Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Erörterungstermine zu Windparks – Warum sollen sich Zuhörer in Teilnehmerlisten eintragen?

Werden Zuhörer bei  Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks registriert? (archiv: zoom)
Werden Zuhörer bei Erörterungsterminen für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks registriert? (archiv: zoom)

Brilon. (sbl_pm) Mehrfach fanden in den letzten Monaten öffentliche Erörterungstermine für Einwendungen gegen Anträge auf die Errichtung von Windparks statt, so beispielsweise am 07.09.2016 in Brilon zu einem zwischen Alme, Nehden und Wülfte geplanten Windpark für sieben Windenergieanlagen (WEA).

(Der Beitrag ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am Eingang zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch unbeteiligte Zuhörer von der Kreisverwaltung aufgefordert, sich in Teilnehmerlisten einzutragen.

Dies erfolgte, obwohl der von der Kreisverwaltung als Versammlungsleiter eingesetzte Beamte in seinen einleitenden Ausführungen die Rolle der Zuhörer in diesem Termin mit denen von Zuhörern bei einer Gerichtsverhandlung gleich setzte.

Auch dort kann jeder zuhören, aber eine Registrierung wird dort nicht verlangt.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte daraufhin Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich diese 6 Fragen:

  1. Warum wird von den Zuhörern bei solchen öffentlichen Erörterungsterminen eine Registrierung verlangt?
  2. Welche Rechtsgrundlage besteht dafür?
  3. Was geschieht mit den erhobenen Daten?
  4. Wer hat Zugang zu diesen Daten?
  5. Wann werden die von den Zuhörern erhobenen Daten vollständig gelöscht?
  6. Planen Landrat und/oder Kreisverwaltung, auch bei anderen öffentlichen Sitzungen – wie z.B. des Kreistags und seiner Ausschüsse – persönliche Daten von Zuhörern zu erheben?