12 Euro Mindestlohn soll im Oktober kommen. Fast 12.000 Bürgerinnen und Bürger könnten dann im Sauerland profitieren.

Freut sich über die Erhöhung des Mindestlohns: Dirk Wiese (MdB) (pressefoto)

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Arbeitsminister Hubertus Heil das Gesetzesvorhaben zu 12 Euro Mindestlohn bereits auf den Weg gebracht hat.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeige, dass allein im Hochsauerlandkreis fast 12.000 Menschen im unteren Entgeltbereich sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt sind und von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren könnten. Von diesen rund 12.000 Menschen im unteren Entgeltbereich kämen wiederum 2.071 Personen aus dem Gastgewerbe, was 68,4 Prozent der Beschäftigten im unteren Entgeltbereichs im Hochsauerlandkreis entspreche. Bezogen auf ganz Deutschland werden mehrere Millionen Menschen dadurch eine Lohnerhöhung erhalten. Nicht eingerechnet sind in Teilzeit beschäftigte Personen.

„Es ist ein wichtiges Signal für alle Bürgerinnen und Bürger, mit dem wir zeigen, dass wir ihre Arbeit wertschätzen. Der Mindestlohn ist eine Frage des Respekts und ich freue mich, dass so viele Menschen im Sauerland davon profitieren werden“, so Dirk Wiese zu der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

Besonders Beschäftigte im Gastgewerbe, in Land- und Fortwirtschaft und im Handel haben bisher oft Löhne, die unterhalb der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs von 2.284 Euro liegen. Der Anteil der Menschen, die in Deutschland im unteren Entgeltbereich liegen, beträgt im Westen durchschnittlich 16,4 Prozent. Im Sauerland ist der Wert leicht erhöht und liegt bei 16,6 Prozent. All diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit dem höheren Mindestlohn eine wichtige Lohnerhöhung erhalten. Nach einer bereits länger beschlossenen Erhöhung auf 10,45 Euro Anfang Juli werden nach derzeitiger Planung ab dem 1. Oktober die 12 Euro Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland gelten.

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Weitere Informationen zu den positiven Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns für Beschäftigte gibt es unter folgendem Link: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-mindestlohn-von-12-euro-lohnverbesserung-wachstum-keine-negativen-auswirkungen-35172.htm auf der Webseite der Hans Böckler Stiftung.

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PM von Dirk Wiese: Das Ehrenamt im Sport nicht vom Mindestlohngesetz bedroht

Dirk Wiese will den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und nicht das Ehrenamt schwächen, (foto: spd)
Dirk Wiese will den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und nicht das Ehrenamt schwächen, (foto: spd)

Meschede. (spd_pm) „Wir wollen den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken und nicht das Ehrenamt schwächen“, erläutert Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter aus Brilon, die gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn.

Deshalb fielen Tätigkeiten die nicht der Erwerbstätigkeit dienen, also rein ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise als Übungsleiter, nicht unter die Mindestlohnregelung. Aufwandsentschädigungen und Auslagenerstattung können weiterhin mindestlohnunabhängig gezahlt werden. Auch Amateur- und Vertragssportler seien davon ausgenommen, wenn die ehrenamtliche Betätigung im Vordergrund stehe.

Nach den durch das Mindestlohngesetz neu eingeführten Dokumentationspflichten gefragt, stellt Wiese klar: „Es genügt schon, wenn der Arbeitnehmer selbst innerhalb von einer Woche seine tägliche Arbeitszeit handschriftlich auf einem Blatt Papier notiert. Nur durch effektive Kontrollmechanismen können Schlupflöcher gestopft und Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden!“

Die Pflicht, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, bestehe außerdem ausschließlich für gewerbliche Minijobs sowie für neun im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannte Branchen, wie beispielsweise die Fleischwirtschaft. Auch unterliege die Dokumentation keinen formalen Anforderungen.

Aktuelle Informationen über die SPD im Hochsauerland und vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese befinden sich im Internet unter www.hsk-spd.de und www.dirkwiese.de

Pressemitteilung: AfA-Hochsauerlandkreis warnt vor Änderungswünschen am Mindestlohn

Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender (foto: afa-hsk)
Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender (foto: afa-hsk)

Brilon. (afa_pm) Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte.

(Dies ist eine Pressemitteilung der AfA-HSK)

Der Mindestlohn dient als Startsignal für eine durchgehend bessere Lohn- und damit auch Rentenentwicklung. Die Entwicklung der Löhne ist viel zu lange hinter dem Anstieg der Wirtschaftsleistung zurückgeblieben.

„Der Mindestlohn kann aber nur erfolgreich bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei uns im Land ankommen, wenn seine Einhaltung auch kontrolliert und überprüft wird“.

Daher fordern wir als AfA eine bessere personelle Ausstattung des Zolls, um diesen Aufgaben im Interesse der Arbeitnehmer gerecht zu werden, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender u. Mitglied im AfA-Bundesausschuss.

Bei der aktuell vorgeschobenen Diskussion um einen angeblich zu hohen Verwaltungsaufwand gerät in Vergessenheit, dass mehr als 3,7 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und das größte Lamentieren aus den Branchen kommt, die in der Vergangenheit durch einen überproportionalen Anteil an Schwarzarbeit auffällig waren.

Nach mehr als zehnjähriger politischer Debatte erreichen wir mit dem flächendeckenden Mindestlohn einen „Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland“.

Der Mindestlohn gilt gleichermaßen in Ost und West. Keine einzige Branche wird ausgenommen. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Für Erntehelfer und Zeitungsauträger gibt es ebenfalls bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen. Spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest. Zum 1. Januar 2017 könnte der gesetzliche Mindestlohn damit über 8,50 Euro steigen.

Seit genau 8 Wochen ist das sogenannte Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft und prompt propagieren Lobbyisten den Untergang des Abendlandes.

Wir tun gut daran und dieses stelle ich nunmehr allen Beteiligten und im Besonderen den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU anheim, dass wir mit aller notwendigen Ruhe und sorgfältiger Besonnenheit agieren. Wir sollten uns jetzt nicht vor die Karre von bestimmten Lobbyisten spannen lassen, die schon nach gut 8 Wochen Änderungen zu ihrem Vorteil propagieren. Wer verschiedenste Beschäftigungsmodelle in seinen eigenen Reihen favorisiert, dem darf auch ein wenig Aufwand zum Wolle seiner Arbeitnehmerschaft nicht zu viel sein.

Mindestlohn ist durch seine Auszeichnungspflicht der getätigten Arbeitszeit kein Bürokratie- Monster

Uns drängt sich bei dieser Welle der Empörung schon die Frage auf, wie die Arbeitszeit vor Einführung des Mindestlohns kontrolliert wurde? Es ist schon ein starkes Stück, dass Arbeitgeber uns schon sehr explizit aufzeigen können, wie groß angeblich die Belastung durch den bürokratischen Aufwand ist, aber daran scheitern, die geleistete Arbeitszeit korrekt zu erfassen. Darum fordern nun die angeblichen Schützer der Wirtschaft, diese Bürokratie müsse abgebaut werden.

Es wird gerne aber auch das Argument vorgebracht, dass „man nicht weite Teile der Wirtschaft unter Generalverdacht stellen könne.“

Man muss schon sehr naiv sein, um den Teilen der Wirtschaft blind zu vertrauen, die über Jahre ihren hart arbeitenden Mitarbeitern nicht mal 8,50 € zugestehen wollten oder alle Möglichkeiten von Leih- und Zeitarbeit zur Mehrung ihres Profits ausgenutzt haben.

Es scheint hier doch eher nahe zu liegen, dass man dem Umgehen des Mindestlohnes Tür und Tor öffnen möchte.

Der Mindestlohn ist nun wahrlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber er ist ein Anfang, um eine gerechte Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Jetzt gilt es, das bis hierher mühsam Erreichte zu bewahren, weiter zu entwickeln und schnellst möglich auszubauen, so Ralf Wiegelmann AfA-Unterbezirksvorsitzender u. Mitglied im AfA-Bundesausschuss.

Kein Mindestlohn für Zeitungsboten

Wie Newsroom.de heute meldet, wird der von Union und SPD vereinbarte flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht für Zeitungszusteller gelten.

Der Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für die Zeitungszustellung in Deutschland sehe keinen Mindestlohn vor. Stattdessen solle die Politik gemeinsam mit den Verlagen und dem BDZV eine gemeinsame Lösung erarbeiten.

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SPD: AfA – Hochsauerlandkreis tritt für Mindestlöhne ein

Die Teilnehmer der Klausurtagung 2011 (foto: spd)
Die Teilnehmer der AfA Klausurtagung 2011 (foto: spd)

Schmallenberg. (spd) Für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne hat sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Hochsauerlandkreis während der Klausurtagung vom 16. – bis 18. September 2011 im sauerländischen Bödefeld bei Schmallenberg ausgesprochen.

Während der Klausurtagung in Bödefeld erklärten die stellvertretenden AfA-Vorsitzenden, Werner Merse und Ralf Wiegelmann, dass die Schutzmechanismen in der sozialen Marktwirtschaft immer häufiger ausgehebelt würden.

Ralf Wiegelmann kündigte für die nächsten Monate weitere „sozialpolitische Aktionen“ an, welche sich erstrangig der Thematik des Niedriglohnsektors widmen sollen. Wiegelmann weiter, schlechte oder unter Wert bezahlte Arbeit fördere massiv die Schwarzarbeit, welches im Umkehrschluss ein Verlust für die Steuer- und Sozialkosten bedeute.

Wenn Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch ihr Einkommen bestreiten und eigenständig sichern können, entstehen Notlagen, so Werner Merse. Besonders beklagten Arbeitgeber einen Unterbietungswettlauf, welches sich nicht zuletzt und ganz explizit im Reinigungsgewerbe niederschlägt, so Werner Merse.

„Menschen müssen in und von der Arbeit leben können, das ist für uns in der AfA-HSK oberste „Handlungsmaxime“.

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten für ein sehr niedriges Einkommen. Innerhalb eines Jahrzehnts stieg der Anteil der Geringverdiener von 15 auf 22,2 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, die seit Januar vorliegt.

In einer weiteren Studie der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit im Niedriglohnsektor, ist in Deutschland bereits mehr als jeder zweite Jugendliche Vollzeit-Arbeitnehmer (zwischen 15 und 24 Jahre) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

„Das Einkommen der Niedriglohner liegt somit rechnerisch unter zwei Drittel des sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes“

Weitere Schwerpunkte der dreitägigen Klausurtagung waren neben dem Jahresrückblick, der Podiumsdiskussion zum Thema „Rente mit 67“ mit Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD), sowohl die aktuelle Bestandsaufnahme im Bereich der Leiharbeit als auch die Erarbeitung eines zukunftsbezogen Arbeitskonzeptes. Als weitere Maßnahme so Merse und Wiegelmann werde man eine breitere Vernetzung der AfA und somit ein Aufbau eines überregionalen Netzwerkes fokussieren, welches sich auch im Hinblick auf gemeinsame und überregionale Veranstaltungen wiederfinden werde. Einen besonderen Dank richteten beide stellvertretenden AfA-Unterbezirksvorsitzende und Organisatoren an den Referenten Hermann Hibbeler aus Lage bei Detmold (ehemaliger stellv. AfA- Bundesvorsitzender und Mitglied des AfA Landes- und Bundesvorstands) hinsichtlich seines mehr als nur fachlichen Vortrags aus. Weiter dankte man Karl Jakobs (AfA Warstein und Schriftführer des AfA – Landesvorstandes NRW), Andreas Pohl (AfA Borken) und Francisco Casado Pérez (AfA Lippstadt) für ihre Teilnahme und ihren fachlich und strukturorientierten Beiträgen.

Abschließend verständigte man sich darauf, die Klausurtagung 2012 in Paderborn auszurichten.