Corona-Virus im HSK: 368 Neuinfizierte, 27 stationär. 60 Schulen sowie 17 Kindertagesstätten betroffen.

In unserem Briefkasten

Nach dem Wochenende verzeichnet das Gesundheitsamt mit Stand von Montag, 24. Januar, 9 Uhr, im Hochsauerlandkreis kreisweit 368 Neuinfizierte. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach Angaben des RKI 436,6 (Stand 24. Januar, 0 Uhr).

Die Statistik weist damit 949 Infizierte, 17.618 bestätigte Fälle sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Die Zahl der Genesenen wird statistisch erst für morgen bereinigt.

Stationär werden 27 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, drei Pflegeeinrichtungen, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, drei sonstige Einrichtungen, 60 Schulen sowie 17 Kindertagesstätten betroffen.

Alle 949 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (264), Bestwig (34), Brilon (111), Eslohe (19), Hallenberg (23), Marsberg (37), Medebach (41), Meschede (60), Olsberg (56), Schmallenberg (58), Sundern (107) und Winterberg (139).

Bei positivem PCR-Test: Quarantäne gilt ohne Anordnung. Keine Kontaktpersonennachverfolgung. Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen können nicht mehr veröffentlicht werden.

Testet euch doch selbst. Der Staat macht einen schlanken Fuß und nennt es Eigeninitiative der Bürger:innen. (foto: zoom)

Hochsauerlandkreis. Positiver Corona-Test – und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren.

Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Darauf weist der Hochsauerlandkreis hin.  

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. „Aufgrund der hohen Fallzahlen ist eine Kontaktpersonennachverfolgung ab sofort nicht mehr möglich“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Schmidt. Nach neuer Rechtslage sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom Gesundheitsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolierung begeben.

Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Dr. Schmidt appelliert: „Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes: Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.

Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.

Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten (PCR-Test).

Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige kann durch das PCR-Ergebnis des Indexfalles nachgewiesen werden.

Nicht in Quarantäne müssen alle Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend testen lassen.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird deshalb auch nicht durch das Gesundheitsamt ausgestellt.

Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen werden nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht.

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und der berufliche Bereich von den Neuerungen betroffen sind. Dementsprechend stehen künftig Zahlen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und auch Quarantänen nicht mehr zur Verfügung und können beispielsweise nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht werden.

Eine Ausnahme bilden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hier wird weiterhin, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, ein Ausbruchsmanagement stattfinden.

Corona-Virus im HSK: 59 Schulen sowie 15 Kindertagesstätten betroffen.
Impfangebot für Kinder plus neue Termine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (RKI) seit dem 31. Dezember 2021 (Quelle: Corona-Dashboard HSK)

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises vermeldet am Freitag, 21. Januar, 9 Uhr, kreisweit 208 Neuinfizierte und 383 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 443,2 (Stand 21. Januar, 0 Uhr).

Aktuell gibt es damit 581 Infizierte, 16.428 Genesene sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 26 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet. Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt nun 17.250.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, zwei Pflegeeinrichtungen, drei sonstige Einrichtungen, 59 Schulen sowie 15 Kindertagesstätten betroffen.

Alle 581 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (156), Bestwig (27), Brilon (81), Eslohe (15), Hallenberg (12), Marsberg (27), Medebach (34), Meschede (27), Olsberg (34), Schmallenberg (35), Sundern (64) und Winterberg (69).

HSK-Impfangebot für Kinder: Neue Termine freigeschaltet

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises hat für die Kinder-Impfungen neue Termine freigeschaltet. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen fünf und elf Jahren, auch ohne Vorerkrankungen. 

Die nächsten Termine sind:

Samstag, 22. Januar, Meschede

Mittwoch, 26. Januar, Arnsberg

Mittwoch, 26. Januar, Meschede

Mittwoch, 26. Januar, Brilon

Freitag, 28. Januar, Brilon

Freitag, 28. Januar, Arnsberg

Freitag, 28. Januar, Schmallenberg

Unter www.hochsauerlandkreis.de finden Erziehungsberechtigte die Einwilligungserklärung, die möglichst ausgedruckt und ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden sollte und den Terminkalender.

Neue Termine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises hat sein Impfangebot um weitere Termine erweitert. Weiterhin benötigen Impflinge ab zwölf Jahren keine vorherige Terminvereinbarung.
Die HSK-Impfstellen sind mit ausreichend Personal bzw. Ärzten besetzt, sodass keine langen Wartezeiten entstehen. Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und ggf. die Impfmappe mit den Unterlagen der 1. bzw. 2 Impfung. Um den Prozess zu beschleunigen,  bitte vorab unter dem Link: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
den Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterladen und zum Impftermin mitbringen.

An folgenden Stellen werden Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen angeboten:

27.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
28.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
29.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 12-18 Uhr

26.01.2022 Meschede, Schützenhalle St.Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr                                           
27.01.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr    
28.01.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 12-18 Uhr

24.01.2022 Alt-Arnsberg im Sauerland-Theater, Feauxweg, 14-20 Uhr
25.01.2022 Alt-Arnsberg im Sauerland-Theater, Feauxweg, 14-20 Uhr

26.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
27.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
28.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr               
29.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr

26.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr 
27.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr  
28.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr
29.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr

Anfang Februar sind die Impfteams in folgenden Kommunen zu Besuch:

31.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
02.02.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
05.02.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 12-18 Uhr

02.02.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr
05.02.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 12-18 Uhr

02.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr 
03.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
04.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr
05.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr

02.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr 
04.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr  
05.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr

Weitere Termine werden in Kürze von der Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises bekanntgegeben. Informationen zum Impfgeschehen finden Interessierte unter www.hochsauerlandkreis.de



Corona-Virus im Hochsauerland: 208 Neuinfizierte, 83 Genesene, 26 stationär. 53 Schulen und zwölf Kindertagesstätten betroffen.

In unserem Briefkasten

Am Donnerstag, 20. Januar, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Kreisgesundheitsamtes 208 Neuinfizierte und 83 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt jetzt 405,4 (Stand 20. Januar).

Damit gibt es kreisweit 756 Infizierte, 16.045 Genesene sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 26 Personen im Krankenhaus behandelt, vier intensivmedizinisch und davon wird eine Person beatmet.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, zwei Pflegeeinrichtungen, drei sonstige Einrichtungen, 53 Schulen und zwölf Kindertagesstätten betroffen.

Staatssekretär Mathias Richter: Oberste Priorität hat die Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler
Unterrichtsausfall wegen Gefahr durch bevorstehenden Sturm am Montag

Die Folgen des letzten Sturms kann man im Emscherbruch -hier ein Tierheim mit jaulenden Hunden- auch einige Monate später noch sehen. (archivfoto 2014: zoom)

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einer Schulmail auf die Wetterlage am kommenden Wochenende und in der Nacht zum Montag aufmerksam gemacht. Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag anhalten sollen.

(Pressemitteilung)

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen über die bestehende Rechtslage informiert, wonach Schulleitungen und Schulträger in ganz Nordrhein-Westfalen angesichts einer Unwetterlage aus Vorsorgegründen den Unterricht nicht stattfinden lassen können.

„Oberste Priorität hat die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler. Damit sie sich auf dem Schulweg keinen Gefahren aussetzen, können die Schulleitungen angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand drohenden Sturm- und Orkanwetterlage, den Unterricht nicht stattfinden lassen. Das hielte das Schulministerium für vertretbar und geboten“, so Staatssekretär Mathias Richter.

„Unabhängig davon können auch die Eltern am Montagmorgen angesichts der dann aktuellen Wetterlage entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, sollten sie den Schulweg für unzumutbar und nicht sicher erachten.“

Hintergrundinformation – die geltende Rechtslage in Kürze:

  • Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ und die „Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)“.
  • Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
  • Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können (§ 25 Abs. 3 ADO). In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
  • Über eine etwaige Schulschließung entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume).

Den Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/15402.htm

Die heutige Schulmail finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

Wie Lobbyismus in die Schule kommt: Bildungsmesse didacta in Köln

Das Umspannungswerk an der Ruhr im Süden von Olsberg 2010 (Symbolfoto: zoom)
Energieriesen als Lobbyisten? Das Umspannungswerk an der Ruhr im Süden von Olsberg 2010 (Symbolfoto: zoom)

Berlin/Köln. Wie kommen die PR-Botschaften von Unternehmen in die Köpfe der Schülerinnen und Schüler.  Eine gute Gelegenheit, sich darüber schlau zu machen, sei die Bildungsmesse didacta, die noch bis  Samstag in Köln stattfindet, meint der Verein LobbyControl e.V. in seinem Newsletter vom 18. Februar 2016.

Auf der didacta werde an vielen Ständen und Materialien erfahrbar und nachvollziehbar, wie Lobbyismus an Schulen funktioniere.

LobbyControl fordert die BesucherInnen der didacta auf, beim Besuch der Bildungsmesse kritisch hinzuschauen und befreundete LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen über die Problematik zu informieren.

Gebündelte Informationen stehen im Online-Lexikon Lobbypedia:

http://lobbypedia.de/wiki/Lobbyismus_an_Schulen

Beispielsweise hätte die Recherchen zu den Schulaktivitäten von RWE im November 2015 gezeigt, dass Lobbyismus an Schulen zu einem großen Problem geworden sei. Der Energiekonzern würde Schülerinnen und Schüler für seine Geschäftsinteressen instrumentalisieren.

„Meinungsmache“ im Klassenzimmer könne nur wirksam eingedämmt werden, wenn sich alle Betroffenen an der Aufklärung beteiligten.

Rette sich wer (k)mann. Der Weltmännertag fällt an den Schulen aus. Nur ein Viertel der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in NRW sind Männer.

Verabschieden sich die Männer aus dem LehrerInnenberuf? (grafik: it.nrw)
Verabschieden sich die Männer aus dem LehrerInnenberuf? Selbst an der einstigen Männerhochburg Gymnasium ist das „starke“ Geschlecht immer schwächer vertreten. (grafik: it.nrw)

Düsseldorf. (itnrw/zoom) Die „Verweiblichung“ des LehrerInnenberufs schreitet voran. Laut Statistik von IT.NRW ist der Männeranteil an allen Schulformen gesunken. Sogar in der alten Männerhochburg Gymnasium liegt der Männeranteil am Lehrpersonal im Schuljahr 2014/2015 nur noch bei 42,4 %, während er 2004/2005 noch 52,8% betragen hatte.

Selbst in der „Macho-Metropole“ Winterberg ist der Anteil von Lehrern am Gymnasium von 73,5% auf 52,5% gesunken.

Angesichts der Zahlen stellen sich einige Fragen, die ich erst einmal offen lasse.

Aus welchen Gründen meiden Männer mehr und mehr den Lehrerberuf? Aus welchen Gründen sinkt die Attraktivität der Schulen als Berufsfeld?

Eine Hypothese meinerseits ist, dass die Männerflucht mit dem sinkenden Status und der veränderten Ausbildung von LehrerInnen korrespondiert.

Wie allerdings sehen die Zahlen für die Schulleitungen in den entsprechenden Schulen aus? Wie ist der Trend des Anteils der Männer in Leitungsfunktionen unseres Schulsystems?

Nun aber die Meldung von IT.NRW:

Von den 153 343 hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Lehrkräften an den allgemeinbildenden Schulen (ohne zweiten Bildungsweg) in Nordrhein-Westfalen sind gut ein Viertel (28,6 Prozent) Männer. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anlässlich des Weltmännertages (3. November 2015) mitteilt, ist der Anteil der männlichen Lehrkräfte gegenüber dem Schuljahr 2013/14 um 0,5 Prozentpunkte und gegenüber dem Schuljahr 2004/05 um 4,6 Prozentpunkte gesunken.

Wie die Grafik zeigt, war die Männerquote beim Lehrpersonal im Schuljahr 2014/15 an allen Regelschulformen niedriger als noch vor zehn Jahren. Bei der Unterrichtung der jüngsten Schüler waren die Männeranteile am niedrigsten: Der Lehreranteil an Grundschulen hat sich von 2004 (11,2 Prozent) bis 2014 (8,9 Prozent) verringert.

Den höchsten Männeranteil gab es in NRW mit 42,4 Prozent an Gymnasien; vor zehn Jahren hatte diese Quote noch bei 52,8 Prozent gelegen. Die innerhalb der letzten vier Schuljahre neu hinzugekommenen PRIMUS-Schulen (18,2 Prozent), Gemeinschafts- (29,1 Prozent) und Sekundarschulen (29,8 Prozent) wiesen niedrigere Männeranteile auf als Gesamtschulen (37,8 Prozent), Freie Waldorfschulen (34,3 Prozent), Hauptschulen (33,4 Prozent) und Realschulen (32,5 Prozent). An den Förderschulen war im Schuljahr 2014/15 jede vierte Lehrkraft männlich (24,8 Prozent).

Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie hier.

Deutschland: Kein Land zum Kinder kriegen!

kinderparadies
Das letzte Reservat einer aussterbenden Spezies: Kinder (foto:chris)

Kinderfeindlich ist unser Land, kinder-, frauen- und familienfeindlich. Plakativ? Ja, aber leider dennoch wahr.

Das eine hängt mit dem anderen zusammen: Wenn es keine Kinderbetreuung gibt, dann sind meist die Mütter gemeinsam mit ihren Kindern davon betroffen. Wenn die Schule nicht für einen vernünftigen Ganztag und eine qualifizierte Betreuung sorgt, dann machen Eltern Hausaufgaben, üben mit ihren Kindern, kutschieren sie zu Sport- und Musikterminen – und bezahlen.

In der Schule steigen die Anforderungen, gleichzeitig vermittelt die  Lehranstalt immer weniger das Wissen und die Fertigkeiten, die den Schülern anschließend abverlangt werden.

So berichtete die Süddeutsche Zeitung über Eltern, die ihren Kindern die Facharbeiten schreiben. Eine Hamburger Freundin erstellte kürzlich gemeinsam mit ihrer Tochter eine Präsentation im Fach Biologie. Ihr Kommentar: „So etwas haben wir nicht einmal an der Uni gemacht.“ Neben der technischen Seite meinte sie auch die inhaltlichen Anforderungen.

Gut, dass meine Freundin ihrer Tochter helfen kann. Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten haben weniger Hilfe von zu Hause. Facharbeiten und Präsentationen müssen sie selbst erstellen. Ob sie da mit den studierten Eltern ihrer Klassenkameraden werden mithalten können?

Finanziell sind Familien ebenfalls stark gebeutelt. Ein Gehalt fällt ganz oder teilweise aus. Die taz berichtet heute, dass Mütter in Westdeutschland immer weniger arbeiten. Sie warten zunehmend länger mit der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit und wählen häufiger Teilzeit.  Fortschritt sieht anders aus. Wer einen Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen vermutet, liegt sicher nicht ganz falsch.

Wenn die Familie gar in einer deutschen Großstadt auf Wohnungssuche gehen muss, dann ist es für sie kaum noch möglich, eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Das Hamburger Abendblatt hat im Sommer den Test gemacht, mit ernüchterndem Ergebnis:  Vermieter wollten oftmals keine Familien, diese wären zu laut. Wohnungen waren zu teuer.

Familien zahlen mit Zeit (häufig die der Mütter) und Geld für die Versäumnisse einer Politik, die Kinder und Jugendliche nicht in den Mittelpunkt stellt.

Investitionen in die Struktur statt Herdprämie, Kindergeld und Kinderfreibeträge
Ich möchte keine Herdprämie. Auch Kindergeld und Kinderfreibeträge sollten sofort abgeschafft werden. Stattdessen müsste dieses Geld, und noch viel mehr, in die Verbesserung von Kinderbetreuung, Schulen, Universitäten gesteckt werden. Der Staat sollte verstärkt Sportvereine, Jugendzentren, Jugendkulturaktivitäten, öffentliche Büchereien u.v.m.  unterstützen und somit die Strukturen schaffen, um diese Gesellschaft kinder-, frauen- und familienfreundlicher zu gestalten.

NRW – Schuljahr 2010/2011: Zwei von fünf Viertklässlern wechselten zum Gymnasium

Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen. (grafik: it.nrw)
Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen. (grafik: it.nrw)

Düsseldorf (IT.NRW). 167 462 Schüler/-innen in Nordrhein-Westfalen wechselten im Sommer 2010 nach dem 4. Jahrgang der Grundschule in eine weiterführende Schule. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,3 Prozent weniger Schüler/-innen als im Sommer 2009 (173 150) und sogar 14,0 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor (2000: 194 699).

Bei den vier Regelschulformen war der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr an den Hauptschulen (-10,0 Prozent auf 21 244) am höchsten, gefolgt von den Realschulen (-4,4 Prozent auf 47 523) und den Gymnasien (-1,3 Prozent auf 65 870). Bei den Gesamtschulen (+0,1 Prozent auf 31 763) lag die Zahl der Übergänger/-innen nahezu auf Vorjahresniveau.

Wie die obige Grafik zeigt, wechselten im Sommer 2010 – wie in den Vorjahren – etwa zwei von fünf (39,3 Prozent) Viertklässlern auf ein Gymnasium; im Jahr 2000 waren es 34,8 Prozent.

28,4 Prozent (2000: 29,6 Prozent) der Übergänger/-innen gingen auf eine Realschule, 19,0 Prozent (16,0 Prozent) auf eine Gesamtschule und 12,7 Prozent (18,8 Prozent) auf eine Hauptschule.

Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise Internet unter:
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/pdf/47_11.pdf

Umleitung: Verteidigt die öffentlichen Schulen, Frauenquote, Wahlnomaden, Online-Redakteure, Nazis in Dortmund, Profit durch Müll und mehr.

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