Kontrovers: Benötigen Polizei und Rettungskräfte größeren gesetzlichen Schutz?

Unter dem Motto „Sicherheit hat ihren Preis“ forderte die Gewerkschaft der Polizei auf der Demonstration am 9. Februar in Düsseldorf höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. (foto: zoom)

Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf des Ministers sehe vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen. Dabei sollte künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.

Die strafrechtlichen Änderungen (§113, §114 StGB) werden vom heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese begrüßt, während der Grünen-Politiker Ströbele die Gesetzesänderungen für nicht gerechtfertigt hält.

Nachfolgend dokumentiere ich die Pressemitteilungen der beiden Politiker.

Hans-Christian Ströbele: „Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für mehr Schutz und Wertschätzung von Einsatzkräften“

Am 09.02.2017 kommentierte Hans-Christian Ströbele den Beschluss des Bundeskabinetts vom 08. Februar 2016 zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften:

Wenn Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung und Schutz.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung, Übergriffe auf diese Personengruppen härter zu bestrafen, sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.

Eine Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte, Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Es gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.

Quelle: http://www.stroebele-online.de/presse/pressemitteilungen/9859388.html

MdB Wiese: Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

Der Bundestag hat in erster Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften beraten. Mit diesem Gesetz wird der strafrechtliche Schutz von Polizisten und Rettungskräften verbessert.

Rund 65.000 Polizistinnen und Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeilichen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten schützen.

Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams will die SPD auch den strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften, wie THW, Feuerwehr oder DRK erweitern.

„Mit den Polizisten wollen wir gerade diejenigen besser schützen, die für unsere Sicherheit sorgen und das oft in gefährlichen Situationen. Es ist deshalb richtig, dass Gewalt gegen Polizisten zukünftig mit bis zu fünf Jahren Haft statt bisher drei Jahren bestraft werden kann“, so der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Der bisherige Paragraf 113 Strafgesetzbuch bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn Polizisten Vollstreckungshandlungen ausüben. „Polizisten müssen aber in jeder Situation vor Attacken strafrechtlich geschützt sein. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen haben Polizisten im Sinne der Bürgernähe keine Schutzkleidung an. Die Strafbarkeit greift deshalb zukünftig bei allen Polizeitätigkeiten. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Rettungskräfte erweitert. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute wollen Bürgern helfen und sind dabei oft in ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Bürgerinnen und Bürger tätig“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

„Die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt das spezifische Unrecht eines Angriffs auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols nicht zum Ausdruck. Das rechtfertigt den jetzt beratenen eigenen Straftatbestand“, so Wiese.

Quelle: Pressemitteilung Dirk Wiese, 17. Februar 2017