Arnsberg – „Unsere Stadt wächst wieder“: Leerstehende Wohnungen und Häuser als Wohnraum für geflüchtete Menschen nutzen

Nachfolgend ein Aufruf des Arnsberger Bürgermeisters Hans-Josef Vogel.

Unsere Stadt wächst wieder:

Leerstehende Wohnungen und Häuser als Wohnraum für geflüchtete Menschen nutzen

Unsere Stadt gewinnt zurzeit neue Einwohnerinnen und Einwohner. Arnsberg wächst wieder. Grund ist die Aufnahme von geflüchteten Menschen. Unter ihnen sind zahlreiche Familien, Menschen mit Studium und Ausbildung, aber auch ohne Ausbildung und Schulabschluss. Denn nicht überall gibt es ein Recht auf Bildung. Alle sind interessiert an unserem Land und an unserer Stadt. Alle lernen zurzeit in unserer Volkshochschule die deutsche Sprache sowie den Alltag und die Werte unserer Verfassung kennen. Die Kinder besuchen unsere Schulen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass die geflüchteten Menschen uns in den nächsten Jahren etwas zurückgeben wollen, weil sie hier bei uns Schutz vor Krieg und Terror,  weil sie bei uns Sicherheit und Freiheit gefunden haben.Ohne die Zuwanderung durch geflüchtete Menschen wird die Stadt Arnsberg bis zum Jahr 2030 rund 7.600 Einwohner weniger haben. Es werden uns in 2030 im Unterschied zu 2012 über 2.000 Kinder unter 16 Jahren fehlen. Die Aufnahme geflüchteter Menschen und ihre Integration ist also eine Chance für uns und unsere Stadt.

Nun meine Bitte: Die Chancen der Integration können wir nutzen, wenn wir zunächst einmal angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen. Teilen Sie uns im nachfolgenden Formular[1] mit, wenn Sie eine leerstehende Wohnung oder generell Wohnraum für Einzelpersonen, Familien oder eine Wohngemeinschaft anbieten können und wollen. Ihre Angaben gehen an die Koordinierungsstelle Wohnen. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies länger dauern kann. Aber wir wollen alle Angebote gründlich prüfen und bedarfsgerecht, ggf. auch später, belegen.

Vielen Dank.

Ihr Bürgermeister
Hans-Josef Vogel

[1]Aufruf und Formular sind hier zu finden:
https://secure.kdvz.de/arnsberg/formulare/wohnraum.php

Mindestens 50 qm Wohnfläche für Empfänger von Sozialleistungen. Betroffene können Nachzahlungen geltend machen.

In solch einem Haus muss niemand wohnen (archiv: zoom)
In solch einem Haus muss niemand wohnen (archiv: zoom)

Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen.

Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt.

Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihren vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte dazu am 10.09.2012 folgende Anfrage an den Landrat:

  • Welche Maßnahmen und Vorkehrungen trifft der HSK, das Urteil des
    Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen?
  • Erfolgt die Überprüfung der Akten bei Nachzahlungsansprüchen nur
    im Einzelfall und auf Antrag?
  • Falls nein, in welcher geeigneten Form informiert der HSK die
    Betroffenen, die ggf. einen Anspruch auf Nachzahlung der ihnen
    vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur
    Geltendmachung ihrer Rechte?