Hochsauerlandkreis: Antrag auf Unterhaltsvorschuss online möglich

Screenshot der Einstiegsseite

Ab sofort können Alleinerziehende online beim Jugendamt des Hochsauerlandkreises einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.

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Schottland begeistert Jugendliche aus dem Hochsauerlandkreis

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jugendbegegnung in Schottland. (Foto: HSK-Jugendamt)

„Ich werde wiederkommen!“, waren sich die neun Jugendlichen, die in der letzten Sommerferienwoche an der Internationalen Jugendbegegnung mit Schottland teilgenommen haben, einig. Die 14 bis 16-Jährigen verbrachten eine Woche in West Lothian, dem Partnerkreis des Hochsauerlandkreises.

(Pressemitteilung HSK)

Untergebracht waren die neun Jugendlichen aus dem HSK zusammen mit zehn weiteren aus Schottland im Oatridge College in Broxburn in der Nähe von Livingston. Die Jugendbegegnung wurde von Nora Haake und Christian Schulte-Backhaus vom Kreisjugendamt begleitet.

Das Programm umfasste kulturelle Aspekte wie Touren durch Glasgow und Edinburgh und einen Besuch der Statuen „The Kelpies“. Aber auch der Spaßfaktor kam natürlich nicht zu kurz, sodass auch das Tubing im nahegelegenen Skiresort Hillend, eine Schaumparty im aufblasbaren Zelt, der Besuch der Forth on the Fringe Variety Show, ein Strandtag sowie ein Tag im Safaripark Bestandteile des Programms waren.

Neben der allgemeinen Vertiefung der Sprachkenntnisse stand auch dieses Jahr der Aufbau neuer Freundschaften, der Erwerb interkultureller Kompetenzen und das Schaffen unvergesslicher Erinnerungen für die Jugendlichen im Vordergrund.

Auch im nächsten Jahr findet wieder die Internationale Jugendbegegnung in den Sommerferien statt, bei der eine schottische Gruppe im Hochsauerlandkreis zu Gast sein wird. Weitere Informationen dazu sind im Internet auf der Seite www.young-hsk.de zu finden.

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Gemeinsame Stellungnahme der Kreistagsmitglieder von DIE LINKE, der Sauerländer Bürgerliste und der Piratenpartei zur Anklage gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin

Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen aus dem Raum Winterberg hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Mitarbeiterin des Jugendamtes des HSK wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Die Westfalenpost Brilon stellt den Fall aus Sicht des Anwalts in einem informativen Artikel dar. Bitte lesen, bevor es weitergeht:

http://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/sozialarbeiterin-des-hsk-keine-mitschuld-am-tod-des-jungen-id209181999.html

„Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?“, fragen heute LINKE, Sauerländer Bürgerliste und PIRATEN in einer gemeinsamen Stellungnahme[1], die wir nachfolgend dokumentieren:

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?

Dieses Sprichwort scheint beim Lesen der Pressemitteilungen bezüglich der Anklage gegen die Sozialarbeiterin, die mit dem Fall des später gestorbenen Kindes aus Winterberg betraut war, wieder einmal zu stimmen.

Wie die Staatsanwaltschaft feststellt, ist keine ganze Behörde haftbar zu machen. Das stimmt, man kann aber die Leitung einer Behörde zur Verantwortung ziehen.

Wenn schon keine juristische Verfolgung der Führungsebene erfolgt, so hat die Behördenleitung zumindest politisch die Verantwortung zu übernehmen.

Die Behördenleitung wurde aber erst nach Bekanntwerden der Fehler ihres Jugendamtes tätig und veranlasste u.a. erhebliche organisatorische Veränderungen in der Behörde. Z.B. wurden die vorher viel zu kleinen Einheiten zu größeren Arbeitsgruppen zusammengelegt, in denen nun ein fachlicher Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser möglich ist. Zuvor hatte unser stimmberechtigter Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss, Dietmar Schwalm, der selbst bereits seit vielen Jahren hauptberuflich in der Jugendhilfe tätig ist, die personellen und finanziellen Defizite im Jugendamt zum wiederholten Male anprangert. Lässt sich diese – viel zu späte – Reaktion der Behördenleitung nicht als Eingeständnis werten, dass vorher die Abläufe nicht in Ordnung waren?

Die Diskussion über die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialdienst hat unser Vertreter immer wieder auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen lassen. Aus seiner Arbeit in der ver.di-Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ist ihm bekannt, dass es wichtig ist, ähnlich wie im Bereich Vormundschaften auch für diesen Bereich eine Fallzahlobergrenze einzuführen.

Wir, die 5 Vertreter der Oppositionsfraktionen im Kreistag, bedauern, dass bei der Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre, die Fehler nur bei einer Person aus der „unteren“ Ebene festgemacht werden. Solche tragischen Ereignisse wie der Tod eines Kleinkindes müssen Anlass sein, auch die Versäumnisse aufzuzeigen, die die Führungskräfte zu verantworten haben.

Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises war in gewerkschaftlichen Fachkreisen schon vor 2014 dafür bekannt dafür, dass es bei gleicher Einwohnerzahl viel weniger Personal und Finanzen eingesetzt hat als andere kommunale Jugendämter in der Region.

Auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist daher der Vorwurf zu machen, für sie bekannte oder erkennbare Missstände dauerhaft ignoriert zu haben, anstatt beim Landrat auf Abhilfe zu drängen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Interessant wäre auch zu erfahren, warum durch den Inhalt der Aussagen der jungen Sozialarbeiterin in der Gerichtsverhandlung Anfang 2016 beim Amtsgericht Medebach der Eindruck entstehen kann, dass sie weitgehend Schuld auf sich nahm und sich so schützend vor ihre Vorgesetzten und den Landrat gestellt hat?

Es ist bekannt, dass gerade in Berufen, die mit Menschen arbeiten, junge MitarbeiterInnen gar nicht mehr merken, unter welchen extremen Arbeitsbedingungen sie arbeiten und daher bei Befragungen keine Rede von Überlastung ist.

Da die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz gern behalten wollen, gestehen sie sich dauerhaften Stress durch fehlendes Personal, fehlende Finanzen für geeignete Hilfsangebote und mangelnde Unterstützung oft nicht ein.

Sozialpädagogische Kräfte haben in früheren Jahren viel eigenständiger arbeiten können. Heute werden ihnen wegen der Budgetierung von Amtsleitungen stringent die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben. Wenn nur für ein Kind aus einer Familie Hilfen bewilligt werden, dann bleibt oft keine Zeit bzw. wird auch nicht gewünscht, dass sich der/die operativ Beauftragte auch noch um das weitere familiäre Umfeld kümmert.

Abschließend möchten wir aber darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich die personellen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen der letzten Monate aufgrund der erfolgten Vorgaben des Landesjugendamtes begrüßen. Sie werden die Qualität der Arbeit des Kreisjugendamtes langfristig verbessern.

Meschede, 06.01.2017

gez.
Daniel Wagner, Stefan Rabe, Reinhard Loos, Joachim Blei, Dietmar Schwalm

———

[1] Quelle: https://piratenpartei-hsk.de/blog/2017/01/06/gemeinsame-stellungnahme-der-kreistagsmitglieder-von-die-linke-der-sauerlaender-buergerliste-und-der-piratenpartei-zur-anklage-gegen-eine-jugendamtsmitarbeiterin/