beamten bei Kommission und Euratom diese Lektion immer noch nicht lernen wollen.“

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