Vor rund 2 Monaten wurde bekannt, dass zwei private Trinkwasserbrunnen in Elpe erheblich mit PFT belastet sind. Daraufhin stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 06.05.2014 eine Anfrage an den Landrat.
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http://sbl-fraktion.de/?p=4398
Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung erreichte die SBL/FW erst rund 2 Wochen nach den Kommunalwahlen, die am 25.05.2014 stattfanden. Es trägt das Datum vom 27.05.2014. Wegen der Brisanz des Themas „PFT im Trinkwasser“ veröffentlichen wir die Erklärung des HSK hier im kompletten Wortlaut. Doch zunächst eine Zusammenfassung:
- Bewohner der Ortschaft Elpe informieren im Oktober 2013 den Hochsauerlandkreis über den PFT-Verdacht.
- Der Besitzer einer privaten Trinkwassergewinnungsanlage beauftragt ein Labor, um sein Trinkwasser auf PFT untersuchen zu lassen.
- Das Labor weist PFT nach.
- Das Labor stellt fest, dass der PFT-Gehalt im Wasser der beiden beprobten Brunnen den lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwert übersteigt.
- Im November 2013 teilen die Bewohner dem Gesundheitsamt das Ergebnis der von ihnen beauftragten Untersuchungen mit.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung wurde das Wasser der beiden Brunnen nicht auf die Belastung durch Pflanzenschutzmittel untersucht.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung ist im Wasser beider Brunnen „geogen bedingtes“ Arsen und Antimon nachweisbar.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung gibt es keine Anhaltspunkte für die Kontaminierung weiterer Trinkwassergewinnungsanlagen.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung können die geschädigten Brunnenbesitzer grundsätzlich gegen den oder die Verursacher der PFT-Belastung auf zivilrechtlichem Wege klagen, wobei die Beweislast bei den Brunnenbesitzern liegt.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung untersucht der HSK regelmäßig die mit PFT belastete Sanierungsfläche in Brilon-Scharfenberg.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung wurden seit 2010 weitere Flächen in Brilon, in Olsberg-Gevelinghausen und in Olsberg-Elpe untersucht.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung sind im HSK für den Weihnachtsbaumanbau in der Zeit von 2012 bis Mai 2014 zusätzliche Flächen in der Größenordnung von 30,5 ha genehmigt worden, darunter 2 Flächen in Eslohe-Wenholthausen mit 5,63 ha bzw. 4,56 ha.
- Der HSK geht davon aus, dass seit dem 01.03.1987 in der Gemeinde Bestwig und in der Stadt Olsberg zusammen ca. 150 ha Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genehmigt worden sind.
- Zu den Flächen im HSK, die in der Zeit von 1980 bis zum 28.02.1987 für den Weihnachtsbaumanbau genehmigt wurden, macht die Verwaltung keine Angaben, da die Genehmigung seinerzeit forstrechtlich erfolgt sei.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung gab es vor 1980 keine Genehmigungspflicht, was zur Folge hat, dass der HSK keine Angaben über die Größe und Zahl der vor 1980 angelegten (und heute noch vorhandenen) Weihnachtsbaumflächen machen kann.
- Laut Aussage der Kreisverwaltung liegen dem HSK keine Angaben über die Art und Menge der in Weihnachtsbaumflächen aufgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemittel vor. Der HSK verweist daher an das zuständige Pflanzenschutzamt bei der Landwirtschaftskammer.
Und nun die Antwort des HSK im kompletten Wortlaut. Hinweise auf weitere Erkenntnisse sind ausdrücklich erwünscht:
„Beantwortung Ihrer Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der GO des Kreistags –
Thema: PFT-Funde in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe