Hochsauerland: Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

Die Kreisverwaltung des HSK beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe.

Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.

Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%.

So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt.

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

Winterberg: Bobbahn beschäftigt Leiharbeitnehmer statt Saisonarbeitskräfte

Skipiste und Bobbahn in Winterberg
Skipiste und Bobbahn in Winterberg (archiv: zoom)

Eine Überraschung enthält der Wirtschaftsplan der Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”, der mit den Sitzungsunterlagen für die Kreistagssitzung am 19.12.2014 vorgelegt wurde:

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Auf Seite 13 ist in der Stellenübersicht für das Jahr 2014 zu lesen, dass drei Saisonarbeitskräfte zur Eisbearbeitung nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen wurde ein Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma abgeschlossen. “Von der Agentur werden 6 Mitarbeiter für 5 Monate jeweils 20 Std. die Woche gebucht.”

Es geht also nicht um unvorhersehbaren und/oder kurzfristigen Bedarf für Ausfälle, sondern die Bobbahngesellschaft ersetzt planmäßig bisher bestehende reguläre (befristete) Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeitnehmer. Ist das vertretbar für eine Gesellschaft, deren Gesellschafter der HSK und die Stadt Winterberg sind? Als die SBL im Wirtschaftsausschuss des HSK nach Kosten und Lohn nachfragte, erhielten wir zur Antwort, es entstünden keine Mehrkosten für den Kreis. Falls dies zutreffen sollte, würden die Leiharbeitnehmer viel schlechter bezahlt als ihre von der Bobbahngesellschaft selbst eingestellten Vorgänger. Denn etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages der Verleihfirma bleibt in der Verleihfirma hängen, und umsatzsteuermäßig könnte das auch noch Verluste bringen …

Auf die Frage der SBL nach dem Grund für diese Langzeit-Ausleihe von Arbeitnehmern erklärte die Geschäftsführung, es seien keine geeigneten Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. An dieser Aussage haben wir große Zweifel. Hat man versucht, diese Tätigkeiten Arbeitssuchenden oder Flüchtlingen (denen die Kreisverwaltung bisher die Arbeitserlaubnis verweigert hat!) anzubieten? Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass sich in diesen Personenkreisen nicht mindestens 6 Personen finden lassen, die diese Arbeit machen können und wollen.