Kleine Fluchten mit dem Rad: Fulda, Weser und Diemel oder umgekehrt

Der Diemelradweg flussabwärts Richtung Trendelburg (foto: zoom)
Der Diemelradweg flussabwärts Richtung Trendelburg (foto: zoom)

In den letzten beiden Jahren haben wir für die kleinen Fluchten mit dem Fahrrad aus dem Hochsauerland die Dreitagetour entlang Fulda, Weser und Diemel entdeckt.

Keine Hammertour für Kilometerfresser, sondern gemütliches Kurbeln fernab vom Autoverkehr auf ausgebauten Radwegen durch Hessen, Niedersachsen und NRW.

Motto: „Kleine Strecken für Familien mit kleinen Kindern.“

Dieses Jahr:

1. Tag: Siedlinghausen – Olsberg mit dem Rad. Olsberg – Kassel-Wilhelmshöhe (Zug), von dort mit dem Rad in die Innenstadt an die Fulda. Weiter Fulda-Radweg bis Hannoversch-Münden am Zusammenfluss von Fulda und Werra zur Weser. Übernachtung in der Jugendherberge.

2. Tag: Von Hannoversch-Münden rechts(!) entlang der Weser bis Bad Karlshafen, wo die Diemel in die Weser mündet. Übernachtung in der JH Helmarshausen, 4 km diemelaufwärts.

3. Tag: Von Helmarshausen entlang der Diemel bis Warburg. Von Warburg mit dem Zug zurück ins Hochsauerland.

Die Etappen sind so locker und kurz, dass man genügend Zeit hat, sich in Kassel umzuschauen, in der Innenstadt von Hann-Münden auf dem Rathausmarkt zu schlemmen und in Bad Karlshafen in Ruhe  das Hugenottenmuseum zu besuchen.

Für die Tour benötigen wir inzwischen weder Karte, geschweige denn  Navigator oder Kilometerzähler. Läuft alles nach Gefühl und Erinnerung.

Für alle anderen sind Radtourenführer für Diemel, Fulda und Weser auch in gedruckter Form oder im Internet (siehe die Links oben) erhältlich.

Ein tödliches Verhältnis – Die Sauerländer und der Kormoran

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) Manche Themen kehren leider immer wieder. So auch der „Kormoran-Abschuss“.

Nachdem der Sauerländer Bürgerliste (SBL) jetzt die Niederschrift derSitzung des Landschaftsbeirats vom 22.11.2011 vorliegt, gehen wir davon aus, dass wieder einige der schwarzen Vögel – amtlich genehmigt- ihr Leben ließen.

Dem Hochsauerlandkreis lag nämlich ein Antrag derFischereigenossenschaft Diemel „auf Zulassung einer Ausnahme vom Tötungsverbot gem. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG“ vom 04.11.2011 vor.

Die Untere Landschaftsbehörde befürwortete die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“ und „Oberes Diemeltal“ für die Zeit bis zum 29.02.2012. 40 Kormorane standen demnach auf der Abschussliste. Weitere 40 Artgenossen dürfen per Ausnahmegenehmigung in der Zeit vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 abgeschossen werden. (Kreistags-Drucksache 8/486).

Laut Sitzungsprotokoll löste die Drucksache im Landschaftsbeirat eine nicht uninteressante Diskussion aus. Da für dieses Gebiet an der Diemel bei Marsberg schon früher eine derartige Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, erkundigte sich ein Ausschussmitglied nach den damaligen Abschusszahlen. Die Antwort: 8 Kormorane wurden geschossen, wobei für maximal 30 die Abschussgenehmigung vorlag.

Das offensichtliche Missverhältnis zwischen früheren Abschusszahlen und gegenwärtigen Abschussplänen war dann auch Anlass einer Für- und Wider-Diskussion.

Ein Ausschuss-Mitglied äußerte, es bezweifle, dass die Erhebung über die Anzahl der Kormorane eine wissenschaftliche sei. Er forderte, es müsse eine gezielte Zählung durchgeführt werden. Ornithologen im HSK kämen zu völlig anderen Ergebnissen als den hier vorgelegten Zahlen.

Ein anderes Ausschuss-Mitglied sah den Antrag als sehr wohl begründet. Es ginge hier nicht um den Abschuss von Kormoranen sondern im Wesentlichen um den Fischartenschutz und auch um den Vogelschutz. Die Population von Äschen anzuheben, gelänge nur im Fall einer Reduzierung der Kormoranpopulation.

Ein weiterer Diskussionsteilnehmer äußerte (laut Niederschrift), er hielte den Antrag der Fischereigenossenschaft Diemel für „sensationell“ und stellte dabei auf die vom Antragsteller thematisierten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fischereivereine ab. Er kritisierte zudem den Zeitraum für die Ausnahmegenehmigung als zu lang und die Abschusszahl als zu hoch.

Nach offenbar längerer kontroverser Diskussion stimmte der Landschaftsbeirat mit einem knappen Ergebnis der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Vergrämungsabschuss zu:
– für die Zeit bis zum 29.02.2012 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen
– für die Zeit bis vom 16.09.2012 bis zum 28.02.2013 in einer Größenordnung von 40 Kormoranen

Flieg, großer schwarzer Vogel, flieg!