NRW-Landesregierung knickt vor Jagdlobby ein

Am Mittwoch (29.04.) hat der Landtag das neue Jagdgesetz beschlossen, und nun soll die Jagdsteuer doch nicht wieder eingeführt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dabei hatte es im “Koalitionsvertrag 2012 – 2017? (S. 57) der aktuellen Regierungskoalition auf Landesebene noch ganz klar geheißen:
“Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, bei Wunsch weiterhin die Jagdsteuer zu erheben.”

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Steuer, die einzige eigene Steuereinnahme der Landkreise. Bis 2009 hatte sie in voller Höhe bestanden, mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 780.000 Euro für den HSK. Danach mußte sie auf Beschluss der früheren CDU/FDP-Landesregierung in drei Stufen auf Null zurückgefahren werden. Der Land setzt mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) den Rahmen, in dem Kreise und Gemeinden Steuern erheben dürfen.

Im Jahr 2005 hatte der Kreistag des HSK in einer einstimmigen (!) Resolution beschlossen, dass die Jagdsteuer nur dann abgeschafft werden könne, wenn es eine gleichwertige Kompensation gebe; die trat aber nie ein.

Im Entwurf des neuen Jagdgesetzes war noch die Möglichkeit zur Erhebung der Jahdsteuer vorgesehen. Nach jahrelanger Diskussion des Gesetzentwurfs wurde die Jagdsteuer dann erst wenige Tage vor der Gesetzesverabschiedung aus dem Text entfernt. In einem für ein Pressegespräch am 24.04. verteilten “Hintergrund”-Text schrieben die Koalitionsfraktionen dazu nur 6 Worte “Die Jagdsteuer wird nicht wieder eingeführt”, ohne jede Erläuterung.

Der am 28.04., also erst einen Tag vor dem Beschluss des Landtags, eingebrachte Änderungsantrag ist etwas ausführlicher formuliert. Dort wird die Streichung der Absätze über die Jagdsteuer so erläutert:

“Das Kommunalabgabengesetz ermächtigt die Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Gesetzes Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmten. Bezüglich der Jagdsteuer wird überwiegend keine Notwendigkeit für eine Wiedereinführung gesehen.”

Da scheinen unrealistische Vorstellungen über die Haushaltslage der Kommunen zu bestehen …

Die Jagdverbände habe immer wieder behauptet, dass die Jäger ja das Fallwild kostenlos von den Straßen entsorgen würden und dadurch die Kommunen finanziell entlasten würden.

Das hätte man aber auch anders organisieren können, wie das Beispiel des Landkreises Plön zeigt. Dieser Kreis ist bereits selbst für die Beseitigung des Fallwilds zuständig. Gute Informationen liefern dazu die Kieler Nachrichten in ihrem Bericht “Damwild ist jetzt blind vor Liebe” vom 17.09.2014. Dort lesen wir: “„Während in den anderen Kreisen die Jäger das Fallwild einsammeln, lehnen das die Jäger im Kreis Plön ab, weil sie seit zwei Jahren eine Jagdsteuer zahlen müssen. Zuständig für die Kadaver ist seitdem der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Rendsburg (LBV)… Die Kosten für den Abtransport toter Tiere von den Kreisstraßen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 17000 Euro. „Die Fallwildentsorgung von Bundes- und Landestraßen belastet unseren Haushalt nicht“, sagte Kreissprecher Horst Freitag. Die Einnahmen durch die Jagdsteuer spülten 2013 etwa 127000 Euro in die Kreiskasse.

Der Landkreis Plön ist 1.083 km2 groß und musste 13% der Einnahmen aus der Jagdsteuer für die Fallwildentsorgung aufwenden. Der HSK hat eine Fläche von 1.9602 km. Geht man von gleich hohen Kosten je km2 wie im Kreis Plön aus, müsste der HSK für die Fallwildentsorgung jährlich ca. 31.000 Euro aufwenden. Selbst wenn die Kosten wegen etwaiger höherer Wilddichte dreimal so hoch wären, blieben netto durch die Jagdsteuer immer noch etwa 700.000 Euro für den HSK übrig.

Was bleibt: Ein durchsichtiger Lobbyismus, der leider erfolgreich war!