Umleitung: Selbstreflexion, Thakur, DJV, Berlins Krise, Klimakatastrophe, Ulrich Kelber, Leonardo da Vinci, Hagen und Brilon-Petersborn.

Bank, Bäume und Bildstock bei Scharfenberg (foto: zoom)

Das Bild der Bank-, Baum- und Bildstockgruppe bei Scharfenberg habe ich nach Hinweisen eines Twitter-Bekannten aufgenommen. Das Wetter war leider nicht wie erträumt, aber ich bin sicher, dass ich den Ort erneut aufsuchen werde. Das Motiv ist noch nicht ausgereizt.

Jetzt aber zu einigen Lesehinweisen.

Kunsttagebuch: Selbstreflexion als Voraussetzung für das Ich-erkennendes Bewusstsein … endoplast

Thakur: Speziell diese Ausgabe von 1914 hatte ich schon mehrfach besessen und dann wieder nicht mehr. Immer wenn ich – früher – ernsthaft verliebt war, dann schenkte ich es der Angebeteten. Jedesmal ewige Ewigkeit voraussetzend. Ich Narr … paralipomena

Journalistenverband: will Veranstaltung zum Datenschutz verhindern … welchering

Lösung für Berlins Krise: Die Krise der Stadt wäre schlagartig behoben, wenn der Bundestag und die Bundesregierung nach Bonn zurückkehrten. Der Zustrom der Bürger nach Berlin würde verebben, die Mieten würden sinken, der Wohnungsmarkt würde durchlüftet … postvonhorn

Klimakatastrophe: Wie Fritz Vahrenholt den Bundestag für dumm verkaufen wollte … scilogs

Datenschützer Ulrich Kelber: Wir werden auch in Deutschland Strafen in Millionenhöhe sehen … netzpolitik

Der Zeit voraus in allen Wissenschaften: Hagener Ausstellung auf den Spuren des Universalgenies Leonardo da Vinci … revierpassagen

Schule statt Block 1: Hagens Politik erwartet Transparenz … doppelwacholder

Brilon-Petersborn: Neue Siedlung im potentiellen Naturschutzgebiet? … sbl

Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14

Hochsauerlandkreis: PFT-Prozess beginnt am 12. Januar

Paderborn/Brilon. (rlo) Mehr als 6 Jahre ist es jetzt her, dass der PFT-Skandal aufgedeckt wurde.

Die Firma GW Umwelt (mit Sitz in Borchen) und mehrere Tochterfimen hatten zigtausende Tonnen hochbelasteter Klärschlämme aus den Niederlanden und Belgien importiert und als angeblichen “Dünger” u.a. auf Feldern bei Brilon-Scharfenberg, bei Bestwig und bei Rüthen abgeladen. Es kam zu erheblichen Belastungen des Trinkwassers am Lauf der Möhne und der Ruhr.

Am 12. Januar 2012 soll nun (endlich) beim Landgericht Paderborn der Prozeß gegen der Hauptverantwortlichen Ralf W. aus Brilon-Nehden beginnen.

Außer dem ehemaligen GW Umwelt-Geschäftsführer Ralf W sind noch einer seiner leitenden Angestellten und vier seiner “Schlamm-Lieferanten” aus Belgien und den Niederlanden angeklagt.

Ralf W hat bisher keinerlei Kostenerstattung an den Hochsauerlandkreis geleistet. Der HSK hat für etwa 2 Mio Euro eine Grundwasser-Sanierungsanlage an dem Maisfeld bei Brilon-Scharfenberg errichtet. Herrn W. wird auch vorgeworfen, dass er Teile seines Vermögens “beiseite geschafft” hat.

Es wird mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr gerechnet, bei 2 Verhandlungstagen pro Woche.

Briloner Umweltausschuss: “In der Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken und Stadt könnte man Verbesserungen schaffen”

In unserem BriefkastenBrilon. (sbl) “In der Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken und Stadt könnte man Verbesserungen schaffen”, lautete die vielsagende Aussage des Briloner Stadtwerke-Chefs in der Sitzung des Briloner Umweltausschusses am Mittwoch. Es ging um die PFT-Sanierungen in Brilon-Scharfenberg. Außer den Stadtwerken war auch der Hochsauerlandkreis eingeladen.

Wie mehrfach berichtet, hatten die Stadtwerke beim Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erlitten. Eine Anwohnerin einer Straße unterhalb des hoch mit PFT-belasteten Feldes hatte gegen eine Verfügung der Stadtwerke geklagt, durch die ihr im Ergebnis auferlegt werden sollte, das von dem Feld auf ihr Grundstück fließende Wasser nicht in die Kläranlage, sondern gleich in ein Gewässer einzuleiten. Damit wären zwar die PFT-Werte der Kläranlage geschönt worden, aber an der Belastung der Gewässer hätte sich nichts geändert. Ursache der hohen PFT-Belastung des Grundwassers ist die vom Hochsauerlandkreis durchgeführte und weitgehend wirkungslose “Sanierung” der Südfläche in Scharfenberg durch eine Drainage.

Der Stadtwerke-Chef stellte auch fest, dass eine tiefer gelegte Drainage für die Südfläche wirksamer gewesen wäre. Über eine alternative Sanierung durch Bodenaustausch gab es unterschiedliche Meinungen. Diese Lösung war beispielsweise vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) favorisiert worden. Sie kam auch bei der PFT-Sanierung eines Feldes im benachbarten Rüthen zur Anwendung, auf einer ähnlich großen Fläche wie der Südfläche in Scharfenberg. Die im Ausschuss dagegen vorgebrachten Argumente wirkten allerdings sher deplaziert: Die Vertreterin des Kreises sprach von 15 Mio Euro zu erwartender Kosten (in Rüthen sollen es ca. 3 Mio gewesen sein), und der Briloner Bürgermeister von 15.000 bis 20.000 notwendigen Lkw-Fuhren (da hat er die Anzahl der Kubikmeter mit der Anzahl der Fuhren verwechselt).

Gegen die Anliegerin, die gegen die Verfügung der Stadtwerke erfolgreich geklagt hatte, sollen jetzt allerdings weitere Massnahmen eingeleitet werden. Sie habe ja angeblich erklärt, dass ihr Hausanschluß undicht sei, so der Vertreter der Stadtwerke. Deswegen würden die Stadtwerke jetzt eine Sanierungsverfügung erlassen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie einleiten.
Anmerkung: Bei Gebäuden dieses Alters sind mehr als die Hälfte der Hausanschlüsse undicht. Die angekündigten Aktionen sehen sehr nach Rache aus – und ändern gar nichts an der PFT-Belastung der Gewässer.

Viel zurückhaltender als noch im Juni im Kreis-Umweltausschuss war die Vertreterin des Kreises hinsichtlich der Bewertung der bisherigen Informationspolitik. Im Juni war noch behauptet wordem, der Kreis-Umweltausschuss sei laufend über die Probleme der Sanierung in Scharfenberg informiert worden. Nachdem die SBL in einer Chronologie bewiesen hat, dass dies nie der Fall war, wird diese Behauptung anscheinend nicht mehr aufrecht erhalten.

Auch die Kreisverwaltung scheint mit dem jetzigen Stand der Sanierung der Südfläche nicht zufrieden zu sein. Denn es sollen weitere Untersuchungen durchgeführt werden, um danach über weitere Maßnahmen zu befinden. Welche dies sein könnten, ist noch offen.

Hinsichtlich der Kosten scheint die Kreisverwaltung nicht mehr damit zu rechnen, dass es gelingt, den Verursacher und/oder die Pächter in Anspruch zu nehmen. Dies würde bedeuten, dass die bisher 1,8 Mio Investitionen für die Reinigungsanlage in Scharfenberg und ca. 80.000 Euro jährliche Betriebskosten, insgesamt also mehr als 3 Mio Euro von den Steuerzahlern aufzubringen sind.

PFT Verseuchung. Öffentlichkeitspolitik des Hochsauerlandkreises: Dreieinhalb Jahre, 14 Ausschusssitzungen, dürftige Informationen. Eine Chronologie.

In unserem Briefkasten14 Sitzungen des Umweltausschusses seit 2007 – mit dürftigen Informationen zur Südfläche

Brilon. (sbl) Die Gesteinsschichten unter der Südfläche in Brilon-Scharfenberg verlaufen senkrecht. Daher war zu erwarten, dass eine am Rande dieser Fläche verlegte Drainage nur etwas Oberflächenwasser abführen würde, aber nicht ds PFT-haltige Grundwasseer aus dieser Fläche entfernen würde. Anders als für die Nordfläche mit ihren waagerecht liegenden Gesteinsschichten war die gewählte Sanierungsmethode daher für die Südfläche ungeeignet. Daher gelangt nach wie vor hoch mit PFT belastetes Grundwasser in die zur Möhne führenden Bäche und in die Kläranlage Scharfenberg.

Seit der Sitzung des Umweltausschusses am 1. Juni 2010 ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bereits im April 2008 davon wusste, dass die Sanierung der Südfläche nicht richtig funktionierte. Die Verwaltung hat in den letzten Tagen wiederholt behauptet, sie hätte darüber informiert. Doch die Realität sieht anders aus, wie ein Blick in die (von der Verwaltung selbst erstellten!) Protokolle aller Sitzungen des Umweltausschusses seit Januar 2007 zeigt.

1. Umweltausschuss am 16.01.2007

Das Thema PFT wird nicht behandelt.

2. Umweltausschuss am 08.03.2007

Es erfolgt ein „Bericht über die PFT-Sanierung in Brilon-Scharfenberg“. Zum Schluss erläutert die Verwaltung das weitere Vorgehen im Bezug auf die Sanierung der Südfläche. Die Untersuchungen im Rahmen der Detailplanung hätten ergeben, „dass die Geologie und die Hydrogeologie sich dort erheblich von der Nordfläche unterscheiden“.
(Anmerkung: Es erfolgte noch keine Festlegung auf eine Sanierungsmethode für die Südfläche. Hier konnte man noch Hoffnung haben, dass ein geeignetes Sanierungsverfahren gewählt wird).

3. Umweltausschuss am 31.05.2007

Es erfolgt ein „Mündlicher Bericht über die PFT-Sanierung in Brilon-Scharfenberg“. Am 15.05.2007 sei die stationäre Wasserbehandlungsanlage in Betrieb genommen worden. Sie erreiche noch nicht ihre volle Leistung; „der Anlagenbauer muss hier noch nachbessern“.

Erstmals wird konkret über die Sanierung der Südfläche berichtet:
Zwischenzeitlich seien „auch die Sanierungsplanungen für den südlichen Teil der belasteten Fläche in Brilon-Scharfenberg weiter vorangeschritten“. „Auch dort sollen hydraulische Maßnahmen vorgenommen werden. Der Zwischenabfluss aus den Schiefertonschichten soll mittels Drängraben erfasst und in einem Pumpensumpf gesammelt werden. Von dort wird das belastete Wasser dann mittels Druckrohrleitung bzw. Freispiegelleitung zur Aktivkohlefilteranlage auf der Nordfläche transportiert und dort behandelt. Die Detailplanung wird derzeit vom Institut für Umweltanalyse Bielefeld gefertigt. Die Kosten werden auf ca. 100.000 € geschätzt.“
(Anmerkung: Es wurde also eindeutig angekündigt, mit einer in der Südfläche verlegten Drainage das Wasser aus den Schiefertonschichten abzuleiten. Wir werden sehen, was daraus wurde…)

4. Umweltausschuss am 08.10.2007

Das Thema PFT wird in keinem TOP behandelt.

5. Umweltausschuss am 29.11.2007

Unter „Verschiedenes“ teilt die Verwaltung mit, „dass die Aktivkohlefilteranlage in Brilon-Scharfenberg momentan nicht störungsfrei läuft.“ Die Kapazität der Anlage sei „an den langjährigen durchschnittlichen Niederschlagsmengen in Scharfenberg ausgerichtet“ worden (was nicht stimmt). Es sei beschlossen worden, „zwei zusätzliche Aktivkohlefilter aufzustellen (die bei Bedarf zugeschaltet werden können), um zukünftig auch für extreme Niederschlagsspitzen gerüstet zu sein.“
Kein Wort über Probleme mit der Drainage der Südfläche.

6. Umweltausschuss am 11.02.2008

Innerhalb der Beratung des Kreishaushalts 2008 erkundigt sich ein Ausschussmitglied, ob es im Bezug auf das Thema PFT neue, haushaltsrelevante Erkenntnisse gibt. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass die bisher durchgeführten Maßnahmen durch den Haushalt abgedeckt sind; von der Bezirksregierung Arnsberg wurden die Maßnahmen mit 80 % gefördert. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ansätze für die PFT-Sanierung noch erhöht werden müssen, falls sich weiterer Sanierungsbedarf ergibt oder die Optimierung der bestehenden Anlagen erforderlich wird.
Kein Wort über Probleme mit der Drainage des Südfläche.

7. Umweltausschuss am 12.06.2008

Die Verwaltung hat eine Vorlage erstellt, dass die Aktivkohlefilteranlage in Scharfenberg erweitert werden soll. Sie war für Starkregenereignisse nicht ausreichend (keine Überraschung, denn die Anlage war bisher nur für eine unrealistisch geringe Niederschlagsmenge ausgelegt!) Baukosten: 100.000 Euro. Der Ausschuß nimmt die Vorlage ohne Aussprache zur Kenntnis.
Weitere Informationen erfolgen nicht, insbesondere nicht über die der Verwaltung bereits bekannten Probleme mit der Drainage der Südfläche.

8. Umweltausschuss am 23.09.2008

Im TOP „Verschiedenes“ wird von der Verwaltung über die „Sanierung von PFT-verseuchten Flächen“ berichtet. In Rüthen habe sich die zuständige Bodenschutzbehörde „für die Auskofferung des belasteten Materials und für die Ablagerung auf einer geeigneten Deponie bei Gelsenkirchen entschieden“. Diese Variante sei laut Bericht der Verwaltung auch für die Flächen in Scharfenberg geprüft worden. Man sei aber zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Variante mit der Drainage und der Filteranlage aufgrund der spezifischen Situation in Scharfenberg die günstigere ist“. „Dieses hat sich auch im Nachhinein bestätigt; außerdem ist mittlerweile erwiesen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind.“
(Anmerkung: Daraus musste man den Eindruck gewinnen, dass alles einwandfrei funktioniert.)
Kein Wort also von den der Verwaltung mittlerweile bekannten Problemen mit der Sanierung der Südfläche.

9. Umweltausschuss am 02.12.2008

Keine Information oder Beratung über die PFT-Sanierung.

10. Umweltausschuss am 17.02.2009

Im Rahmen der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2009 wird auch die „PFT-Anlage in Scharfenberg“ angesprochen. Die Verwaltung teilt mit, dass „die Aktivkohlefilter nicht so häufig gewechselt werden müssen wie angenommen. Daher konnte der entsprechende Haushaltsansatz auf 100.000 € herabgesetzt werden.“
Kein Wort über die bekannten Probleme mit der Drainage auf der Südfläche und über drohende Mehrkosten für die Verbesserung der Drainage und der Anlagenwirkung.

11. Umweltausschuss am 16.06.2009

Der von der SBL beantragte „Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung aller Flächen der Baumschule Gockel auf PFT“ wird in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verschoben. Nach einer sehr kurzen Information wird die Aussprache auf Antrag eines Ausschussmitglieds beendet.
Es folgt erneut keine Information über die Probleme bei der Sanierung der Südfläche.

12. Umweltausschuss am 25.11.2009

PFT ist kein Thema.

13. Umweltausschuss am 08.02.2010

Im Rahmen der Beratung des Haushalts 2010 erkundigt sich ein Ausschussmitglied nach dem Stand des Verfahrens in Sachen PFT. Die Verwaltung erläutert, dass versucht worden ist, den Verursacher der Bodenverunreinigung in Anspruch zu nehmen. Es bliebe „offen, ob der HSK jemals Geld sehen wird.“
Erneut kein einziges Wort über die Mängel bei der Sanierung der Südfläche in Scharfenberg.

14. Umweltausschuss am 01.06.2010

Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinem Urteil vom 10.05.2010 festgestellt hat, dass die Drainage der Südfläche nicht funktioniert, und in mehreren Medien über das Scheitern berichtet wurde (u.a. in Welt am Sonntag vom 09.05.2010), rückt die Verwaltung nun mit Informationen heraus. Sie setzt auf einmal die Sanierungsziele für die Südfläche sehr niedrig: es ginge um einen “Beitrag zur PFT-Reduzierung” – was im Klartext bedeutet, dass das Ziel auch beim Ableiten einiger weniger Regentropfen als erreicht gilt (siehe auch diesen Artikel).

PFT: Unzulänglichkeit des Sanierungsverfahrens war dem Landrat seit langem bekannt

In unserem BriefkastenBrilon (sbl) Seit einigen Wochen steht fest, dass die Sanierung eines Teils der PFT-verseuchten Felder oberhalb von Scharfenberg gescheitert ist. Es handelt sich dabei um die sogenannte Südfläche, die zum Dorf hin abfällt. Die vom Hochsauerlandkreis — mit Unterstützung von CDU, SPD und FDP — gegen viele Bedenken gebaute Drainage hat sich für diese ca. 3 ha große Fläche als weitgehend wirkungslos erwiesen.

Dies sieht nicht nur die „Welt für am Sonntag“ (in ihrer Ausgabe vom 09. Mai) so. Auch das am 18.05.2010 veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellt u.a. in Bezug auf einen Behördentermin am 31.03.2009 fest:

„Die bereits damals den beteiligten Behörden (nicht jedoch dem Gericht) bekannte Unzulänglichkeit des vom Landrat des Hochsauerlandkreises nach sachverständiger Beratung gewählten Sanierungsverfahrens beruht … darauf, dass auf der sog. „Südfläche das belastete Wasser nicht bzw. nicht vollständig er­fasst wird“.

Der Landrat hat dies mehr als ein Jahr lang verschwiegen, denn weder Kreistag noch Öffentlichkeit wurden informiert. In einigen Schächten wurden Belastungen von mehr als 100.000 Nanogramm PFT/Liter gemessen; der zulässige „Leitwert“ liegt bei lediglich 300 Nanogramm/Liter.

Statt dessen wurden anscheinend die Stadtwerke Brilon von der Landesregierung und dem Hochsauerlandkreis unter Druck gesetzt, Verfügungen gegen die unterhalb der Südfläche wohnenden Anlieger zu erlassen. Dadurch sollten die Anlieger mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung gezwungen werden, das vom belasteten Feld auf ihr Grundstück fließende Wasser direkt in die Bäche einzuleiten, statt dass es teilweise in die Kläranlage gelangte.

Erfreulicherweise hat das VG dies jetzt verhindert. „PFT: Unzulänglichkeit des Sanierungsverfahrens war dem Landrat seit langem bekannt“ weiterlesen

Erfolg für Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit um PFT-Belastung von Abwässern in Brilon-Scharfenberg

In unserem BriefkastenArnsberg. (pressemitteilung) Umweltschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufbringen PFT-belasteter Industrieabfälle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Brilon-Scharfenberg stehen, beschäftigen wieder einmal das Verwaltungsgericht Arnsberg. In einem Eilverfahren hat das Gericht einer Antragstellerin Recht gegeben, von der die Stadtwerke Brilon verlangt hatten, die Dichtheit der Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück prüfen zu lassen. Hintergrund sind geologische Untersuchungen, nach denen Wasser aus den mit perfluorierten Tensiden (PFT) belasteten Feldern das dort installierte Drainagesystem unterströmt und in das Kanalnetz der Stadt Brilon gelangt. Das anonymisierte Urteil kann man hier als PDF nachlesen.

Die Stadtwerke hatten von der Klägerin verlangt, die Dichtheit der Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Prüfung vorzunehmen, und ein Zwangsgeld von 500 EUR angedroht. Das daraufhin eingeleitete Klageverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Eilverfahren hat das Gericht jetzt zugunsten der Klägerin entschieden. Sie braucht der Aufforderung vorläufig nicht nachzukommen.

In dem Beschluss vom 10. Mai 2010 weisen die Richterinnen und Richter auf Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung hin. Einer der Fälle, in denen die Gemeinden berechtigt seien, Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen zu verlangen, sei hier nicht gegeben. Es gehe nicht darum, Boden und Wasser vor Verschmutzungen durch Abwasser zu schützen, das aus einer undichten Leitung austrete. Vielmehr solle verhindert werden, dass Schmutzwasser durch Wasserzufluss weitere Verschmutzungen erfahre. Auf eine solche Konstellation seien die von den Stadtwerken herangezogenen Vorschriften nicht anzuwenden. „Erfolg für Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit um PFT-Belastung von Abwässern in Brilon-Scharfenberg“ weiterlesen

Anfrage der SBL: Wurden Öffentlichkeit und Kreistag über Unzulänglichkeiten bei der Sanierung der PFT-Flächen nicht wahrheitsgemäß, zeitnah und in geeigneter Form informiert?

In unserem BriefkastenMeschde/Brilon. (sbl) „Sanierung des PFT-Feldes gescheitert“ meldete die „Welt am Sonntag“ am 02.  Mai 2010. Denn an den in den letzten Tagen bekannt gewordenen  Messwerten zeigt sich, dass die PFT-Sanierung der ungefähr 3 ha großen
„Südfläche“ in Brilon-Scharfenberg nicht erfolgreich war. Der Hochsauerlandkreis war vor 2 Jahren nicht davon abzubringen, auf eine Drainage zur Ableitung des stark PFT-haltigen Wassers zu setzen.

Im benachbarten Rüthen erfolgte dagegen ein Bodenabtrag. Nach wie vor fließt hoch mit PFT belastetes Wasser an der Drainage vorbei und drunter her in Richtung des Dorfes Scharfenberg und gelangt in die Scharfenberger Kläranlage. An einigen Schächten vor der Kläranlage wurden PFT-Konzentrationen von mehr als 100.000 ng/l gemessen; der Leitwert für den im Trinkwasser tolerierbaren PFT-Gehalt liegt bei nur 300 ng/l.

Nun verlangen die Behörden von einigen Scharfenberger Anwohnern, ihre Hausanschlüsse zu sanieren. Von den Grundstücken dieser Anwohner geht die PFT-Belastung aber gar nicht aus, sondern das PFT-Wasser fließt von den verseuchten Feldern auf ihre Grundstücke. Künftig würde es dann von den Grundstücken direkt in die Bäche fließen, wodurch die PFT-Belastung der Gewässer sich nicht verbessern würde.

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, hat daher eine Anfrage an den Landrat gestellt. Die SBL möchte wissen, aus welchen Gründen Öffentlichkeit und Kreistag über die Unzulänglichkeiten bei der Sanierung der PFT-Flächen und die immer noch sehr hohen PFT-Messwerte nicht wahrheitsgemäß, zeitnah und in geeigneter Form informiert wurden und welche Massnahmen zur wirksamen Sanierung der Südfläche geplant sind.

Bisher ist keine überzeugende Strategie des Hochsauerlandkreises erkennbar, die zu einer deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der von den Feldern bei Scharfenberg in die Gewässer fließenden hohen PFT-Frachten führen kann. Auch die weiterhin unzureichende Transparenz ist sehr bedenklich.

Die komplette Anfrage als PDF

PFT-Sanierung misslungen? Negative Presse befürchtet.

„Die Anlieger werden vermutlich die Dichtigkeitsprüfung mit der PFT-Belastung in Verbindung bringen… Hier könnte es eine negative Presse geben“

„Die PFT-Sanierung der hoch belasteten “Südfläche” oberhalb von Brilon-Scharfenberg scheint mißlungen zu sein, wie sich an den PFT-Messwerten der Kläranlage Scharfenberg zeigt. Auf diesen Seiten haben wir bereits über die Versuche berichtet, nun die unterhalb der Felder gelegenen Anlieger mit hohen Kosten für die Erneuerung ihrer Hausanschlüsse zu belasten, obwohl sie nichts dafür können, dass das PFT-verseuchte Grundwasser auf ihr Grundstück fließt. Nach dem Landeswassergesetz ist eine Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse erst bis 2015 erforderlich; ein Vorziehen würde an der PFT-Belastung von Bermecke, Möhne und Ruhr gar nichts ändern. Offensichtlich scheuen sich die zuständigen Behörden vor einer wirksamen Sanierung der “Südfläche”; ihr Interesse scheint sich auf die Messwerte an der Kläranlage und nicht auf die tatsächliche Belastung der Flüsse zu konzentrieren. Dahinter scheinen die Bezirksregierung Arnsberg, der Hochsauerlandkreis und die Stadtwerke Brilon zu stecken …“

alles lesen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste

Kläranlage Scharfenberg … und immer wieder PFT

Arnsberg. (sbl) Noch lange nicht zu Ende ist das Thema PFT. Das liegt nicht allein daran, dass nun endlich Anklage gegen einige der Hauptverantwortlichen erhoben wurde. Es sind nach wie vor einige Gewässer erheblich mit PFT belastet.

Dies trifft beispielsweise auf die Kläranlage Scharfenberg zu, die vom Ruhrverband betrieben wird. Gut versteckt, stehen die Messwerte zahlreicher Kläranlagen im Internet. Besonders häufig wurde in der Kläranlage Scharfenberg gemessen, die regelmäßig zu den höchst belasteten in NRW gehört. Diese Kläranlage liegt unterhalb von Scharfenberg am Flüßchen Bermecke, kurz vor der Einmündung zur Möhne. Die Bermecke ist (neben der Steinbecke) eines der beiden Gewässer, die vom hoch mit PFT belasteten Feld oberhalb von Scharfenberg in Richtung des Flusses Möhne fließen.

Alles lesen bei der Sauerländer Bürgerliste