Veramed-Klinik – Kommen Patienten und/oder Angehörige jetzt endlich an die Patientenakten?

WordlePatientenakten20150826Die Lage bleibt verfahren und unübersichtlich. Nachdem eine (weitere) Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Landrat nicht sonderlich viel Licht ins Dunkel gebracht hatte, schrieb die SBL am 07.07.2015 den Landesdatenschutzbeauftragten NRW an.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=5956

Die Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten ist jetzt da. Zusammengefasst schreibt ein Mitarbeiter (mit Datum vom 05.08.2015):

Das über das Vermögen der E & V Fachkrankenhäuser GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2008 eröffnete Insolvenzverfahren sei noch nicht abgeschlossen. (Az. 255 IN 73/08)

Auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – welches auch zur gerichtlichen Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit geführt wird – sei noch nicht rechtskräftig entschieden. (Az. 17 K 1477/13)

Ein aktuelles Einsichtsbegehren in Patientenakten sei ihm derzeit nicht bekannt.

Den Erben eines verstorbenen Patienten/einer Patientin stünde das Recht auf Einsicht in die Patientenak-ten “zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen” zu. (§ 630 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch)

Beim Akteneinsichtsrecht handele es sich um eine vertragliche Pflicht.

Der Vertragspartner des Patienten sei der richtige Ansprechpartner. Bei einer Krankenhausbehandlung komme als Vertragspartner das Krankenhaus bzw. der behandelnde Chefarzt oder Arzt in Betracht.

“Ansprüche gegen die E & V Fachkrankenhäuser GmbH wären gegenüber dem Insolvenzverwalter
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Schulte-Kaufbrügger
Königswall 21
44137 Dortmund
geltend zu machen.”

Demzufolge sind noch zwei Verfahren anhängig. Der Stand ist dann also ungefähr so wie im Jahr 2008!? – 7 Jahre Stillstand? – Ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige und Erben haben leider immer noch keine Möglichkeit, Einsicht in die Patientenakten zu nehmen. Sie sollten aber, meinen wir, nicht zögern, den oben genannten Insolvenzverwalter mit ihrem Anliegen zu konfrontieren. Mal sehen, ob und wie er sich aus der Affäre zieht.

Das Rätsel um die Patienten-Akten der verlassenen Veramed-Klinik

Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)
Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimedia[1])
Alte Akten machen Schlagzeilen
Lange Zeit waren sie immer wieder in den Schlagzeilen der Lokalpresse: Die Patientenakten aus der insolventen und verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen. Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Verbleib der sensiblen Akten erfahren.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Das war einmal in 2012/13
Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilte der Landrat Dr. Karl Schneider der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – aufgrund deren Anfrage vom 01.12.2012 – mit, das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wies der Landrat auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors Herrn Dr. Drahten hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Der Landrat stellte in seinem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu dieser Thematik in Aussicht.

Wann endet(e) die kurze Übergangszeit?
Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik hieß Aussage der Kreisverwaltung, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Im Antwortschreiben vom 18.01.2013 teilte die Behörde der SBL u.a. noch folgendes mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“

Angehörige fragen nach
Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bat der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat am 16.06.2015 erneut um die Beantwortung einiger Fragen zur
„Never-Ending-Story“ um die Patientenakten.

Sauerländer Bürgerliste fragt nach:

  1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?
  2. Gab es zwischenzeitlich weitere *Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für *verwaiste“ Patientenakten?
  3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?
  4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?
  5. Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder Ihren Angehörigen zugänglich?
  6. Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?
  7. Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?
  8. Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten?

Fortsetzung folgt …

… Update: „derwesten“ meldete am Samstag einen neuen Einbruch im Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik: „Dabei ist ‚mit brachialer Gewalt‘, so Polizei-Sprecherin Bianca Scheer, die Tür zu dem Raum aufgebrochen worden, in dem die alten Patientenakten gelagert werden.“

Klick:  http://www.derwesten.de/wr/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/landrat-will-aktenberg-dauerhaft-sichern-id10798678.html

[1]https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ehemalige_Klink_in_Beringhausen.jpg

Schutz von Patientenakten bei Konkurs nicht gewährleistet – Barbara Steffens redet sich raus.

Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)
Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)

Die insolvente Veramed Klinik in Meschede-Beringhausen beherbergt große Mengen von Patientenakten. Diese Akten waren(?) über einen langen Zeitraum nicht gesichert, sondern für jeden ohne große Anstrengungen leicht zugänglich.

Wir haben hier im Blog seit Januar 2011 sehr ausführlich über diesen Skandal berichtet.

Die Sauerländer Bürgerliste hatte sich seit Anfang 2011 verstärkt um das Thema gekümmert.

Eine Anfrage der Piratenpartei an das Gesundheitsministerium von NRW ist jetzt beantwortet worden.

Fazit: verantwortlich ist niemand aus der Landesregierung, verantwortlich ist niemand aus dem Hochsauerlandkreis, verantwortlich ist niemand aus Meschede – verantwortlich ist immer der Insolvenzverwalter.

Wenn der Insolvenzverwalter sich nicht kümmert, warten die Verantwortlichen bis der Skandal publik ist. Dann richten sie „runde Tische“ ein.

Die „runden Tische“ kommen zu dem Ergebnis, dass der Insolvenzverwalter verantwortlich ist, nicht das Land, nicht der Kreis, nicht die Stadt oder sonst irgendwer.

Weil der Skandal so skandalös ist, droht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Insolvenzverwalter ein Zwangsgeld an, damit er die Akten endlich in Sicherheit bringt.

Die frei zugänglichen Patientendaten waren schon gestern ein Skandal, die Antwort von Barbara Steffens ist es heute.

Die Antwort von Barbara Steffens hier oder auch hier in voller Länge.

Hochsauerland: Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts.

(Crosspost: Der Artikel ist zuerst auf der Webseite der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?

Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.

(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?

Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Meschede: Zuständigkeit für Veramed-Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich

Die Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu den „Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ erreichte uns am 25.01.2013. Das Schreiben trägt das Datum vom 18.01.2013. Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1: Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen und deren Angehörige?
Der Insolvenzverwalter hat die Patientenakten nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Er ist damit weder der Eigentümer der Akten noch besitzt er in diesem Zusammenhang sonstige Zuständigkeiten.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Patientenakten aus insolventen Privatkrankenanstalten sind derzeit unklar (siehe auch Antwort zu Frage 4).

Frage 4: Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?
Angesichts der Vielzahl der derzeit offenen Fragen hat auf meine Initiative hin und unter Moderation von Herrn Kreisdirektor Dr. Drathen am 10.01.2013 im Kreishaus Meschede ein runder Tisch unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), des Insolvenzverwalters, des Vertreters der Grundstücksgesellschaft der Veramed-Klinik und des Bürgermeisters der Stadt Meschede getagt.

Die gesetzliche Zuständigkeit für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten wurde intensiv diskutiert und konnte nicht abschließend geklärt werden. Diese am aktuellen Fall der Patientenakten der Veramed-Klinik deutlich gewordene Problematik hat für das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter für mögliche künftige Fälle. Daher werden das Gesundheitsministerium NRW und der LDI NRW die Beteiligten zeitnah zu einem weiteren runden Tisch nach Düsseldorf einladen, um dort die offenen Zuständigkeitsfragen abschließend zu klären und über die endgültige Sicherung und den Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik zu entscheiden.

Bis dahin werden die Patientenakten von der Stadt Meschede interimsmäßig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übergangsweise gesichert. Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

Patientenakten in der Veramed Klinik: Piratenpartei im Hochsauerlandkreis fordert sofortige Aufklärung.

Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)
Ehemalige Veramed Klinik in Beringhausen (foto: S. Didam, wikimededia)

Meschede/Arnsberg. (piraten_pm) Aus einem Bericht der WAZ-Mediengruppe geht hervor, dass erneut Akten aus der verlassenen Veramed-Klinik entwendet worden sind.

Die Piratenpartei im Hochsauerlandkreis fordert in einer Pressemitteilung die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Kreistag.

„Über mehrere Jahre waren die Patientendaten frei zugänglich. Hier haben die Behörden schlicht und einfach grandios versagt. Die Stadt Meschede kommt ihrer Aufgabe als Ordnungsbehörde nicht nach“, so Büropirat Florian Otto zu der Datenschutzpanne in der Klinik.

Der Untersuchungsausschuss solle feststellen, welche Akten über mehrere Jahre entwendet wurden. Weiterhin solle er klären, wie dies geschehen konnte, obwohl im Internet bereits seit spätestens 2011 zu erkennen war, dass Einbrüche in diesem Umfang möglich waren.

Des Weiteren fordern die Piraten im Hochsauerland die sofortige Bergung und sichere Verwahrung der Akten. Die Ereignisse der letzten Monate hätten gezeigt, dass die Sicherheit der Patientenakten in den Räumen der Veramed-Klinik nicht garantiert werden könne.

Für die Piratenpartei sei Datenschutz ein Kernthema und seit der Gründung im Jahr 2006 im Grundsatzprogramm verankert.

Ehemaliges St. Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg – Was geschieht mit den Patienten-Akten?

Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut Westfalenpost will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Was wir wissen ist, dass genau das im Fall der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen überhaupt nicht geklappt hat. Der Insolvenz-Verwalter kümmerte sich offensichtlich nicht im Geringsten um eine sichere Aufbewahrung der vertraulichen medizinischen Schriftstücke und um die Festplatten zurück gelassener Computer.

In Anbetracht der skandalösen Vorkommnisse in dem Gebäude der einstigen Veramed-Klinik sollten alle Patienten-Unterlagen im St. Georg-Krankenhaus umgehend sicher gestellt werden. Außerdem sollte es kurzfristig und problemlos möglich sein, die betreffenden Akten an ehemalige Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen und rechtliche Vertreter auf deren Wunsch hin auszuhändigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kreis gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser hat und bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St.-Georg-Krankenhauses befinden?
  • Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
  • Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
  • Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?